KAPO hat geschrieben:... Mehrere dieser Personen hätten zudem gefährliche Gegenstände gegen Polizisten geworfen.
Wenn man diesen Satz genau durchliest, beginnt man ihn zu mögen. Denn genau genommen bedeutet er nichts anderes, als dass zumindest einige der fünf Betroffenen keine gefährlichen Gegenstände geworfen haben.
Noch viel mehr mag ich den folgenden Satz vom Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür, der in der gestrigen NLZ klar festhielt, dass für eine öffentliche Fahndung zwingend eine grobe Verletzung der öffentlichen Ordnung vorliegen muss.
Datenschützer Thomas Dürr hat geschrieben:Ein Bagatellfall wie etwa eine Schlägerei oder Sachbeschädigung erfüllt dieses Kriterium noch nicht.
Die rechtlichen Grundlagen für das fragwürdige Vorgehen der Kapo sind also keineswegs so eindeutig, wie das aus Polizeikreisen so gerne kolportiert wird. Es ist gut zu wissen, dass die Polizei dem unabhängigen Datenschutzbeauftragten schon bald Einsicht in die Beweislage geben muss. Denn dass so genannte „hieb- und stichfeste Beweise“ bei kritischer Prüfung sehr schnell wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen, war in der Vergangenheit leider schon allzu oft bittere Realität.
Nach anfänglichem unreflektierten Zujubeln beginnen immer mehr in der Öffentlichkeit stehende Exponenten das unverhältnismässige Vorgehen der Kapo kritisch zu hinterfragen. Das ist gut so! Die Luft wird dünner für die Polizei!
Wichtig wäre jetzt vor allem auch, dass sich die fünf Betroffenen selbst wehren und sich Rechtsbeistand holen. Man kann nur hoffen, dass sie trotz dem rücksichtslosen und einschüchternden Vorgehen der Polizei den Mut nicht verloren haben, für ihre Grundrechte zu kämpfen.