Re: ZÄME MEH ALS 52%!
Verfasst: 25. Aug 2026, 13:39
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Was ist die Alernative? Den alten wieder wirken lassen? Oder gar seine Anteile an einen Investoren verkaufen lassen, damit er sich erneut bereichern kann. Gibt immer wieder Entscheide, die bei der nächten Instanz durchaus anders gesehen werden.Sumbulu hat geschrieben: 25. Aug 2026, 14:17 Aktuelle FCL Führung gut und recht, aber dass der Entscheid nun angefochten wird, ergibt wohl ebenfalls nur wenig Sinn. Bereits jetzt Prozesskosten in der Höhe von CHF 208'000 die bezahlt werden müssen, Geld welches der FCL eigentlich nicht hat.
Woher die Führung den Optimismus nimmt, dass man vor zweiter Instanz siegt, ist mir unklar.
Ein erstinstanzliches Urteil wird erst rechtskräftig, wenn die Rechtsmittelfrist ungenutzt verstrichen ist. Ausserdem muss der VR die Aktien zuerst wieder ins Aktienbuch eintragen. Der VR hat ja bereits angekündigt in Berufung zu gehen, für den Moment hat Alpstäg also immer noch seine 27% und nicht mehr.Tchouuuga hat geschrieben: 25. Aug 2026, 14:56 Bin kein Profi im Recht.... Die Medien schreiben, dass die Aktien nun wieder ihm gehören. Ist das so, wenn der FCL in Berufung geht? Wird mit der Berufung der Entscheid vom Bezirksgericht nicht aufgeschoben?
Guter erster Beitrag. Willkommen im ForumAllmänder hat geschrieben: 25. Aug 2026, 23:56 Gratuliere Sepp & Ursi!
Für diesen Betrag der Prozesskosten könnte man einen sehr guten Spieler mit einem Jahressalär versorgen…

Das ist leider so. Dass es juristisch am Schluss nach hintenraus geht, ist ja schon länger absehbar.Don Pedro hat geschrieben: 26. Aug 2026, 07:38 Juristisch sicher suboptimal, aber irgendwie war's auch absehbar.
Ohne das Theater gäbe es jedoch jetzt ganz bestimmt keine Basis. Weil schon nur noch Marionetten oder andere komische Investoren da wären.
«Der FCL gehört nach wie vor dem Volk»
Der makabere Ausweg wäre aus Perspektive des FCL das Zeitspiel. Beidseits wird es am Geld fürs Prozessieren sicherlich nicht scheitern. Hingegen ist nicht wegzuleugnen, dass Bernhard Alpstaeg mit seinen 79 Jahren nicht mehr der Jüngste ist. Wie lange er noch die Energie dazu hat, sich gegen die Juristen des FCL, aber auch gegen die grosse Mehrheit der Fans zu wehren, ist unklar.
Gleichzeitig dürfte ihm der Freispruch vor dem Kriminalgericht etwas Luft verschaffen. Und nur weil sein Natel mal klingelt, während der Richter spricht, oder ihm bei der Befragung rausrutscht, dass es ihm vor allem um sein Ego – und nicht etwa das Wohl des FCL geht –, ist Alpstaeg noch lange kein Fall fürs Altersheim.
Kurz den Zentralminus Text redigiert. Greez

Ich verstehe solche Interviews einfach nicht. Für mich scheint es so, dass nun die LZ, Blick etc. bewusst Stimmung machen gegen den FCL Verwaltungsrat. Gerade so Aussagen wie, dass die Stimmung nun auch innerhalb des Vereins/Fans gekippt sei. Das ist doch gugus ... bzw. ich habe noch keinen FCL Fan getroffen, wo es toll würde finden, wenn Alpstäg wieder die Mehrheit hätte. Das wird noch Jahre dauern oder Alpstäg sichert bei den Gesprächen zu seine Mehrheitsanteile zu verkaufen.lucern hat geschrieben: 27. Aug 2026, 17:28 Nach Prozess-Pleite – «jetzt ist für den FCL die Lizenz in Gefahr»
Von Martin Messmer
27.08.2026, 16.45 Uhr
Der FCL hat im Aktienstreit gegen Bernhard Alpstaeg auf der ganzen Linie verloren. Ein Rechtsprofessor ordnet ein, was dies nun für den Klub bedeutet.
Urs Flüeler / Keystone (Luzern, 22. 8. 2026)
Das Urteil des Bezirksgerichtes im Zivilprozess ist für den FC Luzern einschneidend: Bernhard Alpstaeg erhält seine Stierli-Aktien zurück und wird wieder Mehrheitsaktionär . Zudem hebt das Gericht auch alle weiteren Beschlüsse der denkwürdigen Generalversammlung vom 21. Dezember 2022 auf. Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, sagt sogar: «Nun ist die Spiellizenz für den FC Luzern in Gefahr.» Das aktuelle Urteil gegen den FCL überrasche ihn nicht: «Ich habe dies bereits 2022 prophezeit.» Im Interview nimmt er Stellung zu den wichtigsten Fragen.
Was bedeutet das Urteil für das operative Tagesgeschäft des FC Luzern?
Eigentlich ändert sich nichts, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, und doch kann die Geschäftsleitung den Klub gar nicht mehr richtig führen. Sollte Alpstaeg auch in den nächsten beiden Instanzen gewinnen, wird potenziell alles nichtig, das seit 2022 beschlossen und vereinbart wurde. Deshalb hat jetzt der Druck für einen aussergerichtlichen Vergleich enorm zugenommen. Der Verwaltungsrat ist meines Erachtens geradezu in der Pflicht, dies zu tun. Ich glaube auch nicht, dass er das Urteil weiterziehen wird, obwohl er das so angekündigt hatte. Übrigens nimmt auch der Druck auf Alpstaeg für einen Vergleich zu. Es besteht immer ein Risiko, an nächsten Instanzen doch noch zu unterliegen. Und: Alpstaeg wird bald 81 Jahre alt. Alleine von seinem Alter her hat er Druck für einen Vergleich. Ich bin überzeugt: Der Fall wird nie vor Obergericht entschieden werden, sondern es wird einen Vergleich geben.
Wie könnte dieser aussergerichtliche Vergleich aussehen?
Ganz wichtig für den Verwaltungsrat wird sein, dass dieser eine Freizeichnung beinhaltet. So würde ausgeschlossen, dass die einzelnen Verwaltungsräte persönlich haftbar werden. Dann will Alpstaeg sicher wieder seine 52 Prozent eingetragen haben im Aktienbuch. Der Hauptteil des Vergleiches wird aber ein neuer Aktionärsbindungsvertrag darstellen, der den anderen Aktionären ein Vorkaufsrecht einräumen könnte, sollte Alpstaeg seine Aktien einmal verkaufen wollen. Ich rechne auch mit einem vertraglichen Verkaufsverbot an ausländische Investoren, etwa Chinesen oder Amerikaner. Den grössten Druck, einen solchen Vergleich abzuschliessen, haben sicher die aktuellen Verwaltungsräte. Sie könnten sonst persönlich für mehrere 100'000 Franken haftbar werden, wenn das Urteil bestätigt wird. Das sind alles gescheite Leute, die werden das zu verhindern wissen.
Stimmt also die Behauptung von Alpstaegs Sprecher Sacha Wigdorovits, der sagt, dass «alle Verwaltungsräte juristisch wie finanziell gravierende persönliche Folgen» befürchten müssen, «weil sie nun wissen, dass sie ihr Amt nicht legitim besetzen»?
Ja, dieser Aussage ist juristisch absolut zuzustimmen. Wäre ich FCL-Verwaltungsrat, könnte ich nicht mehr gut schlafen. Ich habe auch den Eindruck, die Stimmung ist gekippt. Vor vier Jahren haben die Fans den Verwaltungsrat noch heftig und emotional unterstützt und waren entschieden gegen Alpstaeg. Nun scheint ein Meinungsumschwung stattgefunden zu haben, das sieht man auch in den Online-Kommentaren. Der Verwaltungsrat wird im Aktionärsstreit wegen dieser sinkenden Unterstützung sowie aus eigenen, persönlichen Risikoüberlegungen einlenken, da bin ich sicher.
Bernhard Alpstaeg ist offenbar sogar bereit, in einem neuen Aktionärsbindungsvertrag den Minderheitsaktionären ein Vetorecht zu gewähren, damit er sie bei wichtigen Fragen nicht überstimmen kann.
Damit würde er mehr machen, als er gemäss Aktienrecht und dem Mehrheitsprinzip müsste. Denn wer 52 Prozent der Aktien hält, hat 100 Prozent zu sagen. Das ist also ein sehr weitgehendes Entgegenkommen von ihm; umso unverständlicher wäre es, wenn der Verwaltungsrat weiter prozessieren würde.
Sie haben seit 2022 gesagt, dass für den FCL ein erhebliches Risiko besteht, in den Prozessen gegen Alpstaeg zu verlieren. Wieso haben sich die Verwaltungsräte darauf überhaupt eingelassen?
Ihre Aggressivität in diesem Streit hat mich von Anfang an überrascht. Sie haben ja Alpstaeg sogar mit einer Strafanzeige eingedeckt, so etwas habe ich bei einem Aktionärsstreit noch nie gesehen. Es war halt Volkes Stimme, die am Anfang gegen Alpstaeg war, der sich ja selber auch nicht sehr clever geäussert hatte und deswegen Sympathien verlor. Aber der Verwaltungsrat hat sich vermutlich von den Fans verführen lassen, juristisch etwas Dummes zu machen: Die Streichung von Alpstaegs Stierli-Aktien aus dem Aktienbuch war von Anfang an irrsinnig.
Wieso sehen Sie nach diesem Urteil sogar die Spiellizenz für den FCL in Gefahr?
Die Swiss Football League beurteilt bei der Lizenzvergabe nicht bloss die finanzielle Stabilität, sondern auch die organisatorische. Und die ist beim FCL überhaupt nicht mehr vorhanden. Man weiss ja nicht einmal, ob Verträge, die jetzt abgeschlossen sind, in Zukunft überhaupt noch gültig sind. Die Liga wird Zusicherungen verlangen, dass diese Stabilität wiederhergestellt wird, aber das kann schlicht und einfach nicht gewährleistet werden in der aktuellen Situation. Die Liga kann es sich deshalb gar nicht erlauben, das jetzt einfach so weitere Jahre laufen zu lassen. Dass die Liga seit 2022 tatenlos zusieht, überrascht mich schon etwas.
Wie lange wird es dauern, bis allenfalls das Bundesgericht Recht sprechen muss?
Ich staune, wie unglaublich lange es nur schon dauerte, bis jetzt das Bezirksgericht Luzern zu einem Urteil gelangte. Bis letztlich das Bundesgericht entscheiden würde, gehe ich von sicherlich drei weiteren Jahren aus. Darum sage ich ja: Solange zu warten, können sich der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung gar nicht erlauben. Denn 2029 könnte es heissen, alle Verträge, die in den sieben Jahren seit 2022 abgeschlossen wurden, sind ungültig. Ein völliges Chaos.
Aus Ihren Ausführungen wird klar: Wären Sie Rechtsberater des FC Luzern, würden Sie empfehlen, jetzt mit Alpstaeg den aussergerichtlichen Vergleich einzugehen.
Absolut. Jetzt ist Deeskalation nötig. Der FCL hatte rechtlich von Anfang an schlechte Karten, und jetzt liegt ein überzeugendes Urteil vor, das dem FCL endgültig juristisch die Hosen runterlässt. Für die aktuellen Verwaltungsräte besteht das Risiko, persönlich mit mehreren 100'000 Franken zu haften, wenn einmal rechtskräftig feststeht, dass sie jahrelang ohne rechtliche Legitimation im Amt waren. Nur schon darum müssen sie den Vergleich eingehen. Und das Angebot von Alpstaeg mit dem Vetorecht geht ja sogar noch weiter, als es eigentlich müsste. Zudem würde ich als Rechtsberater den Verwaltungsräten unbedingt raten, wie erwähnt die Freizeichnung im Vergleich festzuhalten, um aus persönlicher Haftung entlassen zu werden.
Ist das realistisch?
Ja. Ich glaube nicht, dass ein Vergleich an einer solchen Freizeichnungsklausel scheitern würde, denn Alpstaeg zeigte sich mit dem Vetorecht grosszügig, da wird er auch hier Bereitschaft zeigen. Nach diesem Urteil ist klar: Jetzt ist für den Verwaltungsrat, aber auch für Alpstaeg, der richtige Zeitpunkt gekommen, einen Schlussstrich zu ziehen.
lucern hat geschrieben: 27. Aug 2026, 17:28
Aus Ihren Ausführungen wird klar: Wären Sie Rechtsberater des FC Luzern, würden Sie empfehlen, jetzt mit Alpstaeg den aussergerichtlichen Vergleich einzugehen.
Absolut. Jetzt ist Deeskalation nötig. Der FCL hatte rechtlich von Anfang an schlechte Karten, und jetzt liegt ein überzeugendes Urteil vor, das dem FCL endgültig juristisch die Hosen runterlässt. Für die aktuellen Verwaltungsräte besteht das Risiko, persönlich mit mehreren 100'000 Franken zu haften, wenn einmal rechtskräftig feststeht, dass sie jahrelang ohne rechtliche Legitimation im Amt waren. Nur schon darum müssen sie den Vergleich eingehen. Und das Angebot von Alpstaeg mit dem Vetorecht geht ja sogar noch weiter, als es eigentlich müsste. Zudem würde ich als Rechtsberater den Verwaltungsräten unbedingt raten, wie erwähnt die Freizeichnung im Vergleich festzuhalten, um aus persönlicher Haftung entlassen zu werden.
An wie vielen FCL-Spielen war wohl Peter Kunz bisher? Und mit wie vielen FCL-Fans hat er gesprochen? Seine juristischen Einschätzungen kann ich schwer anzweifeln. Aber die ganzen einseitigen Spekulationen sind doch ziemlich haltlos. Lässt sich da das Käseblatt mal wieder instrumentalisieren?Tchouuuga hat geschrieben: 27. Aug 2026, 19:30Ich verstehe solche Interviews einfach nicht. Für mich scheint es so, dass nun die LZ, Blick etc. bewusst Stimmung machen gegen den FCL Verwaltungsrat. Gerade so Aussagen wie, dass die Stimmung nun auch innerhalb des Vereins/Fans gekippt sei. Das ist doch gugus ... bzw. ich habe noch keinen FCL Fan getroffen, wo es toll würde finden, wenn Alpstäg wieder die Mehrheit hätte. Das wird noch Jahre dauern oder Alpstäg sichert bei den Gesprächen zu seine Mehrheitsanteile zu verkaufen.lucern hat geschrieben: 27. Aug 2026, 17:28 Nach Prozess-Pleite – «jetzt ist für den FCL die Lizenz in Gefahr»
Von Martin Messmer
27.08.2026, 16.45 Uhr
Der FCL hat im Aktienstreit gegen Bernhard Alpstaeg auf der ganzen Linie verloren. Ein Rechtsprofessor ordnet ein, was dies nun für den Klub bedeutet.
Urs Flüeler / Keystone (Luzern, 22. 8. 2026)
Das Urteil des Bezirksgerichtes im Zivilprozess ist für den FC Luzern einschneidend: Bernhard Alpstaeg erhält seine Stierli-Aktien zurück und wird wieder Mehrheitsaktionär . Zudem hebt das Gericht auch alle weiteren Beschlüsse der denkwürdigen Generalversammlung vom 21. Dezember 2022 auf. Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, sagt sogar: «Nun ist die Spiellizenz für den FC Luzern in Gefahr.» Das aktuelle Urteil gegen den FCL überrasche ihn nicht: «Ich habe dies bereits 2022 prophezeit.» Im Interview nimmt er Stellung zu den wichtigsten Fragen.
Was bedeutet das Urteil für das operative Tagesgeschäft des FC Luzern?
Eigentlich ändert sich nichts, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, und doch kann die Geschäftsleitung den Klub gar nicht mehr richtig führen. Sollte Alpstaeg auch in den nächsten beiden Instanzen gewinnen, wird potenziell alles nichtig, das seit 2022 beschlossen und vereinbart wurde. Deshalb hat jetzt der Druck für einen aussergerichtlichen Vergleich enorm zugenommen. Der Verwaltungsrat ist meines Erachtens geradezu in der Pflicht, dies zu tun. Ich glaube auch nicht, dass er das Urteil weiterziehen wird, obwohl er das so angekündigt hatte. Übrigens nimmt auch der Druck auf Alpstaeg für einen Vergleich zu. Es besteht immer ein Risiko, an nächsten Instanzen doch noch zu unterliegen. Und: Alpstaeg wird bald 81 Jahre alt. Alleine von seinem Alter her hat er Druck für einen Vergleich. Ich bin überzeugt: Der Fall wird nie vor Obergericht entschieden werden, sondern es wird einen Vergleich geben.
Wie könnte dieser aussergerichtliche Vergleich aussehen?
Ganz wichtig für den Verwaltungsrat wird sein, dass dieser eine Freizeichnung beinhaltet. So würde ausgeschlossen, dass die einzelnen Verwaltungsräte persönlich haftbar werden. Dann will Alpstaeg sicher wieder seine 52 Prozent eingetragen haben im Aktienbuch. Der Hauptteil des Vergleiches wird aber ein neuer Aktionärsbindungsvertrag darstellen, der den anderen Aktionären ein Vorkaufsrecht einräumen könnte, sollte Alpstaeg seine Aktien einmal verkaufen wollen. Ich rechne auch mit einem vertraglichen Verkaufsverbot an ausländische Investoren, etwa Chinesen oder Amerikaner. Den grössten Druck, einen solchen Vergleich abzuschliessen, haben sicher die aktuellen Verwaltungsräte. Sie könnten sonst persönlich für mehrere 100'000 Franken haftbar werden, wenn das Urteil bestätigt wird. Das sind alles gescheite Leute, die werden das zu verhindern wissen.
Stimmt also die Behauptung von Alpstaegs Sprecher Sacha Wigdorovits, der sagt, dass «alle Verwaltungsräte juristisch wie finanziell gravierende persönliche Folgen» befürchten müssen, «weil sie nun wissen, dass sie ihr Amt nicht legitim besetzen»?
Ja, dieser Aussage ist juristisch absolut zuzustimmen. Wäre ich FCL-Verwaltungsrat, könnte ich nicht mehr gut schlafen. Ich habe auch den Eindruck, die Stimmung ist gekippt. Vor vier Jahren haben die Fans den Verwaltungsrat noch heftig und emotional unterstützt und waren entschieden gegen Alpstaeg. Nun scheint ein Meinungsumschwung stattgefunden zu haben, das sieht man auch in den Online-Kommentaren. Der Verwaltungsrat wird im Aktionärsstreit wegen dieser sinkenden Unterstützung sowie aus eigenen, persönlichen Risikoüberlegungen einlenken, da bin ich sicher.
Bernhard Alpstaeg ist offenbar sogar bereit, in einem neuen Aktionärsbindungsvertrag den Minderheitsaktionären ein Vetorecht zu gewähren, damit er sie bei wichtigen Fragen nicht überstimmen kann.
Damit würde er mehr machen, als er gemäss Aktienrecht und dem Mehrheitsprinzip müsste. Denn wer 52 Prozent der Aktien hält, hat 100 Prozent zu sagen. Das ist also ein sehr weitgehendes Entgegenkommen von ihm; umso unverständlicher wäre es, wenn der Verwaltungsrat weiter prozessieren würde.
Sie haben seit 2022 gesagt, dass für den FCL ein erhebliches Risiko besteht, in den Prozessen gegen Alpstaeg zu verlieren. Wieso haben sich die Verwaltungsräte darauf überhaupt eingelassen?
Ihre Aggressivität in diesem Streit hat mich von Anfang an überrascht. Sie haben ja Alpstaeg sogar mit einer Strafanzeige eingedeckt, so etwas habe ich bei einem Aktionärsstreit noch nie gesehen. Es war halt Volkes Stimme, die am Anfang gegen Alpstaeg war, der sich ja selber auch nicht sehr clever geäussert hatte und deswegen Sympathien verlor. Aber der Verwaltungsrat hat sich vermutlich von den Fans verführen lassen, juristisch etwas Dummes zu machen: Die Streichung von Alpstaegs Stierli-Aktien aus dem Aktienbuch war von Anfang an irrsinnig.
Wieso sehen Sie nach diesem Urteil sogar die Spiellizenz für den FCL in Gefahr?
Die Swiss Football League beurteilt bei der Lizenzvergabe nicht bloss die finanzielle Stabilität, sondern auch die organisatorische. Und die ist beim FCL überhaupt nicht mehr vorhanden. Man weiss ja nicht einmal, ob Verträge, die jetzt abgeschlossen sind, in Zukunft überhaupt noch gültig sind. Die Liga wird Zusicherungen verlangen, dass diese Stabilität wiederhergestellt wird, aber das kann schlicht und einfach nicht gewährleistet werden in der aktuellen Situation. Die Liga kann es sich deshalb gar nicht erlauben, das jetzt einfach so weitere Jahre laufen zu lassen. Dass die Liga seit 2022 tatenlos zusieht, überrascht mich schon etwas.
Wie lange wird es dauern, bis allenfalls das Bundesgericht Recht sprechen muss?
Ich staune, wie unglaublich lange es nur schon dauerte, bis jetzt das Bezirksgericht Luzern zu einem Urteil gelangte. Bis letztlich das Bundesgericht entscheiden würde, gehe ich von sicherlich drei weiteren Jahren aus. Darum sage ich ja: Solange zu warten, können sich der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung gar nicht erlauben. Denn 2029 könnte es heissen, alle Verträge, die in den sieben Jahren seit 2022 abgeschlossen wurden, sind ungültig. Ein völliges Chaos.
Aus Ihren Ausführungen wird klar: Wären Sie Rechtsberater des FC Luzern, würden Sie empfehlen, jetzt mit Alpstaeg den aussergerichtlichen Vergleich einzugehen.
Absolut. Jetzt ist Deeskalation nötig. Der FCL hatte rechtlich von Anfang an schlechte Karten, und jetzt liegt ein überzeugendes Urteil vor, das dem FCL endgültig juristisch die Hosen runterlässt. Für die aktuellen Verwaltungsräte besteht das Risiko, persönlich mit mehreren 100'000 Franken zu haften, wenn einmal rechtskräftig feststeht, dass sie jahrelang ohne rechtliche Legitimation im Amt waren. Nur schon darum müssen sie den Vergleich eingehen. Und das Angebot von Alpstaeg mit dem Vetorecht geht ja sogar noch weiter, als es eigentlich müsste. Zudem würde ich als Rechtsberater den Verwaltungsräten unbedingt raten, wie erwähnt die Freizeichnung im Vergleich festzuhalten, um aus persönlicher Haftung entlassen zu werden.
Ist das realistisch?
Ja. Ich glaube nicht, dass ein Vergleich an einer solchen Freizeichnungsklausel scheitern würde, denn Alpstaeg zeigte sich mit dem Vetorecht grosszügig, da wird er auch hier Bereitschaft zeigen. Nach diesem Urteil ist klar: Jetzt ist für den Verwaltungsrat, aber auch für Alpstaeg, der richtige Zeitpunkt gekommen, einen Schlussstrich zu ziehen.
Ja. Anders sind die letzten Tage Berichterstattung nicht zu deuten. Alpstaeg wird vom Maihof als der grossmütige Patron inszeniert, der die Hand reicht.harud hat geschrieben: 27. Aug 2026, 22:59Lässt sich da das Käseblatt mal wieder instrumentalisieren?