Verfasst: 9. Mär 2008, 21:18
jassen für arme
SmudoDrummer hat geschrieben:Glücksspiele dürfen in der Schweiz nur in konzessionierten Spielbanken (also in den Casinos) angeboten werden (Art. 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1998 über Glücksspiele und Spielbanken; Spielbankengesetz; SBG; SR 935.52; http://www.admin.ch/ch/d/sr/c935_52.html - http://www.admin.ch ). Wer also Glücksspiele ausserhalb der Casinos gewerbsmässig betreibt oder organisert, kann mit Haft oder Busse bis zu 500'000 Franken betraft werden (Art. 56 Abs. 1 lit. a SBG)
Als Glücksspiele gelten dabei Spiele, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes ein Geldgewinn oder ein geldwerter Vorteil in Aussicht steht,der ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt (Art. 3 Abs. 1 SBG).
Die oben genannte Glücksspieldefinition enthält drei Elemente, nämlich
1.) die Leistung eines Einsatzes,
2.) der in Aussicht stehende Geld- oder geldwerte Gewinn
3.) die Zufallsabhängigkeit dieses Gewinns.
Fehlt es an einem dieser Elemente, handelt es sich nicht um ein Glücksspiel im Sinne des SBG. Wenn wir nun das Pokerspiel anschauen, dann geht die aktuelle Rechtspraxis momentan noch davon aus, dass der Gewinn beim Pokern hauptsächlich vom Zufall abhängt (obwohl internationale Ranglisten dies widerlegen). Die Eidgenössische Spielbankenkommission meint, dass "gewisse untergeordnete Geschicklichkeitselemente nichts daran ändern, dass der Wert eines Blattes und damit die Gewinnchancen überwiegend vom Zufall abhängen".
Wird nun beispielsweise ein Pokerspiel mit Buy-In gespielt und winkt den Gewinnern ein Geld- oder ein Geldwert, so ist das Spiel verboten. Wird allerdings ohne Einsätze (und auch ohne versteckte Einsätze, wie bspw. eine Turniergebühr) gespielt und/oder stehen keine Geld- oder Geldwerte (auch keine versteckten) in Aussicht, so liegt kein verbotenes Glücksspiel vor.
Gemäss Artikel 56 Absatz 1 Buchstabe a SBG machen sich nicht die Spieler strafbar, sondern die Organisatoren des Pokerspiels oder Pokerturniers.
glenlivet hat geschrieben:SmudoDrummer hat geschrieben:Glücksspiele dürfen in der Schweiz nur in konzessionierten Spielbanken (also in den Casinos) angeboten werden (Art. 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1998 über Glücksspiele und Spielbanken; Spielbankengesetz; SBG; SR 935.52; http://www.admin.ch/ch/d/sr/c935_52.html - http://www.admin.ch ). Wer also Glücksspiele ausserhalb der Casinos gewerbsmässig betreibt oder organisert, kann mit Haft oder Busse bis zu 500'000 Franken betraft werden (Art. 56 Abs. 1 lit. a SBG)
Als Glücksspiele gelten dabei Spiele, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes ein Geldgewinn oder ein geldwerter Vorteil in Aussicht steht,der ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt (Art. 3 Abs. 1 SBG).
Die oben genannte Glücksspieldefinition enthält drei Elemente, nämlich
1.) die Leistung eines Einsatzes,
2.) der in Aussicht stehende Geld- oder geldwerte Gewinn
3.) die Zufallsabhängigkeit dieses Gewinns.
Fehlt es an einem dieser Elemente, handelt es sich nicht um ein Glücksspiel im Sinne des SBG. Wenn wir nun das Pokerspiel anschauen, dann geht die aktuelle Rechtspraxis momentan noch davon aus, dass der Gewinn beim Pokern hauptsächlich vom Zufall abhängt (obwohl internationale Ranglisten dies widerlegen). Die Eidgenössische Spielbankenkommission meint, dass "gewisse untergeordnete Geschicklichkeitselemente nichts daran ändern, dass der Wert eines Blattes und damit die Gewinnchancen überwiegend vom Zufall abhängen".
Wird nun beispielsweise ein Pokerspiel mit Buy-In gespielt und winkt den Gewinnern ein Geld- oder ein Geldwert, so ist das Spiel verboten. Wird allerdings ohne Einsätze (und auch ohne versteckte Einsätze, wie bspw. eine Turniergebühr) gespielt und/oder stehen keine Geld- oder Geldwerte (auch keine versteckten) in Aussicht, so liegt kein verbotenes Glücksspiel vor.
Gemäss Artikel 56 Absatz 1 Buchstabe a SBG machen sich nicht die Spieler strafbar, sondern die Organisatoren des Pokerspiels oder Pokerturniers.
Gerüchten zu Folge kam die Luchs-Einheit ca. 3 Minuten zu spät an den Tatort. Organisator Y. war bereits über alle Berge...
glenlivet hat geschrieben:wer ist sonst alles noch in hochdorf (osterturnier* buy-in 100 CHF) dabei?
*schon ausverkauft mit riesiger warteliste...
rubber hat geschrieben:jassen für arme
Lugern hat geschrieben:Pokern ist ein Glücksspiel
glenlivet hat geschrieben::mrgreen:
glenlivet hat geschrieben:glenlivet hat geschrieben::mrgreen:
glenlivet hat geschrieben:glenlivet hat geschrieben:glenlivet hat geschrieben::mrgreen:
Poker-Champ mit Baby-Face
In Las Vegas kürten die Poker-Profis ihren neuen Weltmeister – den jüngsten aller Zeiten. Wie ein ausgebuffter, erfahrener Pokerprofi sieht Peter Eastgate auf den ersten Blick wahrlich nicht aus. Trotzdem hat es der Däne heute allen gezeigt. Im Rio Hotel Casino in Las Vegas (USA) gewann der erst 22-Jährige den Final Table der World Series of Poker und sicherte sich ein Preisgeld von 9 152 416 Dollar! Das Startgeld von 10 000 Dollar hat sich also gelohnt.
Die dänischen Fans feierten den Champ mit Sprechchören. Die ersten Minuten nach der Partie zeigte sich Eastgate trotz der riesigen Geldsumme, die nun auf sein Konto fliesst, gefasst: «Ich bin einfach nur glücklich. Es war extrem belastend.»
Eastgate ist mit dem Sieg auch neuer Poker-Weltmeister und der jüngste Champion aller Zeiten. Ein Rekord, der dem Mann aus Odense nur schwer wieder zu nehmen sein wird. Das Mindestalter für die Teilnahme an der World Series liegt bei 21 Jahren. Bisheriger Rekordhalter war Phil Hellmuth, der 1989 24-jährig siegte.
All-in um 2:38 Uhr
Die letzte Partie zwischen Eastgate und seinem Rivalen, dem Russen Ivan Demidov (27), war eine Poker-Partie par excellence. Um den Nervenkitzel vor Hunderten Zuschauern im Saal noch zu steigern, hatten die beiden während der gesamten Spieldauer den Preisgeldstapel vor sich auf dem Tisch. Der Match in der Poker-Variante Texas hold’em zog sich über mehrere Stunden hin. Die Entscheidung fiel nach über viereinhalb Stunden Spieldauer um 02.38 Uhr Lokalzeit. Demidov, hoffnungslos im Rückstand, ging all-in und verlor mit zwei Paaren (2 und 4) gegenüber einer As-Fünf-Strasse (Wheel), die Eastgate hielt.