Re: STIERLI RAUS!
Verfasst: 7. Mär 2012, 11:52
FCL soll Zutrittskontrollen verschärfen
PyrofackelnDer FCL-Präsident fordert im Kampf gegen Hooligans von Politik und Polizei mehr Unterstützung. Diese wird er nicht erhalten, sagt Regierungsrätin Yvonne Schärli.
alexander.vondaeniken@luzernerzeitung.ch
In einem offenen Brief äusserte FCL-Präsident Walter Stierli den Wunsch, die bisher interne Stadionverbotsliste mit über 100 Namen im Internet zu veröffentlichen. Damit will er künftige Chaoten von ihren Taten abschrecken. Darüber hinaus sollen 30 Polizisten im Fansektor für Ordnung sorgen. Stierli nimmt Politik und Polizei in die Pflicht (Ausgabe gestern). Regierungsrätin und Justizdirektorin Yvonne Schärli erklärt im Interview, warum das nicht geht.
Yvonne Schärli, was halten Sie von Walter Stierlis Idee, die Liste der Chaoten mit Stadionverbot auf der Vereinshomepage zu veröffentlichen?
Yvonne Schärli: Die Massnahme, Personen mit Stadionverbot auf der Website des FC Luzern zu publizieren, steht im Widerspruch mit dem hier anwendbaren Datenschutzgesetz des Bundes. Kantonalgesetzliche Regelungen gibt es keine und können diesbezüglich auch nicht geschaffen werden.
Was raten Sie dem FC Luzern als Alternative?
Schärli: Dass man gewaltbereite Fans besser in den Griff bekommt, beweist der EV Zug mit seinen strengen Zutrittskontrollen. Nur wer ein gültiges Ticket hat und nicht in der Hooligan-Datenbank Hoogan verzeichnet ist, erhält Zutritt. In dieser Datenbank ist unter anderem verzeichnet, welche Personen mit einem Rayon- oder Stadionverbot belegt sind.Wir erwarten vom FCL, die Zutrittskontrollen restriktiver anzuwenden, damit bekannte, gewaltbereite Fans vom Stadion ferngehalten werden. Zudem kann man so gegen den Schmuggel von Pyros vorgehen. Diese Verantwortung muss der FCL wahrnehmen. Weder Politik noch Polizei können die Beziehung zwischen Fans, Clubs und Mannschaft regeln.
Stierli wünscht sich auch 30 Polizisten in Vollmontur im Fansektor. Ist dies machbar?
Schärli: Innerhalb des Stadions ist der FCL für die Sicherheit zuständig. Der FC Luzern, der Stadionbetreiber und die Luzerner Polizei haben am 13. Dezember 2010 gemeinsam eine Regelung getroffen. In der Vereinbarung ist explizit festgehalten, dass der FC Luzern für die Sicherheit in der Swissporarena und auf dem Stadiongelände verantwortlich ist. Die Luzerner Polizei gewährleistet die Sicherheit im öffentlichen Raum. Sie schreitet auf dem privaten Gelände im Umfeld der Swissporarena sowie im Stadion nur in Ausnahmesituationen und in Absprache mit dem FCL und dem Stadionbetreiber ein.
Wann ist dies der Fall?
Schärli: Wenn beispielsweise eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit vorliegt oder ein Polizeieinsatz aus ermittlungstechnischen Gründen notwendig ist. Wenn es 30 Polizisten in Kampfmontur permanent braucht, kann der Veranstalter grundsätzlich die Sicherheit nicht gewährleisten – dann dürfte das Spiel eigentlich nicht stattfinden. Eine Eskalation im Stadion wäre fatal. Deshalb ist die Bewilligungsfrage, wie dies alle politisch Verantwortlichen fordern, sehr zentral.
Was verstehen Sie unter der Bewilligungsfrage?
Schärli: Die Konferenz der kantonalen Justizdirektoren hat das revidierte Hooligan-Konkordat verabschiedet, das insbesondere eine Bewilligungspflicht für Spiele der obersten Fussballliga vorsieht. Damit können die kantonalen oder städtischen Behörden insbesondere bei Hochrisikospielen Auflagen verhängen, ohne deren Erfüllung Spiele nicht stattfinden dürfen. Damit will man auf die Stadionordnung und auf die Wege der Gästefans Einfluss nehmen. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement erarbeitet nun zuhanden des Kantonsrats eine entsprechende Botschaft und empfiehlt darin die Ratifizierung des revidierten Hooligan-Konkordats
Was würden Sie von einer vereinsinternen Fahndung von Pyrochaoten halten, ebenfalls auf der Vereinshomepage? Sollte der FCL besser Strafanzeige erstatten?
Schärli: Fahndung ist nicht Sache von Privaten. Hier muss der FCL Anzeige erstatten.
Die Internetfahndung wird ja auch von den Luzerner Strafverfolgungsbehörden praktiziert. Wann war dies letztes Mal der Fall?
Schärli: Die letzte grosse Öffentlichkeitsfahndung, die auch zugleich erfolgreich war, stand im Zusammenhang mit dem Spiel Luzern gegen Sion am 9. April 2011. Dabei wurden 26 Randalierer identifiziert, 22 von ihnen wurden angezeigt. Dabei ist wichtig, dass zuerst eine Ankündigung erfolgt, damit sich Beteiligte innerhalb einer Meldefrist bereits vor der Öffentlichkeitsfahndung bei der Polizei melden können. 12 dieser Personen hatten teils ein schweizweites Stadionverbot. Mit Zutrittskontrollen könnte dies vermieden werden. Die Strafverfolgung wird das Mittel bei Bedarf wieder anwenden.
Alexander von Däniken
Quelle: Neue Luzerner Zeitung vom 07.03.2012
PyrofackelnDer FCL-Präsident fordert im Kampf gegen Hooligans von Politik und Polizei mehr Unterstützung. Diese wird er nicht erhalten, sagt Regierungsrätin Yvonne Schärli.
alexander.vondaeniken@luzernerzeitung.ch
In einem offenen Brief äusserte FCL-Präsident Walter Stierli den Wunsch, die bisher interne Stadionverbotsliste mit über 100 Namen im Internet zu veröffentlichen. Damit will er künftige Chaoten von ihren Taten abschrecken. Darüber hinaus sollen 30 Polizisten im Fansektor für Ordnung sorgen. Stierli nimmt Politik und Polizei in die Pflicht (Ausgabe gestern). Regierungsrätin und Justizdirektorin Yvonne Schärli erklärt im Interview, warum das nicht geht.
Yvonne Schärli, was halten Sie von Walter Stierlis Idee, die Liste der Chaoten mit Stadionverbot auf der Vereinshomepage zu veröffentlichen?
Yvonne Schärli: Die Massnahme, Personen mit Stadionverbot auf der Website des FC Luzern zu publizieren, steht im Widerspruch mit dem hier anwendbaren Datenschutzgesetz des Bundes. Kantonalgesetzliche Regelungen gibt es keine und können diesbezüglich auch nicht geschaffen werden.
Was raten Sie dem FC Luzern als Alternative?
Schärli: Dass man gewaltbereite Fans besser in den Griff bekommt, beweist der EV Zug mit seinen strengen Zutrittskontrollen. Nur wer ein gültiges Ticket hat und nicht in der Hooligan-Datenbank Hoogan verzeichnet ist, erhält Zutritt. In dieser Datenbank ist unter anderem verzeichnet, welche Personen mit einem Rayon- oder Stadionverbot belegt sind.Wir erwarten vom FCL, die Zutrittskontrollen restriktiver anzuwenden, damit bekannte, gewaltbereite Fans vom Stadion ferngehalten werden. Zudem kann man so gegen den Schmuggel von Pyros vorgehen. Diese Verantwortung muss der FCL wahrnehmen. Weder Politik noch Polizei können die Beziehung zwischen Fans, Clubs und Mannschaft regeln.
Stierli wünscht sich auch 30 Polizisten in Vollmontur im Fansektor. Ist dies machbar?
Schärli: Innerhalb des Stadions ist der FCL für die Sicherheit zuständig. Der FC Luzern, der Stadionbetreiber und die Luzerner Polizei haben am 13. Dezember 2010 gemeinsam eine Regelung getroffen. In der Vereinbarung ist explizit festgehalten, dass der FC Luzern für die Sicherheit in der Swissporarena und auf dem Stadiongelände verantwortlich ist. Die Luzerner Polizei gewährleistet die Sicherheit im öffentlichen Raum. Sie schreitet auf dem privaten Gelände im Umfeld der Swissporarena sowie im Stadion nur in Ausnahmesituationen und in Absprache mit dem FCL und dem Stadionbetreiber ein.
Wann ist dies der Fall?
Schärli: Wenn beispielsweise eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit vorliegt oder ein Polizeieinsatz aus ermittlungstechnischen Gründen notwendig ist. Wenn es 30 Polizisten in Kampfmontur permanent braucht, kann der Veranstalter grundsätzlich die Sicherheit nicht gewährleisten – dann dürfte das Spiel eigentlich nicht stattfinden. Eine Eskalation im Stadion wäre fatal. Deshalb ist die Bewilligungsfrage, wie dies alle politisch Verantwortlichen fordern, sehr zentral.
Was verstehen Sie unter der Bewilligungsfrage?
Schärli: Die Konferenz der kantonalen Justizdirektoren hat das revidierte Hooligan-Konkordat verabschiedet, das insbesondere eine Bewilligungspflicht für Spiele der obersten Fussballliga vorsieht. Damit können die kantonalen oder städtischen Behörden insbesondere bei Hochrisikospielen Auflagen verhängen, ohne deren Erfüllung Spiele nicht stattfinden dürfen. Damit will man auf die Stadionordnung und auf die Wege der Gästefans Einfluss nehmen. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement erarbeitet nun zuhanden des Kantonsrats eine entsprechende Botschaft und empfiehlt darin die Ratifizierung des revidierten Hooligan-Konkordats
Was würden Sie von einer vereinsinternen Fahndung von Pyrochaoten halten, ebenfalls auf der Vereinshomepage? Sollte der FCL besser Strafanzeige erstatten?
Schärli: Fahndung ist nicht Sache von Privaten. Hier muss der FCL Anzeige erstatten.
Die Internetfahndung wird ja auch von den Luzerner Strafverfolgungsbehörden praktiziert. Wann war dies letztes Mal der Fall?
Schärli: Die letzte grosse Öffentlichkeitsfahndung, die auch zugleich erfolgreich war, stand im Zusammenhang mit dem Spiel Luzern gegen Sion am 9. April 2011. Dabei wurden 26 Randalierer identifiziert, 22 von ihnen wurden angezeigt. Dabei ist wichtig, dass zuerst eine Ankündigung erfolgt, damit sich Beteiligte innerhalb einer Meldefrist bereits vor der Öffentlichkeitsfahndung bei der Polizei melden können. 12 dieser Personen hatten teils ein schweizweites Stadionverbot. Mit Zutrittskontrollen könnte dies vermieden werden. Die Strafverfolgung wird das Mittel bei Bedarf wieder anwenden.
Alexander von Däniken
Quelle: Neue Luzerner Zeitung vom 07.03.2012