pommespanzer hat geschrieben:ihr noch pressemitteilung:
http://www.chance21.ch/PDF/CH21Medienko ... stritt.pdf
... Na klar doch, "Schuld" sind immer die anderen.
pommespanzer hat geschrieben:ihr noch pressemitteilung:
http://www.chance21.ch/PDF/CH21Medienko ... stritt.pdf
STORM hat geschrieben:09.03.2009 - Verwaltungsgericht des Kantons Luzern: Beschwerdeverfahren Sportarena Allmend
Heute Montag Nachmittag wurde dem Verwaltungsgericht ein Schreiben der Beschwerdeführer überreicht, wonach diese die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 27. Oktober 2008 gegen den Entscheid über den Gestaltungsplan G 340 Allmend zurückziehen. Gleichzeitig erklären die Beschwerdeführer, auf eine Anfechtung des Baubewilligungsentscheides der Stadt Luzern vom 17.12.2008 verzichten zu wollen. Damit kann das hängige Beschwerdeverfahren erledigt erklärt werden und der Gestaltungsplan wird rechtskräftig.
Da die Baubewilligung erst am 17. Februar 2009 zusammen mit dem Entscheid des Regierungsrates über das Strassenprojekt zugestellt wurde, wird die Beschwerdefrist erst in einigen Tagen ablaufen. Sofern keine Beschwerde von andern am Baubewilligungsverfahren beteiligten Einsprechern eingereicht wird, kann die Baubewilligung nach Ablauf dieser Frist in Rechtskraft erwachsen.
Master (am Do 20. Okt 2005 22:24 ) hat geschrieben:ich sage immer das gleiche.. dass er dem verein helfen wird, davon bin ich überzeugt!
dass er der fanszene schaden wird, davon bin ich genau so überzeugt! aber ich hoffe wir werden das überstehen!
STORM hat geschrieben:09.03.2009 - Verwaltungsgericht des Kantons Luzern: Beschwerdeverfahren Sportarena Allmend
Heute Montag Nachmittag wurde dem Verwaltungsgericht ein Schreiben der Beschwerdeführer überreicht, wonach diese die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 27. Oktober 2008 gegen den Entscheid über den Gestaltungsplan G 340 Allmend zurückziehen. Gleichzeitig erklären die Beschwerdeführer, auf eine Anfechtung des Baubewilligungsentscheides der Stadt Luzern vom 17.12.2008 verzichten zu wollen. Damit kann das hängige Beschwerdeverfahren erledigt erklärt werden und der Gestaltungsplan wird rechtskräftig.
Da die Baubewilligung erst am 17. Februar 2009 zusammen mit dem Entscheid des Regierungsrates über das Strassenprojekt zugestellt wurde, wird die Beschwerdefrist erst in einigen Tagen ablaufen. Sofern keine Beschwerde von andern am Baubewilligungsverfahren beteiligten Einsprechern eingereicht wird, kann die Baubewilligung nach Ablauf dieser Frist in Rechtskraft erwachsen.
Refresco hat geschrieben:STORM hat geschrieben:09.03.2009 - Verwaltungsgericht des Kantons Luzern: Beschwerdeverfahren Sportarena Allmend
Heute Montag Nachmittag wurde dem Verwaltungsgericht ein Schreiben der Beschwerdeführer überreicht, wonach diese die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 27. Oktober 2008 gegen den Entscheid über den Gestaltungsplan G 340 Allmend zurückziehen. Gleichzeitig erklären die Beschwerdeführer, auf eine Anfechtung des Baubewilligungsentscheides der Stadt Luzern vom 17.12.2008 verzichten zu wollen. Damit kann das hängige Beschwerdeverfahren erledigt erklärt werden und der Gestaltungsplan wird rechtskräftig.
Da die Baubewilligung erst am 17. Februar 2009 zusammen mit dem Entscheid des Regierungsrates über das Strassenprojekt zugestellt wurde, wird die Beschwerdefrist erst in einigen Tagen ablaufen. Sofern keine Beschwerde von andern am Baubewilligungsverfahren beteiligten Einsprechern eingereicht wird, kann die Baubewilligung nach Ablauf dieser Frist in Rechtskraft erwachsen.
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