Chris Climax hat geschrieben:Partyanimal hat geschrieben:Ja
Hmmm, übel....
Was wären denn die Voraussetzungen für ne Bewilligung ? Jemand Ahnung davon ?
Die Gesuche haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
Personalien Veranstalter (jur. und nat. Person)
Spielregeln, resp. Spielbeschreibung des Grundspiels (z. B. Texas Hold’em Limit o.ä.)
Turnierreglement, welches wenigstens folgende Punkte regelt:
Grundspiel (z. B. Texas Hold’em Limit)
Minimale/Maximale Anzahl Teilnehmer
Anzahl Tische, maximale Sitzzahl
Höhe Buy-In’s
Höhe Fee oder Rake vom Buy-In, oder Veranstaltungsanteil
Anzahl Rebuy, Add On, Freeze Out o.ä.
Chipsmenge pro Spieler bei Start
allfällige Anmeldepflicht
Nebenveranstaltung (Sit and go, Cashgames u.a.)
Blindstruktur, Ante, Erhöhungskadenz
Preisgeldstruktur
Tisch- und Platzzuteilung bei Turnierstart sowie Regeln Tischauflösung während Turnier
Art und Weise, wie Spieler über Turnierregeln und Gewinne informiert werden
geografische Umschreibung der Durchführungsorte
Die Gesuche sind schriftlich einzureichen an:
Eidg. Spielbankenkommission ESBK
Eigerplatz 1
CH-3003 Bern
T +41 31 323 12 04, F +41 31 323 12 06
E-MailDie Prüfung der Gesuche ist kostenpflichtig. Wird ein Gesuch eingereicht, wird vorab ein Kostenvorschuss von mindestens CHF 300.00 verlangt. Nach dessen Bezahlung ist je nach Qualität des Gesuches mit einer Bearbeitungsdauer von in der Regel ein bis zwei Monaten zu rechnen. Die definitiven Kosten werden nach Aufwand und nach der Anzahl Formate berechnet.
Ein zugelassenes Pokerturnier kann mehrfach durchgeführt werden - vorausgesetzt, es wird genau nach den genehmigten Regeln gespielt
Quelle
http://www.esbk.admin.ch/esbk/de/home/themen/poker.html