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Medienmitteilung 26.02.2013
Kanton Luzern wendet das revidierte «Hooligan-Konkordat» vorläufig nicht an
Das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern wird vorläufig das revidierte «Hooligan-Konkordat» nicht anwenden. In einer Beschwerde ans Bundesgericht wurde die Verfassungsmässigkeit einzelner Massnahmen angefochten. Man will nun die rechtliche Klärung durch das Bundesgericht abwarten.
Als einer der ersten Kantone hat Luzern zur Änderung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen («Hooligan-Konkordat») zugestimmt. Die neuen Regelungen traten am 10. Januar 2013 in Kraft.
Gegen den Beitritt des Kantons Luzern zum revidierten «Hooligan-Konkordat» haben vier Privatpersonen beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Diese machen geltend, das revidierte Konkordat beeinträchtige die Grundrechte der Fans und verstosse somit gegen die Bundesverfassung.
Das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern ist an einer rechtlichen Klärung der aufgeworfenen Fragen interessiert. Die Verfassungsmässigkeit der Änderungen des Konkordats muss gewährleistet sein. Bevor dies jedoch nicht durch das Bundesgericht definitiv geklärt ist, wird vorläufig auf eine Anwendung der neuen Konkordatsbestimmungen verzichtet. Dies betrifft insbesondere das Abtasten von Personen über den Kleidern am ganzen Körper nach verbotenen Gegenständen, die sogenannte Intimkontrolle, sowie die systematische, elektronische Zutrittskontrolle.
Die bisherigen, bewährten Massnahmen werden weitergeführt. Dies betrifft
- konsequente Fantrennung
- Förderung von Extrazügen der SBB und Sondertransporten durch die VBL
- Strenge Sanktionierung von identifizierten Gewalttätern durch den Strafrichter, den FC Luzern (Stadionverbot) und die Luzerner Polizei (Rayonverbot).
- der Ausschank von alkoholfreiem Bier in einzelnen Sektoren
- flächendeckende Videoüberwachung, und
- die Personenkontrollen durch den privaten FCL-Sicherheitsdienst
Weiter werden vor jedem Spiel durch die Luzerner Polizei und den Verantwortlichen des FCL im Rahmen einer gemeinsamen Lageanalyse entsprechende Massnahmen geplant.
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Kontakt
Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig
Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartementes
Tel. 041 228 59 17 (erreichbar: Dienstag, 26. Februar 2013, von 14.15 bis 16 Uhr)
Master (am Do 20. Okt 2005 22:24 ) hat geschrieben:ich sage immer das gleiche.. dass er dem verein helfen wird, davon bin ich überzeugt!
dass er der fanszene schaden wird, davon bin ich genau so überzeugt! aber ich hoffe wir werden das überstehen!
Master (am Do 20. Okt 2005 22:24 ) hat geschrieben:ich sage immer das gleiche.. dass er dem verein helfen wird, davon bin ich überzeugt!
dass er der fanszene schaden wird, davon bin ich genau so überzeugt! aber ich hoffe wir werden das überstehen!
risto hat geschrieben:Toppest...jetzt vielleicht einfach nicht züüsle beim nächsten Heimspiel. Sonst gibts gleich wieder einen Aufschrei
Sektion SuperMaxiboeme am 23.10.09 hat geschrieben:Kameltreiber schreibt klar und gut!
patience hat geschrieben:*Phu* vorläufiges Aufatmen... Abstiegskampf und Boykott beides OK, sofern nicht gleichzeitig.
hackejunge hat geschrieben::thumbleft:
Löchli hat geschrieben:BOOOOOOOOOM!!!
Heiri hat geschrieben:gratuliere zum etappenerfolg
ich wünschte mir, dass nun seitens der Fans nun nicht zusätzlich öl ins feuer gegossen wird...
lucerne dynamite hat geschrieben:Ich wünschte mir, dass jeweils nicht ein paar läppische Feuerchen zu "Gewaltexzessen" hochstilisiert würden.