Re: Straftheorie-Thread
Verfasst: 23. Sep 2013, 13:57
Ausser der Affekttat hat er sich nie was zu schulden kommen lassen? Schon krass wieviel Macht gewisse Psychiater haben...
Ja-a, aber wennd weiss nicht wie oft auf ein Mädchen einstichst, hast schon bisschen n grösseres Problem. Bist halt nicht belastbar. Was ist wenn er das nächste mal provoziert wird, kann man dann ausschliessen, dass er dann nicht wieder austickt?Camel hat geschrieben:Ausser der Affekttat hat er sich nie was zu schulden kommen lassen? Schon krass wieviel Macht gewisse Psychiater haben...
das ist es ja: das kann man bei keinem menschen.risto hat geschrieben:Ja-a, aber wennd weiss nicht wie oft auf ein Mädchen einstichst, hast schon bisschen n grösseres Problem. Bist halt nicht belastbar. Was ist wenn er das nächste mal provoziert wird, kann man dann ausschliessen, dass er dann nicht wieder austickt?
jep... im zweifelsfall pro gesellschaft und anti "armen taeter".risto hat geschrieben:Dann ist halt immer noch die Frage im Raum was wichtiger ist. Das Einzelschicksals des "armen" Täters oder die Sicherheit, dass so etwas nicht nochmals passiert.
das choschtet de au vöu gäud, *nurso*TW II hat geschrieben:finde, es braeuchte diverse voneinander unabhaengige gutachten, um einen genaueren einblick zu bekommen.
ist so, aber falls du für zweites Plädierst könnte man konsequenterweise fordern, dass alle Menschen wegsperren müsste, dann passiert sicher "nichts".risto hat geschrieben:Dann ist halt immer noch die Frage im Raum was wichtiger ist. Das Einzelschicksals des "armen" Täters oder die Sicherheit, dass so etwas nicht nochmals passiert.
irgendwie passt dieses wort nicht so ganz zum themafesch hat geschrieben: Lieber ein Schuldiger auf freiem Fuss, als ein Unschuldiger im Knast!
Ersttaten werden immer passieren, aber man muss halt alles unternehmen, dass es keine Wiederholungstaten gibt. Und wenn das halt heisst, dass einer sein Leben lang weggesperrt ist, dann ists halt so. Selber Schuld. Logisch muss das ganze der Schuld angemessen sein. Aber wenn du jemanden hinterhältig ermordest, Vergewaltigst (soll mir jetzt keiner sagen "jänu esch eifach so passiert") oder dich gar an Kindern vergreifst sind halt deine Interessen, aus meiner Sicht, weit hinter den der Öffentlichkeit anzusiedeln.fesch hat geschrieben:ist so, aber falls du für zweites Plädierst könnte man konsequenterweise fordern, dass alle Menschen wegsperren müsste, dann passiert sicher "nichts".
Oder andersrum: 70% der Straftaten werden von Männer zwischen 15 und 30 verursacht (oder so ähnlich); sollte man jetzt diese alle Wegsperren, damit ja nichts passiert? Oder rund um die Uhr überwachen?
Ein Restrisiko bleibt (leider) immer.
Tages-Anzeiger/21. September 2013 hat geschrieben:Fall Adeline Mehr Verwahrungen schaffen nicht
automatisch mehr Sicherheit. Von Thomas Hasler
Den Rechtsstaat aufs Spiel gesetzt
Die Tötung von Adeline M. durch den zweifachen Vergewaltiger Fabrice Anthamatten hat erneut zu einer emotionsgeladenen Diskussion über den Umgang mit Sexual- und Gewaltstraftätern im Strafvollzug geführt.
Noch bevor klar ist, was sich genau ereignet hatte, scheint festzustehen, dass die Gefährlichkeit des Täters falsch eingeschätzt wurde. Offen ist, ob vonseiten der Psychiatrie oder vonseiten der Gerichte beziehungsweise der Vollzugsbehörden.
Neben organisatorischen und strukturellen Änderungen werden gegenwärtig vor allem zwei Forderungen erhoben: Zum einen sollen Verwahrungen schneller und häufiger ausgesprochen werden. Zum andern sollen Sexual- und Gewaltstraftäter im Wiederholungsfall automatisch verwahrt werden. Es ist offensichtlich, dass solche Forderungen nur dann Sinn machen, wenn sie dazu beitragen, die Öffentlichkeit besser vor diesen Straftätern zu schützen. Doch mehr Verwahrungen garantieren nicht automatisch mehr Sicherheit.
Unsicherheiten bleiben
Warum ist das so? Ein Täter muss aus einer Verwahrung zwingend entlassen werden, wenn er für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr darstellt. Es ist die Aufgabe von forensischen Psychiatern, diese Rückfallgefahr einzuschätzen.
Aufgrund verschiedener tragischer Vorfälle hegt die breite Öffentlichkeit grosse Zweifel, ob Psychiater überhaupt in der Lage sind, eine zuverlässige Prognose abzugeben. Die Zweifel sind berechtigt, weil eine Vorhersage definitionsgemäss mit Unsicherheit, mit einem Restrisiko behaftet ist. Es widerspricht nun aber jeder Logik, der Prognosequalität von Psychiatern zu misstrauen und gleichzeitig mehr Verwahrungen zu fordern, über deren Angemessenheit just diese Psychiater die Entscheidungsgrundlagen liefern.
Der zweite Vorwurf richtet sich gegen die Gerichte, die angeblich zu wenig Verwahrungen aussprechen. Tatsächlich gibt es seit 2007 weniger Verwahrungen, während die stationären Massnahmen stark angestiegen sind. Will man für dieses Faktum unbedingt Schuldige finden, müsste sich der Blick zuerst nach Bern richten. Es waren die National- und Ständeräte, die mit der Revision des Strafgesetzbuches die Hürden für die Anordnung einer Verwahrung so hoch gehängt haben, dass diese schwerste Massnahme nur noch in Aus nahmefällen ausgesprochen wird.
Man wäre wieder gleich weit
Vor der Revision konnte ein Täter – vereinfach gesagt – verwahrt werden, wenn er «die öffentliche Sicherheit in schwerwiegender Weise gefährdet». Mit der Revision wurde zusätzlich verlangt, dass «die Anordnung einer stationären Massnahme keinen Erfolg verspricht». Diese Untherapierbarkeit wird aber eher selten diagnostiziert.
Wer fordert, Sexual- und Gewaltstraftäter nach dem zweiten einschlägigen Delikt, also im Wiederholungsfall, automatisch zu verwahren, rüttelte an den Grundfesten unseres Rechtsstaats. Das Prinzip der Verhältnismässigkeit – ein in der Bundesverfassung verankerter Grundsatz des staatlichen Handelns – wäre damit ausser Kraft gesetzt. Zentrale Prinzipien und wichtige Errungenschaften unseres Strafgesetzes müssten aufgegeben werden. Das Verschulden des Täters wäre irrelevant. Ob und in welchem Ausmass er aufgrund seines Geisteszustandes überhaupt in der Lage war, das Unrecht seiner Tat einzusehen und dieser Einsicht gemäss zu handeln, spielte keine Rolle.
Es bräuchte keine psychiatrischen Gutachten mehr über die Schuldfähigkeit und die Rückfallgefahr. Auch auf Richter könnte letztlich verzichtet werden, weil das Urteil ja ohnehin von vorneherein feststeht.
Bloss: Menschen ohne jegliche Aussicht auf Entlassung bis ans Lebensende wegzusperren, verstösst gegen das Verbot der grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe. Sollen solche Täter nicht nur eine theoretische, sondern auch eine praktische Perspektive auf eine Entlassung haben, müssten doch wieder die misstrauisch beäugten forensischen Psychiater beigezogen werden. Man wäre wieder gleich weit: Absolute Sicherheit ist eine Illusion.
hmm, je länger ich drüber nachdenke...fesch hat geschrieben:Oder andersrum: 70% der Straftaten werden von Männer zwischen 15 und 30 verursacht (oder so ähnlich); sollte man jetzt diese alle Wegsperren, damit ja nichts passiert? Oder rund um die Uhr überwachen?
nein... nicht jetzt, erst in fünf Monaten!fesch hat geschrieben:Oder andersrum: 70% der Straftaten werden von Männer zwischen 15 und 30 verursacht (oder so ähnlich); sollte man jetzt diese alle Wegsperren, damit ja nichts passiert? Oder rund um die Uhr überwachen?
Man sollte aufhören, bei jedem Einzelfall reflexartig getreu dem Motto "Sicher ist sicher" breitflächgige Verwahrungen und strengere Strafen zu fordern. Genauso plump ist die Schallplatte der angeblich zu laschen Gesetze, die zu angeblichen Kuscheljustiz-Misständen führen würden. Die diskutierten Fälle und deren drastischen Folgen für Opfer wie Täter verdienen eine kritische Einzelbetrachtung. Alles andere ist Populismus.risto hat geschrieben:Ersttaten werden immer passieren, aber man muss halt alles unternehmen, dass es keine Wiederholungstaten gibt. Und wenn das halt heisst, dass einer sein Leben lang weggesperrt ist, dann ists halt so. Selber Schuld. Logisch muss das ganze der Schuld angemessen sein. Aber wenn du jemanden hinterhältig ermordest, Vergewaltigst (soll mir jetzt keiner sagen "jänu esch eifach so passiert") oder dich gar an Kindern vergreifst sind halt deine Interessen, aus meiner Sicht, weit hinter den der Öffentlichkeit anzusiedeln.
Die Fälle, welche in letzter Zeit publik wurden, waren ja scheinbar alle klar. Sprich es waren sicherlich keine unschuldigen, die im Knast sassen. Wenns nicht eindeutig ist, sieht die Geschichte natürlich anders aus.
Anhand der Fotos und dem darauszuschliessenden körperlichen Unterchied der beiden war es doch scheissegal, ob der ein Messer hatte oder nicht...UNDERCOVER hat geschrieben:- Wie um Himmels Willen kommt eine Therapeutin, die mutmasslich über die Vorgeschichte ihres Klienten informiert ist, auf die Idee, mit diesem Mann ein Messer zu kaufen?
Stimmt vermutlich, zumal mir nicht bekannt wäre, ob Fabrice A. das Messer überhaupt eingesetzt hat.Frizzel hat geschrieben:Anhand der Fotos und dem darauszuschliessenden körperlichen Unterchied der beiden war es doch scheissegal, ob der ein Messer hatte oder nicht...
da bin ich absolut gleicher Meinung.UNDERCOVER hat geschrieben:Genauso wie die Tatsache, dass sie einen Vergewaltiger alleine zu transportieren bereit war, zeigt dies, wie wenig Adeline M. sich um ihre eigene Sicherheit gesorgt zu haben scheint. Ich erlaube mir, dies naiv zu finden.
definitiv!TurbojugendFCL hat geschrieben:war noch guter Dok gestern
http://www.srf.ch/sendungen/dok/im-zwei ... eggesperrt