Re: Was einem sauer macht ! ! Asi-Skala
Verfasst: 15. Aug 2012, 08:16
interrailer die meinen mit ihrem billigen lappen ohne einschränkung alle topzüge benützen zu können 9/10
Interrail alleine schon 9/10...liits am Chole?Haxen-Paule hat geschrieben:interrailer die meinen mit ihrem billigen lappen ohne einschränkung alle topzüge benützen zu können 9/10
raven hat geschrieben:http://www.youtube.com/watch?v=4C8Ru7zQBSQ
Unqualifizierte Deppenkommentare auf YT von LU Mongos 8/10
Vorallem das relativ sehr Assi... Gut, am Englisch an würde ich behaupten, dass der Kollege entweder 8 Jahre alt ist, oder aber in die Montesorischule geht...HAHAH....When this a invasion is...what is this next week in genk??....3 world of war??....MUAHAH we coming^^...LUZERN 1901....EUROPE WE COMES!!!!!
Ertappe mich manchmal wie ich rechts vorbeifahre, denn es scheisst mich einfach an 4 mal die Spur zu wechseln, um ein Mittefahrarschloch zu überholen.Dise hat geschrieben:3-spurige Autobahn und es gibt dutzende Autofahrer die in der Mittelspur fahren obwohl die rechte Spur leer ist.... Z.B. Rotkreuz - Zug....
Camel hat geschrieben:Ertappe mich manchmal wie ich rechts vorbeifahre, denn es scheisst mich einfach an 4 mal die Spur zu wechseln, um ein Mittefahrarschloch zu überholen.Dise hat geschrieben:3-spurige Autobahn und es gibt dutzende Autofahrer die in der Mittelspur fahren obwohl die rechte Spur leer ist.... Z.B. Rotkreuz - Zug....
rechts überholen ist doch erlaubt, wenn auf der anderen Fahrbahn Stau herrscht, nicht?Lager hat geschrieben:Camel hat geschrieben:Ertappe mich manchmal wie ich rechts vorbeifahre, denn es scheisst mich einfach an 4 mal die Spur zu wechseln, um ein Mittefahrarschloch zu überholen.Dise hat geschrieben:3-spurige Autobahn und es gibt dutzende Autofahrer die in der Mittelspur fahren obwohl die rechte Spur leer ist.... Z.B. Rotkreuz - Zug....
nur solange man kein eigentliches überholmanöver mit spurwechsel vor und nach dem störefried macht.. also einfach mit der erlaubten höchstgeschwindigkeit vorbeifahren und alles ist i.o.Frizzel hat geschrieben:rechts überholen ist doch erlaubt, wenn auf der anderen Fahrbahn Stau herrscht, nicht?
Master hat geschrieben:nur solange man kein eigentliches überholmanöver mit spurwechsel vor und nach dem störefried macht.. also einfach mit der erlaubten höchst geschwindigkeit vorbeifahren und alles ist i.o.
ist im fall nicht so! du gibst den check nur schon ab, wenn der links bremst und du nicht mitbremst. das mit dem stau legen die bullen sehr streng aus. mühsamstes verbot im strassenverkehr und verhindert dazu einen flüssigen verkehr.Master hat geschrieben:geht ja darum was erlaubt ist und nicht was man macht..
1.) Nach Art. 35 Abs. 1 SVG ist links zu überholen, woraus ein Verbot des Rechtsüberholens folgt.
2.) Auch Rechtsvorbeifahren gilt grundsätzlich als Rechtsüberholen (BGE 115 IV 244 E. 2, 114 IV 55 E. 1 mit Hinweisen).
3.) Rechtsvorbeifahren ist auch dann unzulässig, wenn der Führer die Fahrt vorübergehend verlangsamen muss, um dieses zu vermeiden (BGE 94 IV 124 E. 2).
4.) Der Fahrzeugführer darf nur in folgenden Fällen rechts an andern Fahrzeugen vorbeifahren:
a. beim Fahren in parallelen Kolonnen;
b. auf Einspurstrecken, sofern für die einzelnen Fahrstreifen unterschiedliche Fahrziele signalisiert sind;
c. auf dem Beschleunigungsstreifen von Einfahrten bis zum Ende der Doppellinien-Markierung;
d. auf dem Verzögerungsstreifen von Ausfahrten.
(Art. 36 Abs. 5 VRV, Sonderregeln für Autobahnen und Autostrassen)
4.1.) Lediglich das Rechtsvorbeifahren an anderen Fahrzeugen in parallelen Kolonnen ist gestattet. Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist gemäss Art. 8 Abs. 3 Satz 2 VRV ausdrücklich untersagt (BGE 126 IV 192 E. 2).
4.2.) Nach der Rechtsprechung kann von einem "Fahren in parallelen Kolonnen" auf Autobahnen nur gesprochen werden, wenn auf den Fahrspuren der entsprechenden Richtung dichter Verkehr herrscht. In Anlehnung an die deutsche Praxis nimmt das Bundesgericht an, Kolonnenverkehr sei "bei längerem Nebeneinanderfahren von mehreren sich in gleicher Richtung bewegenden Fahrzeugreihen" zu bejahen (BGE 115 IV 244 E. 3a mit Hinweis auf die deutsche Lehre; ebenso BGE 124 IV 219 E. 3a S. 222).
4.3.) Sind die Abstände auf der rechten Spur doppelt so gross wie auf der linken, kann nicht von gleichförmig parallel fortbewegenden Fahrzeugreihen in Sinne von Art. 36 Abs. 5 lit. a VRV ausgegangen werden (BGE 6S.71/2005).
Fazit: Ausser bei richtungsgetrennten Einspurstrecken oder im langsam rollenden Stau ist auf Autobahnen grundsätzlich abzubremsen auf der rechten Spur. Ansonsten drohen 3 Monate Ausweisentzug.
Dann sollen aber bitte diese ewigen Linksfahrer und Mittelspurkriecher auch bestraft werden mit bis zu 3 Monate Ausweisentzug...Camel hat geschrieben:
Fazit: Ausser bei richtungsgetrennten Einspurstrecken oder im langsam rollenden Stau ist auf Autobahnen grundsätzlich abzubremsen auf der rechten Spur. Ansonsten drohen 3 Monate Ausweisentzug.
Meinst wohl notorische Linksfahrer. Nein die kriegen soviel mir ist 60 Fr. Busse (aber ob da schonmal jemand gebüsst wurde...?)come on lucerne hat geschrieben:Dann sollen aber bitte diese ewigen Rechtsfahrer und Mittelspurkriecher auch bestraft werden mit bis zu 3 Monate Ausweisentzug...
"uuhh dert vore i 1 kilometer esch en laschtwäge, ech bliibe doch grad lenks met 100 km/h"
äh ja klarCamel hat geschrieben: Meinst wohl notorische Linksfahrer. Nein die kriegen soviel mir ist 60 Fr. Busse (aber ob da schonmal jemand gebüsst wurde...?)
Auffahren, Blinker raus. Wenns nix nützt, Lichthupe, falls das au nix nützt, richtige Huupe. Ging noch jeder weg.come on lucerne hat geschrieben:Dann sollen aber bitte diese ewigen Linksfahrer und Mittelspurkriecher auch bestraft werden mit bis zu 3 Monate Ausweisentzug...Camel hat geschrieben:
Fazit: Ausser bei richtungsgetrennten Einspurstrecken oder im langsam rollenden Stau ist auf Autobahnen grundsätzlich abzubremsen auf der rechten Spur. Ansonsten drohen 3 Monate Ausweisentzug.
"uuhh dert vore i 1 kilometer esch en laschtwäge, ech bliibe doch grad lenks met 100 km/h"
was dann wiederum Nötigung ist und zum Ausweisentzug führen kann...TW II hat geschrieben:Auffahren, Blinker raus. Wenns nix nützt, Lichthupe, falls das au nix nützt, richtige Huupe. Ging noch jeder weg.come on lucerne hat geschrieben:
Dann sollen aber bitte diese ewigen Linksfahrer und Mittelspurkriecher auch bestraft werden mit bis zu 3 Monate Ausweisentzug...
"uuhh dert vore i 1 kilometer esch en laschtwäge, ech bliibe doch grad lenks met 100 km/h"