Verfasst: 4. Aug 2005, 17:06
Nö, aber wo man sparen kann spart man, hoppen ist teuer.
Unabhängiges Forum der FCL-Fans
https://fclforum.lu/
eXi hat geschrieben:Noch zu den Kebaps mit Pommes:
In Griechenland gibt es den Gyros in Pitta (ähnlich wie Kebap, aber auch mit Pommes viel Quark. Der schmeckt echt fein!
Partyanimal hat geschrieben:Meine Favoriten:
1. FCL Schüblig
2. Raclette beim FC Sion
3. YB Wurst (nicht zu verwechseln mit YB Bratwurst)
FCL Schüblig hat geschrieben:"St. Galler Bratwurst" wird geschützt
Die "St. Galler Bratwurst" soll künftig nur noch in der Ostschweiz hergestellt werden dürfen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat das Gesuch um Registrierung der geschützten geographischen Angabe (GGA) veröffentlicht.
Demnach dürfen die "St. Galler Bratwurst" und die "St. Galler Kalbsbratwurst" nur noch in den vier Kantonen St. Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden produziert werden, wie eine Sprecherin des BLW zu einem Communiqué sagte. Zudem müssen die Metzger ein Pflichtenheft einhalten und sich zertifizieren lassen.
Die geschützte Angabe soll auch nicht mit der Bezeichnung "Olma-Bratwurst" umgangen werden können. Die Ostschweizer Metzgermeister haben deshalb mit den Olma Messen in St. Gallen vertraglich vereinbart, dass nur die "St. Galler Bratwurst" auch "Olma-Bratwurst" genannt werden darf.
Gegen das im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlichte Eintragungsgesuch können Kantone sowie Personen mit schutzwürdigem Interesse Einsprache erheben. Die Einsprachefrist beträgt drei Monate.
Traditionelle landwirtschaftliche Produkte können in der Schweiz mit der GGA oder der geschützten Ursprungsbezeichnung (GUB/AOC) geschützt werden. Heute zählt das Bundesregister 15 GUB-Produkte und sechs GGA-Produkte. Dazu gehören etwa das Bündnerfleisch, der Emmentaler oder der Saucisson vaudois.
N¦O
----
S¦G
Alpenloewe hat geschrieben:FCL Schüblig hat geschrieben:"St. Galler Bratwurst" wird geschützt
Die "St. Galler Bratwurst" soll künftig nur noch in der Ostschweiz hergestellt werden dürfen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat das Gesuch um Registrierung der geschützten geographischen Angabe (GGA) veröffentlicht.
Demnach dürfen die "St. Galler Bratwurst" und die "St. Galler Kalbsbratwurst" nur noch in den vier Kantonen St. Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden produziert werden, wie eine Sprecherin des BLW zu einem Communiqué sagte. Zudem müssen die Metzger ein Pflichtenheft einhalten und sich zertifizieren lassen.
Die geschützte Angabe soll auch nicht mit der Bezeichnung "Olma-Bratwurst" umgangen werden können. Die Ostschweizer Metzgermeister haben deshalb mit den Olma Messen in St. Gallen vertraglich vereinbart, dass nur die "St. Galler Bratwurst" auch "Olma-Bratwurst" genannt werden darf.
Gegen das im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlichte Eintragungsgesuch können Kantone sowie Personen mit schutzwürdigem Interesse Einsprache erheben. Die Einsprachefrist beträgt drei Monate.
Traditionelle landwirtschaftliche Produkte können in der Schweiz mit der GGA oder der geschützten Ursprungsbezeichnung (GUB/AOC) geschützt werden. Heute zählt das Bundesregister 15 GUB-Produkte und sechs GGA-Produkte. Dazu gehören etwa das Bündnerfleisch, der Emmentaler oder der Saucisson vaudois.
N¦O
----
S¦G
richtig so
TOP :
OLMA Bratwurst
BELL-DOG
WUERG:
Hot Dog bei MAN UTD
Schmedi hat geschrieben:Partyanimal hat geschrieben:Ou ja, Admin, die waren asslig. Im Pommes-Frites-Öl im Wok gebratene Plastikwürste...wääääääh!
Das war definitiv das assligste was ich je gesehen habe. Aber die guten bekamen ja noch ein paar Sandwich backdoor zugesteckt....und zum Dessert ein Hanuta.
Master hat geschrieben:kult fred..
nee, stecki von mir kommt kein kommentar, NOISER hat alles gesagt, hoffe bist jetzt nicht mehr am verarmen..
Stecki hat geschrieben:Hehe, zugegeben das waren wirklich noch üble Zeiten bzw. Einträge. Aber damals herrschten bei mir auch noch andere finanzielle Verhältnisse.