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Kampf den Hooligans und Rassisten
Re: Kampf den Hooligans und Rassisten
Hooligans versus Shopper sowie Thuner Paranoia
Grund der Spielverschiebung ist wohl eher der FCB und das Fernsehen. Das Wankdorf-Center ist auch am Donnerstag bis 20.00 offen, die Innenstadt hat zudem Abendverkauf bis 21.00. Eigentlich Zeit genug für die Fanmarschhooligans, sämtliche Berner Läden auseinanderzunehmen....
Beinahe schon grotesk, dieses Menschenbild von Kappeler. Hoffen wir mal, er setzt keine falschen Anreize. Am besten wäre wohl eine Kombination mit Cumulus.
Grund der Spielverschiebung ist wohl eher der FCB und das Fernsehen. Das Wankdorf-Center ist auch am Donnerstag bis 20.00 offen, die Innenstadt hat zudem Abendverkauf bis 21.00. Eigentlich Zeit genug für die Fanmarschhooligans, sämtliche Berner Läden auseinanderzunehmen....
Thun: Mit Fankarte Anonymität aufheben
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Die Karte soll gleichzeitig aber auch gewisse Anreize schaffen. Fans, welche die Karte haben, sollen dafür etwas zurückerhalten. Was, ist noch unklar. Wie der CEO der Thun Arena Alain Kappeler erklärt, soll die Karte dazu dienen, die Anonymisierung der Fans etwas aufzuheben.
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Beinahe schon grotesk, dieses Menschenbild von Kappeler. Hoffen wir mal, er setzt keine falschen Anreize. Am besten wäre wohl eine Kombination mit Cumulus.
Re: Kampf den Hooligans und Rassisten
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Re: Kampf den Hooligans und Rassisten
Haxen-Paule hat geschrieben:http://www.blick.ch/news/schweiz/basel/basler-politiker-wollen-hooligan-gesetz-kippen-id1760803.html
davon kann man in LU leider nur träumen....
Re: Kampf den Hooligans und Rassisten
Dräcksgoof hat geschrieben:Haxen-Paule hat geschrieben:http://www.blick.ch/news/schweiz/basel/basler-politiker-wollen-hooligan-gesetz-kippen-id1760803.html
davon kann man in der restlichen schweiz leider nur träumen....
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Kämpfe Lozärn, Kämpfe Lozärn!
mer wend Euch gwönne gseh!
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Master (am Do 20. Okt 2005 22:24 ) hat geschrieben:ich sage immer das gleiche.. dass er dem verein helfen wird, davon bin ich überzeugt!
dass er der fanszene schaden wird, davon bin ich genau so überzeugt! aber ich hoffe wir werden das überstehen!
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Re: Kampf den Hooligans und Rassisten
könnte daran liegen dass "der basler" zum fussball geht. auch politiker.
svp-überwasser (eigenlich ein sehr trauriger vogel, logo, svp halt) zB. STEHT ca. 10 Plätze neben mir im MK Balkon.
an andern orten wird über die sache debatiert obwohl man eigentlich gar keine ahnung von hat. was wiederum bei politikern eigentlich nix ungewöhliches ist...
svp-überwasser (eigenlich ein sehr trauriger vogel, logo, svp halt) zB. STEHT ca. 10 Plätze neben mir im MK Balkon.
an andern orten wird über die sache debatiert obwohl man eigentlich gar keine ahnung von hat. was wiederum bei politikern eigentlich nix ungewöhliches ist...
MvW
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Re: Kampf den Hooligans und Rassisten
Haxen-Paule hat geschrieben:könnte daran liegen dass "der basler" zum fussball geht. auch politiker.
svp-überwasser (eigenlich ein sehr trauriger vogel, logo, svp halt) zB. STEHT ca. 10 Plätze neben mir im MK Balkon.
an andern orten wird über die sache debatiert obwohl man eigentlich gar keine ahnung von hat. was wiederum bei politikern eigentlich nix ungewöhliches ist...
In LU ist doch dieser Marcel Lingg ex Super FCL Fan als SVP im Rat und der ist für die ganze Schei... sher gut.
1000 Trainer schon verschliessen, Spieler kommen Spieler gehen
doch was stehts bleibt sind wir Luzerner die immer Treu zur Mannschaft stehn
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Re: Kampf den Hooligans und Rassisten
Schalker jung hat geschrieben:Haxen-Paule hat geschrieben:könnte daran liegen dass "der basler" zum fussball geht. auch politiker.
svp-überwasser (eigenlich ein sehr trauriger vogel, logo, svp halt) zB. STEHT ca. 10 Plätze neben mir im MK Balkon.
an andern orten wird über die sache debatiert obwohl man eigentlich gar keine ahnung von hat. was wiederum bei politikern eigentlich nix ungewöhliches ist...
In LU ist doch dieser Marcel Lingg ex Super FCL Fan als SVP im Rat und der ist für die ganze Schei... sher gut.
Lingg? ist das der der immer Stimmung macht gegen Grubert?
ADLER 06
Mainz 05 - mehr als nur ein Karnevalsverein
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Kampf den Hooligans und Rassisten
Das ist Grubert!
Re: Kampf den Hooligans und Rassisten
scheiss SVP Spiesser
ADLER 06
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Re: Kampf den Hooligans und Rassisten
hauptsache das bild mal ins internet gestellt.
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/sta ... y/20525809
bedenklich finde ich vor allem das:
ist ja nicht so, dass "hooligans" in der schweizer gesellschaft einen schlechten ruf geniessen würden - oder so ähnlich....
edit
da werden wohl noch ein paar wochen verstreichen, die beiden verbote aufgehoben sind.
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/sta ... y/20525809
bedenklich finde ich vor allem das:
Der Verteidiger hatte neben dem Freispruch auch eine Genugtuung von 1000 Franken verlangt. Schliesslich sei der FCB-Fan mit Bild im Internet an den Pranger gestellt worden. Das Gericht verweigerte eine Genugtuung. Eine solche gebe es nur bei einer «besonders schweren Verletzung in der Persönlichkeit». Die öffentliche Blossstellung als mutmasslicher gewalttätiger Fussballhooligan genügt dafür offenbar nicht.
ist ja nicht so, dass "hooligans" in der schweizer gesellschaft einen schlechten ruf geniessen würden - oder so ähnlich....
edit
Mehr als die entgangene Genugtuung dürfte den 32-Jährigen stören, dass ihm die Polizei ein Rayonverbot bis Juli 2012 auferlegte und vor allem, dass ihm der FC Zürich ein Stadionverbot erteilte, das schweizweit und bis Oktober 2013 gilt. Beide Massnahmen waren verhängt worden, bevor über Schuld oder Unschuld des Metzgers entschieden war. Damit gehört er zu jenen 1210 Personen, die per Ende Januar in der Hooligan-Datenbank des Bundesamtes für Polizei registriert sind. Wird der Freispruch rechtskräftig, wird er die Löschung aus der Datenbank beantragen können.
da werden wohl noch ein paar wochen verstreichen, die beiden verbote aufgehoben sind.
"Wer sich vor nichts Grossem fürchtet, der hat vor jeder Kleinigkeit Schiss. Gerade der postmoderne Relativismus führt dazu, dass wir nichts mehr relativieren können. So werden wir bei jeder minimalen Gelegenheit zu reaktionären Mimosen, die sofort nach Repressionsmassnahmen rufen und sich auch beträchtliche Zumutungen - wie zum Beispiel Leibesvisitationen, Nacktscannen, Rauchverbote, Bologna-Reformen oder massive Umverteilungen gesellschaftlichen Reichtums - gerne gefallen lassen."
- Robert Pfaller -
FUCK FRONTEX
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Re: Kampf den Hooligans und Rassisten
Tagi hat geschrieben:Ein aktives Handeln in Form von Gewalttätigkeiten oder Köperverletzungen oder Sachbeschädigungen wurde ihm nicht vorgeworfen.
no comment.
pranger för alli!
greez
STADION ALLMEND 1934 - 2009
\O/ cumk \O/ choooooom \O/
«Stellen sie sich vor, ein Pyro mit 2000 Grad trifft ein Kind und das Kind stirbt. Was sagen Sie dann?»
«Gewaltanwendungen gab es zwar keine, es hätte aber auch anders kommen können!»
\O/ cumk \O/ choooooom \O/
«Stellen sie sich vor, ein Pyro mit 2000 Grad trifft ein Kind und das Kind stirbt. Was sagen Sie dann?»
«Gewaltanwendungen gab es zwar keine, es hätte aber auch anders kommen können!»
Romano Simioni, Allmend-Buch, 2009 hat geschrieben:Das KKL ist kein Ort, der für uns Luzerner und Innerschweizer
gemacht wurde, sondern ein Ort, der in erster Linie dazu da ist,
dem Prestige der Stadt gut zu tun. Ich befürchte, dass das neue
Stadion eher ein KKL des modernen Fusballs wird und nicht eine
lebendige Volksbühne, wie es die so sympathisch unperfekte
Allmend war.
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Re: Kampf den Hooligans und Rassisten
der muss auch noch rein, so lustigi kerlis bei der züricher bolizei...
vs.
bolizei-arbeit wie man sie kennt...
und beat jammert, dass seinen bueben nicht mehr mit respekt gegenübergetreten wird.
greez
Marco Cortesi betont jedoch, dass das Mittel der öffentlichen Fahndung auch in Zukunft nur selten eingesetzt werde: «Nur wenn alle anderen polizeilichen Mittel zur Täteridentifikation ausgeschöpft sind und das Bildmaterial so deutlich ist, dass keine Verwechslungsgefahr der Straftäter besteht, stellen wir die Fotos online.» Ausserdem müsse auf den Foto- und Videoaufnahmen eine Straftat erkennbar sein, die mit der gesuchten Person in Zusammenhang gebracht werden kann und ein Auftrag der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat vorliegen, so der Mediensprecher der Stadtpolizei weiter.
vs.
Das Bezirksgericht fällte nach kurzer Beratung einen Freispruch. Bezogen auf den Beschuldigten sehe man auf den Fotos «so gut wie nichts». Und auf der Videosequenz sei bloss zu erkennen, dass der Mann eine «Wegwärts-Bewegung» mache – weg vom Mob. Angesichts der damaligen örtlichen Verhältnisse sei «gar keine Ausweichmöglichkeit» vorhanden gewesen.
bolizei-arbeit wie man sie kennt...
und beat jammert, dass seinen bueben nicht mehr mit respekt gegenübergetreten wird.
greez
STADION ALLMEND 1934 - 2009
\O/ cumk \O/ choooooom \O/
«Stellen sie sich vor, ein Pyro mit 2000 Grad trifft ein Kind und das Kind stirbt. Was sagen Sie dann?»
«Gewaltanwendungen gab es zwar keine, es hätte aber auch anders kommen können!»
\O/ cumk \O/ choooooom \O/
«Stellen sie sich vor, ein Pyro mit 2000 Grad trifft ein Kind und das Kind stirbt. Was sagen Sie dann?»
«Gewaltanwendungen gab es zwar keine, es hätte aber auch anders kommen können!»
Romano Simioni, Allmend-Buch, 2009 hat geschrieben:Das KKL ist kein Ort, der für uns Luzerner und Innerschweizer
gemacht wurde, sondern ein Ort, der in erster Linie dazu da ist,
dem Prestige der Stadt gut zu tun. Ich befürchte, dass das neue
Stadion eher ein KKL des modernen Fusballs wird und nicht eine
lebendige Volksbühne, wie es die so sympathisch unperfekte
Allmend war.
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Re: Kampf den Hooligans und Rassisten
Freispruch verschärft Kritik am Internetpranger
Polizei hat Bilder von Fussball-Fan veröffentlicht – Richter spricht ihn frei
Ein Fussball-Fan ist am Montag vom Vorwurf des Landfriedensbruchs freigesprochen worden. Die Bilder einer Überwachungskamera waren für eine Verurteilung nicht ausreichend. Dass die Behörden die Bilder im Internet veröffentlicht hatten, stösst nun auf Kritik.
Felix Schindler
Seit Montag ist der 32-jährige Metzger und FCB-Fan wieder ein unbescholtener Bürger. Bis zu diesem Tag stand er unter Verdacht, sich handfest an den wüsten Ausschreitungen im Letzigrundstadion vom vergangenen Mai beteiligt zu haben. Der 32-Jährige wurde an den Krawallen gefilmt – gut drei Monate später kursierten Bilder im Internet und in der Presse, auf denen er eindeutig identifizierbar war. Die Staatsanwalt Zürich ermittelte gegen den Mann und fahndete im Internet nach ihm. Angesichts des Freispruchs stellt sich heute die Frage, ob die Internetfahndung gerechtfertigt war.
Vorverurteilung durch Medien
Als die Stadtpolizeien Zürich und Basel die Fahndungsbilder ins Netz gestellt hatten, löste das ein grosses mediales Echo aus. Der Angeschuldigte und die anderen Tatverdächtigen wurden im besten Fall als mutmassliche Täter bezeichnet, in mehreren weniger guten Fällen aber als «FCB-Chaoten», als «Randalierer» und als «Hooligans». Jene, die sich gestellt hatten, sollen sich als «schuldig bekannt» haben. Auch der 32-jährige Metzger, der am Montag vor den Schranken stand, hatte sich umgehend gestellt. Allerdings beteuerte er von Anfang an seine Unschuld, die ihm nun auch der Einzelrichter attestierte.
Anzeige:
Dem Entscheid, die Bilder zu veröffentlichen, lagen dieselben Foto- und Videoaufnahmen zu Grunde wie dem Gerichtsentscheid. Die Anklage beschrieb den Inhalt des Videos wie folgt: «Der Beschuldigte war mitten unter den gewaltausübenden Personen, bewegte sich freiwillig mit dieser Gruppe hin und her und war somit Teil dieser gewalttätigen Zusammenrottung.» Der Einzelrichter war nach Betrachtung der Aufnahmen aber der Meinung, der Beschuldigte habe sich «weg von der Gewalt» bewegt. Und auf den Fotos, die als belastendes Material herangezogen wurden, sei «so gut wie nichts» zu sehen.
Polizei kann Täter nicht immer einem Delikt zuordnen
Für eine Internetfahndung ist das laut dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich nicht genug. Bruno Baeriswyl: «Alleine die Tatsache, dass er dort gestanden hat, reicht für eine Veröffentlichung der Bilder nicht aus. Er hätte am Geschehen mitwirken müssen – als Täter oder indem er die polizeiliche Tätigkeit behindert hat.» Ins selbe Horn stösst die Rechtsanwältin Manuela Schiller, die regelmässig Fussball-Fans vor Gericht vertritt. «Die Polizei sagt immer, sie hätte Material, bei denen man den Gesuchten zweifelsfrei einem Delikt zuordnen kann. Mit diesem Fall wird erstmals ein Beispiel bekannt, das zeigt, dass das nicht immer stimmt.»
Tatsächlich waren auch die Ermittlungsbehörden überzeugt, dass es an der Schuld des FCB-Fans keinen Zweifel gebe. Markus Melzl von der Basler Staatsanwaltschaft erklärte nach der Publikation der Bilder gegenüber der «Basellandschaftlichen Zeitung»: «Im Fall dieser Bilder ist es ausgeschlossen, dass die Gesuchten keine Täter sind. Es sind ja keine Bilder, sondern Videos.»
Staatsanwalt hält das Vorgehen für korrekt
Die Öffentlichkeitsfahndung angeordnet hatte der Zürcher Staatsanwalt Edwin Lüscher. Er selbst ist zurzeit abwesend und für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Sein Stellvertreter Hanno Wieser ist mit dem konkreten Fall nicht vertraut und äussert sich nur zum allgemeinen Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Aus seiner Sicht steht der Freispruch des FCB-Fans nicht im Widerspruch zu einer Öffentlichkeitsfahndung. «Es scheint unbestritten, dass der Mann Teil einer gewalttätigen Zusammenrottung war. Die strittige Frage ist nun anscheinend, ob er dies freiwillig war oder nicht.» Diese Beurteilung müsse der Richter vornehmen, sagt Wieser.
Solange die Staatsanwaltschaft keinen Grund zu Annahme habe, dass der Gesuchte unfreiwillig Teil der Zusammenrottung war, könne sie nicht von einer Strafuntersuchung absehen. Die Internetfahndung ist in der neuen Strafprozessordnung geregelt, die 2011 in Kraft getreten ist. Diese setzt für die Veröffentlichung von Bildern als Zwangsmassnahme einen «hinreichenden Tatverdacht» voraus. Ausserdem müssen alle anderen Mittel ausgeschöpft sein und die Schwere des Delikts die Massnahme rechtfertigen. Schliesslich darf die Unschuldsvermutung nicht ausgehebelt werden.
Baeriswyl stellt in Frage, ob diese Regelungen konkret genug sind. Seiner Ansicht nach werden sie «eher weit ausgelegt». Bereits 2010 schrieb er in einem Aufsatz: «Dass die Fahndung nach mutmasslichen Tätern im Internet weder in Bezug auf die Bestimmtheit noch in Bezug auf die Verhältnismässigkeit eine ausreichende Regelung in der neuen Strafprozessordnung gefunden hat, darf aber in der Praxis nicht zur ‹Carte blanche› für diese Art der Fahndung werden.»
nzz.ch
Polizei hat Bilder von Fussball-Fan veröffentlicht – Richter spricht ihn frei
Ein Fussball-Fan ist am Montag vom Vorwurf des Landfriedensbruchs freigesprochen worden. Die Bilder einer Überwachungskamera waren für eine Verurteilung nicht ausreichend. Dass die Behörden die Bilder im Internet veröffentlicht hatten, stösst nun auf Kritik.
Felix Schindler
Seit Montag ist der 32-jährige Metzger und FCB-Fan wieder ein unbescholtener Bürger. Bis zu diesem Tag stand er unter Verdacht, sich handfest an den wüsten Ausschreitungen im Letzigrundstadion vom vergangenen Mai beteiligt zu haben. Der 32-Jährige wurde an den Krawallen gefilmt – gut drei Monate später kursierten Bilder im Internet und in der Presse, auf denen er eindeutig identifizierbar war. Die Staatsanwalt Zürich ermittelte gegen den Mann und fahndete im Internet nach ihm. Angesichts des Freispruchs stellt sich heute die Frage, ob die Internetfahndung gerechtfertigt war.
Vorverurteilung durch Medien
Als die Stadtpolizeien Zürich und Basel die Fahndungsbilder ins Netz gestellt hatten, löste das ein grosses mediales Echo aus. Der Angeschuldigte und die anderen Tatverdächtigen wurden im besten Fall als mutmassliche Täter bezeichnet, in mehreren weniger guten Fällen aber als «FCB-Chaoten», als «Randalierer» und als «Hooligans». Jene, die sich gestellt hatten, sollen sich als «schuldig bekannt» haben. Auch der 32-jährige Metzger, der am Montag vor den Schranken stand, hatte sich umgehend gestellt. Allerdings beteuerte er von Anfang an seine Unschuld, die ihm nun auch der Einzelrichter attestierte.
Anzeige:
Dem Entscheid, die Bilder zu veröffentlichen, lagen dieselben Foto- und Videoaufnahmen zu Grunde wie dem Gerichtsentscheid. Die Anklage beschrieb den Inhalt des Videos wie folgt: «Der Beschuldigte war mitten unter den gewaltausübenden Personen, bewegte sich freiwillig mit dieser Gruppe hin und her und war somit Teil dieser gewalttätigen Zusammenrottung.» Der Einzelrichter war nach Betrachtung der Aufnahmen aber der Meinung, der Beschuldigte habe sich «weg von der Gewalt» bewegt. Und auf den Fotos, die als belastendes Material herangezogen wurden, sei «so gut wie nichts» zu sehen.
Polizei kann Täter nicht immer einem Delikt zuordnen
Für eine Internetfahndung ist das laut dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich nicht genug. Bruno Baeriswyl: «Alleine die Tatsache, dass er dort gestanden hat, reicht für eine Veröffentlichung der Bilder nicht aus. Er hätte am Geschehen mitwirken müssen – als Täter oder indem er die polizeiliche Tätigkeit behindert hat.» Ins selbe Horn stösst die Rechtsanwältin Manuela Schiller, die regelmässig Fussball-Fans vor Gericht vertritt. «Die Polizei sagt immer, sie hätte Material, bei denen man den Gesuchten zweifelsfrei einem Delikt zuordnen kann. Mit diesem Fall wird erstmals ein Beispiel bekannt, das zeigt, dass das nicht immer stimmt.»
Tatsächlich waren auch die Ermittlungsbehörden überzeugt, dass es an der Schuld des FCB-Fans keinen Zweifel gebe. Markus Melzl von der Basler Staatsanwaltschaft erklärte nach der Publikation der Bilder gegenüber der «Basellandschaftlichen Zeitung»: «Im Fall dieser Bilder ist es ausgeschlossen, dass die Gesuchten keine Täter sind. Es sind ja keine Bilder, sondern Videos.»
Staatsanwalt hält das Vorgehen für korrekt
Die Öffentlichkeitsfahndung angeordnet hatte der Zürcher Staatsanwalt Edwin Lüscher. Er selbst ist zurzeit abwesend und für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Sein Stellvertreter Hanno Wieser ist mit dem konkreten Fall nicht vertraut und äussert sich nur zum allgemeinen Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Aus seiner Sicht steht der Freispruch des FCB-Fans nicht im Widerspruch zu einer Öffentlichkeitsfahndung. «Es scheint unbestritten, dass der Mann Teil einer gewalttätigen Zusammenrottung war. Die strittige Frage ist nun anscheinend, ob er dies freiwillig war oder nicht.» Diese Beurteilung müsse der Richter vornehmen, sagt Wieser.
Solange die Staatsanwaltschaft keinen Grund zu Annahme habe, dass der Gesuchte unfreiwillig Teil der Zusammenrottung war, könne sie nicht von einer Strafuntersuchung absehen. Die Internetfahndung ist in der neuen Strafprozessordnung geregelt, die 2011 in Kraft getreten ist. Diese setzt für die Veröffentlichung von Bildern als Zwangsmassnahme einen «hinreichenden Tatverdacht» voraus. Ausserdem müssen alle anderen Mittel ausgeschöpft sein und die Schwere des Delikts die Massnahme rechtfertigen. Schliesslich darf die Unschuldsvermutung nicht ausgehebelt werden.
Baeriswyl stellt in Frage, ob diese Regelungen konkret genug sind. Seiner Ansicht nach werden sie «eher weit ausgelegt». Bereits 2010 schrieb er in einem Aufsatz: «Dass die Fahndung nach mutmasslichen Tätern im Internet weder in Bezug auf die Bestimmtheit noch in Bezug auf die Verhältnismässigkeit eine ausreichende Regelung in der neuen Strafprozessordnung gefunden hat, darf aber in der Praxis nicht zur ‹Carte blanche› für diese Art der Fahndung werden.»
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Re: Kampf den Hooligans und Rassisten
Die St. Galler gehen wieder mal voll auf Konfrontationskurs...
http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/ostsc ... 94,2868447
http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/ostsc ... 94,2868447
Re: Kampf den Hooligans und Rassisten
Dölf Früh war in letzter Zeit einfach zu wenig medienpräsent.
Re: Kampf den Hooligans und Rassisten
Meine Fresse, langsam aber sicher kann der Schweizer Rechtsstaat zu Grabe getragen werden...
http://www.20min.ch/news/ostschweiz/sto ... n-20153288
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Re: Kampf den Hooligans und Rassisten
Verhältnismässigkeit komplett über Board geworfen