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Raucher-Thread
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- Forumgott
- Beiträge: 3921
- Registriert: 12. Mai 2006, 11:29
- Wohnort: Luzern
Frizzel hat geschrieben:raven hat geschrieben:Allmend hat geschrieben:Resistencia hat geschrieben:Scheiss Raucher!
WORD
Ach ne, und wer bezahlt eure AHV?
wette um nen 100er, dass Leute mit meinem Jahrgang niemals was von der AHV bekommen werden, eh! Raucher hin oder her
(und die dämliche Kosa-Initiative hätte daran auch nichts geändert...)
biete übrigens 200.-.
- hackejunge
- Forumgott
- Beiträge: 1483
- Registriert: 13. Nov 2006, 17:34
- Wohnort: 1312 Eclépens
Totales Rauchverbot in Liechtenstein ab Juli 2008
Im Fürstentum Liechtenstein gilt ab Juli 2008 ein totales Rauchverbot in öffentlichen Räumen. Gastronomiebetrieben wird nicht erlaubt, separate Raucherräume einzurichten.
Der Landtag, das 25-köpfige Parlament, verabschiedete das neue Tabakpräventionsgesetz zum Schutz von Nichtrauchern heute mit 15 Stimmen. In Kraft gesetzt werden kann es Anfang Juli, sofern kein Referendum ergriffen wird.
Ursprünglich war die Inkraftsetzung bereits für den 1. April geplant. Das Parlament schob den Termin aber hinaus, unter anderem, um Pächtern von Restaurants, die nicht mit der Neuerung einverstanden sind, die Möglichkeit zur Auflösung des Pachtvertrages zu geben.
Das Rauchverbot umfasst alle öffentlich zugänglichen Räume, darunter fallen auch die öffentlichen Verkehrsmittel, Schulareale, Betreuungstätten für Kinder und Jugendliche.
Im Fürstentum Liechtenstein gilt ab Juli 2008 ein totales Rauchverbot in öffentlichen Räumen. Gastronomiebetrieben wird nicht erlaubt, separate Raucherräume einzurichten.
Der Landtag, das 25-köpfige Parlament, verabschiedete das neue Tabakpräventionsgesetz zum Schutz von Nichtrauchern heute mit 15 Stimmen. In Kraft gesetzt werden kann es Anfang Juli, sofern kein Referendum ergriffen wird.
Ursprünglich war die Inkraftsetzung bereits für den 1. April geplant. Das Parlament schob den Termin aber hinaus, unter anderem, um Pächtern von Restaurants, die nicht mit der Neuerung einverstanden sind, die Möglichkeit zur Auflösung des Pachtvertrages zu geben.
Das Rauchverbot umfasst alle öffentlich zugänglichen Räume, darunter fallen auch die öffentlichen Verkehrsmittel, Schulareale, Betreuungstätten für Kinder und Jugendliche.