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ZÄME MEH ALS 52%!

Heiri
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Re: ZÄME MEH ALS 52%!

Beitrag von Heiri »

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"Ich realisierte wie stolz ich war, ein Luzerner zu sein"

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Sumbulu
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Re: ZÄME MEH ALS 52%!

Beitrag von Sumbulu »

Aktuelle FCL Führung gut und recht, aber dass der Entscheid nun angefochten wird, ergibt wohl ebenfalls nur wenig Sinn. Bereits jetzt Prozesskosten in der Höhe von CHF 208'000 die bezahlt werden müssen, Geld welches der FCL eigentlich nicht hat.

Woher die Führung den Optimismus nimmt, dass man vor zweiter Instanz siegt, ist mir unklar.
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risto
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Re: ZÄME MEH ALS 52%!

Beitrag von risto »

Sumbulu hat geschrieben: 25. Aug 2026, 14:17 Aktuelle FCL Führung gut und recht, aber dass der Entscheid nun angefochten wird, ergibt wohl ebenfalls nur wenig Sinn. Bereits jetzt Prozesskosten in der Höhe von CHF 208'000 die bezahlt werden müssen, Geld welches der FCL eigentlich nicht hat.

Woher die Führung den Optimismus nimmt, dass man vor zweiter Instanz siegt, ist mir unklar.
Was ist die Alernative? Den alten wieder wirken lassen? Oder gar seine Anteile an einen Investoren verkaufen lassen, damit er sich erneut bereichern kann. Gibt immer wieder Entscheide, die bei der nächten Instanz durchaus anders gesehen werden.
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Tchouuuga
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Re: ZÄME MEH ALS 52%!

Beitrag von Tchouuuga »

Bin kein Profi im Recht.... Die Medien schreiben, dass die Aktien nun wieder ihm gehören. Ist das so, wenn der FCL in Berufung geht? Wird mit der Berufung der Entscheid vom Bezirksgericht nicht aufgeschoben?
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tuce
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Re: ZÄME MEH ALS 52%!

Beitrag von tuce »

Tchouuuga hat geschrieben: 25. Aug 2026, 14:56 Bin kein Profi im Recht.... Die Medien schreiben, dass die Aktien nun wieder ihm gehören. Ist das so, wenn der FCL in Berufung geht? Wird mit der Berufung der Entscheid vom Bezirksgericht nicht aufgeschoben?
Ein erstinstanzliches Urteil wird erst rechtskräftig, wenn die Rechtsmittelfrist ungenutzt verstrichen ist. Ausserdem muss der VR die Aktien zuerst wieder ins Aktienbuch eintragen. Der VR hat ja bereits angekündigt in Berufung zu gehen, für den Moment hat Alpstäg also immer noch seine 27% und nicht mehr.
tangojoe
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Re: ZÄME MEH ALS 52%!

Beitrag von tangojoe »

Sieg vor Gericht – Richter bestätigt Bernhard Alpstaeg als Mehrheitsaktionär beim FC Luzer
Raphael Gutzwiller / Martin Messmer
25.08.2026, 12.01 Uhr

FCL-Aktionär Bernhard Alpstaeg hat den Zivilprozess um das umstrittene 25-Prozent-Aktienpaket der FCL Holding AG erstinstanzlich gewonnen. Dieses hatte ihm der FCL aus dem Aktienbuch gestrichen.

Auf dieses Urteil haben die Fussballfans in der Innerschweiz lange gewartet: Nun hat das Bezirksgericht Luzern den Parteien das schriftliche Urteil im Streit um die «Stierli-Aktien» zugestellt. Dies teilte Sacha Wigdorovits, Sprecher von Bernhard Alpstaeg, den Medien mit. 2022 hatte die FCL Holding AG an einer denkwürdigen Generalversammlung diese 25 Prozent aus dem Aktienbuch gestrichen, mit der Begründung, Alpstaeg habe diese unrechtmässig erworben. Dagegen hatte der Swisspor-Patron 2023 beim Bezirksgericht Luzern geklagt, im Februar 2026 fand der Prozess statt. Nun erhält Alpstaeg Recht.
Nach Darstellung der Alpstaeg-Seite hat das Gericht die Klage «vollumfänglich gutgeheissen». Die FCL Holding AG müsse Alpstaeg wieder als Eigentümer des umstrittenen Aktienpakets von 25 Prozent anerkennen und ihn entsprechend im Aktienbuch eintragen. Wird das Urteil rechtskräftig, würde Alpstaeg somit wieder über eine Aktienmehrheit von 52 Prozent verfügen.

Und für den FCL kommt es noch dicker: Die FCL Holding AG muss Alpstaeg insgesamt 208’474,50 Franken für dessen Prozesskosten bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die FCL Holding AG hat 30 Tage Zeit, den Entscheid anzufechten.
Schon das Kriminalgericht gab Alpstaeg vollumfänglich recht

Dieses Urteil ist für Alpstaeg ein weiterer Erfolg im epischen Aktionärsstreit, der nun schon seit fast vier Jahren andauert. Im Juni 2025 landete er schon vor dem Kriminalgericht einen Doppelsieg gegen den FCL. Dort wurde er vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsführung im Kontext von seinem Erwerb an der Mehrheit der Aktien der Stadion Luzern AG freigesprochen. Ebenfalls freigesprochen wurde er vom Vorwurf der Nötigung. Hier ging es darum, dass der FCL behauptete, die FCL-Aktionäre hätten Alpstaegs Anspruch an den Stierli-Aktien nur darum anerkannt, weil er ihnen in zwei Mails gedroht haben soll.

In beiden Hauptverfahren hat Alpstaeg jetzt die Nase vorn
Strafrechtlich hat sich Alpstaeg also nichts zuschulden kommen lassen, so das Kriminalgericht. Das Urteil ist hängig und nicht rechtskräftig: Die Staatsanwaltschaft, der FCL und vier weitere Privatkläger zogen es weiter. Dieses Strafverfahren und das oben erwähnte Zivilverfahren um die Aktienmehrheit sind im Aktionärsstreit die beiden entscheidenden Prozesse. In beiden Verfahren sieht Alpstaeg sich nun klar im Vorteil.
FCL kündigt Berufung an

Für den FC Luzern steht nach Bekanntwerden des Urteils fest, dass der Rechtsstreit in die nächste Instanz geht. «Wir werden innerhalb der vorgesehenen Frist gegen das Urteil Berufung einlegen», teilt der Klub auf Anfrage mit. «Wir haben das schriftliche Urteil zur Kenntnis genommen und werden dieses nun sorgfältig prüfen.»
Gleichzeitig betont der FCL, weiterhin für Gespräche offen zu sein: «Unabhängig davon sind wir weiterhin offen, den Weg des Dialogs weiterzuführen.» Diese Haltung hatte auch Michael Sigerist bereits in seinem Antrittsinterview als FCL-Präsident im November 2025 vertreten. Damals sagte er: «Wenn man etwas ohne Prozess lösen kann, ist es immer besser. Ich bin naiv und zuversichtlich genug zu glauben, dass es eine Einigung in der Thematik geben kann.»
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Re: ZÄME MEH ALS 52%!

Beitrag von Allmänder »

Gratuliere Sepp & Ursi!
Für diesen Betrag der Prozesskosten könnte man einen sehr guten Spieler mit einem Jahressalär versorgen…
Tempo-Racer
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Re: ZÄME MEH ALS 52%!

Beitrag von Tempo-Racer »

Allmänder hat geschrieben: 25. Aug 2026, 23:56 Gratuliere Sepp & Ursi!
Für diesen Betrag der Prozesskosten könnte man einen sehr guten Spieler mit einem Jahressalär versorgen…
Guter erster Beitrag. Willkommen im Forum
:freespeech:
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Don Pedro
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Re: ZÄME MEH ALS 52%!

Beitrag von Don Pedro »

Juristisch sicher suboptimal, aber irgendwie war's auch absehbar.
Ohne das Theater gäbe es jedoch jetzt ganz bestimmt keine Basis. Weil schon nur noch Marionetten oder andere komische Investoren da wären.
Die ganze Wahrheit unzensiert.
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Re: ZÄME MEH ALS 52%!

Beitrag von Master »

Don Pedro hat geschrieben: 26. Aug 2026, 07:38 Juristisch sicher suboptimal, aber irgendwie war's auch absehbar.
Ohne das Theater gäbe es jedoch jetzt ganz bestimmt keine Basis. Weil schon nur noch Marionetten oder andere komische Investoren da wären.
Das ist leider so. Dass es juristisch am Schluss nach hintenraus geht, ist ja schon länger absehbar.

Aber die Zeit dazwischen wird immerhin sehr gut genutzt. (Ob dies von Anfang an das Kalkül war oder das sich nun einfach so ergeben hat!?)
L U C E R N E - Till I Die!

Kämpfe Lozärn, Kämpfe Lozärn!
mer wend Euch gwönne gseh!

Master (am Do 20. Okt 2005 22:24 ) hat geschrieben:ich sage immer das gleiche.. dass er dem verein helfen wird, davon bin ich überzeugt!
dass er der fanszene schaden wird, davon bin ich genau so überzeugt! aber ich hoffe wir werden das überstehen!
Master hat geschrieben: 4. Mär 2021, 10:55 Danke sonnenkönnig*
*meine Prophezeiung in der Signatur ist kolossal falsch.. Die Fanszene hat sich geeint und geformt durch ihn, um den Verein steht es schlechter als erwartet..
Pavarotti
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Re: ZÄME MEH ALS 52%!

Beitrag von Pavarotti »

Bernhard Alpstaeg hat durch die jüngsten Gerichtsentscheide formal die besseren Karten in der Hand und steuert faktisch auf die Bestätigung seiner Mehrheit zu. Das Problem an dieser vermeintlichen Siegposition ist jedoch der Charakter des Produktes Fussball, das sich fundamental von einer gewöhnlichen Aktiengesellschaft unterscheidet. Ein Club lebt von der Identifikation, dem Vertrauen und dem Herzblut seiner Anhängerschaft. Selbst wenn Alpstaeg den Rechtsstreit komplett gewinnt, droht ihm ein Pyrrhussieg, weil er dann über einen Verein regiert, der im tiefen Zerwürfnis mit seiner eigenen Basis steht. Viele Fans stehen schliesslich hinter dem vom Club eingeschlagenen Weg, begrüssen die bewusste Diversifikation der Aktien auf breitere Schultern und lehnen die Vorstellung eines autokratischen Alleinherrschers kategorisch ab. Die grosse Frage bleibt jedoch, wie Alpstaeg reagieren wird, sobald er die Aktienmehrheit endgültig in den Händen hält. Sollte er in diesem Moment den eisernen Besen schwingen und Tabula rasa begehen, würde das den schwelenden Konflikt erst recht weiter anheizen.
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risto
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Re: ZÄME MEH ALS 52%!

Beitrag von risto »

Noch eine spannende Aussage, die auf Zentralplus zu lesen ist. Mag jetzt niemanden überraschen, aber nur falls der Weinliebhaber mal wieder was blabbert, dass es doch nur um das Beste des ef ze luzEEErn gehe.
«Der FCL gehört nach wie vor dem Volk»
Der makabere Ausweg wäre aus Perspektive des FCL das Zeitspiel. Beidseits wird es am Geld fürs Prozessieren sicherlich nicht scheitern. Hingegen ist nicht wegzuleugnen, dass Bernhard Alpstaeg mit seinen 79 Jahren nicht mehr der Jüngste ist. Wie lange er noch die Energie dazu hat, sich gegen die Juristen des FCL, aber auch gegen die grosse Mehrheit der Fans zu wehren, ist unklar.

Gleichzeitig dürfte ihm der Freispruch vor dem Kriminalgericht etwas Luft verschaffen. Und nur weil sein Natel mal klingelt, während der Richter spricht, oder ihm bei der Befragung rausrutscht, dass es ihm vor allem um sein Ego – und nicht etwa das Wohl des FCL geht –, ist Alpstaeg noch lange kein Fall fürs Altersheim.
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Re: ZÄME MEH ALS 52%!

Beitrag von 6tusig3 »

So wie ich das sehe, bleibt die grösste und fast einzige Chance, dass der Strafrechtsfall "Nötigung" in der nächsten Instanz doch noch gewonnen wird. Auf Grund dieses Urteils wird entschieden werden, wem die Aktien rechtmässig gehören.
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Hans Nötig
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Re: ZÄME MEH ALS 52%!

Beitrag von Hans Nötig »

risto hat geschrieben: 26. Aug 2026, 16:30 Alpstaeg ein Fall fürs Altersheim
Kurz den Zentralminus Text redigiert. Greez :stierlisip:
lucern
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Re: ZÄME MEH ALS 52%!

Beitrag von lucern »

Nach Prozess-Pleite – «jetzt ist für den FCL die Lizenz in Gefahr»

Von Martin Messmer
27.08.2026, 16.45 Uhr

Der FCL hat im Aktienstreit gegen Bernhard Alpstaeg auf der ganzen Linie verloren. Ein Rechtsprofessor ordnet ein, was dies nun für den Klub bedeutet.

Urs Flüeler / Keystone (Luzern, 22. 8. 2026)
Das Urteil des Bezirksgerichtes im Zivilprozess ist für den FC Luzern einschneidend: Bernhard Alpstaeg erhält seine Stierli-Aktien zurück und wird wieder Mehrheitsaktionär . Zudem hebt das Gericht auch alle weiteren Beschlüsse der denkwürdigen Generalversammlung vom 21. Dezember 2022 auf. Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, sagt sogar: «Nun ist die Spiellizenz für den FC Luzern in Gefahr.» Das aktuelle Urteil gegen den FCL überrasche ihn nicht: «Ich habe dies bereits 2022 prophezeit.» Im Interview nimmt er Stellung zu den wichtigsten Fragen.

Was bedeutet das Urteil für das operative Tagesgeschäft des FC Luzern?

Eigentlich ändert sich nichts, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, und doch kann die Geschäftsleitung den Klub gar nicht mehr richtig führen. Sollte Alpstaeg auch in den nächsten beiden Instanzen gewinnen, wird potenziell alles nichtig, das seit 2022 beschlossen und vereinbart wurde. Deshalb hat jetzt der Druck für einen aussergerichtlichen Vergleich enorm zugenommen. Der Verwaltungsrat ist meines Erachtens geradezu in der Pflicht, dies zu tun. Ich glaube auch nicht, dass er das Urteil weiterziehen wird, obwohl er das so angekündigt hatte. Übrigens nimmt auch der Druck auf Alpstaeg für einen Vergleich zu. Es besteht immer ein Risiko, an nächsten Instanzen doch noch zu unterliegen. Und: Alpstaeg wird bald 81 Jahre alt. Alleine von seinem Alter her hat er Druck für einen Vergleich. Ich bin überzeugt: Der Fall wird nie vor Obergericht entschieden werden, sondern es wird einen Vergleich geben.

Wie könnte dieser aussergerichtliche Vergleich aussehen?

Ganz wichtig für den Verwaltungsrat wird sein, dass dieser eine Freizeichnung beinhaltet. So würde ausgeschlossen, dass die einzelnen Verwaltungsräte persönlich haftbar werden. Dann will Alpstaeg sicher wieder seine 52 Prozent eingetragen haben im Aktienbuch. Der Hauptteil des Vergleiches wird aber ein neuer Aktionärsbindungsvertrag darstellen, der den anderen Aktionären ein Vorkaufsrecht einräumen könnte, sollte Alpstaeg seine Aktien einmal verkaufen wollen. Ich rechne auch mit einem vertraglichen Verkaufsverbot an ausländische Investoren, etwa Chinesen oder Amerikaner. Den grössten Druck, einen solchen Vergleich abzuschliessen, haben sicher die aktuellen Verwaltungsräte. Sie könnten sonst persönlich für mehrere 100'000 Franken haftbar werden, wenn das Urteil bestätigt wird. Das sind alles gescheite Leute, die werden das zu verhindern wissen.

Stimmt also die Behauptung von Alpstaegs Sprecher Sacha Wigdorovits, der sagt, dass «alle Verwaltungsräte juristisch wie finanziell gravierende persönliche Folgen» befürchten müssen, «weil sie nun wissen, dass sie ihr Amt nicht legitim besetzen»?

Ja, dieser Aussage ist juristisch absolut zuzustimmen. Wäre ich FCL-Verwaltungsrat, könnte ich nicht mehr gut schlafen. Ich habe auch den Eindruck, die Stimmung ist gekippt. Vor vier Jahren haben die Fans den Verwaltungsrat noch heftig und emotional unterstützt und waren entschieden gegen Alpstaeg. Nun scheint ein Meinungsumschwung stattgefunden zu haben, das sieht man auch in den Online-Kommentaren. Der Verwaltungsrat wird im Aktionärsstreit wegen dieser sinkenden Unterstützung sowie aus eigenen, persönlichen Risikoüberlegungen einlenken, da bin ich sicher.

Bernhard Alpstaeg ist offenbar sogar bereit, in einem neuen Aktionärsbindungsvertrag den Minderheitsaktionären ein Vetorecht zu gewähren, damit er sie bei wichtigen Fragen nicht überstimmen kann.

Damit würde er mehr machen, als er gemäss Aktienrecht und dem Mehrheitsprinzip müsste. Denn wer 52 Prozent der Aktien hält, hat 100 Prozent zu sagen. Das ist also ein sehr weitgehendes Entgegenkommen von ihm; umso unverständlicher wäre es, wenn der Verwaltungsrat weiter prozessieren würde.

Sie haben seit 2022 gesagt, dass für den FCL ein erhebliches Risiko besteht, in den Prozessen gegen Alpstaeg zu verlieren. Wieso haben sich die Verwaltungsräte darauf überhaupt eingelassen?

Ihre Aggressivität in diesem Streit hat mich von Anfang an überrascht. Sie haben ja Alpstaeg sogar mit einer Strafanzeige eingedeckt, so etwas habe ich bei einem Aktionärsstreit noch nie gesehen. Es war halt Volkes Stimme, die am Anfang gegen Alpstaeg war, der sich ja selber auch nicht sehr clever geäussert hatte und deswegen Sympathien verlor. Aber der Verwaltungsrat hat sich vermutlich von den Fans verführen lassen, juristisch etwas Dummes zu machen: Die Streichung von Alpstaegs Stierli-Aktien aus dem Aktienbuch war von Anfang an irrsinnig.

Wieso sehen Sie nach diesem Urteil sogar die Spiellizenz für den FCL in Gefahr?

Die Swiss Football League beurteilt bei der Lizenzvergabe nicht bloss die finanzielle Stabilität, sondern auch die organisatorische. Und die ist beim FCL überhaupt nicht mehr vorhanden. Man weiss ja nicht einmal, ob Verträge, die jetzt abgeschlossen sind, in Zukunft überhaupt noch gültig sind. Die Liga wird Zusicherungen verlangen, dass diese Stabilität wiederhergestellt wird, aber das kann schlicht und einfach nicht gewährleistet werden in der aktuellen Situation. Die Liga kann es sich deshalb gar nicht erlauben, das jetzt einfach so weitere Jahre laufen zu lassen. Dass die Liga seit 2022 tatenlos zusieht, überrascht mich schon etwas.

Wie lange wird es dauern, bis allenfalls das Bundesgericht Recht sprechen muss?

Ich staune, wie unglaublich lange es nur schon dauerte, bis jetzt das Bezirksgericht Luzern zu einem Urteil gelangte. Bis letztlich das Bundesgericht entscheiden würde, gehe ich von sicherlich drei weiteren Jahren aus. Darum sage ich ja: Solange zu warten, können sich der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung gar nicht erlauben. Denn 2029 könnte es heissen, alle Verträge, die in den sieben Jahren seit 2022 abgeschlossen wurden, sind ungültig. Ein völliges Chaos.

Aus Ihren Ausführungen wird klar: Wären Sie Rechtsberater des FC Luzern, würden Sie empfehlen, jetzt mit Alpstaeg den aussergerichtlichen Vergleich einzugehen.

Absolut. Jetzt ist Deeskalation nötig. Der FCL hatte rechtlich von Anfang an schlechte Karten, und jetzt liegt ein überzeugendes Urteil vor, das dem FCL endgültig juristisch die Hosen runterlässt. Für die aktuellen Verwaltungsräte besteht das Risiko, persönlich mit mehreren 100'000 Franken zu haften, wenn einmal rechtskräftig feststeht, dass sie jahrelang ohne rechtliche Legitimation im Amt waren. Nur schon darum müssen sie den Vergleich eingehen. Und das Angebot von Alpstaeg mit dem Vetorecht geht ja sogar noch weiter, als es eigentlich müsste. Zudem würde ich als Rechtsberater den Verwaltungsräten unbedingt raten, wie erwähnt die Freizeichnung im Vergleich festzuhalten, um aus persönlicher Haftung entlassen zu werden.

Ist das realistisch?

Ja. Ich glaube nicht, dass ein Vergleich an einer solchen Freizeichnungsklausel scheitern würde, denn Alpstaeg zeigte sich mit dem Vetorecht grosszügig, da wird er auch hier Bereitschaft zeigen. Nach diesem Urteil ist klar: Jetzt ist für den Verwaltungsrat, aber auch für Alpstaeg, der richtige Zeitpunkt gekommen, einen Schlussstrich zu ziehen.
Tchouuuga
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Re: ZÄME MEH ALS 52%!

Beitrag von Tchouuuga »

lucern hat geschrieben: 27. Aug 2026, 17:28 Nach Prozess-Pleite – «jetzt ist für den FCL die Lizenz in Gefahr»

Von Martin Messmer
27.08.2026, 16.45 Uhr

Der FCL hat im Aktienstreit gegen Bernhard Alpstaeg auf der ganzen Linie verloren. Ein Rechtsprofessor ordnet ein, was dies nun für den Klub bedeutet.

Urs Flüeler / Keystone (Luzern, 22. 8. 2026)
Das Urteil des Bezirksgerichtes im Zivilprozess ist für den FC Luzern einschneidend: Bernhard Alpstaeg erhält seine Stierli-Aktien zurück und wird wieder Mehrheitsaktionär . Zudem hebt das Gericht auch alle weiteren Beschlüsse der denkwürdigen Generalversammlung vom 21. Dezember 2022 auf. Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, sagt sogar: «Nun ist die Spiellizenz für den FC Luzern in Gefahr.» Das aktuelle Urteil gegen den FCL überrasche ihn nicht: «Ich habe dies bereits 2022 prophezeit.» Im Interview nimmt er Stellung zu den wichtigsten Fragen.

Was bedeutet das Urteil für das operative Tagesgeschäft des FC Luzern?

Eigentlich ändert sich nichts, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, und doch kann die Geschäftsleitung den Klub gar nicht mehr richtig führen. Sollte Alpstaeg auch in den nächsten beiden Instanzen gewinnen, wird potenziell alles nichtig, das seit 2022 beschlossen und vereinbart wurde. Deshalb hat jetzt der Druck für einen aussergerichtlichen Vergleich enorm zugenommen. Der Verwaltungsrat ist meines Erachtens geradezu in der Pflicht, dies zu tun. Ich glaube auch nicht, dass er das Urteil weiterziehen wird, obwohl er das so angekündigt hatte. Übrigens nimmt auch der Druck auf Alpstaeg für einen Vergleich zu. Es besteht immer ein Risiko, an nächsten Instanzen doch noch zu unterliegen. Und: Alpstaeg wird bald 81 Jahre alt. Alleine von seinem Alter her hat er Druck für einen Vergleich. Ich bin überzeugt: Der Fall wird nie vor Obergericht entschieden werden, sondern es wird einen Vergleich geben.

Wie könnte dieser aussergerichtliche Vergleich aussehen?

Ganz wichtig für den Verwaltungsrat wird sein, dass dieser eine Freizeichnung beinhaltet. So würde ausgeschlossen, dass die einzelnen Verwaltungsräte persönlich haftbar werden. Dann will Alpstaeg sicher wieder seine 52 Prozent eingetragen haben im Aktienbuch. Der Hauptteil des Vergleiches wird aber ein neuer Aktionärsbindungsvertrag darstellen, der den anderen Aktionären ein Vorkaufsrecht einräumen könnte, sollte Alpstaeg seine Aktien einmal verkaufen wollen. Ich rechne auch mit einem vertraglichen Verkaufsverbot an ausländische Investoren, etwa Chinesen oder Amerikaner. Den grössten Druck, einen solchen Vergleich abzuschliessen, haben sicher die aktuellen Verwaltungsräte. Sie könnten sonst persönlich für mehrere 100'000 Franken haftbar werden, wenn das Urteil bestätigt wird. Das sind alles gescheite Leute, die werden das zu verhindern wissen.

Stimmt also die Behauptung von Alpstaegs Sprecher Sacha Wigdorovits, der sagt, dass «alle Verwaltungsräte juristisch wie finanziell gravierende persönliche Folgen» befürchten müssen, «weil sie nun wissen, dass sie ihr Amt nicht legitim besetzen»?

Ja, dieser Aussage ist juristisch absolut zuzustimmen. Wäre ich FCL-Verwaltungsrat, könnte ich nicht mehr gut schlafen. Ich habe auch den Eindruck, die Stimmung ist gekippt. Vor vier Jahren haben die Fans den Verwaltungsrat noch heftig und emotional unterstützt und waren entschieden gegen Alpstaeg. Nun scheint ein Meinungsumschwung stattgefunden zu haben, das sieht man auch in den Online-Kommentaren. Der Verwaltungsrat wird im Aktionärsstreit wegen dieser sinkenden Unterstützung sowie aus eigenen, persönlichen Risikoüberlegungen einlenken, da bin ich sicher.

Bernhard Alpstaeg ist offenbar sogar bereit, in einem neuen Aktionärsbindungsvertrag den Minderheitsaktionären ein Vetorecht zu gewähren, damit er sie bei wichtigen Fragen nicht überstimmen kann.

Damit würde er mehr machen, als er gemäss Aktienrecht und dem Mehrheitsprinzip müsste. Denn wer 52 Prozent der Aktien hält, hat 100 Prozent zu sagen. Das ist also ein sehr weitgehendes Entgegenkommen von ihm; umso unverständlicher wäre es, wenn der Verwaltungsrat weiter prozessieren würde.

Sie haben seit 2022 gesagt, dass für den FCL ein erhebliches Risiko besteht, in den Prozessen gegen Alpstaeg zu verlieren. Wieso haben sich die Verwaltungsräte darauf überhaupt eingelassen?

Ihre Aggressivität in diesem Streit hat mich von Anfang an überrascht. Sie haben ja Alpstaeg sogar mit einer Strafanzeige eingedeckt, so etwas habe ich bei einem Aktionärsstreit noch nie gesehen. Es war halt Volkes Stimme, die am Anfang gegen Alpstaeg war, der sich ja selber auch nicht sehr clever geäussert hatte und deswegen Sympathien verlor. Aber der Verwaltungsrat hat sich vermutlich von den Fans verführen lassen, juristisch etwas Dummes zu machen: Die Streichung von Alpstaegs Stierli-Aktien aus dem Aktienbuch war von Anfang an irrsinnig.

Wieso sehen Sie nach diesem Urteil sogar die Spiellizenz für den FCL in Gefahr?

Die Swiss Football League beurteilt bei der Lizenzvergabe nicht bloss die finanzielle Stabilität, sondern auch die organisatorische. Und die ist beim FCL überhaupt nicht mehr vorhanden. Man weiss ja nicht einmal, ob Verträge, die jetzt abgeschlossen sind, in Zukunft überhaupt noch gültig sind. Die Liga wird Zusicherungen verlangen, dass diese Stabilität wiederhergestellt wird, aber das kann schlicht und einfach nicht gewährleistet werden in der aktuellen Situation. Die Liga kann es sich deshalb gar nicht erlauben, das jetzt einfach so weitere Jahre laufen zu lassen. Dass die Liga seit 2022 tatenlos zusieht, überrascht mich schon etwas.

Wie lange wird es dauern, bis allenfalls das Bundesgericht Recht sprechen muss?

Ich staune, wie unglaublich lange es nur schon dauerte, bis jetzt das Bezirksgericht Luzern zu einem Urteil gelangte. Bis letztlich das Bundesgericht entscheiden würde, gehe ich von sicherlich drei weiteren Jahren aus. Darum sage ich ja: Solange zu warten, können sich der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung gar nicht erlauben. Denn 2029 könnte es heissen, alle Verträge, die in den sieben Jahren seit 2022 abgeschlossen wurden, sind ungültig. Ein völliges Chaos.

Aus Ihren Ausführungen wird klar: Wären Sie Rechtsberater des FC Luzern, würden Sie empfehlen, jetzt mit Alpstaeg den aussergerichtlichen Vergleich einzugehen.

Absolut. Jetzt ist Deeskalation nötig. Der FCL hatte rechtlich von Anfang an schlechte Karten, und jetzt liegt ein überzeugendes Urteil vor, das dem FCL endgültig juristisch die Hosen runterlässt. Für die aktuellen Verwaltungsräte besteht das Risiko, persönlich mit mehreren 100'000 Franken zu haften, wenn einmal rechtskräftig feststeht, dass sie jahrelang ohne rechtliche Legitimation im Amt waren. Nur schon darum müssen sie den Vergleich eingehen. Und das Angebot von Alpstaeg mit dem Vetorecht geht ja sogar noch weiter, als es eigentlich müsste. Zudem würde ich als Rechtsberater den Verwaltungsräten unbedingt raten, wie erwähnt die Freizeichnung im Vergleich festzuhalten, um aus persönlicher Haftung entlassen zu werden.

Ist das realistisch?

Ja. Ich glaube nicht, dass ein Vergleich an einer solchen Freizeichnungsklausel scheitern würde, denn Alpstaeg zeigte sich mit dem Vetorecht grosszügig, da wird er auch hier Bereitschaft zeigen. Nach diesem Urteil ist klar: Jetzt ist für den Verwaltungsrat, aber auch für Alpstaeg, der richtige Zeitpunkt gekommen, einen Schlussstrich zu ziehen.
Ich verstehe solche Interviews einfach nicht. Für mich scheint es so, dass nun die LZ, Blick etc. bewusst Stimmung machen gegen den FCL Verwaltungsrat. Gerade so Aussagen wie, dass die Stimmung nun auch innerhalb des Vereins/Fans gekippt sei. Das ist doch gugus ... bzw. ich habe noch keinen FCL Fan getroffen, wo es toll würde finden, wenn Alpstäg wieder die Mehrheit hätte. Das wird noch Jahre dauern oder Alpstäg sichert bei den Gesprächen zu seine Mehrheitsanteile zu verkaufen.
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Re: ZÄME MEH ALS 52%!

Beitrag von 6tusig3 »

lucern hat geschrieben: 27. Aug 2026, 17:28
Aus Ihren Ausführungen wird klar: Wären Sie Rechtsberater des FC Luzern, würden Sie empfehlen, jetzt mit Alpstaeg den aussergerichtlichen Vergleich einzugehen.

Absolut. Jetzt ist Deeskalation nötig. Der FCL hatte rechtlich von Anfang an schlechte Karten, und jetzt liegt ein überzeugendes Urteil vor, das dem FCL endgültig juristisch die Hosen runterlässt. Für die aktuellen Verwaltungsräte besteht das Risiko, persönlich mit mehreren 100'000 Franken zu haften, wenn einmal rechtskräftig feststeht, dass sie jahrelang ohne rechtliche Legitimation im Amt waren. Nur schon darum müssen sie den Vergleich eingehen. Und das Angebot von Alpstaeg mit dem Vetorecht geht ja sogar noch weiter, als es eigentlich müsste. Zudem würde ich als Rechtsberater den Verwaltungsräten unbedingt raten, wie erwähnt die Freizeichnung im Vergleich festzuhalten, um aus persönlicher Haftung entlassen zu werden.

Klingt für mich als Laie ziemlich wild. Ist so ein Szenario wirklich realistisch?
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harud
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Re: ZÄME MEH ALS 52%!

Beitrag von harud »

Tchouuuga hat geschrieben: 27. Aug 2026, 19:30
lucern hat geschrieben: 27. Aug 2026, 17:28 Nach Prozess-Pleite – «jetzt ist für den FCL die Lizenz in Gefahr»

Von Martin Messmer
27.08.2026, 16.45 Uhr

Der FCL hat im Aktienstreit gegen Bernhard Alpstaeg auf der ganzen Linie verloren. Ein Rechtsprofessor ordnet ein, was dies nun für den Klub bedeutet.

Urs Flüeler / Keystone (Luzern, 22. 8. 2026)
Das Urteil des Bezirksgerichtes im Zivilprozess ist für den FC Luzern einschneidend: Bernhard Alpstaeg erhält seine Stierli-Aktien zurück und wird wieder Mehrheitsaktionär . Zudem hebt das Gericht auch alle weiteren Beschlüsse der denkwürdigen Generalversammlung vom 21. Dezember 2022 auf. Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, sagt sogar: «Nun ist die Spiellizenz für den FC Luzern in Gefahr.» Das aktuelle Urteil gegen den FCL überrasche ihn nicht: «Ich habe dies bereits 2022 prophezeit.» Im Interview nimmt er Stellung zu den wichtigsten Fragen.

Was bedeutet das Urteil für das operative Tagesgeschäft des FC Luzern?

Eigentlich ändert sich nichts, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, und doch kann die Geschäftsleitung den Klub gar nicht mehr richtig führen. Sollte Alpstaeg auch in den nächsten beiden Instanzen gewinnen, wird potenziell alles nichtig, das seit 2022 beschlossen und vereinbart wurde. Deshalb hat jetzt der Druck für einen aussergerichtlichen Vergleich enorm zugenommen. Der Verwaltungsrat ist meines Erachtens geradezu in der Pflicht, dies zu tun. Ich glaube auch nicht, dass er das Urteil weiterziehen wird, obwohl er das so angekündigt hatte. Übrigens nimmt auch der Druck auf Alpstaeg für einen Vergleich zu. Es besteht immer ein Risiko, an nächsten Instanzen doch noch zu unterliegen. Und: Alpstaeg wird bald 81 Jahre alt. Alleine von seinem Alter her hat er Druck für einen Vergleich. Ich bin überzeugt: Der Fall wird nie vor Obergericht entschieden werden, sondern es wird einen Vergleich geben.

Wie könnte dieser aussergerichtliche Vergleich aussehen?

Ganz wichtig für den Verwaltungsrat wird sein, dass dieser eine Freizeichnung beinhaltet. So würde ausgeschlossen, dass die einzelnen Verwaltungsräte persönlich haftbar werden. Dann will Alpstaeg sicher wieder seine 52 Prozent eingetragen haben im Aktienbuch. Der Hauptteil des Vergleiches wird aber ein neuer Aktionärsbindungsvertrag darstellen, der den anderen Aktionären ein Vorkaufsrecht einräumen könnte, sollte Alpstaeg seine Aktien einmal verkaufen wollen. Ich rechne auch mit einem vertraglichen Verkaufsverbot an ausländische Investoren, etwa Chinesen oder Amerikaner. Den grössten Druck, einen solchen Vergleich abzuschliessen, haben sicher die aktuellen Verwaltungsräte. Sie könnten sonst persönlich für mehrere 100'000 Franken haftbar werden, wenn das Urteil bestätigt wird. Das sind alles gescheite Leute, die werden das zu verhindern wissen.

Stimmt also die Behauptung von Alpstaegs Sprecher Sacha Wigdorovits, der sagt, dass «alle Verwaltungsräte juristisch wie finanziell gravierende persönliche Folgen» befürchten müssen, «weil sie nun wissen, dass sie ihr Amt nicht legitim besetzen»?

Ja, dieser Aussage ist juristisch absolut zuzustimmen. Wäre ich FCL-Verwaltungsrat, könnte ich nicht mehr gut schlafen. Ich habe auch den Eindruck, die Stimmung ist gekippt. Vor vier Jahren haben die Fans den Verwaltungsrat noch heftig und emotional unterstützt und waren entschieden gegen Alpstaeg. Nun scheint ein Meinungsumschwung stattgefunden zu haben, das sieht man auch in den Online-Kommentaren. Der Verwaltungsrat wird im Aktionärsstreit wegen dieser sinkenden Unterstützung sowie aus eigenen, persönlichen Risikoüberlegungen einlenken, da bin ich sicher.

Bernhard Alpstaeg ist offenbar sogar bereit, in einem neuen Aktionärsbindungsvertrag den Minderheitsaktionären ein Vetorecht zu gewähren, damit er sie bei wichtigen Fragen nicht überstimmen kann.

Damit würde er mehr machen, als er gemäss Aktienrecht und dem Mehrheitsprinzip müsste. Denn wer 52 Prozent der Aktien hält, hat 100 Prozent zu sagen. Das ist also ein sehr weitgehendes Entgegenkommen von ihm; umso unverständlicher wäre es, wenn der Verwaltungsrat weiter prozessieren würde.

Sie haben seit 2022 gesagt, dass für den FCL ein erhebliches Risiko besteht, in den Prozessen gegen Alpstaeg zu verlieren. Wieso haben sich die Verwaltungsräte darauf überhaupt eingelassen?

Ihre Aggressivität in diesem Streit hat mich von Anfang an überrascht. Sie haben ja Alpstaeg sogar mit einer Strafanzeige eingedeckt, so etwas habe ich bei einem Aktionärsstreit noch nie gesehen. Es war halt Volkes Stimme, die am Anfang gegen Alpstaeg war, der sich ja selber auch nicht sehr clever geäussert hatte und deswegen Sympathien verlor. Aber der Verwaltungsrat hat sich vermutlich von den Fans verführen lassen, juristisch etwas Dummes zu machen: Die Streichung von Alpstaegs Stierli-Aktien aus dem Aktienbuch war von Anfang an irrsinnig.

Wieso sehen Sie nach diesem Urteil sogar die Spiellizenz für den FCL in Gefahr?

Die Swiss Football League beurteilt bei der Lizenzvergabe nicht bloss die finanzielle Stabilität, sondern auch die organisatorische. Und die ist beim FCL überhaupt nicht mehr vorhanden. Man weiss ja nicht einmal, ob Verträge, die jetzt abgeschlossen sind, in Zukunft überhaupt noch gültig sind. Die Liga wird Zusicherungen verlangen, dass diese Stabilität wiederhergestellt wird, aber das kann schlicht und einfach nicht gewährleistet werden in der aktuellen Situation. Die Liga kann es sich deshalb gar nicht erlauben, das jetzt einfach so weitere Jahre laufen zu lassen. Dass die Liga seit 2022 tatenlos zusieht, überrascht mich schon etwas.

Wie lange wird es dauern, bis allenfalls das Bundesgericht Recht sprechen muss?

Ich staune, wie unglaublich lange es nur schon dauerte, bis jetzt das Bezirksgericht Luzern zu einem Urteil gelangte. Bis letztlich das Bundesgericht entscheiden würde, gehe ich von sicherlich drei weiteren Jahren aus. Darum sage ich ja: Solange zu warten, können sich der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung gar nicht erlauben. Denn 2029 könnte es heissen, alle Verträge, die in den sieben Jahren seit 2022 abgeschlossen wurden, sind ungültig. Ein völliges Chaos.

Aus Ihren Ausführungen wird klar: Wären Sie Rechtsberater des FC Luzern, würden Sie empfehlen, jetzt mit Alpstaeg den aussergerichtlichen Vergleich einzugehen.

Absolut. Jetzt ist Deeskalation nötig. Der FCL hatte rechtlich von Anfang an schlechte Karten, und jetzt liegt ein überzeugendes Urteil vor, das dem FCL endgültig juristisch die Hosen runterlässt. Für die aktuellen Verwaltungsräte besteht das Risiko, persönlich mit mehreren 100'000 Franken zu haften, wenn einmal rechtskräftig feststeht, dass sie jahrelang ohne rechtliche Legitimation im Amt waren. Nur schon darum müssen sie den Vergleich eingehen. Und das Angebot von Alpstaeg mit dem Vetorecht geht ja sogar noch weiter, als es eigentlich müsste. Zudem würde ich als Rechtsberater den Verwaltungsräten unbedingt raten, wie erwähnt die Freizeichnung im Vergleich festzuhalten, um aus persönlicher Haftung entlassen zu werden.

Ist das realistisch?

Ja. Ich glaube nicht, dass ein Vergleich an einer solchen Freizeichnungsklausel scheitern würde, denn Alpstaeg zeigte sich mit dem Vetorecht grosszügig, da wird er auch hier Bereitschaft zeigen. Nach diesem Urteil ist klar: Jetzt ist für den Verwaltungsrat, aber auch für Alpstaeg, der richtige Zeitpunkt gekommen, einen Schlussstrich zu ziehen.
Ich verstehe solche Interviews einfach nicht. Für mich scheint es so, dass nun die LZ, Blick etc. bewusst Stimmung machen gegen den FCL Verwaltungsrat. Gerade so Aussagen wie, dass die Stimmung nun auch innerhalb des Vereins/Fans gekippt sei. Das ist doch gugus ... bzw. ich habe noch keinen FCL Fan getroffen, wo es toll würde finden, wenn Alpstäg wieder die Mehrheit hätte. Das wird noch Jahre dauern oder Alpstäg sichert bei den Gesprächen zu seine Mehrheitsanteile zu verkaufen.
An wie vielen FCL-Spielen war wohl Peter Kunz bisher? Und mit wie vielen FCL-Fans hat er gesprochen? Seine juristischen Einschätzungen kann ich schwer anzweifeln. Aber die ganzen einseitigen Spekulationen sind doch ziemlich haltlos. Lässt sich da das Käseblatt mal wieder instrumentalisieren?
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Re: ZÄME MEH ALS 52%!

Beitrag von Incubator »

harud hat geschrieben: 27. Aug 2026, 22:59Lässt sich da das Käseblatt mal wieder instrumentalisieren?
Ja. Anders sind die letzten Tage Berichterstattung nicht zu deuten. Alpstaeg wird vom Maihof als der grossmütige Patron inszeniert, der die Hand reicht.

Jeder, der Alpstaeg schon mal persönlich in dieser Angelegenheit erlebt hat, weiss, dass es ihm um nichts anderes geht als um sich und seine Gier. Die ganze Lokalprominenz, die dachte, sie könne vermitteln, ist an ihm gescheitert. Wer denkt, Alpstaeg sei ernsthaft zu Gesprächen auf Augenhöhe bereit, ist naiv. Gesprächsbereit war hier immer nur eine Seite.

Und zu Kunz: ein selbsternanntes Grossmaul, der jeden Anruf eines Journalisten entgegen nimmt. Seine juristische Meinung soll er äussern, aber vom FCL und seinen Fans hat er keine Ahnung.
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Re: ZÄME MEH ALS 52%!

Beitrag von Pavarotti »

Incubator schreibt gut!
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