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Verfasst: 19. Okt 2010, 14:48
von Thunder
Jack hat geschrieben:wieso hat keiner von uns am Urbräu-Partyschiff wettbewerb teilgenommen? hätten ja locker gesiegt...


Weil wahrscheinlich niemand Radio Pilatus hört

Verfasst: 20. Okt 2010, 15:27
von Hegi
Was ist weiss, rund und manchmal voll?

Verfasst: 20. Okt 2010, 15:42
von grantler
Hegi hat geschrieben:Was ist weiss, rund und manchmal voll?

John Maynard am Samstagmorgen in Montenegro?

Verfasst: 20. Okt 2010, 15:51
von chamäleon
bis auf das "manchmal" würde alles zutreffen

Verfasst: 20. Okt 2010, 19:10
von John Maynard
jaja die Jugend von vorvorgestern wieder am liiren...
findet euch doch damit ab :shock:

Verfasst: 26. Okt 2010, 16:10
von Legia
Es gab ja diesen Medienrummel, dass Marcel Koller aufs RAV geht. Meiner Meinung nach soll auch ein arbeitsloser Trainer diese Leistung beziehen können. Ist ja eine Versicherung. Was ich aber nicht ganz verstehe, wieso kann er diese Leistungen in der Schweiz beziehen? Er hat ja in den letzten Jahren in die deutsche Sozialwerke einbezahlt. Ein Deutscher, der in der Schweiz seinen Job verliert geht ja auch aufs RAV und bezieht nicht Hartz IV aus Deutschland.

Verfasst: 26. Okt 2010, 16:15
von grantler
Vielleicht hätte er in Deutschland nur Lebensmittelmarken abstauben können?

Verfasst: 26. Okt 2010, 16:22
von Legia
KlamDo hat geschrieben:Vielleicht hätte er in Deutschland nur Lebensmittelmarken abstauben können?


Sehr lustig.

Ich meine entweder ist der Arbeitsort oder die Nationalität entscheidend.
Wenn sowohl der Inländer im Ausland sowie der Ausländer im Inland aufs RAV gehen können, dann ist die Schweiz (einmal mehr!) doppelt gefickt.

Verfasst: 26. Okt 2010, 16:23
von grantler
Ich denke, der Wohnort ist entscheidend.

Verfasst: 26. Okt 2010, 16:23
von Master
der koller hat aber in der Schweiz nicht unwesentlich alv bezahlt.. also sollte er basierend auf seinen einzahlungen auch beziehen dürfen

Verfasst: 26. Okt 2010, 16:26
von Legia
Das ist aber länger als 2 Jahre her

Verfasst: 26. Okt 2010, 16:27
von Legia
Master hat geschrieben:der koller hat aber in der Schweiz nicht unwesentlich alv bezahlt.. also sollte er basierend auf seinen einzahlungen auch beziehen dürfen


max. CHF 1260 im Jahr

Verfasst: 26. Okt 2010, 16:33
von Frizzel
Wie bin ich als Arbeitnehmer oder als Arbeitnehmerin
bei der Rückkehr bzw. erstmaligen Einreise aus Deutschland
versichert?


• Kehren Sie aus Deutschland in die Schweiz zurück, gilt aufgrund
des besonderen Abkommens eine Sonderregelung. Die in
Deutschland zurückgelegten Beitragszeiten werden in der Schweiz
voll angerechnet.

• Das Arbeitslosengeld, das Sie in Deutschland bezogen haben,
wird bei der Festsetzung der Bezugsdauer in der Schweiz berücksichtigt
und kann unter Umständen Ihren Anspruch schmälern.

• Ihr versicherter Verdienst wird aufgrund des in Deutschland erzielten
Lohnes berechnet

Verfasst: 26. Okt 2010, 16:34
von Legia
Danke für die kompetente Antwort. Aber umgekehrt scheint es ja nicht zu funktionieren.

Verfasst: 26. Okt 2010, 16:37
von chamäleon
klar funktioniert es umgekehrt auch - wäre ja noch schöner ...

Verfasst: 26. Okt 2010, 16:42
von Legia
warum hört man dann auf dem rav nur noch hochdeutsch?

Verfasst: 26. Okt 2010, 16:42
von Frizzel
Legia hat geschrieben:Meiner Meinung nach soll auch ein arbeitsloser Trainer diese Leistung beziehen können. Ist ja eine Versicherung.


Jein! Grundsätzlich soll jemand, der Arbeitslosengeld kassiert, gewillt sein, einen neuen Job anzunehmen, bzw. er muss vermittelbar sein. Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass Koller einen durchschnittlichen Bürojob o.Ä. annehmen würde, weil er auf einen neuen Job als Fussballtrainer in der BuLi aus ist. Deshalb ist Koller m.E. nicht vermittelbar und hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Verfasst: 26. Okt 2010, 16:44
von Legia
Frizzel hat geschrieben:
Legia hat geschrieben:Meiner Meinung nach soll auch ein arbeitsloser Trainer diese Leistung beziehen können. Ist ja eine Versicherung.


Jein! Grundsätzlich soll jemand, der Arbeitslosengeld kassiert, gewillt sein, einen neuen Job anzunehmen, bzw. er muss vermittelbar sein. Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass Koller einen durchschnittlichen Bürojob o.Ä. annehmen würde, weil er auf einen neuen Job als Fussballtrainer in der BuLi aus ist. Deshalb ist Koller m.E. nicht vermittelbar und hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.


Du hast schon wieder Recht!

Verfasst: 26. Okt 2010, 16:46
von chamäleon
Legia hat geschrieben:warum hört man dann auf dem rav nur noch hochdeutsch?


wenn du im land (in diesem fall in der schweiz) wohnen bleibst und die bedingungen für den erhalt von arbeitslosengeldern erfüllst, dann kriegst das geld hier.

und auf dem rav hört man relativ viel hochdeutsch, weil es halt viele deutsche hier hat ...

Verfasst: 26. Okt 2010, 16:47
von dragao
Legia hat geschrieben:
Frizzel hat geschrieben:
Legia hat geschrieben:Meiner Meinung nach soll auch ein arbeitsloser Trainer diese Leistung beziehen können. Ist ja eine Versicherung.


Jein! Grundsätzlich soll jemand, der Arbeitslosengeld kassiert, gewillt sein, einen neuen Job anzunehmen, bzw. er muss vermittelbar sein. Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass Koller einen durchschnittlichen Bürojob o.Ä. annehmen würde, weil er auf einen neuen Job als Fussballtrainer in der BuLi aus ist. Deshalb ist Koller m.E. nicht vermittelbar und hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.


Du hast schon wieder Recht!


Vorallem wenn er Jobangebote als Trainer ablehnt.