Re: Straftheorie-Thread
Verfasst: 5. Sep 2013, 20:13
Gekonnt ausgewichen, einmal mehr...
Was man vom Fahrer hingegen nicht behaupten kann.
Was man vom Fahrer hingegen nicht behaupten kann.
TW II hat geschrieben:vergewaltiger auf nem ausflug mit ner frau?... mal gespannt wie diese "therapie" endet...
http://www.20min.ch/schweiz/romandie/st ... r-15783201" onclick="window.open(this.href);return false;
üble sache...TW II hat geschrieben:TW II hat geschrieben:vergewaltiger auf nem ausflug mit ner frau?... mal gespannt wie diese "therapie" endet...
http://www.20min.ch/schweiz/romandie/st ... r-15783201" onclick="window.open(this.href);return false;
MIR lüpfts langsam den hut: http://www.blick.ch/news/schweiz/westsc ... 39376.html" onclick="window.open(this.href);return false;
das ist genau der punkt... es ist schwierig über sinn und unsinn einer therapie zu diskutieren, ich glaub da können bis auf wenige user hier drinn nur zeitungen und nachritensendungen zitieren sowie blindlings irgendwelche statistiken nachplappern...steve hat geschrieben:kenne mich da zu wenig aus, aber warum verlässt ein verurteilter vergewaltiger das gefängnis einzig im beisein einer frau? sollte da nicht zumindest eine männliche aufsichtsperson dabei sein? und warum ist es nicht üblich, dass straftäter, welche das gefängnis für kurze zeit verlassen, eine fussfessel tragen müssen?
das ganze dünkt mich irgendwie etwas fahrlässig, auch wenn ich die hintergründe natürlich nicht kenne. mal davon ausgegangen, dass der wegen vergewaltigung verurteilte auch der mörder dieser frau ist.
da sie allem anschein nach auf dem weg zu dieser "rösslikur" waren, gehe ich davon aus, dass die therapie noch nicht abgeschlossen war.TW II hat geschrieben:Die Rösslikur wirkt doch so beruhigend, Steve...![]()
hier sind wir uns einig.TW II hat geschrieben:Zum anderen: Ganz klar darf so einer doch niemals alleine mit ner Frau weg. Versteh das überhaupt ned. Wer hat sowas zu verantworten? Das sind doch Basics, welche hier missachtet werden... Hat er sich gut benommen, war er einsichtig, war er lieb? Oft sind solche Typen nicht die dümmsten und können so verantwortliche Personen täuschen...
TW II hat geschrieben:Allenfalls nächster Fall am anrollen: http://www.blick.ch/news/schweiz/westsc ... 44421.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Hier, nach aktuellem Stand der Quelle, stellt sich mir die Frage, wie ein verurteilter Vergewaltiger Zugang zum I-net haben darf (v.a. Dating-Plattformen)?
Ich versteh das alles ned. Irgendwie im falschen Film.
Mal abwarten, bis anhin viel Spekulation.
Dein Vorschlag?Nach dreijähriger Haftstrafe wurde der Mann am letzten Dienstag aus dem Gefängnis entlassen.
Das Magazin 37/2013 hat geschrieben:Carlos und der Lärm des Boulevards
Der Fall Carlos, der die Öffentlichkeit seit Wochen am Brodeln hält, hat einen Helden und zwei Opportunisten: Der Held ist Hansueli Gürber, die Opportunisten sind Justizdirektor Martin Graf und Oberjugendanwalt Marcel Riesen. Sicherlich ist es mehr als zweifelhaft, ob Gürber alles richtig gemacht hat. Allerdings hat der Jugendanwalt den Rahmen seines Mandats und seiner Kompetenzen eingehalten, nichts anderes als den gesetzlichen Resozialisierungsauftrag der jugendstrafrechtlichen Massnahmen verfolgt, erstmalig mit einem scheinbar völlig hoffnungslosen Fall positive Resultate erzielt und ein «Spezialsetting» organisiert, das zwar wahnwitzig teuer ist (die berühmten 29 000 Franken monatlich), aber keineswegs teurer als andere Betreuungsmassnahmen für jugendliche Intensivtäter.
Vor allem aber hat Gürber – sei es aus Naivität, sei es schlicht aus Ehrlichkeit – keine Scheu davor, öffentlich auszusprechen, wie exorbitant in einzelnen (sehr seltenen) Fällen die Kosten sein können, welche die Umsetzung des heutigen Jugendstrafrechts erzeugt. Der Jugendanwalt hat die unverzeihliche Schwäche zu glauben, die Wahrheit sei der Schweizer Öffentlichkeit zuzumuten. Das Resultat ist eine mediale Hetzjagd gegen seine Person.
Justizdirektor Graf und Oberjugendanwalt Riesen hingegen tun, was Politiker und Chefbeamte in der schönen neuen Mediendemokratie eben tun, wenn der Volkszorn den Siedepunkt erreicht: wegducken, einbrechen, irgendwelche Verbesserungen versprechen, auch wenn diese am Grundproblem nicht das Geringste ändern. Graf warf Gürber die Wohnkosten und das exzessive Taschengeld seines «Spezialsettings » vor. Es leuchtet zwar ein, dass man auch eine kleinere Wohnung hätte anmieten können und dass mehr als 1000 Franken Taschen- und Freizeitgeld für einen schweren Straftäter völlig überzogen sind. Aber würde es einen substanziellen Unterschied machen, wenn das Setting statt 29 000 «nur» 27 500 Franken gekostet hätte? Es ist schwer vorstellbar, dass dies die öffentliche Wahrnehmung der Carlos-Betreuung ändern würde. Riesen bemängelte, dass Gürber im SRF-Film zu seiner Person zu viele Informationen über Carlos preisgegeben habe. Aber soll die Schweiz ein Jugenstrafrecht pflegen, von dessen Vollzugsrealität das Publikum keine Kenntnis nehmen darf?
Offenbar ist eine öffentliche Debatte darüber nötig, wie viel Geld sich der Schweizer Rechtsstaat die versuchte Resozialisierung junger Intensivtäter mit hohem Gewaltpotenzial kosten lassen will. Soll es pro Fall ein zwingendes oberes Limit für die jährlichen Ausgaben geben? Soll dieses deutlich unter den Carlos-Kosten liegen? Diesen Schluss müsste man ziehen aus der gegenwärtig schäumenden Empörung. Das würde allerdings bedeuten, dass die forensische Jugendpsychiatrie, die noch viel teurer ist als das Carlos-Spezialsetting, eingestellt wird und auch Betreuungsleistungen in Jugendgefängnissen massiv abgebaut werden. Sollen schwere Delinquenten in jedem Fall in geschlossenen Anstalten untergebracht werden, weil sonst die Massnahmen nicht ausreichend Strafcharakter haben? Es würde de facto wohl bedeuten, dass die Resozialisierung einer bestimmten Kategorie jugendlicher Täter gar nicht mehr versucht wird.
Das Jugendstrafrecht müsste entsprechend angepasst werden: Auch junge Straftäter müssten zu langen Haftstrafen verurteilt werden können. Nach Absitzen der Strafe würde man sie noch mal rauslassen und abwarten, bis sie mit hoher Wahrscheinlichkeit ein weiteres schweres Gewaltdelikt begehen, um sie dann für alle Zeiten wegzusperren. Es ist sehr zweifelhaft, ob die Vollkostenrechnung dieser Vorgehensweise für die Allgemeinheit günstiger wäre als die heute den schwersten jugendlichen Problemfällen zukommende Luxusbetreuung. Es stellt sich aber nicht nur ein finanzielles, sondern auch ein rechtsstaatliches Problem: Ist es richtig, wenn die Allgemeinheit gewisse schwere Delinquenten bereits im Kindesalter de facto als hoffnungslose Fälle einstuft und sie ihren absehbaren Karrieren aus weiteren Delikten und Haftstrafen einfach überlässt?
Es entsteht nicht der Eindruck, dass die Schweizer Öffentlichkeit diese Debatte ernsthaft führen will. Man wird sich wohl damit begnügen, auf die «Kuscheljustiz» einzuprügeln, das Jugendstrafrecht aber so belassen, wie es ist, weil es wenig überzeugende Alternativen gibt. Carlos ist von Oberjugendanwalt Riesen blitzartig weggesperrt worden. Die Massstäbe für Recht und Unrecht sollen offenbar vom Lärmpegel der Boulevardpresse bestimmt werden.
DANIEL BINSWANGER