Verfasst: 31. Mai 2006, 16:10
Mal wieder etwas aus der Presse...
Basler Zeitung vom 30. Mai 2006
«Ich habe juristische und praktische Bedenken»
DAS HOOLIGAN-GESETZ SEI «UNSORGFÄLTIG FORMULIERT» UND FÜR DIE POLIZEI WENIG PRAKTIKABEL, SAGT MARKUS MOHLER
INTERVIEW:MARTIN FURRER
Sicherheitsexperte Markus Mohler dämpft Hoffnungen in das Gesetz gegen Gewalt an Sportanlässen.
Herr Mohler, ist das Hooligan-Gesetz im Polizeialltag durchsetzbar?
Markus Mohler:Ich habe juristische und praktische Bedenken. Beim Rayonverbot etwa ist das schwierig. Die Polizei müsste ja in einem unter Umständen grossen Raum versuchen, diejenigen Personen herauszufiltern, gegen die ein solches Verbot ausgesprochen worden ist. Das ist äusserst personalintensiv und könnte auch zu erheblichen Verkehrsbehinderungen führen.
Verstösst das Gesetz gegen die Verfassung, wie das die Referendumsführer behaupten?
Zumindest für das geplante Ausreiseverbot sehe ich in unserer Verfassung keine Grundlage. Immerhin geht es um eine wesentliche Beschränkung eines Grundrechts. Es stellt sich ferner die Frage, ob der Bund überhaupt kompetent ist, einzelne Bestimmungen wie Rayonverbot, Meldeauflage oder Polizeigewahrsam zu erlassen: Denn die Polizeihoheit liegt nach wie vor bei den Kantonen. Auch der Bundesrat meldete Bedenken an. Das Parlament hat das Gesetz deshalb bis 2009 befristet.
Genau deshalb wird erwogen, die Gesetzesbestimmungen nach 2009 im Rahmen eines kantonalen Konkordates weiterzuführen. Ist das sinnvoll?
Nicht wirklich. Sinnvoller wäre es, ein neues, gesamtschweizerisches Polizei-Rahmengesetz zu schaffen, das die Polizeihoheit der Kantone nicht tangiert, aber alle Fälle regelt, in denen Grundrechte betroffen sind.
Ist das Hooligan-Gesetz also Flickwerk?
Es schafft neue Spielregeln in einem Gebiet der inneren Sicherheit, das gesetzgeberisch ohnehin schon stark zersplittert ist. Das ist nicht optimal.
Der Kanton Basel-Stadt fordert den Bund auf, nicht nur repressiv tätig zu werden, sondern auch präventiv -indem er beispielsweise Fanprojekte fördert. Ist das mehr als bloss ein Einfordern von Bundessubventionen?
Nichts gegen Prävention, aber hier müssten die Kantone alleine tätig werden. Zudem stellt sich die Frage, ob Leute wie diejenigen, die zur «Schande von Basel» beigetragen haben, für Prävention überhaupt zugänglich sind.
Die Stadt Zürich betreibt die Zentralstelle gegen Hooliganismus. Der Bund will zusätzlich eine Hooligan-Datenbank schaffen. Basel-Stadt kritisiert, die Zuständigkeiten seien nicht klar geregelt.
Diese Auffassung teile ich. Die Daten der Zürcher Stelle müssten in die neue Datenbank überführt werden. Zwei Datenbanken gleichzeitig zu betreiben, macht keinen Sinn.
Das Bundesamt für Polizei will aber beide Institutionen beibehalten.
Ich habe Bedenken. Man kann von der Polizei nicht erwarten, dass sie an zwei Stellen Abfragen macht. Es braucht ausserdem präzisere Vorgaben, um klar zu stellen, welche Daten unter welchen Umständen in die neue Datenbank aufgenommen werden dürfen. Das ist im Verordnungs-Entwurf zu wenig präzis geregelt. Überhaupt sind Gesetz und Verordnung sehr unsorgfältig formuliert: Mal ist von «gewalttätigen» Personen die Rede, dann von «nachweislich gewalttätigen» Personen. Und ausgerechnet die härteste Sanktion des Polizeigewahrsams basiert bloss auf «Hinweisen» darauf, dass sich jemand gewalttätig verhalten möchte. Auch findet sich ein Zirkelschluss für die Aufnahme in diese Datenbank, was nicht angeht. Die Polizei müsste also künftig aufgrund von rechtlich unsauberen Grundlagen Entscheide treffen. Das ist schon für die Polizei in der Praxis nicht fair.
Sie argumentieren ähnlich wie die linke Gegnerschaft. Haben Sie das Referendum mit unterzeichnet?
Nein, ich argumentiere nicht politisch. Aber ich muss sagen: Das Parlament hat sehr schnell, aber leider auch sehr unsorgfältig legiferiert.
Markus Mohler, Ex-Kommandant der Basler Kantonspolizei, ist Dozent für öffentliches Recht, speziell Sicherheits- und Polizeirecht, an der Uni Basel. Er berät die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit im EDA in Fragen der europäischen Justiz- und Polizeireform in Transitionsländern.
Basler Zeitung vom 30. Mai 2006
«Ich habe juristische und praktische Bedenken»
DAS HOOLIGAN-GESETZ SEI «UNSORGFÄLTIG FORMULIERT» UND FÜR DIE POLIZEI WENIG PRAKTIKABEL, SAGT MARKUS MOHLER
INTERVIEW:MARTIN FURRER
Sicherheitsexperte Markus Mohler dämpft Hoffnungen in das Gesetz gegen Gewalt an Sportanlässen.
Herr Mohler, ist das Hooligan-Gesetz im Polizeialltag durchsetzbar?
Markus Mohler:Ich habe juristische und praktische Bedenken. Beim Rayonverbot etwa ist das schwierig. Die Polizei müsste ja in einem unter Umständen grossen Raum versuchen, diejenigen Personen herauszufiltern, gegen die ein solches Verbot ausgesprochen worden ist. Das ist äusserst personalintensiv und könnte auch zu erheblichen Verkehrsbehinderungen führen.
Verstösst das Gesetz gegen die Verfassung, wie das die Referendumsführer behaupten?
Zumindest für das geplante Ausreiseverbot sehe ich in unserer Verfassung keine Grundlage. Immerhin geht es um eine wesentliche Beschränkung eines Grundrechts. Es stellt sich ferner die Frage, ob der Bund überhaupt kompetent ist, einzelne Bestimmungen wie Rayonverbot, Meldeauflage oder Polizeigewahrsam zu erlassen: Denn die Polizeihoheit liegt nach wie vor bei den Kantonen. Auch der Bundesrat meldete Bedenken an. Das Parlament hat das Gesetz deshalb bis 2009 befristet.
Genau deshalb wird erwogen, die Gesetzesbestimmungen nach 2009 im Rahmen eines kantonalen Konkordates weiterzuführen. Ist das sinnvoll?
Nicht wirklich. Sinnvoller wäre es, ein neues, gesamtschweizerisches Polizei-Rahmengesetz zu schaffen, das die Polizeihoheit der Kantone nicht tangiert, aber alle Fälle regelt, in denen Grundrechte betroffen sind.
Ist das Hooligan-Gesetz also Flickwerk?
Es schafft neue Spielregeln in einem Gebiet der inneren Sicherheit, das gesetzgeberisch ohnehin schon stark zersplittert ist. Das ist nicht optimal.
Der Kanton Basel-Stadt fordert den Bund auf, nicht nur repressiv tätig zu werden, sondern auch präventiv -indem er beispielsweise Fanprojekte fördert. Ist das mehr als bloss ein Einfordern von Bundessubventionen?
Nichts gegen Prävention, aber hier müssten die Kantone alleine tätig werden. Zudem stellt sich die Frage, ob Leute wie diejenigen, die zur «Schande von Basel» beigetragen haben, für Prävention überhaupt zugänglich sind.
Die Stadt Zürich betreibt die Zentralstelle gegen Hooliganismus. Der Bund will zusätzlich eine Hooligan-Datenbank schaffen. Basel-Stadt kritisiert, die Zuständigkeiten seien nicht klar geregelt.
Diese Auffassung teile ich. Die Daten der Zürcher Stelle müssten in die neue Datenbank überführt werden. Zwei Datenbanken gleichzeitig zu betreiben, macht keinen Sinn.
Das Bundesamt für Polizei will aber beide Institutionen beibehalten.
Ich habe Bedenken. Man kann von der Polizei nicht erwarten, dass sie an zwei Stellen Abfragen macht. Es braucht ausserdem präzisere Vorgaben, um klar zu stellen, welche Daten unter welchen Umständen in die neue Datenbank aufgenommen werden dürfen. Das ist im Verordnungs-Entwurf zu wenig präzis geregelt. Überhaupt sind Gesetz und Verordnung sehr unsorgfältig formuliert: Mal ist von «gewalttätigen» Personen die Rede, dann von «nachweislich gewalttätigen» Personen. Und ausgerechnet die härteste Sanktion des Polizeigewahrsams basiert bloss auf «Hinweisen» darauf, dass sich jemand gewalttätig verhalten möchte. Auch findet sich ein Zirkelschluss für die Aufnahme in diese Datenbank, was nicht angeht. Die Polizei müsste also künftig aufgrund von rechtlich unsauberen Grundlagen Entscheide treffen. Das ist schon für die Polizei in der Praxis nicht fair.
Sie argumentieren ähnlich wie die linke Gegnerschaft. Haben Sie das Referendum mit unterzeichnet?
Nein, ich argumentiere nicht politisch. Aber ich muss sagen: Das Parlament hat sehr schnell, aber leider auch sehr unsorgfältig legiferiert.
Markus Mohler, Ex-Kommandant der Basler Kantonspolizei, ist Dozent für öffentliches Recht, speziell Sicherheits- und Polizeirecht, an der Uni Basel. Er berät die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit im EDA in Fragen der europäischen Justiz- und Polizeireform in Transitionsländern.
