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Verfasst: 22. Okt 2010, 17:22
von hackejunge
dragao hat geschrieben:Unter aller Sau ist die Kampagne der SVP:
http://www.20min.ch/diashow/5362/flyerg ... 6e81be.jpg
Mit dieser Kampagne verarscht, nein belügt, die SVP den Bürger nach Strich und Faden. Ein vorbestrafter Ausländer hat niemals die Möglichkeit eingebürgert zu werden.
zum Glück haben sie noch ein Musterstimmzettel + Anleitung abgebildet, damit auch der SVP Wähler weiss wie man einen Stimmzettel richtig ausfüllt..
Verfasst: 22. Okt 2010, 17:24
von the_wolf
wann POLITTALK in der ZONE?
pro seite: legia / kampfwurm
contra seite : hässig AL / klamdo
Moderation: maré brothers
Verfasst: 22. Okt 2010, 17:27
von steve
Frizzel hat geschrieben:steve hat geschrieben:bin nicht wirklich fan von "die schweiz den schweizern" und solchen sprüchen. deshalb kann meiner ansicht nach das haus nicht dir/euch gehören, sondern ihr habt einfach beide das recht für immer da zu wohnen, weil ihr in eurem pass den grundriss eben dieses hauses habt und sascha nicht, obwohl er möglicherweise schon genau so lange da wohnt wie ihr.
DAS sehe ich halt anders und deshalb werden wir wohl nie auf einen gleichen Nenner kommen.
Wenn jemand genug lange hier wohnt, Gesetze respektiert und sich gut integriert, hat dieser jemand die Möglichkeit, den Schweizer Pass zu beantragen und den anderen Pass abzugeben (er kann ihn sogar behalten in der Schweiz und dann für die serbische Fussball Nationalmannschaft spielen

).
Sobald er die Schweizer Staatsbürgerschaft hat, darf er hier abstimmen und ist vor dem Gesetz gleich wie jeder andere Schweizer auch UND kann nicht mehr ausgeschafft werden!
beantragen ok, aber wie du sicher weist, wird einem die einbürgerung in den meisten gemeinden nicht gerade leicht gemacht. diese option besteht also nur teils. zudem haben die einbürgerungen mit dieser initiative nicht wirklich etwas zu tun, aber das scheint auch die SVP noch nicht mitgekriegt zu haben.. seis drum:
Frizzel hat geschrieben:deshalb werden wir wohl nie auf einen gleichen Nenner kommen.
DAS wusste ich schon vorher. wollte eigentlich nur aufzeigen, dass dein vergleich mit dem haus nicht wirklich wasserdicht war. that's it.
Verfasst: 22. Okt 2010, 17:28
von Legia
hackejunge hat geschrieben:dragao hat geschrieben:Unter aller Sau ist die Kampagne der SVP:
http://www.20min.ch/diashow/5362/flyerg ... 6e81be.jpg
Mit dieser Kampagne verarscht, nein belügt, die SVP den Bürger nach Strich und Faden. Ein vorbestrafter Ausländer hat niemals die Möglichkeit eingebürgert zu werden.
zum Glück haben sie noch ein Musterstimmzettel + Anleitung abgebildet, damit auch der SVP Wähler weiss wie man einen Stimmzettel richtig ausfüllt..
Wieso SVP Wähler? Gemäss letzter Umfrage stimmen sogar 30 % der SP (!!) Wähler für die Initiative.
Verfasst: 22. Okt 2010, 17:35
von dragao
Legia hat geschrieben:dragao hat geschrieben:Mit dieser Kampagne verarscht, nein belügt, die SVP den Bürger nach Strich und Faden. Ein vorbestrafter Ausländer hat niemals die Möglichkeit eingebürgert zu werden.
Und du belügst die Forumteilnehmer. Oder kannst du diese Aussage belegen? Wohl nicht oder?
Kann ich belegen:
Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts
Art. 14
Vorerteilung des Bewilligung ist zu prüfen, ob der Bewerber zur Einbürgerung geeignet ist, insbesondere ob er:
a. in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist
b. mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist
c. die schweizerische Rechtsordnung beachtet
d. innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet.
Dieser Artikel verhindert die Einbürgerung von Personen mit einem Eintrag im Strafregister.
Ich zitiere aus den Merkblätter des Kantons Luzern bezüglich dieses Artikels:
Betreibungsrechtlicher Leumund und Steuerschulden
Grundsatz: Hängige Betreibungen, Verlustscheine oder ein Konkurs sind grundsätzlich ein Hindernis für die Einbürgerung
Beachten der Rechtsordung
Grundsatz: Personen, die Einträge im Strafregisterauszug haben oder gegen die eine Strafuntersuchung hängig ist, können in der Regel nicht eingebürgert werden.
Noch Fragen?
Verfasst: 22. Okt 2010, 17:36
von TW II
Wird sowieso ein JA geben.... so what.
Verfasst: 22. Okt 2010, 17:37
von hra
dragao hat geschrieben:Legia hat geschrieben:dragao hat geschrieben:Mit dieser Kampagne verarscht, nein belügt, die SVP den Bürger nach Strich und Faden. Ein vorbestrafter Ausländer hat niemals die Möglichkeit eingebürgert zu werden.
Und du belügst die Forumteilnehmer. Oder kannst du diese Aussage belegen? Wohl nicht oder?
Kann ich belegen:
Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts
Art. 14
Vorerteilung des Bewilligung ist zu prüfen, ob der Bewerber zur Einbürgerung geeignet ist, insbesondere ob er:
a. in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist
b. mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist
c. die schweizerische Rechtsordnung beachtet
d. innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet.
Dieser Artikel verhindert die Einbürgerung von Personen mit einem Eintrag im Strafregister.
Ich zitiere aus den Merkblätter des Kantons Luzern bezüglich dieses Artikels:
Betreibungsrechtlicher Leumund und Steuerschulden
Grundsatz: Hängige Betreibungen, Verlustscheine oder ein Konkurs sind grundsätzlich ein Hindernis für die Einbürgerung
Beachten der Rechtsordung
Grundsatz: Personen, die Einträge im Strafregisterauszug haben oder gegen die eine Strafuntersuchung hängig ist, können in der Regel nicht eingebürgert werden.
Noch Fragen?
schön dass du daran glaubst!
Verfasst: 22. Okt 2010, 17:42
von dragao
hra hat geschrieben:dragao hat geschrieben:Legia hat geschrieben:
Und du belügst die Forumteilnehmer. Oder kannst du diese Aussage belegen? Wohl nicht oder?
Kann ich belegen:
Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts
Art. 14
Vorerteilung des Bewilligung ist zu prüfen, ob der Bewerber zur Einbürgerung geeignet ist, insbesondere ob er:
a. in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist
b. mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist
c. die schweizerische Rechtsordnung beachtet
d. innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet.
Dieser Artikel verhindert die Einbürgerung von Personen mit einem Eintrag im Strafregister.
Ich zitiere aus den Merkblätter des Kantons Luzern bezüglich dieses Artikels:
Betreibungsrechtlicher Leumund und Steuerschulden
Grundsatz: Hängige Betreibungen, Verlustscheine oder ein Konkurs sind grundsätzlich ein Hindernis für die Einbürgerung
Beachten der Rechtsordung
Grundsatz: Personen, die Einträge im Strafregisterauszug haben oder gegen die eine Strafuntersuchung hängig ist, können in der Regel nicht eingebürgert werden.
Noch Fragen?
schön dass du daran glaubst!
Diese Richtlinien werden so gehandhabt. Bürgerrechtskommission hat Einsicht in alle Akten. Dann geht der Entscheid zu Kanton und Bund (EJPD) welche jeweils ebenfalls das OK für eine Einbürgerung geben müssen und bei einem Eintrag im Strafregister oder in einer Fiche (hohoho) geben die ihr OK nicht.
Verfasst: 22. Okt 2010, 18:37
von lucerne
mein gott, 6 seiten, habt ihr echt keine anderen probleme?
alle schon ausgeraubt, vergewaltigt oder sogar beinahe umgebracht worden von einem ausländer - notabene in der schweiz?
Verfasst: 22. Okt 2010, 18:50
von Master
lucerne hat geschrieben:alle schon ausgeraubt, vergewaltigt oder sogar beinahe umgebracht worden von einem ausländer - notabene in der schweiz?
guter input.. wenn die bullen nicht bereit sind verbrechen aufzuklären, bringt es auch nichts wenn die gesetze zur bestrafung noch so scharf sind..
Verfasst: 25. Okt 2010, 17:44
von UNDERCOVER
Frizzel hat geschrieben:was spricht dagegen?
sowohl ausschaffungsinitiative wie auch gegenvorschlag sind beides mogelpackungen. denn so lange das vollzugsproblem nicht gelöst ist, verkaufen beide ansätze lösungen, die in der praxis schlicht nicht umsetzbar sind. die ausschaffungen scheitern heute in ihrer mehrzahl nicht an kuscheligen richtern und netten behörden, sondern schlicht und einfach an der fehlenden rücknahmebereitschaft der herkunftsländer. hier gilts anzusetzen, liebe svp!
Heiri hat geschrieben:Das selbe Vergehen wird je nach Herkunft des Täters verschieden bestraft, bin kein Jurist, aber wie ist das mit dem Grundsatz "Vor dem Gesetze sind alle gleich" vereinbar?
weil eine wegweisung aktuell keine strafe, sondern ein verwaltungsakt ist (vergleichbar mit einem entzug des führerscheins), kann von einer unterschiedlichen bestrafung nicht die rede sein. nicht dass ich diese begründung gut finde, aber es ist so.
dragao hat geschrieben:Beachten der Rechtsordung
Grundsatz: Personen, die Einträge im Strafregisterauszug haben oder gegen die eine Strafuntersuchung hängig ist, können in der Regel nicht eingebürgert werden.
Noch Fragen?
ja, eine. obwohl im zitierten text ausdrücklich von einem "grundsatz" die rede ist, an den sich die einbürgernde instanz "in der regel" zu halten habe, versprichst du ganz absolut, dass ein strafregistereintrag die einbürgerung "verhindert". dir ist klar, dass dein schluss in dieser pauschalen form falsch ist?
Verfasst: 25. Okt 2010, 18:04
von Jack
Gegen die Rentenreform!
Verfasst: 26. Okt 2010, 00:46
von dragao
UNDERCOVER hat geschrieben:Frizzel hat geschrieben:was spricht dagegen?
sowohl ausschaffungsinitiative wie auch gegenvorschlag sind beides mogelpackungen. denn so lange das vollzugsproblem nicht gelöst ist, verkaufen beide ansätze lösungen, die in der praxis schlicht nicht umsetzbar sind. die ausschaffungen scheitern heute in ihrer mehrzahl nicht an kuscheligen richtern und netten behörden, sondern schlicht und einfach an der fehlenden rücknahmebereitschaft der herkunftsländer. hier gilts anzusetzen, liebe svp!
Heiri hat geschrieben:Das selbe Vergehen wird je nach Herkunft des Täters verschieden bestraft, bin kein Jurist, aber wie ist das mit dem Grundsatz "Vor dem Gesetze sind alle gleich" vereinbar?
weil eine wegweisung aktuell keine strafe, sondern ein verwaltungsakt ist (vergleichbar mit einem entzug des führerscheins), kann von einer unterschiedlichen bestrafung nicht die rede sein. nicht dass ich diese begründung gut finde, aber es ist so.
dragao hat geschrieben:Beachten der Rechtsordung
Grundsatz: Personen, die Einträge im Strafregisterauszug haben oder gegen die eine Strafuntersuchung hängig ist, können in der Regel nicht eingebürgert werden.
Noch Fragen?
ja, eine. obwohl im zitierten text ausdrücklich von einem "grundsatz" die rede ist, an den sich die einbürgernde instanz "in der regel" zu halten habe, versprichst du ganz absolut, dass ein strafregistereintrag die einbürgerung "verhindert". dir ist klar, dass dein schluss in dieser pauschalen form falsch ist?
das ist mir klar. Es gibt ja sehr geringfügige Vergehen die zu einem Strafregistereintrag führen z.b. kleine Verkehrsdelikte wie geringe Geschwindigkeitsübertretungen, in solchen Fällen wäre es verfehlt eine Einbürgerung nur aus diesem Grund abzulehnen.
Verfasst: 4. Nov 2010, 11:19
von Gunner
Ich werde stimmen
- Nein zur Iniative
- Nein zum Gegenvorschlag
Beide gehen zu weit und sind mit den demokratischen Werten wie die der Schweiz nicht zuvereinbaren. Ein Gesetz soll für alle gleich sein. Darum kann man zu keiner dieser 2 Vorlagen Ja sagen. Damit möchte ich aber nicht sagen das alles gut ist. Es gillt unsere Gesetze zu verbessern und anzupassen wie ....
- Soialbetrug härter zu bestrafen
- Längere Haftzeiten für div. Vergehen wie Rasen mit Todesfolge
- Berücksichtigung der Zeit welche in der Schweiz verbracht wurde
- Ausschaffung für Schwerst-Kriminelle (was heute ja zum Teil schon praktiziert wird)
Verfasst: 4. Nov 2010, 11:20
von Frizzel
Gunner hat geschrieben:Ein Gesetz soll für alle gleich sein.
Gunner hat geschrieben:
- Berücksichtigung der Zeit welche in der Schweiz verbracht wurde
- Ausschaffung für Schwerst-Kriminelle (was heute ja zum Teil schon praktiziert wird)

Verfasst: 4. Nov 2010, 11:36
von Gunner
Lässt sich alles per Gesetz definieren Frizzel, inkl. den Schwerst-Kriminellen.
Verfasst: 4. Nov 2010, 11:46
von Frizzel
Gunner hat geschrieben:Lässt sich alles per Gesetz definieren Frizzel, inkl. den Schwerst-Kriminellen.
Alles was in der Initiative steht ebenfalls...
Verfasst: 4. Nov 2010, 11:54
von kaliber
ade merci!
Verfasst: 4. Nov 2010, 12:02
von Gunner
Frizzel hat geschrieben:Gunner hat geschrieben:Lässt sich alles per Gesetz definieren Frizzel, inkl. den Schwerst-Kriminellen.
Alles was in der Initiative steht ebenfalls...
Sagt keiner was anderes, nur gehen diese halt zu weit.
Verfasst: 4. Nov 2010, 12:32
von hra
zu wenig weit.