Verfasst: 30. Jun 2009, 08:02
habe ihn wenigstens einmal live im fcl-shirt gesehen. höi.
Grundsätzlich glaub ich, da Yakin nicht mehr mittrainieren durfte und auch die ganze Rückrunde nicht gespielt hat, sind die Bedingungen für eine Vertragsauflösung gegeben. Ganz egal ob nun der Lohn bezahlt wurde oder nicht. Die Regel hier ist relativ klar.Artikel 14 Vertragsaufl ösung aus triftigen Gründen
Beide Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag ohne irgendwelche
Folgen (Entschädigungszahlungen oder sportliche Sanktionen)
aufzulösen, sofern ein triftiger Grund vorliegt.
Artikel 15 Vertragsaufl ösung aus sportlich triftigen Gründen
Ein etablierter Berufsspieler, der während der Spielzeit in weniger als 10 % der offiziellen Spiele seines Vereins zum Einsatz gekommen ist, darf seinen Vertrag vorzeitig auflösen (sportlich triftiger Grund), wobei die Situation des Spielers zu berücksichtigen ist. Das Vorliegen eines sportlich triftigen Grundes wird jeweils einzeln geprüft. Es werden keine sportlichen Sanktionen verhängt. Jedoch kann eine Entschädigung geschuldet sein. Eine Vertragsauflösung unter den genannten Bedingungen ist nur innerhalb von 15 Tagen nach dem letzten offiziellen Spiel der Spielzeit des Vereins, für den er registriert ist, möglich.
Raubi hat geschrieben:Kögl61 bitte übernhemen Sie...
Frizzel hat geschrieben: PS: lg an alle saisonkarte-wegen-hakan-käufer
Kannst dir auch Augen auskratzen lassen...inntact hat geschrieben:gefällt mir. nun steigen chancen wieder, dass ich hakan nie im fcl-dress sehen muss
NULLO übernehmen SIE...Frizzel hat geschrieben:Kannst dir auch Augen auskratzen lassen...inntact hat geschrieben:gefällt mir. nun steigen chancen wieder, dass ich hakan nie im fcl-dress sehen muss
Würde mich als Kratzer sonst zur Verfügung stellen!Frizzel hat geschrieben:Kannst dir auch Augen auskratzen lassen...inntact hat geschrieben:gefällt mir. nun steigen chancen wieder, dass ich hakan nie im fcl-dress sehen muss
ohne die kriterien der einzelfallprüfung zu kennen: der begriff "spielzeit" ist ein sehr klarer (synonym für saison, wettbewerbsperiode o.ä.). da yakin die vorrunde noch bestritten hat, übertrifft er die 10%-marke bei weitem.mysterius hat geschrieben:Artikel 15 Vertragsauflösung aus sportlich triftigen Gründen
Ein etablierter Berufsspieler, der während der Spielzeit in weniger als 10 % der offiziellen Spiele seines Vereins zum Einsatz gekommen ist, darf seinen Vertrag vorzeitig auflösen (sportlich triftiger Grund), wobei die Situation des Spielers zu berücksichtigen ist. Das Vorliegen eines sportlich triftigen Grundes wird jeweils einzeln geprüft. Es werden keine sportlichen Sanktionen verhängt. Jedoch kann eine Entschädigung geschuldet sein. Eine Vertragsauflösung unter den genannten Bedingungen ist nur innerhalb von 15 Tagen nach dem letzten offiziellen Spiel der Spielzeit des Vereins, für den er registriert ist, möglich.
hätten wir das auch geklärt..UNDERCOVER hat geschrieben:ohne die kriterien der einzelfallprüfung zu kennen: der begriff "spielzeit" ist ein sehr klarer (synonym für saison, wettbewerbsperiode o.ä.). da yakin die vorrunde noch bestritten hat, übertrifft er die 10%-marke bei weitem.mysterius hat geschrieben:Artikel 15 Vertragsauflösung aus sportlich triftigen Gründen
Ein etablierter Berufsspieler, der während der Spielzeit in weniger als 10 % der offiziellen Spiele seines Vereins zum Einsatz gekommen ist, darf seinen Vertrag vorzeitig auflösen (sportlich triftiger Grund), wobei die Situation des Spielers zu berücksichtigen ist. Das Vorliegen eines sportlich triftigen Grundes wird jeweils einzeln geprüft. Es werden keine sportlichen Sanktionen verhängt. Jedoch kann eine Entschädigung geschuldet sein. Eine Vertragsauflösung unter den genannten Bedingungen ist nur innerhalb von 15 Tagen nach dem letzten offiziellen Spiel der Spielzeit des Vereins, für den er registriert ist, möglich.