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Geisterspiel

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Oirdnas
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Beitrag von Oirdnas »

BVB 09 hat geschrieben:
Optimo hat geschrieben:
Barracuda hat geschrieben:wow, : :prayer:
:!:
Wohl bester Eintrag im Forum seit sehr langer Zeit!
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schesl
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Beitrag von schesl »

Hut ab! :!: :!:
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MäcBier
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Beitrag von MäcBier »

theseditier hat geschrieben:...
ein weiteres Beispiel wäre die zunehmende Jugendgewalt auf den Strassen sowie andere Gewalt- und Tötungsdelikte. umso mehr verbote es gibt und je mehr der staat (in unserem fall halt der verband) probiert die bevölkerung (hier fans) mit regeln zu kontrollieren, ja sogar zu überwachen, desto mehr verlagern sich die öffentlichen probleme auf kleinere Personenkreise, die weniger gut zu überwachen sind. der frust, die wut, die aggressionen und die gewalt, die bei jeder person mal mehr mal weniger vorhanden sind, lassen sich nicht durch Regeln und Verbote eindämmen. Sie werden einfach anderswo rausgelassen als z.B. eben im öffentlichen Raum (Stadion) wo der Staat die Leute gut kontrollieren kann. Die "Taten" passieren dann halt im kleinen, anonymeren Rahmen. (--> sinnbildlich dafür die verlagerung der gewalt bei fussballspielen in GER & ENG in untere Ligen..)

noch was zu pyro. 1994 basel-zürich 42'000 zuschauer, grosse pyroshow und der kommentator redet von einer einmaligen atmosphäre. heute, 15 jahre später sind es chaoten, hooligans und jeder, der eine pyro zündet ist gewalttätig. dazwischen liegen 15 jahre. und diese entwicklung kam schritt für schritt. ich kann mich noch erinnern, dass die stadionverantwortlichen ende 90-er jahre damit begannen pyro zu verurteilen, da die rauchentwicklung zu stark sei und erstickungsgefahr drohe. inzwischen ist man an einem ganz anderen punkt angelangt. sehr bedenklich. sie (die, welche mit dem fussball ein geschäft machen wollen, stichwort kommerzialisierung) wollen uns fans in eine denkrichtung lenken, wo wir letzendlich pyro verurteilen sollen. das ist ihr traumdenken. und sie haben es schon ganz weit gebracht, wenn man hört, wie an luzerner-heimspielen gepfiffen wird wenn die lu's mal zünden. ich bin mir sicher, dass noch vor ca. 10 jahren fast niemand gepfiffen hätte.. die medien tragen sicher einen sehr grossen teil dazu bei. blick lässt grüssen. nlz auch immer schlimmer.

:puke:
Fuck off NLZ!
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Angus
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Beitrag von Angus »

Oirdnas hat geschrieben:
BVB 09 hat geschrieben:
Optimo hat geschrieben: :!:
Wohl bester Eintrag im Forum seit sehr langer Zeit!
Kultstätte Allmend 1934 - 2009
LEGENDS OF THE JASSTEPPICH vol. 2
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Beitrag von Volare »

MäcBier hat geschrieben:noch was zu pyro. 1994 basel-zürich 42'000 zuschauer, grosse pyroshow und der kommentator redet von einer einmaligen atmosphäre. heute, 15 jahre später sind es chaoten, hooligans und jeder, der eine pyro zündet ist gewalttätig. dazwischen liegen 15 jahre.
Dazu gibt es ein schönes Video vom FC Basel, die meisten werden es wohl kennen, trotzdem kann es nicht schaden sich dies wieder mal anzusehen.
http://www.youtube.com/watch?v=YK0WoeGusiE (ab 5.58 )
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Ildrial
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Beitrag von Ildrial »

theseditier hat geschrieben:...
wirklich sehr gut geschrieben!

Bin mit dir grundsaetzlich einig, dass mein quote in deinem Text ein wenig hakt - wobei das ja nicht mein ganzer Post ist und ein wenig gar isoliert dargestellt wird.

Auch ansonsten vieles, das ich genauso sehe. :thumright:
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Roberto Fregno
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Beitrag von Roberto Fregno »

Juristenfutter

Quelle: NZZ.ch
Geisterspiele – die Crux liegt in Artikel 56
Wie diametral anders Fussball-Statuten interpretiert werden können

bsn. Der Entscheid des Rekursgerichts der Swiss Football League (SFL) vom Montag war drastisch: Die im Juli von der SFL-Disziplinarkommission (DK) verhängten Geisterspiele gegen Zürich, Basel und Luzern wurden in Bussen von 25 000 bis 30 000 Franken umgewandelt. Die völlig unterschiedliche Auslegung von Statuten und Reglement seitens der DK und der Rekursinstanz führt zu juristischer Verunsicherung – ein unhaltbarer Zustand, weil die Rechtssicherheit als zentrales Element der Rechtspflege gilt.

Das jüngste Signal ist klar: Bestraft der DK-Präsident Odilo Bürgy vergleichbare, nicht zu verharmlosende Vorkommnisse wie bei Zürich - Basel (17. Mai) und Luzern - Lugano (13. Juni) fortan mit Geisterspielen, braucht der bestrafte Verein nur zu rekurrieren – und kommt mit einer Busse davon. Bernhard Heusler, der FCB-Vizepräsident, sagt, er ginge in der vereinfachten Darstellung gar noch einen Schritt weiter: «Unter Berufung auf die Strenge der Kausalhaftung kann die Disziplinarkommission künftig keine Geisterspiele mehr verhängen. Will sie ein Geisterspiel aussprechen, muss sie dem betreffenden Klub ein Verschulden nachweisen können.»

Ein Aspekt des Problems liegt in der seit 2005 geltenden Kausalhaftung; sie besagt, dass Vereine für Fehlverhalten ihrer Fans – auch in fremden Stadien – zur Rechenschaft gezogen werden können. Dies führte dazu, dass Zürich und Basel mit Geisterspielen bestraft wurden, obwohl die Vereine von Schuld in der schriftlichen Begründung freigesprochen wurden. Der FCB-Vizepräsident argumentierte denn auch in erster und zweiter Instanz mit der Verhältnismässigkeit. «Die Kausalhaftung kann nicht als Grundlage für eine drakonische Strafe wie ein Geisterspiel dienen», sagt Heusler. Beim DK-Obersten Bürgy drang Heusler damit nicht durch; erst Martin Sterchi, der Chef des Rekursgerichts, dürfte ihn erhört haben, obwohl er öffentlich sagt, es sei nicht eine Frage der Verhältnismässigkeit, sondern des Rechts.

Verwirrend ist, dass am Montag im Communiqué über die Aufhebung der Geisterspiele stand, die Statuten des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) sähen die Sanktion «Stadionsperre» gar nicht vor. Bürgy zeigt sich erstaunt. Er sagt, wenn er Geisterspiele verhänge, berufe er sich auch auf die SFV-Statuten, nicht nur auf das «Reglement über das Disziplinarwesen der SFL», das eine «Stadionsperre» als Massnahme kennt. In den SFV-Statuten ist unter Artikel 56 die Formulierung «Platzsperre in einem bestimmten Rayon» zu finden; Bürgy sagt, darunter verstehe er, dass ein Sektor eines Stadions, aber auch mehrere oder eben alle Sektoren geschlossen werden könnten. Ein völlig anderes Verständnis hat der Rekursgerichts-Präsident Sterchi. Er sagt, die Opportunität einer «Platzsperre in einem bestimmten Rayon» erachte er als mögliche Strafe gegen ein Individuum, nicht aber gegen einen Klub – und diese Lesart schliesst die Verhängung eines Geisterspiels aus. Als Beispiel für die «Individuum-Interpretation» gilt der «Fall Constantin»: Dem Präsidenten des FC Sion wurde 2008 nach langem Hin und Her wegen gehässiger Vorkommnisse in Kriens eine kurze Platzsperre auferlegt.

Sterchi ist ähnlicher Meinung wie der Rechtsanwalt Heusler. Er sagt, der Rekurs-Beschluss könne als «Leitentscheid» taxiert werden, wonach Geisterspiele fortan nur noch ausgesprochen werden könnten, wenn einem Klub ein Verschulden bewiesen werden könne, nicht mehr aber aufgrund der Kausalhaftung. Doch offensichtlich sonnt sich Sterchi nicht darin, einen «Leitentscheid» gefällt zu haben. Er stellt in Aussicht, in der schriftlichen Urteilsbegründung werde er auf den Präzisierungsbedarf in den Statuten hinweisen.

Auf offene Ohren stösst Sterchi damit bei Thomas Grimm, dem neuen SFL-Präsidenten. Grimm sagt zwar, Geisterspiele seien nicht im Interesse des Fussballs, aber für den schlimmstmöglichen Fall müsse aufgrund der Kausalhaftung «jede mögliche Strafe durchsetzbar» sein. Grimm sollte an einer raschen Präzisierung von Artikel 56 gelegen sein, weil sich etwa die Frage stellt, wie der DK-Präsident Bürgy entscheiden soll, wenn in der nächsten Super-League-Runde auf irgendeinem Platz Chaoten wüten. Oder wie beurteilt er den Fall, der derzeit auf seinem Schreibtisch liegt – datierend vom 1. August, als ein Schiedsrichter-Assistent nach der Partie Xamax - Sitten von einem Feuerzeug getroffen wurde? Die Young Boys mussten jüngst wegen eines ähnlichen Vorfalls die Fankurve für eine Partie schliessen und verzichteten auf einen Rekurs. Was machen die Neuenburger, wenn sie die gleiche Strafe erhalten? Rekurrieren sie und vertrauen darauf, dass Sterchi eine bedeutende Passage von Artikel 56 anders auslegt als Bürgy?

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