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Poker
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- Forumgott
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jassen für arme
nette stadionkneipen in der haupttribüne, die kleinere, über eine metalltreppe zu erreichen welche sicher schon manchem schwierigkeiten bereitet hat, nimmt uns warm auf. allerdings dürfte keiner schwierigkeiten mit dieser wirklich gut beleuchteten - und auch mit hilfsbereiten vorlokalitätkräften besetzten - treppe haben der das abenteuer pissoir im rausch - oder anrausch - souverän umschifft hat. eine blechbarakene, überdachte pissrinne, deren eingang sich zurückzieht wie der scham einer frau zwischen zwei langen, weit geöffneten beinen. geile konstruktion, ohne jedes licht - das fördert die phantasie, bringt aber natürlich auch gefahren mit sich.
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Insider hat geschrieben:Meine Güte, allein durch ein paar englische Begriffe ist es nicht getan. Stellt euch mal zum real Pokern! (v.a. Erredit )
[x] done!
Insider echt schlechter Pokerer!
Schmedi nicht schlecht, allerdings sind seine Bluffs durchschaubar!
D ZIIT ESCH RIIF!
Pavel Karpf - Nie vergessen!
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- Partyanimal
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- sprayvenhoe
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ivenhoe hat geschrieben:Partyanimal hat geschrieben:Hoi Insider
Auch von mir einen Gruss an die hintere Tischecke mit Insider...
I'm going to make him an offer he can't refuse...
GEGEN DEN MODERNEN SCHIFFSBAU
offene beträge: CHF 50 von tjfcl, CHF 10 von LU-57, CHF 10 von chamäleon, CHF 10 von nelson, CHF 10 an seimon.
JASSOBIG RETTEN - NIEDER MIT DEN WETTEN!
Sammler hat geschrieben: Der FCL ist ein Verein, den man besser erst gar nicht beitreten sollte. Leistungen werden definitiv nicht honoriert. Jetzt auf Margiotta herumzuhacken ist absolut fehl am Platz. Kein Wunder, bekommt der FCL keine Mannschaft mehr zusammen, die mal einen Kübel stemmen wird. Nicht unter Swisspor, nicht unter Meyer.
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Sammler hat geschrieben: Der FCL ist ein Verein, den man besser erst gar nicht beitreten sollte. Leistungen werden definitiv nicht honoriert. Jetzt auf Margiotta herumzuhacken ist absolut fehl am Platz. Kein Wunder, bekommt der FCL keine Mannschaft mehr zusammen, die mal einen Kübel stemmen wird. Nicht unter Swisspor, nicht unter Meyer.
- sprayvenhoe
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glenlivet hat geschrieben:wer ist sonst alles noch in hochdorf (osterturnier* buy-in 100 CHF) dabei?
*schon ausverkauft mit riesiger warteliste...
Leider den Anmeldetermin verpasst... war ja innerhalb weniger Stunden "ausverkauft"
Zuletzt geändert von sprayvenhoe am 5. Mär 2008, 15:43, insgesamt 1-mal geändert.
Do dömmer alli öis krämple uf!!!
Semper COLUMNA N
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ivenhoe hat geschrieben:glenlivet hat geschrieben:wer ist sonst alles noch in hochdorf (osterturnier* buy-in 100 CHF) dabei?
*schon ausverkauft mit riesiger warteliste...
Leider den Anmeldetermin verpasst... war ja innerhalb weniger Sunden "ausverkauft"
Sünden bitte immer so schreiben.
nette stadionkneipen in der haupttribüne, die kleinere, über eine metalltreppe zu erreichen welche sicher schon manchem schwierigkeiten bereitet hat, nimmt uns warm auf. allerdings dürfte keiner schwierigkeiten mit dieser wirklich gut beleuchteten - und auch mit hilfsbereiten vorlokalitätkräften besetzten - treppe haben der das abenteuer pissoir im rausch - oder anrausch - souverän umschifft hat. eine blechbarakene, überdachte pissrinne, deren eingang sich zurückzieht wie der scham einer frau zwischen zwei langen, weit geöffneten beinen. geile konstruktion, ohne jedes licht - das fördert die phantasie, bringt aber natürlich auch gefahren mit sich.
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Glücksspiele dürfen in der Schweiz nur in konzessionierten Spielbanken (also in den Casinos) angeboten werden (Art. 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1998 über Glücksspiele und Spielbanken; Spielbankengesetz; SBG; SR 935.52; http://www.admin.ch/ch/d/sr/c935_52.html - http://www.admin.ch ). Wer also Glücksspiele ausserhalb der Casinos gewerbsmässig betreibt oder organisert, kann mit Haft oder Busse bis zu 500'000 Franken betraft werden (Art. 56 Abs. 1 lit. a SBG)
Als Glücksspiele gelten dabei Spiele, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes ein Geldgewinn oder ein geldwerter Vorteil in Aussicht steht,der ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt (Art. 3 Abs. 1 SBG).
Die oben genannte Glücksspieldefinition enthält drei Elemente, nämlich
1.) die Leistung eines Einsatzes,
2.) der in Aussicht stehende Geld- oder geldwerte Gewinn
3.) die Zufallsabhängigkeit dieses Gewinns.
Fehlt es an einem dieser Elemente, handelt es sich nicht um ein Glücksspiel im Sinne des SBG. Wenn wir nun das Pokerspiel anschauen, dann geht die aktuelle Rechtspraxis momentan noch davon aus, dass der Gewinn beim Pokern hauptsächlich vom Zufall abhängt (obwohl internationale Ranglisten dies widerlegen). Die Eidgenössische Spielbankenkommission meint, dass "gewisse untergeordnete Geschicklichkeitselemente nichts daran ändern, dass der Wert eines Blattes und damit die Gewinnchancen überwiegend vom Zufall abhängen".
Wird nun beispielsweise ein Pokerspiel mit Buy-In gespielt und winkt den Gewinnern ein Geld- oder ein Geldwert, so ist das Spiel verboten. Wird allerdings ohne Einsätze (und auch ohne versteckte Einsätze, wie bspw. eine Turniergebühr) gespielt und/oder stehen keine Geld- oder Geldwerte (auch keine versteckten) in Aussicht, so liegt kein verbotenes Glücksspiel vor.
Gemäss Artikel 56 Absatz 1 Buchstabe a SBG machen sich nicht die Spieler strafbar, sondern die Organisatoren des Pokerspiels oder Pokerturniers.
Als Glücksspiele gelten dabei Spiele, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes ein Geldgewinn oder ein geldwerter Vorteil in Aussicht steht,der ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt (Art. 3 Abs. 1 SBG).
Die oben genannte Glücksspieldefinition enthält drei Elemente, nämlich
1.) die Leistung eines Einsatzes,
2.) der in Aussicht stehende Geld- oder geldwerte Gewinn
3.) die Zufallsabhängigkeit dieses Gewinns.
Fehlt es an einem dieser Elemente, handelt es sich nicht um ein Glücksspiel im Sinne des SBG. Wenn wir nun das Pokerspiel anschauen, dann geht die aktuelle Rechtspraxis momentan noch davon aus, dass der Gewinn beim Pokern hauptsächlich vom Zufall abhängt (obwohl internationale Ranglisten dies widerlegen). Die Eidgenössische Spielbankenkommission meint, dass "gewisse untergeordnete Geschicklichkeitselemente nichts daran ändern, dass der Wert eines Blattes und damit die Gewinnchancen überwiegend vom Zufall abhängen".
Wird nun beispielsweise ein Pokerspiel mit Buy-In gespielt und winkt den Gewinnern ein Geld- oder ein Geldwert, so ist das Spiel verboten. Wird allerdings ohne Einsätze (und auch ohne versteckte Einsätze, wie bspw. eine Turniergebühr) gespielt und/oder stehen keine Geld- oder Geldwerte (auch keine versteckten) in Aussicht, so liegt kein verbotenes Glücksspiel vor.
Gemäss Artikel 56 Absatz 1 Buchstabe a SBG machen sich nicht die Spieler strafbar, sondern die Organisatoren des Pokerspiels oder Pokerturniers.