Es sind gute Zeiten für Gegner des Hooligan-Konkordats: Die Luzerner Regierung teilte heute mit, dass sie das Konkordat bis zum Entscheid des Bundesgerichts (der aus Basel forciert wurde) nicht anwenden wird, im Baselbiet sprechen sich in der Vernehmlassung alle Parteien ausser der CVP gegen das Konkordat aus und nun taucht auch noch ein altes Video auf, das den Gegnern des Konkordats ebenfalls in die Hände spielt.
hanspeter niederer hat geschrieben:Idioten treffen auf Idioten. Kann da was Positives herauskommen? Erste Massnahme: diesen Laden mit Namen "Protectas" dichtmachen. 2. Massnahme: jeden gewalttätigen Hooligan per Schnellgericht einbuchten und dem Arbeitgeber falls vorhanden! melden. 3. jeden randalierenden Hooligan dem "zuständigen" Verein mit 5000 Fr. belasten. So bekommt man die braune Suppe in den Griff - falls man auf Vereinsebene will natürlich. Und genau hier habe ich grosse Fragezeichen
endlich... der hämpu hat die lösung für das hooligan und chaoten problem gefunden! wieso ist da noch nie jemand früher drauf gekommen?
Eine unverrückbare Tatsache, dass man als Fußballfan regelmässig mit Leuten konfrontiert ist, die so ticken...
Kommentare mal teilweise selten dämlichst... Ein Wunder, dass gewisse Leute überhaupt durch den Tag kommen...
Re: Kampf den Hooligans und Rassisten
Verfasst: 1. Mär 2013, 23:21
von Haxen-Paule
Es war am 11. Mai 2011, als es vor dem entscheidenden Fussballspiel zwischen dem FC Zürich und dem FC Basel im Letzigrund-Stadion zu schweren Ausschreitungen kam. Dutzende von gewaltbereiten Fans des FC Basel griffen damals vor einem Eingang des Stadions mehrere Sicherheitsarbeiter der Firma Delta an und bewarfen diese mit diversen schweren Gegenständen. Sieben Sicherheitsbeamte, aber auch mehrere Fussballfans wurden dabei erheblich verletzt. Der Sachschaden betrug rund über 90'000 Franken.
Zuerst eine harte Strafe
Zu den erwischten und durch einen Videofilm überführten Tätern gehörte auch ein so genannter «Capo» der Basler Fans. Der einschlägig vorbestrafte Vorsänger hatte auf einen Security mit einer Fahnenstange eingedroschen. Der heute 29-jährige Sportartikelverkäufer legte im Juni 2012 vor dem Bezirksgericht Zürich ein umfassendes Geständnis und kassierte eine verhältnismässig harte Strafe. So wurde er wegen Landfriedensbruchs sowie Widerhandlung gegen das Vermummungsverbot zu einer teilbedingten Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu 60 Franken sowie zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. 90 Tagessätze davon, also 5400 Franken sollte der Basler bezahlen. Das schlimmste Ergebnis war aber für ihn, dass er grundsätzlich verpflichtet wurde, dem Sportamt der Stadt Zürich einen Schadenersatz zu bezahlen. Dieses hatte aufgrund der Sachschäden vom Beschuldigten einen hohen Betrag von rund 38'000 Franken gefordert.
Obergericht entscheidet gegen Zürich
Die Verteidigung legte Berufung ein und stellte am Freitag vor Obergericht zwei wichtige Gegenanträge. Einerseits verlangte die Rechtsanwältin Manuela Schiller eine gänzliche Bewährungsstrafe. Andererseits forderte sie die Abweisung der finanziellen Forderungen der Stadt Zürich. Im schlimmsten Fall sei die Angelegenheit auf den Weg des Zivilprozesses zu verweisen, plädierte Schiller. Im Gegensatz zu einem Rechtsvertreter der Stadt. Er setzte sich dafür ein, den Basler Krawallanten auch in finanzieller Hinsicht zur Rechenschaft zu ziehen.
Ohne Erfolg, da sich das Obergericht auf der ganzen Linie gegen die Stadt Zürich, aber auch gegen die Vorinstanz entschied.
Finanzielle Entschädigung für Beschuldigten
Das Obergericht bestätigte zwar die erstinstanzliche Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu 60 Franken, setzte aber die gesamte Sanktion zur Bewährung aus. Bei einer Probezeit von vier Jahren. Was noch verblieb, war lediglich eine Busse von 500 Franken. So wiesen die Oberrichter auch die Forderung der Stadt Zürich zurück und traten auf den Fall nicht einmal ein.
Das Sportamt wurde vielmehr dazu verpflichtet, dem Basler Fan eine Prozessentschädigung von 5000 Franken zu bezahlen. Zudem wurde ihm eine zusätzliche Prozessentschädigung vom Obergericht für 1300 Franken zugesprochen. Verbunden mit einer Umtriebsentschädigung von 150 Franken.
Einen Drittel der Berufungskosten für 2400 Franken soll die Stadt Zürich tragen. Zwei Drittel die Gerichtskasse.
Landfriedensbruch ist keine Sachbeschädigung
Zur neuen bedingten Geldstrafe führte der Gerichtsvorsitzende Christoph Spiess aus, dass die Vorstrafe des Beschuldigten neun Jahre zurückliege und er heute in geordneten Verhältnissen lebe. Zudem habe er ein dreijähriges Stadionverbot erhalten.
Zur Forderung der Stadt Zürich sagte Spiess, dass der Basler wegen Landfriedensbruchs, aber nicht infolge eines eingestellten Strafverfahrens wegen Sachbeschädigung verurteilt worden sei. So nehme das Sportamt als Eigentümerin des Letzigrund-Stadions nicht einmal eine Stellung als Geschädigte ein, erklärte Spiess. Der Beschuldigte hat damit auf der ganzen Linie obsiegt.
Re: Kampf den Hooligans und Rassisten
Verfasst: 5. Mär 2013, 12:30
von hässig-AL
fcz.ch
Dienstag, 5. März 2013, ssd
Keine bewilligungsfähige Pyrotechnik im Stadion Letzigrund
Medienmitteilung der Stadt Zürich (Schul- und Sportdepartement):
Die Stadt Zürich hat in einer Arbeitsgruppe unter Einbindung der beiden Fussballvereine Grasshopper Club Zürich (GC) und FC Zürich (FCZ) und deren Fangruppen den kontrollierten Einsatz von bewilligungsfähigem «Bühnenfeuerwerk» im Stadion Letzigrund geprüft. Die geprüften möglichen Lösungen fanden bei den beteiligten Fangruppierungen keine tragende Mehrheit.
Im Nachgang zu den Vorfällen anlässlich des Stadtzürcher Derbys vom 2. Oktober 2011 und dem UEFA-Europa-League-Spiel des FCZ auswärts gegen Lazio Rom vom 3. November 2011 haben die Fangruppierungen der beiden Stadtzürcher Fussballvereine Bereitschaft angeboten, sich nochmals intensiv mit einem Konzept in Bezug auf «bewilligungsfähige pyrotechnische Gegenstände in kontrolliertem Rahmen» auseinanderzusetzen. In der Vergangenheit hatten sich die Fans insbesondere in Bezug auf die zu verwendenden pyrotechnischen Produkte kaum kompromissbereit gezeigt.
Diese Annäherung hat die Stadt Zürich dazu bewogen, den Dialog mit den Fans zu intensivieren. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretenden der beiden Fussballvereine und deren Fangruppierungen sowie der Stadtverwaltung sollte den Einsatz von bewilligungsfähigem pyrotechnischem Material prüfen. Die Verwendung von nicht bewilligungsfähigen Produkten wie beispielsweise «Notsignalfackeln» stand dabei nie zur Diskussion.
Am 24. Januar 2013 wurde im Stadion Letzigrund unter Anwesenheit aller beteiligten Parteien ein Test durchgeführt. Dieser verlief planmässig (Zünden von Bühnenfeuerwerk in einem abgesteckten, leeren Sicherheitsbereich unter Anleitung und teilweiser Durchführung eines Pyrotechnikers), konnte die Fans aber nicht zufriedenstellen. Das Projekt wird daher nicht weitergeführt.
Durch die enge Zusammenarbeit mit den Fanvertretungen konnte eine Vertrauensbasis geschaffen werden. Auf dieser soll auch künftig aufgebaut werden.
Die Sicherheit im Stadion Letzigrund ist der Stadt Zürich wichtig. Das unbewilligte Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen während Fussballspielen im Letzigrund wird daher – wie bis anhin – gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verfolgt und geahndet.
Die Stadt Zürich ist überzeugt, dass die Probleme rund um die missbräuchliche Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen anlässlich von Fussballspielen nur durch ein gemeinsames und einheitliches Vorgehen von Behörden und Verwaltung, Schweizerischem Fussballverband und Fussballvereinen unter Einbezug der Fanvertretungen gelöst werden können.
Haas hat in der Auseinandersetzung mit dem Konkordat festgestellt, dass den Leuten nicht der Sachverstand fehlt (wie Gander sagte), sondern die emotionale Bindung zum Sport. Das Konkordat sei in Kantonen angenommen worden, denen Fankultur fremd ist, weil sie dort gar nicht stattfinde.