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Verfasst: 9. Mär 2008, 21:18
von rubber
jassen für arme

Verfasst: 9. Mär 2008, 22:03
von glenlivet
SmudoDrummer hat geschrieben:Glücksspiele dürfen in der Schweiz nur in konzessionierten Spielbanken (also in den Casinos) angeboten werden (Art. 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1998 über Glücksspiele und Spielbanken; Spielbankengesetz; SBG; SR 935.52; http://www.admin.ch/ch/d/sr/c935_52.html - http://www.admin.ch ). Wer also Glücksspiele ausserhalb der Casinos gewerbsmässig betreibt oder organisert, kann mit Haft oder Busse bis zu 500'000 Franken betraft werden (Art. 56 Abs. 1 lit. a SBG)

Als Glücksspiele gelten dabei Spiele, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes ein Geldgewinn oder ein geldwerter Vorteil in Aussicht steht,der ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt (Art. 3 Abs. 1 SBG).

Die oben genannte Glücksspieldefinition enthält drei Elemente, nämlich

1.) die Leistung eines Einsatzes,
2.) der in Aussicht stehende Geld- oder geldwerte Gewinn
3.) die Zufallsabhängigkeit dieses Gewinns.

Fehlt es an einem dieser Elemente, handelt es sich nicht um ein Glücksspiel im Sinne des SBG. Wenn wir nun das Pokerspiel anschauen, dann geht die aktuelle Rechtspraxis momentan noch davon aus, dass der Gewinn beim Pokern hauptsächlich vom Zufall abhängt (obwohl internationale Ranglisten dies widerlegen). Die Eidgenössische Spielbankenkommission meint, dass "gewisse untergeordnete Geschicklichkeitselemente nichts daran ändern, dass der Wert eines Blattes und damit die Gewinnchancen überwiegend vom Zufall abhängen".

Wird nun beispielsweise ein Pokerspiel mit Buy-In gespielt und winkt den Gewinnern ein Geld- oder ein Geldwert, so ist das Spiel verboten. Wird allerdings ohne Einsätze (und auch ohne versteckte Einsätze, wie bspw. eine Turniergebühr) gespielt und/oder stehen keine Geld- oder Geldwerte (auch keine versteckten) in Aussicht, so liegt kein verbotenes Glücksspiel vor.

Gemäss Artikel 56 Absatz 1 Buchstabe a SBG machen sich nicht die Spieler strafbar, sondern die Organisatoren des Pokerspiels oder Pokerturniers.


Gerüchten zu Folge kam die Luchs-Einheit ca. 3 Minuten zu spät an den Tatort. Organisator Y. war bereits über alle Berge... :P

Verfasst: 9. Mär 2008, 22:28
von hässig-AL
glenlivet hat geschrieben:
SmudoDrummer hat geschrieben:Glücksspiele dürfen in der Schweiz nur in konzessionierten Spielbanken (also in den Casinos) angeboten werden (Art. 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1998 über Glücksspiele und Spielbanken; Spielbankengesetz; SBG; SR 935.52; http://www.admin.ch/ch/d/sr/c935_52.html - http://www.admin.ch ). Wer also Glücksspiele ausserhalb der Casinos gewerbsmässig betreibt oder organisert, kann mit Haft oder Busse bis zu 500'000 Franken betraft werden (Art. 56 Abs. 1 lit. a SBG)

Als Glücksspiele gelten dabei Spiele, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes ein Geldgewinn oder ein geldwerter Vorteil in Aussicht steht,der ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt (Art. 3 Abs. 1 SBG).

Die oben genannte Glücksspieldefinition enthält drei Elemente, nämlich

1.) die Leistung eines Einsatzes,
2.) der in Aussicht stehende Geld- oder geldwerte Gewinn
3.) die Zufallsabhängigkeit dieses Gewinns.

Fehlt es an einem dieser Elemente, handelt es sich nicht um ein Glücksspiel im Sinne des SBG. Wenn wir nun das Pokerspiel anschauen, dann geht die aktuelle Rechtspraxis momentan noch davon aus, dass der Gewinn beim Pokern hauptsächlich vom Zufall abhängt (obwohl internationale Ranglisten dies widerlegen). Die Eidgenössische Spielbankenkommission meint, dass "gewisse untergeordnete Geschicklichkeitselemente nichts daran ändern, dass der Wert eines Blattes und damit die Gewinnchancen überwiegend vom Zufall abhängen".

Wird nun beispielsweise ein Pokerspiel mit Buy-In gespielt und winkt den Gewinnern ein Geld- oder ein Geldwert, so ist das Spiel verboten. Wird allerdings ohne Einsätze (und auch ohne versteckte Einsätze, wie bspw. eine Turniergebühr) gespielt und/oder stehen keine Geld- oder Geldwerte (auch keine versteckten) in Aussicht, so liegt kein verbotenes Glücksspiel vor.

Gemäss Artikel 56 Absatz 1 Buchstabe a SBG machen sich nicht die Spieler strafbar, sondern die Organisatoren des Pokerspiels oder Pokerturniers.


Gerüchten zu Folge kam die Luchs-Einheit ca. 3 Minuten zu spät an den Tatort. Organisator Y. war bereits über alle Berge... :P


nur aber mit leerer geldtasche :-)

Verfasst: 9. Mär 2008, 22:33
von SmudoDrummer
fakt: pokern mit geld = strafbar ;)
egal ob mami vs. papi oder mr. x. vs. mr. y.

:P

Verfasst: 10. Mär 2008, 01:42
von Lucerna
glenlivet hat geschrieben:wer ist sonst alles noch in hochdorf (osterturnier* buy-in 100 CHF) dabei?


*schon ausverkauft mit riesiger warteliste...


Dabei...

Verfasst: 27. Mär 2008, 14:08
von Lucerna
Casinos mit Poker-Verbot vor Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt

Bern - Turniere in der Pokervariante "Texas Hold'em" können vorläufig weiter auch ausserhalb von Spielbanken durchgeführt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Gesuch des Schweizer Casino Verbandes um ein vorsorgliches Verbot abgewiesen.

Die Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) hatte 2007 festgestellt, dass die Pokervariante "Texas Hold'em" ein Geschicklichkeitsspiel darstellt und nicht unter das Glücksspielverbot fällt. Solche Turniere dürften damit auch ausserhalb von Spielbanken durchgeführt werden, sofern es die kantonalen Vorschriften zulassen würden.

Der Schweizer Casino Verband gelangte gegen die entsprechenden Verfügungen der ESBK ans Bundesverwaltungsgericht. Gleichzeitig ersuchte der Verband das Gericht, für die Dauer des Verfahrens ein vorsorgliches Verbot für solche Pokerturniere auszusprechen.

Die Berner Richter wiesen dieses Gesuch in einem Zwischenentscheid nun ab. Laut dem Urteil liegt die Aufsicht über die strittigen Pokerturniere gegenwärtig bei den Kantonen. Es sei deshalb nicht am Bundesverwaltungsgericht oder an der ESBK, ein vorläufiges Verbot auszusprechen.

Ein Verbot würde sich im übrigen auch sachlich nicht rechtfertigen. Kantone und Gemeinden hätten durchaus gesetzliche Regelungen für Grossveranstaltungen und Gastgewerbe, weshalb die Turniere im Hinblick auf den Jugendschutz problemlos gesteuert und beaufsichtigt werden könnten.

Verfasst: 27. Mär 2008, 14:12
von boeme
rubber hat geschrieben:jassen für arme

Verfasst: 27. Mär 2008, 20:07
von Jack
all in

Verfasst: 28. Mär 2008, 09:35
von hässig-AL
Private Poker-Turniere um Geld bleiben weiterhin legal
Etappensieg für die Poker-Gemeinde: Bis auf weiteres bleiben private Pokerturniere um Geld legal.


Privat darf um Geld gepokert werden: Das Gesuch des Casinoverbandes wurde abgewiesen. (PokerAcademy.ch)Texas-Hold’em-Pokerturniere können weiterhin auch in privaten Stuben und WGs legal durchgeführt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Gesuch des Casinoverbandes um ein vorsorgliches Verbot abgewiesen. Laut dem Urteil liegt die Aufsicht über die strittigen Turniere derzeit bei den Kantonen. Es sei daher nicht am Bundesverwaltungsgericht, ein vorläufiges Verbot auszusprechen.

Ganz aufatmen können Pokerfreunde indes noch nicht: Der Entscheid gilt nur vorläufig – so lange, bis die Berner Richter darüber geurteilt haben, ob gewisse Pokerturniere tatsächlich als Geschicklichkeitsspiele interpretiert werden können, wie dies die Spielbankenkommission im Dezember 2007 entschieden hat. Dagegen hatte der Schweizer Casinoverband Beschwerde eingereicht. «Wenn ausserhalb der Casinos um Geld gepokert wird, ist die Kontrolle gegen Spielsucht nicht mehr gewährleistet», so die damalige Begründung. Private Poker-Organisationen hatten den Casinos vorgeworfen, sie fürchteten sich schlicht um ihre Umsätze.

Verfasst: 28. Mär 2008, 09:43
von Lugern
Pokern ist ein Glücksspiel :!:

Verfasst: 28. Mär 2008, 09:53
von hässig-AL
Lugern hat geschrieben:Pokern ist ein Glücksspiel :!:


nur für amateure, ist es ein glücksspiel

Verfasst: 28. Mär 2008, 10:54
von Ofen
Master?

Verfasst: 12. Apr 2008, 00:49
von Lucerna
am Samstag 26. April übrigens in Kerns (OW) ein nettes Pokerturnier mit 150 Teilnehmer... hat noch ein paar Plätze frei...
Cheers

Verfasst: 20. Jun 2008, 23:47
von glenlivet
:mrgreen:

Verfasst: 10. Jul 2008, 21:46
von hässig-AL
heute erstes online-pokerturnier auf dem ersten platz beendet, zwar nur mit 48 teilnehmer aber immerhin.

Verfasst: 10. Jul 2008, 21:49
von hijacker
ok

Verfasst: 30. Aug 2008, 12:15
von glenlivet
glenlivet hat geschrieben::mrgreen:

Verfasst: 13. Sep 2008, 11:46
von glenlivet
glenlivet hat geschrieben:
glenlivet hat geschrieben::mrgreen:

Verfasst: 9. Nov 2008, 18:50
von glenlivet
glenlivet hat geschrieben:
glenlivet hat geschrieben:
glenlivet hat geschrieben::mrgreen:

Verfasst: 11. Nov 2008, 17:50
von Stumpen-Rudi
nettes preisgeld...

Poker-Champ mit Baby-Face
In Las Vegas kürten die Poker-Profis ihren neuen Weltmeister – den jüngsten aller Zeiten. Wie ein ausgebuffter, erfahrener Pokerprofi sieht Peter Eastgate auf den ersten Blick wahrlich nicht aus. Trotzdem hat es der Däne heute allen gezeigt. Im Rio Hotel Casino in Las Vegas (USA) gewann der erst 22-Jährige den Final Table der World Series of Poker und sicherte sich ein Preisgeld von 9 152 416 Dollar! Das Startgeld von 10 000 Dollar hat sich also gelohnt.

Die dänischen Fans feierten den Champ mit Sprechchören. Die ersten Minuten nach der Partie zeigte sich Eastgate trotz der riesigen Geldsumme, die nun auf sein Konto fliesst, gefasst: «Ich bin einfach nur glücklich. Es war extrem belastend.»

Eastgate ist mit dem Sieg auch neuer Poker-Weltmeister und der jüngste Champion aller Zeiten. Ein Rekord, der dem Mann aus Odense nur schwer wieder zu nehmen sein wird. Das Mindestalter für die Teilnahme an der World Series liegt bei 21 Jahren. Bisheriger Rekordhalter war Phil Hellmuth, der 1989 24-jährig siegte.

All-in um 2:38 Uhr
Die letzte Partie zwischen Eastgate und seinem Rivalen, dem Russen Ivan Demidov (27), war eine Poker-Partie par excellence. Um den Nervenkitzel vor Hunderten Zuschauern im Saal noch zu steigern, hatten die beiden während der gesamten Spieldauer den Preisgeldstapel vor sich auf dem Tisch. Der Match in der Poker-Variante Texas hold’em zog sich über mehrere Stunden hin. Die Entscheidung fiel nach über viereinhalb Stunden Spieldauer um 02.38 Uhr Lokalzeit. Demidov, hoffnungslos im Rückstand, ging all-in und verlor mit zwei Paaren (2 und 4) gegenüber einer As-Fünf-Strasse (Wheel), die Eastgate hielt.