Verfasst: 6. Sep 2006, 23:11
baz.ch hat geschrieben:Datenschutz vertagt
HOOLIGANGESETZ TRITT ANFANG 2007 IN KRAFT
NIKLAUS RAMSEYER, Bern
Das Hooligangesetz regle die Datenflüsse über gewaltbereite Fussballfans viel zu schwammig, warnen Kritiker.
Der Ausflug von Schweizer Fussballbegeisterten auf das Spielfeld der Politik ist gründlich misslungen: Ihr Referendum gegen das Hooligangesetz kam im Frühjahr nicht zustande. Damit kommt das Gesetz nicht vors Volk. Gestern hat der Bundesrat nun die neuen Gesetzesbestimmungen mitsamt der zugehörigen Verordnung per 1.1.2007 in Kraft gesetzt.
Die neuen Paragrafen sehen eine ganze Reihe neuer Massnahmen vor, welche gegen Fussballfans vorsorglich ergriffen werden können. Der Bundesrat verweist in seiner gestrigen Verlautbarung konkret auf die Fussballeuropameisterschaft 2008 in Österreich und der Schweiz: Die Neuerungen dienten «als wichtige Ergänzung des Sicherheitsdispositivs für die Durchführung der Euro 2008».
DATENBANK.
So können etwa «im elektronischen Informationssystem (Hoogan) Daten erfasst werden über Personen, die sich anlässlich von Sportveranstaltungen gewalttätig verhalten haben». Diese Daten können an Organisatoren von Sportveranstaltungen im In- und Ausland und auch an die Zollbehörden weitergegeben werden. Den Zugriff auf die Daten regelt das Departement Blocher. Im Einzelfall entscheidet gar «die Chefin oder der Chef des DAP». Der DAP ist der «Dienst für Analyse und Prävention» im Justiz- und Polizeidepartement, der sich seinerzeit als Fichenpolizei einen eher unrühmlichen Namen gemacht hat.
Wer im Hoogan erfasst ist, gegen den oder die können sogenannte «Rayon-Verbote» erlassen werden, welche den Aufenthalt im Umkreis bestimmter Stadien für individuell bezeichnete Personen verbieten. Gegen einzelne Personen oder ganze Gruppen erlauben die neuen Bestimmungen zudem «Ausreisebeschränkungen», wenn «Hinweise vorliegen, dass die Person oder die betreffende Gruppierung beabsichtigt, zum Sportanlass ins Ausland zu reisen».
In extremen Fällen wollen die Sicherheitsbehörden einzelne gewalttätige Sportbegeisterte gar in «Polizeigewahrsam» nehmen können, um sie so vom Besuch von Stadien und von Gewalttaten in denselben abzuhalten. Die einschneidende Massnahme können die Betroffenen dann allerdings «bei einer richterlichen Instanz überprüfen lassen». Sie sind bei ihrer Festnahme auf ihr Recht «hinzuweisen».
KRITIK HÄLT AN.
Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hatte schon beim Gesetz gerügt, dieses sei zu schwammig. Insbesondere seien die Datenflüsse, registrierte Personen betreffend, «unklar». Der Zugriff auf die Hoogan-Datenbank sei zu wenig präzise geregelt. Thür wurde damals auf die ausstehende Verordnung verwiesen. In der steht nun der Satz: «Der DAP regelt die Verwendung und Bearbeitung der Daten durch die Organisatoren von Sportveranstaltungen und deren Sicherheitsverantwortlichen im Bearbeitungsreglement.» Die Datenschützer finden eine zentrale Datenbank über Hooligans nötig und wichtig; Bearbeitung und Zugriff auf diese Daten müssten aber klar geregelt werden. Das sei bislang nicht gesichert.
Andere Juristen kritisieren, dass kein eigenständiges Hooligangesetz gemacht, sondern nur das Gesetz über die innere Sicherheit ergänzt worden sei. Dies berge die Gefahr, dass die Hooligans mit Terror-Verdächtigen in einen Topf geworfen würden.