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Basel und seine Fans!
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- Forumgott
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Hier noch etwas ausführlicher:
bluewin.ch
Die elf Verurteilten - zehn Männer und eine Frau - waren in unterschiedlichem Ausmass an den Ausschreitungen nach dem Match FC Basel gegen den FC Zürich am 24. April 2005 beteiligt. Einer von ihnen war schon einschlägig vorbestraft. Er war bei der "Schlacht von St. Jakob" nach einem Spiel gegen den FC Luzern im August 2002 dabei gewesen.
In einem Fall gelangte das Gericht zu einem Freispruch. Der Angeklagte hatte geltend gemacht, er habe in der Menge einen Kollegen gesucht. Im Video habe er den Eindruck eines verschüchtert umherirrenden Rehs gemacht, sagte die Gerichtspräsidentin.
Für die übrigen elf Angeklagten verhängte die Einzelrichterin bedingt vollziehbare Gefängnisstrafen. Mit 45 Tagen kamen die vier Angeklagten davon, die der Kategorie der aktiven Zuschauer zugeordnet wurden.
60 Tage gab es für den einzigen Vertreter der Kategorie der aktiven Mitläufer. 90 Tage erhielten jene vier aufgebrummt, die selber Gegenstände geworfen hatten. Gegenstände wie von Hand geworfene Gummigeschosse stufte das Gericht jedoch nicht als gefährlich im Sinn des Strafgesetzbuches ein.
Zu dreieinhalb Monaten verknurrt wurde ein Angeklagter, der einen Monat nach den Vorfällen vor dem St. Jakob-Stadion mit Alkohol am Steuer erwischt worden war. Der einschlägig vorbestrafte Mann muss nun seine dreieinhalbmonatige Vorstrafe absitzen.
Die Gerichtspräsidentin betonte bei der mündlichen Begründung des Urteils, dass es für einen Schuldspruch wegen Landfriedensbruch genüge, wenn man Teil der Zusammenrottung sei und die aggressive Grundstimmung mittrage.
Um den Tatbestand der Gewalt gegen Beamte zu erfüllen, reiche es, wenn die Polizei aus einer Menge heraus attackiert werde und man dieser Menge angehöre.
bluewin.ch
Die elf Verurteilten - zehn Männer und eine Frau - waren in unterschiedlichem Ausmass an den Ausschreitungen nach dem Match FC Basel gegen den FC Zürich am 24. April 2005 beteiligt. Einer von ihnen war schon einschlägig vorbestraft. Er war bei der "Schlacht von St. Jakob" nach einem Spiel gegen den FC Luzern im August 2002 dabei gewesen.
In einem Fall gelangte das Gericht zu einem Freispruch. Der Angeklagte hatte geltend gemacht, er habe in der Menge einen Kollegen gesucht. Im Video habe er den Eindruck eines verschüchtert umherirrenden Rehs gemacht, sagte die Gerichtspräsidentin.
Für die übrigen elf Angeklagten verhängte die Einzelrichterin bedingt vollziehbare Gefängnisstrafen. Mit 45 Tagen kamen die vier Angeklagten davon, die der Kategorie der aktiven Zuschauer zugeordnet wurden.
60 Tage gab es für den einzigen Vertreter der Kategorie der aktiven Mitläufer. 90 Tage erhielten jene vier aufgebrummt, die selber Gegenstände geworfen hatten. Gegenstände wie von Hand geworfene Gummigeschosse stufte das Gericht jedoch nicht als gefährlich im Sinn des Strafgesetzbuches ein.
Zu dreieinhalb Monaten verknurrt wurde ein Angeklagter, der einen Monat nach den Vorfällen vor dem St. Jakob-Stadion mit Alkohol am Steuer erwischt worden war. Der einschlägig vorbestrafte Mann muss nun seine dreieinhalbmonatige Vorstrafe absitzen.
Die Gerichtspräsidentin betonte bei der mündlichen Begründung des Urteils, dass es für einen Schuldspruch wegen Landfriedensbruch genüge, wenn man Teil der Zusammenrottung sei und die aggressive Grundstimmung mittrage.
Um den Tatbestand der Gewalt gegen Beamte zu erfüllen, reiche es, wenn die Polizei aus einer Menge heraus attackiert werde und man dieser Menge angehöre.
raven hat geschrieben:Höi WillkürDräcksgoof hat geschrieben: Um den Tatbestand der Gewalt gegen Beamte zu erfüllen, reiche es, wenn die Polizei aus einer Menge heraus attackiert werde und man dieser Menge angehöre.
alles arschlöcher!!!
L U C E R N E - Till I Die!
Kämpfe Lozärn, Kämpfe Lozärn!
mer wend Euch gwönne gseh!
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Master (am Do 20. Okt 2005 22:24 ) hat geschrieben:ich sage immer das gleiche.. dass er dem verein helfen wird, davon bin ich überzeugt!
dass er der fanszene schaden wird, davon bin ich genau so überzeugt! aber ich hoffe wir werden das überstehen!
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höi, dann macht sich aber jeder teilnehmer einer demo strafbar, wenn's da gegen die bullen kracht..
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Master (am Do 20. Okt 2005 22:24 ) hat geschrieben:ich sage immer das gleiche.. dass er dem verein helfen wird, davon bin ich überzeugt!
dass er der fanszene schaden wird, davon bin ich genau so überzeugt! aber ich hoffe wir werden das überstehen!
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wäre theoretisch so, ja! oder seh ich das falsch @ forumsjuristen?Master hat geschrieben:höi, dann macht sich aber jeder teilnehmer einer demo strafbar, wenn's da gegen die bullen kracht..
StGB Art. 285
Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte
1. Wer eine Behörde, ein Mitglied einer Behörde oder einen Beamten durch Gewalt oder Drohung an einer Handlung, die innerhalb ihrer Amtsbefugnisse liegt, hindert, zu einer Amtshandlung nötigt oder während einer Amtshandlung tätlich angreift, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.
2. Wird die Tat von einem zusammengerotteten Haufen begangen, so wird jeder, der an der Zusammemrottung teilnimmt, mit Gefängnis bestraft.
Der Teilnehmer, der Gewalt an Personen oder Sachen verübt, wird mit Zuchthaus bis zu drei Jahren oder mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft.
COYI!
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Bin zwar nicht Jurist, aber es gilt mitgegangen, mitgefangen. Wurde damals nach einem bestimmten Spiel in Wohlen auch so angewendet....Bill Shankly hat geschrieben:wäre theoretisch so, ja! oder seh ich das falsch @ forumsjuristen?Master hat geschrieben:höi, dann macht sich aber jeder teilnehmer einer demo strafbar, wenn's da gegen die bullen kracht..
StGB Art. 285
Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte
1. Wer eine Behörde, ein Mitglied einer Behörde oder einen Beamten durch Gewalt oder Drohung an einer Handlung, die innerhalb ihrer Amtsbefugnisse liegt, hindert, zu einer Amtshandlung nötigt oder während einer Amtshandlung tätlich angreift, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.
2. Wird die Tat von einem zusammengerotteten Haufen begangen, so wird jeder, der an der Zusammemrottung teilnimmt, mit Gefängnis bestraft.
Der Teilnehmer, der Gewalt an Personen oder Sachen verübt, wird mit Zuchthaus bis zu drei Jahren oder mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft.
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@chief: war montag abend an der podiumsdiskussion "mysterium muttenzerkurve" in basel. war ziemlich interessant, es waren verschieden fans, fanprojektmitarbeiter, leute vom vorstand, ivan ergic etc. anwesend. Der saal war mehr als voll, hinten stand die halbe muttenzerkurve und die diskussion war erstaunlich sachlich und dauerte über zwei stunden. Ganz am anfang kam ein 7-minütiger film, wohl von fans produziert, der die entwicklung der kurve im verlauf der jahre zeigte. Es wurde über den 13.Mai dikutiert, über das Abbrennen von pyro, und die Massnahmen, die ja jetzt doch nicht durchgesetzt werden. Alles in allem sehr interessant, dieser ausflug in die höhle des löwen.
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R A U T E
von sega 10.- , von pa 10.-, ; @andi: 10.--
mer send gäge alles
R A U T E
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