dass solche aktionen geeignet sind, um die gesuchten personen zu identifizieren, war absehbar. doch das ist gar nicht die zentrale frage.rubber hat geschrieben:Eine solche (oder ähnliche) Aktion wurde doch auch von der Luzerner Polizei mal durchgeführt oder? kennt einer die Ergebnisse davon? (wurden Personen identifiziert und verurteilt?)
erstens wird damit das das urteil des zuständigen gerichts vorweggenommen. jeder abgebildete person, egal ob erkennbar oder nicht, wird damit vorverurteilt. die schlagzeilen der presse sprechen eine klare sprache. das in ein paar monaten folgende urteil des gerichts interessiert kein mensch mehr. gemessen an den folgen dürfte dieses, sofern es überhaupt zu einer bestrafung kommt, im vergleich zum schaden aufgrund der bilderpublikation weit geringer sein. damit überlässt man es den strafuntersuchungsbehörden die bestrafung - und dies erst noch völlig unabhängig davon, ob sich die personen etwas zu schulden kommen haben lassen. dass dies rechtsstaatlich höchst bedenklich ist, liegt auf der hand: die kompetenz der gerichte zur beurteilung von rechtsfragen und gegebenenfalls der bestrafung von straftätern wird damit nämlich ausgehebelt.
immerhin wurde von den 8 bereits vor der öffentlichkeitsfandung ermittelten personen, gegen die gerichtsverfahren angestrengt worden sind, zumindest eine freigesprochen. und dies, obwohl sich die staatsanwaltschaft auch in seinem fall ihrer sache ziemlich sicher war.
als zweiten punkt gilt es festzuhalten: die öffentlichkeitsfahndung ist ein armutszeugnis für die polizei. offenbar ist sie nicht in der lage, die identität von ein paar jungen fans anderweitig zu ermitteln - sei dies gleich am tatort oder später durch die (mittlerweile recht staatliche anzahl) szenekenner. der böse verdacht, dass die polizei bewusst so handelt und öffentlichkeitsfahndungen provoziert, um in der bevölkerung vertrauen in die äusserst fragwürdige massnahme zu gewinnen, lassen wir an dieser stelle mal sein.
dazu ein kommentar des st. galler tagblatts:
Die Medien als Hilfssheriffs?
Keine Frage: Behörden und Polizei sind im Interesse der öffentlichen Sicherheit verpflichtet, den in und um die Fussballstadien grassierenden Hooliganismus zu bekämpfen und die Randalierer zu eruieren. Sie haben dabei aber ihrerseits die Rechtmässigkeit und die Verhältnismässigkeit der angewendeten Methoden zu beachten. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass auf ihren Fahndungsfotos keine Unschuldigen verfolgt werden.
Eine Verantwortung, die zu teilen für die Medien schon einmal schwierig ist: Die Fahndungs-Schnappschüsse sind zum Teil höchst unscharf und zur Identifikation der Hooligans nur beschränkt geeignet. Zusätzliches Beweismaterial, das die Schuld der abgebildeten jungen Leute belegen soll, ist uns nicht zugänglich. Haben sich die Untersuchungsorgane geirrt oder werden fälschlicherweise Unschuldige denunziert, trügen Medien, welche zu einer öffentlichen Grossfahndung beitragen, eine Mitverantwortung. Bevor sie sich mit Fahndungsbildern in den Dienst der Ermittlungsbehörden stellen, müssten folgende Fragen mit einem Ja beantwortet werden können: Ist die Mitarbeit einer Zeitung durch Weiterverbreitung der von den Behörden ohnehin ins Netz gestellten Fotos unabdingbar? Nein. Wer die Bilder anschauen will, findet sie anderswo. Und zweitens: Ist die Gefahr, dass harmlose junge Leute denunziert werden, weil sie «auch so eine Kapuze tragen» oder ähnlich, ausgeschlossen? Keineswegs. Sie ist sogar eher gross.
Sollten sich die Behörden auch nur in einem einzigen Fall geirrt, einen Unschuldigen oder einen harmlosen Mitläufer in ihre Übeltäter-Galerie aufgenommen haben, tragen alle, die mittun, zu einer schweren Verletzung der Persönlichkeitssphäre bei. Denn hier wird nicht nach Schwerverbrechern gefahndet, sondern nach jugendlichen Sachbeschädigern. Wo wären da künftig die Grenzen der medialen Ermittlungshilfe?
Man sieht: Es gibt gute Gründe, auf die Veröffentlichung solcher Fahndungsfotos zu verzichten.
Gottlieb F. Höpli
http://www.tagblatt.ch/aktuell/ostschwe ... 38,1242660
