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Verfasst: 22. Okt 2010, 10:08
von Frizzel
Noch zuwenig informier, aber was spricht dagegen?
Verfasst: 22. Okt 2010, 10:24
von Heiri
Frizzel hat geschrieben:Noch zuwenig informier, aber was spricht dagegen?
Das selbe Vergehen wird je nach Herkunft des Täters verschieden bestraft, bin kein Jurist, aber wie ist das mit dem Grundsatz "Vor dem Gesetze sind alle gleich" vereinbar?
Verfasst: 22. Okt 2010, 10:26
von Frizzel
Heiri hat geschrieben:Frizzel hat geschrieben:Noch zuwenig informier, aber was spricht dagegen?
Das selbe Vergehen wird je nach Herkunft des Täters verschieden bestraft, bin kein Jurist, aber wie ist das mit dem Grundsatz "Vor dem Gesetze sind alle gleich" vereinbar?
je nach Herkunft = Schweiz oder nicht Schweiz?
Verfasst: 22. Okt 2010, 10:36
von Insider
aus dem initiativtext:
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
3.Sie (= die Ausländerinnen und Ausländer) verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:
a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder
b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.
ist noch interessant, dass mit den "totrasern" (welch wort!) propaganda gemacht wird... ist die rechtssprechung dort nicht jeweils fahrlässige tötung, welches im initiativtext nicht erwähnt wird? oder lieg ich da falsch?
weiters: die bösen ausländer, welche jeweils im ausgang die schweizer verprügeln (wirklich, steht im blick). werden die dann aufgrund vergewaltigung, raub, menschenhandel, drogenhandel oder einbruch ausgeschaf(f)t? denn die körperverletzung wird ja im initiativtext nicht erwähnt.
nur fragen, die mir beim ersten mal durchlesen des textes aufgefallen sind... gibt es da antworten?
Verfasst: 22. Okt 2010, 10:41
von Legia
Die SVP hat ja gesagt, dass diese Liste erweitert werden kann. Man kann ja nicht 60 Punkte in der Verfassung auflisten.
Verfasst: 22. Okt 2010, 10:43
von Insider
Legia hat geschrieben:Die SVP hat ja gesagt, dass diese Liste erweitert werden kann. Man kann ja nicht 60 Punkte in der Verfassung auflisten.
"kann". merksch öbbis?
hauptsache einbruch auflisten aber schwere körperverletzung und fahrlässige tötung weglassen. haben sie lösli gezogen beim erstellen der initiative?
Verfasst: 22. Okt 2010, 10:43
von grantler
Legia hat geschrieben:Die SVP hat ja gesagt, dass diese Liste erweitert werden kann. Man kann ja nicht 60 Punkte in der Verfassung auflisten.
super. dann werden wir die taschendiebe, zechpreller und allen voran die fussballhooligans endlich los.
Verfasst: 22. Okt 2010, 10:44
von Insider
KlamDo hat geschrieben:Legia hat geschrieben:Die SVP hat ja gesagt, dass diese Liste erweitert werden kann. Man kann ja nicht 60 Punkte in der Verfassung auflisten.
super. dann werden wir die taschendiebe, zechpreller und allen voran die fussballhooligans endlich los.
bitte die littering-sauhunde nicht vergessen

Verfasst: 22. Okt 2010, 10:53
von Frizzel
Definitiv kuriose Auflistung der Straftaten. Daher wirklich sinnlose/nicht durchdachte Initiative.
Unterscheidung des Herkunftlandes finde ich aber nirgends. Heiri?
Verfasst: 22. Okt 2010, 10:54
von Camel
Insider hat geschrieben:KlamDo hat geschrieben:Legia hat geschrieben:Die SVP hat ja gesagt, dass diese Liste erweitert werden kann. Man kann ja nicht 60 Punkte in der Verfassung auflisten.
super. dann werden wir die taschendiebe, zechpreller und allen voran die fussballhooligans endlich los.
bitte die
littering-sauhunde nicht vergessen

saupack! use!
Verfasst: 22. Okt 2010, 10:55
von Raubi
Er meint glaub wenn ein Schweizer einen umlegt kommt er 20 jahre in die Kiste, ein Ausländer jedoch wird zusätzlich noch ausgeschafft. Also unterschiedliches Strafmass für die gleiche Tat. Oder, Heiri?
Verfasst: 22. Okt 2010, 10:56
von Frizzel
Schweiz soll sich ne Kolonie Afrika anschaffen. Dann müssen wir niemanden mehr ausschaffen sondern nur aus logistischen Gründen in eine andere Gemeinde verschieben...
Verfasst: 22. Okt 2010, 10:56
von Camel
Raubi hat geschrieben:Er meint glaub wenn ein Schweizer einen umlegt kommt er 20 jahre in die Kiste, ein Ausländer jedoch wird zusätzlich noch ausgeschafft. Also unterschiedliches Strafmass für die gleiche Tat. Oder, Heiri?
ok, die kriminellen schweizer nach australien abschieben.
Verfasst: 22. Okt 2010, 11:04
von daedalas
Frizzel hat geschrieben:Definitiv kuriose Auflistung der Straftaten. Daher wirklich sinnlose/nicht durchdachte Initiative.
Wahlkampf halt. Höre Brunner jetzt schon wie er sagt: "Die SVP repräsentiert XY% der Schweizer Stimmbürger". Ansonsten ist die Initiative aber ein Witz.
Gegenvorschlag aber glaubs schon i.O.
Es wäre aber schon schön, wenn die Gerichte die Gesetze bereits heute in allen Kantonen restriktiv anwenden würden. Die Möglichkeit zur Ausschaffung besteht ja jetzt bereits.
Verfasst: 22. Okt 2010, 11:05
von Master
daedalas hat geschrieben:Es wäre aber schon schön, wenn die Gerichte die Gesetze bereits heute in allen Kantonen restriktiv anwenden würden. Die Möglichkeit zur Ausschaffung besteht ja jetzt bereits.
ohne genau die vorlagen sowie die jetztige situation zu kennen, geh ich schwer davon aus, dass da der hund begraben liegt..
Verfasst: 22. Okt 2010, 11:06
von hässig-AL
Hier listen wir die häufigsten Argumente der Befürworter auf. Und unsere Antworten darauf.
Befürworter: “Wer unser Gastrecht missbraucht, der muss die Konsequenzen tragen.”Ausschaffungsinitiative und Gegenvorschlag führen beide dazu, dass auch Secondas und Terzeros ausgeschafft würden. Aber wer hier geboren und aufgewachsen ist, gehört zu unserer Gesellschaft und wir können die Probleme mit ihm genauso wenig ausschaffen wie wir Probleme mit Schweizern einfach ausschaffen können. Für diese “Papierli-Ausländer” gilt: Hier geboren – hier geblieben!
Befürworter: “Kriminaltouristen haben kein Mitleid verdient.”Das stimmt. Aber Kriminaltouristen werden schon heute konsequent ausgeschafft. Aber Initiative wie Gegenvorschlag treffen hier lebende Ausländer. Sie machen keinen Unterschied zwischen
A) einem Ausländer, der erst seit einigen Monaten überhaupt in der Schweiz lebt und dann ein krasses Verbrechen, zum Beispiel einen Mord begeht und
B) einem hier geborenen Jugendlichen der zweiten oder dritten Generation, der mal etwas stärker über die Stränge geschlagen hat – beim Gegenvorschlag würde zum Beispiel gar ein Wirtschaftsbetrug für die Ausschaffung genügen.
Befürworter: “Wenn sich Ausländer nicht an unsere Regeln halten, müssen sie halt gehen!”In der aktuellen Islamdebatte wird immer wieder betont: es darf kein Sonderrecht für Ausländer geben. Das stimmt. Unser Strafrecht muss für alle gelten. Und für alle gleich. Aber wer gegen Ausnahmen für Ausländer ist und gleichzeitig die Doppelbestrafung für Ausländer als Ausnahme in die Verfassung schreiben will, widerspricht sich selbst. Ich bleibe dabei: Strafrecht ist Strafrecht. Für alle gleich. Kein Sonderrecht für Ausländer!
Befürworter: “Ihr seid alle Softies. Und lenkt von den Problemen ab. Die SVP ist vielleicht etwas krass, aber sie macht wenigstens was gegen die Kriminalität!”Die SVP lügt die Bevölkerung an: Die Initiative scheint nur „tough on crime“, hart gegen Kriminelle – aber wenn die Initiative völkerrechtskonform und in Übereinstimmung mit den Bilateralen Verträgen umgesetzt wird, dann trifft sie nur Ausländer von ausserhalb der EU voll. Das heisst: knapp zwei Drittel der Ausländer sind gar nicht betroffen (61.5%), nur die Ausländer ohne EU Pass sind betroffen (38.5%).
Befürworter “Ich bin auch gegen ein Strafrecht, das auf Rache aufbaut. Aber wenn es um den Schutz der Schweizer und auch der anderen Ausländer geht, die in der Schweiz leben, ist eine Ausschaffung doch richtig!”Den neuen Vorschlägen geht es aber nicht um Schutz, sondern um Rache! Auch Verurteilte, bei denen die Richter davon ausgehen, dass sie sich künftig ans Gesetz halten, würden ausgeschafft.
Mit dem neuen Strafgesetz können heute Strafen von zwei Jahren bedingt und bei bis zu dreijährigen Freiheitsstrafen (zB Steuerbetrug, ungetreue Geschäftsbesorgung oder Kursmanipulation) teilbedingt gefällt werden. Bedingte wie teilbedingte Bestrafungen setzen dabei zwingend eine günstige Legalprognose voraus. Eine günstige Legalprognose heisst, dass das Strafgericht den bedingten oder teilbedingten Strafvollzug nur gewähren darf, wenn es davon ausgehen kann, dass sich die straffällige Person künftig an die Rechtsordnung halten wird.
Dass nun neu auch bei einer bedingten Freiheitsstrafe die Bewilligung zwingend widerrufen werden soll, zeigt, dass jegliches Augenmass verloren ging und faktisch eine Zusatzstrafe für bestimmte Ausländergruppen eingeführt würde.
Abstrahiert würde künftig zudem auch von der Art und Schwere der Tat, obwohl diese für die Beurteilung der künftigen Gefahr des Täters für die öffentliche Ordnung bedeutsam sind.
Verfasst: 22. Okt 2010, 11:09
von Insider
Master hat geschrieben:daedalas hat geschrieben:Es wäre aber schon schön, wenn die Gerichte die Gesetze bereits heute in allen Kantonen restriktiv anwenden würden. Die Möglichkeit zur Ausschaffung besteht ja jetzt bereits.
ohne genau die vorlagen sowie die jetztige situation zu kennen, geh ich schwer davon aus, dass da der hund begraben liegt..
wie so oft: jeder kanton wendet das recht nach seinem gutdünken an. die einen strenger, die anderen lascher. es lebe der kantönligeist.
Verfasst: 22. Okt 2010, 11:25
von Legia
Nun die Initiative wird wohl angenommen. Es darf dann aber unter keinen Umständen die Meinung herrschen, dass jemand der keine Straftat verübt hat in der Schweiz bleiben darf. So à la "Abdul soll doch bleiben können, schliesslich hat er ja nicht mit Drogen gedealt"
Meines Wissens darf in der Schweiz sein wer.....
aus einem EU/EFTA Land kommt
mit einer CH Person verheiratet ist
für die Schweiz wichtig ist
in seinem Heimatland bei Leib und Leben bedroht ist (und zwar politisch und nicht weil er Aerger hat mit dem Bruder seiner Frau ..)
Nun, Saddam Hussein ist ja bekanntlich nicht mehr an der Macht, Georgien, Türkei etc. sind demokratische Länder geworden und Srebrenica ist auch schon ca. 15 Jahre her.
Ich frage mich schon ein bisschen, was gewisse Leute immer noch hier machen.
Verfasst: 22. Okt 2010, 11:28
von hässig-AL
Legia hat geschrieben:Nun die Initiative wird wohl angenommen. Es darf dann aber unter keinen Umständen die Meinung herrschen, dass jemand der keine Straftat verübt hat in der Schweiz bleiben darf. So à la "Abdul soll doch bleiben können, schliesslich hat er ja nicht mit Drogen gedealt"
Meines Wissens darf in der Schweiz sein wer.....
aus einem EU/EFTA Land kommt
mit einer CH Person verheiratet ist
für die Schweiz wichtig ist
in seinem Heimatland bei Leib und Leben bedroht ist (und zwar politisch und nicht weil er Aerger hat mit dem Bruder seiner Frau hat...)
Nun, Saddam Hussein ist ja bekanntlich nicht mehr an der Macht, Georgien, Türkei etc. sind demokratische Länder geworden und Srebrenica ist auch schon ca. 15 Jahre her.
Ich frage mich schon ein bisschen, was gewisse Leute immer noch hier machen.
arbeit ist auch kein argument?
dann bitte alle ausländischen fussballer ausschaffen bitte
bin ja gespannt, ob man so viele schweizer finden würde, wo wc putzen , auf dem bau arbeiten als hilfsarbeiter etc
Verfasst: 22. Okt 2010, 11:32
von Legia
AL! du solltest meinen Eintrag richtig lesen.
Für die Schweiz wichtig heisst:
Tätigkeiten die von einem Schweizer nicht gleich gut ausgeübt werden können, z. B. Profisportler, chinesischer Koch, Musiker u.s.w
Für WC Putzen kann man Leute aus EU Ländern nehmen und nicht vergessen: Es gibt auch unqualifizierte Schweizer, und die sollte man nicht vom Arbeitsmarkt verdrängen.