Verfasst: 20. Dez 2009, 22:10
traurigYoda hat geschrieben:Randale nach der 100 Jahre BVB Fanparty
traurigYoda hat geschrieben:Randale nach der 100 Jahre BVB Fanparty
und ich dachte, die stasi hätte ausgedient...TAZ hat geschrieben:...die BKA-Dateien für "Gewalttäter rechts", "Gewalttäter links" und "politisch motivierte Ausländerkriminalität" eingerichtet...
LU-57 hat geschrieben:und ich dachte, die stasi hätte ausgedient...TAZ hat geschrieben:...die BKA-Dateien für "Gewalttäter rechts", "Gewalttäter links" und "politisch motivierte Ausländerkriminalität" eingerichtet...
greez
kommentar von roger w. einfach furchtbar...kauf dir sky eh...Celica78 hat geschrieben:http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/f ... 89903.html
ch wohl keinen deut besser...LU-57 hat geschrieben:und ich dachte, die stasi hätte ausgedient...TAZ hat geschrieben:...die BKA-Dateien für "Gewalttäter rechts", "Gewalttäter links" und "politisch motivierte Ausländerkriminalität" eingerichtet...
greez
Ach und dies habe ich auch noch gefunden:Box zum Thema hat geschrieben:So viele Krawalle wie noch nie
Die Bemühungen gegen (blabla) tragen keine Früchte. "2009
verzeichnen wir einen traurigen Rekord: Es kam noch nie zu
so vielen Ausschreitungen an Sportveranstaltungen wie im
vergangenen Jahr", sagt Roger Schneeberger, Generalsekretär
der kantonalen Polizei- und Justizdirektoren. Nicht nur dies: "Es
gibt nicht nur mehr Zwischenfälle, die Krawallmacher gehen auch
immer brutaler vor".
Weiter käme es in den unteren Ligen + sogar Juniorenspielen
zu Krawallen. Anschliessend werden die gängige Lösungsvor-
schlag-Leier von Polizei und Politik nochmals abgedruckt.
Hooligangesetz radikalisiert Fans
Von Dario Venutti
Luzern stimmt am Sonntag darüber ab, ob das Hooligangesetz weitergeführt wird. Trifft der Kampf gegen Gewalt die Richtigen? Und welche Folgen hat die Repression?
Am 12. April 2008 kesselte die Bieler Polizei 33 Fans des FC Luzern in einem Park ein. Die Anhänger, die zum Spiel einer Nachwuchsmannschaft angereist waren, wurden allesamt verhaftet, mit Rayon- und Stadionverboten belegt und landeten in der Hooligandatenbank. Ein Jahr später stellten die Behörden das Verfahren ein. Man konnte den Fans, die immer ihre Unschuld beteuert hatten, keine Gewalttaten nachweisen.
Unschuldsvermutung gilt nicht
«Der Fall Biel ist ein krasses Beispiel für die willkürlichen Ergebnisse, die das Hooligangesetz liefert», sagt René Schwarzentruber. Zusammen mit anderen aktiven Anhängern des Luzerner Fan-Dachverbands United Supporters hat er nach dem Vorfall das Referendum gegen das kantonale Konkordat ergriffen, welches das bis Ende Jahr befristete Hooligangesetz fortführen soll und dem bisher acht Kantone zugestimmt haben. Allein in Luzern wurde bisher jedes zweite Rayonverbot zu unrecht ausgesprochen, sagt Schwarzentruber: Die Bestraften mussten ihre Unschuld in langen und teuren Verfahren nachweisen, erst dann wurden die Massnahmen aufgehoben.
Trifft der Kampf gegen die Gewalt damit die Falschen? «Das Hooligangesetz ist ein gutes Instrument. Wir können auf die Daten von Fans zurückgreifen, die ausserhalb der Stadien randalieren», sagt Ulrich Pfister, Präsident der Sicherheitskommission des Schweizerischen Fussballverbands. Und für Christoph Vögeli, Leiter der Zentralstelle Hooliganismus in Zürich, wirkt das Gesetz abschreckend.
In Datenbank wegen PET-Flaschen-Wurf
Thomas Gander, Co-Leiter des Fanprojekts in Basel sieht das anders. «Die Befürchtung, dass auch andere als notorische Gewalttäter in der Hooligan-Datenbank landen, ist eingetreten», sagt er. Die Hürde, einen Eintrag zu erhalten, sei zu tief angesetzt. Kürzlich wurde ein FCB-Fan wegen Landfriedensbruch registriert, weil er eine PET-Flasche geworfen hat. «Das ist unverhältnismässig. Und eine Möglichkeit zur Bewährung gibt es nicht», sagt Gander.
Gemäss Bundesamt für Polizei (Fedpol) sind derzeit 554 Personen in der Hooligandatenbank erfasst. Ende 2007 waren es 260. Die Zunahme lässt aber nur bedingt den Schluss zu, die Gewaltbereitschaft steige: Wer einmal in der Datenbank landet, bleibt zwischen drei und zehn Jahren drin, auch wenn er seine Strafe in Form eines Stadion- oder Rayonverbots abgesessen hat. Bei 276 Personen ist das heute der Fall.
Gefühlte und tatsächliche Gewalt
«Die Aufmerksamkeit der Medien führt dazu, dass man das Gefühl hat, die Gewalt steige. Tatsächlich nimmt sie nicht zu», sagt Christoph Vögeli, der Leiter der Zentralstelle Hooliganismus. Trotzdem hat sich mit dem Hooligangesetz einiges verändert: Vögeli beobachtet einen Krawalltourismus und eine Verlagerung der Gewalt in untere Ligen. YB-Fans würden sich an Randalen bei Eishockeyspielen in Biel beteiligen, und gewaltbereite Fans des FC Luzern tauchten bei Matches in der 2. Liga im Eishockey auf.
Fan-Sozialarbeiter Gander sagt, das Hooligangesetz habe das Gegenteil dessen bewirkt, was es beabsichtige: Durch die Zunahme der Repression fühlten sich die Fans vom Staat übermässig kontrolliert und bedroht. «Das führt zu einer Radikalisierung und Solidarisierung unter Anhängern», sagt Gander. Fans würden sich immer häufiger vermummen und gewalttätig gegen Polizisten und private Ordnungshüter vorgehen. «Auf diese Weise kommt eine Gewaltspirale in Gang, die beängstigend ist», sagt Gander.
Hetzjagd gegen Polizisten
Vögeli stellt fest, dass Fans «Hetzjagden gegen zivile Polizisten betreiben». Tatsächlich haben FCZ-Fans letztes Jahr beim Cupspiel in Wil zwei zivile Beamte aus der Kurve geprügelt. Dass die Repression zuweilen zu Verfolgungsängsten führt, zeigt das Beispiel aus einem FCZ-Lokal: Ein älterer Gast wurde von jüngeren Fans gefragt, ob er ein ziviler Fahnder sei.
Welche negativen Folgen eine massive Repression haben kann, zeigt sich in Italien, wo die Gewaltbereitschaft ungleich höher ist. Der Soziologe Jonas Gabler weist in einer vergleichenden Studie über Fankulturen nach, dass die Polizei massgeblich an der Gewaltspirale dreht.
Die Fans haben einen schlechten Ruf
Trotzdem glaubt der Luzerner René Schwarzentruber nicht, dass die United Supporters die Abstimmung am Sonntag gewinnen werden. Der Ruf der Fans ist generell schlecht. Zudem haben einige Luzerner, die sich nach dem Cup-Halbfinalspiel gegen Sion auf dem Platz mit gegnerischen Fans prügelten, dem Referendum einen Bärendienst erwiesen.
Schrottblatt, unserer Stadt unwürdigMaster hat geschrieben:NLZ, ZISCH AB
Zur Mitteilung an die Fanszene
Sehr geehrter Herr Sontheimer,
sehr geehrte Frau Schnell,
sehr geehrter Herr Dubelowski,
Bei der Begegnung SC Rot-Weiß Oberhausen e.V. gegen den TSV 1860 München am 15. Spieltag der 2. Bundesliga kam es zu Fehlverhalten einiger Ihrer Anhänger im Gästebereich. So wurde zu Spielbeginn im Gästebereich Pyrotechnik entzündet und im weiteren Spielverlauf wurden Gegenstände auf das Spielfeld bzw. in den Innenraum geworfen.
Wie von uns zu Saisonbeginn mitgeteilt, ist Ihren Anhängern nun aufgrund des Fehlverhaltens das Mitbringen von allen Fanutensilien, die über einen Fanschal hinaus gehen, untersagt.
Dieses Verbot hat Bestand für die nächsten 3 Begegnungen unserer Vereine im Stadion Niederrhein.
Mit freundlichen Grüßen
SC Rot-Weiß Oberhausen e.V.
Vorstandsmitglied/Sicherheitsbeauftragter
mein gott, DEPPEN!WWuG hat geschrieben:da kämpfen wirklich einige darum, die absurdeste massnahme zu erfinden. mein aktueller spitzenreiter: rot-weiss oberhausen! ihr schreiben an die fanbetreuer von 1860:Zur Mitteilung an die Fanszene
Sehr geehrter Herr Sontheimer,
sehr geehrte Frau Schnell,
sehr geehrter Herr Dubelowski,
Bei der Begegnung SC Rot-Weiß Oberhausen e.V. gegen den TSV 1860 München am 15. Spieltag der 2. Bundesliga kam es zu Fehlverhalten einiger Ihrer Anhänger im Gästebereich. So wurde zu Spielbeginn im Gästebereich Pyrotechnik entzündet und im weiteren Spielverlauf wurden Gegenstände auf das Spielfeld bzw. in den Innenraum geworfen.
Wie von uns zu Saisonbeginn mitgeteilt, ist Ihren Anhängern nun aufgrund des Fehlverhaltens das Mitbringen von allen Fanutensilien, die über einen Fanschal hinaus gehen, untersagt.
Dieses Verbot hat Bestand für die nächsten 3 Begegnungen unserer Vereine im Stadion Niederrhein.
Mit freundlichen Grüßen
SC Rot-Weiß Oberhausen e.V.
Vorstandsmitglied/Sicherheitsbeauftragter