zum Glück haben sie noch ein Musterstimmzettel + Anleitung abgebildet, damit auch der SVP Wähler weiss wie man einen Stimmzettel richtig ausfüllt..dragao hat geschrieben:Unter aller Sau ist die Kampagne der SVP:
http://www.20min.ch/diashow/5362/flyerg ... 6e81be.jpg
Mit dieser Kampagne verarscht, nein belügt, die SVP den Bürger nach Strich und Faden. Ein vorbestrafter Ausländer hat niemals die Möglichkeit eingebürgert zu werden.
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Ausschaffungsinitiative
- hackejunge
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beantragen ok, aber wie du sicher weist, wird einem die einbürgerung in den meisten gemeinden nicht gerade leicht gemacht. diese option besteht also nur teils. zudem haben die einbürgerungen mit dieser initiative nicht wirklich etwas zu tun, aber das scheint auch die SVP noch nicht mitgekriegt zu haben.. seis drum:Frizzel hat geschrieben:DAS sehe ich halt anders und deshalb werden wir wohl nie auf einen gleichen Nenner kommen.steve hat geschrieben:bin nicht wirklich fan von "die schweiz den schweizern" und solchen sprüchen. deshalb kann meiner ansicht nach das haus nicht dir/euch gehören, sondern ihr habt einfach beide das recht für immer da zu wohnen, weil ihr in eurem pass den grundriss eben dieses hauses habt und sascha nicht, obwohl er möglicherweise schon genau so lange da wohnt wie ihr.
Wenn jemand genug lange hier wohnt, Gesetze respektiert und sich gut integriert, hat dieser jemand die Möglichkeit, den Schweizer Pass zu beantragen und den anderen Pass abzugeben (er kann ihn sogar behalten in der Schweiz und dann für die serbische Fussball Nationalmannschaft spielen).
Sobald er die Schweizer Staatsbürgerschaft hat, darf er hier abstimmen und ist vor dem Gesetz gleich wie jeder andere Schweizer auch UND kann nicht mehr ausgeschafft werden!
DAS wusste ich schon vorher. wollte eigentlich nur aufzeigen, dass dein vergleich mit dem haus nicht wirklich wasserdicht war. that's it.Frizzel hat geschrieben:deshalb werden wir wohl nie auf einen gleichen Nenner kommen.
Zuletzt geändert von steve am 22. Okt 2010, 17:29, insgesamt 1-mal geändert.
"Wer sich vor nichts Grossem fürchtet, der hat vor jeder Kleinigkeit Schiss. Gerade der postmoderne Relativismus führt dazu, dass wir nichts mehr relativieren können. So werden wir bei jeder minimalen Gelegenheit zu reaktionären Mimosen, die sofort nach Repressionsmassnahmen rufen und sich auch beträchtliche Zumutungen - wie zum Beispiel Leibesvisitationen, Nacktscannen, Rauchverbote, Bologna-Reformen oder massive Umverteilungen gesellschaftlichen Reichtums - gerne gefallen lassen."
- Robert Pfaller -
FUCK FRONTEX
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Wieso SVP Wähler? Gemäss letzter Umfrage stimmen sogar 30 % der SP (!!) Wähler für die Initiative.hackejunge hat geschrieben:zum Glück haben sie noch ein Musterstimmzettel + Anleitung abgebildet, damit auch der SVP Wähler weiss wie man einen Stimmzettel richtig ausfüllt..dragao hat geschrieben:Unter aller Sau ist die Kampagne der SVP:
http://www.20min.ch/diashow/5362/flyerg ... 6e81be.jpg
Mit dieser Kampagne verarscht, nein belügt, die SVP den Bürger nach Strich und Faden. Ein vorbestrafter Ausländer hat niemals die Möglichkeit eingebürgert zu werden.
Kann ich belegen:Legia hat geschrieben:Und du belügst die Forumteilnehmer. Oder kannst du diese Aussage belegen? Wohl nicht oder?dragao hat geschrieben:Mit dieser Kampagne verarscht, nein belügt, die SVP den Bürger nach Strich und Faden. Ein vorbestrafter Ausländer hat niemals die Möglichkeit eingebürgert zu werden.
Dieser Artikel verhindert die Einbürgerung von Personen mit einem Eintrag im Strafregister.Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts
Art. 14
Vorerteilung des Bewilligung ist zu prüfen, ob der Bewerber zur Einbürgerung geeignet ist, insbesondere ob er:
a. in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist
b. mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist
c. die schweizerische Rechtsordnung beachtet
d. innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet.
Ich zitiere aus den Merkblätter des Kantons Luzern bezüglich dieses Artikels:
Noch Fragen?Betreibungsrechtlicher Leumund und Steuerschulden
Grundsatz: Hängige Betreibungen, Verlustscheine oder ein Konkurs sind grundsätzlich ein Hindernis für die Einbürgerung
Beachten der Rechtsordung
Grundsatz: Personen, die Einträge im Strafregisterauszug haben oder gegen die eine Strafuntersuchung hängig ist, können in der Regel nicht eingebürgert werden.
schön dass du daran glaubst!dragao hat geschrieben:Kann ich belegen:Legia hat geschrieben:Und du belügst die Forumteilnehmer. Oder kannst du diese Aussage belegen? Wohl nicht oder?dragao hat geschrieben:Mit dieser Kampagne verarscht, nein belügt, die SVP den Bürger nach Strich und Faden. Ein vorbestrafter Ausländer hat niemals die Möglichkeit eingebürgert zu werden.Dieser Artikel verhindert die Einbürgerung von Personen mit einem Eintrag im Strafregister.Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts
Art. 14
Vorerteilung des Bewilligung ist zu prüfen, ob der Bewerber zur Einbürgerung geeignet ist, insbesondere ob er:
a. in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist
b. mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist
c. die schweizerische Rechtsordnung beachtet
d. innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet.
Ich zitiere aus den Merkblätter des Kantons Luzern bezüglich dieses Artikels:Noch Fragen?Betreibungsrechtlicher Leumund und Steuerschulden
Grundsatz: Hängige Betreibungen, Verlustscheine oder ein Konkurs sind grundsätzlich ein Hindernis für die Einbürgerung
Beachten der Rechtsordung
Grundsatz: Personen, die Einträge im Strafregisterauszug haben oder gegen die eine Strafuntersuchung hängig ist, können in der Regel nicht eingebürgert werden.
Hammarby IF de gör av Sverige !
Assauer sagt was andere denken
TB: "hra depp! ©®™"
Assauer sagt was andere denken
TB: "hra depp! ©®™"
Diese Richtlinien werden so gehandhabt. Bürgerrechtskommission hat Einsicht in alle Akten. Dann geht der Entscheid zu Kanton und Bund (EJPD) welche jeweils ebenfalls das OK für eine Einbürgerung geben müssen und bei einem Eintrag im Strafregister oder in einer Fiche (hohoho) geben die ihr OK nicht.hra hat geschrieben:schön dass du daran glaubst!dragao hat geschrieben:Kann ich belegen:Legia hat geschrieben: Und du belügst die Forumteilnehmer. Oder kannst du diese Aussage belegen? Wohl nicht oder?Dieser Artikel verhindert die Einbürgerung von Personen mit einem Eintrag im Strafregister.Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts
Art. 14
Vorerteilung des Bewilligung ist zu prüfen, ob der Bewerber zur Einbürgerung geeignet ist, insbesondere ob er:
a. in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist
b. mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist
c. die schweizerische Rechtsordnung beachtet
d. innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet.
Ich zitiere aus den Merkblätter des Kantons Luzern bezüglich dieses Artikels:Noch Fragen?Betreibungsrechtlicher Leumund und Steuerschulden
Grundsatz: Hängige Betreibungen, Verlustscheine oder ein Konkurs sind grundsätzlich ein Hindernis für die Einbürgerung
Beachten der Rechtsordung
Grundsatz: Personen, die Einträge im Strafregisterauszug haben oder gegen die eine Strafuntersuchung hängig ist, können in der Regel nicht eingebürgert werden.
guter input.. wenn die bullen nicht bereit sind verbrechen aufzuklären, bringt es auch nichts wenn die gesetze zur bestrafung noch so scharf sind..lucerne hat geschrieben:alle schon ausgeraubt, vergewaltigt oder sogar beinahe umgebracht worden von einem ausländer - notabene in der schweiz?
L U C E R N E - Till I Die!
Kämpfe Lozärn, Kämpfe Lozärn!
mer wend Euch gwönne gseh!
Kämpfe Lozärn, Kämpfe Lozärn!
mer wend Euch gwönne gseh!
Master (am Do 20. Okt 2005 22:24 ) hat geschrieben:ich sage immer das gleiche.. dass er dem verein helfen wird, davon bin ich überzeugt!
dass er der fanszene schaden wird, davon bin ich genau so überzeugt! aber ich hoffe wir werden das überstehen!
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- Registriert: 26. Apr 2003, 00:29
sowohl ausschaffungsinitiative wie auch gegenvorschlag sind beides mogelpackungen. denn so lange das vollzugsproblem nicht gelöst ist, verkaufen beide ansätze lösungen, die in der praxis schlicht nicht umsetzbar sind. die ausschaffungen scheitern heute in ihrer mehrzahl nicht an kuscheligen richtern und netten behörden, sondern schlicht und einfach an der fehlenden rücknahmebereitschaft der herkunftsländer. hier gilts anzusetzen, liebe svp!Frizzel hat geschrieben:was spricht dagegen?
weil eine wegweisung aktuell keine strafe, sondern ein verwaltungsakt ist (vergleichbar mit einem entzug des führerscheins), kann von einer unterschiedlichen bestrafung nicht die rede sein. nicht dass ich diese begründung gut finde, aber es ist so.Heiri hat geschrieben:Das selbe Vergehen wird je nach Herkunft des Täters verschieden bestraft, bin kein Jurist, aber wie ist das mit dem Grundsatz "Vor dem Gesetze sind alle gleich" vereinbar?
ja, eine. obwohl im zitierten text ausdrücklich von einem "grundsatz" die rede ist, an den sich die einbürgernde instanz "in der regel" zu halten habe, versprichst du ganz absolut, dass ein strafregistereintrag die einbürgerung "verhindert". dir ist klar, dass dein schluss in dieser pauschalen form falsch ist?dragao hat geschrieben:Noch Fragen?Beachten der Rechtsordung
Grundsatz: Personen, die Einträge im Strafregisterauszug haben oder gegen die eine Strafuntersuchung hängig ist, können in der Regel nicht eingebürgert werden.
das ist mir klar. Es gibt ja sehr geringfügige Vergehen die zu einem Strafregistereintrag führen z.b. kleine Verkehrsdelikte wie geringe Geschwindigkeitsübertretungen, in solchen Fällen wäre es verfehlt eine Einbürgerung nur aus diesem Grund abzulehnen.UNDERCOVER hat geschrieben:sowohl ausschaffungsinitiative wie auch gegenvorschlag sind beides mogelpackungen. denn so lange das vollzugsproblem nicht gelöst ist, verkaufen beide ansätze lösungen, die in der praxis schlicht nicht umsetzbar sind. die ausschaffungen scheitern heute in ihrer mehrzahl nicht an kuscheligen richtern und netten behörden, sondern schlicht und einfach an der fehlenden rücknahmebereitschaft der herkunftsländer. hier gilts anzusetzen, liebe svp!Frizzel hat geschrieben:was spricht dagegen?
weil eine wegweisung aktuell keine strafe, sondern ein verwaltungsakt ist (vergleichbar mit einem entzug des führerscheins), kann von einer unterschiedlichen bestrafung nicht die rede sein. nicht dass ich diese begründung gut finde, aber es ist so.Heiri hat geschrieben:Das selbe Vergehen wird je nach Herkunft des Täters verschieden bestraft, bin kein Jurist, aber wie ist das mit dem Grundsatz "Vor dem Gesetze sind alle gleich" vereinbar?
ja, eine. obwohl im zitierten text ausdrücklich von einem "grundsatz" die rede ist, an den sich die einbürgernde instanz "in der regel" zu halten habe, versprichst du ganz absolut, dass ein strafregistereintrag die einbürgerung "verhindert". dir ist klar, dass dein schluss in dieser pauschalen form falsch ist?dragao hat geschrieben:Noch Fragen?Beachten der Rechtsordung
Grundsatz: Personen, die Einträge im Strafregisterauszug haben oder gegen die eine Strafuntersuchung hängig ist, können in der Regel nicht eingebürgert werden.
Ich werde stimmen
- Nein zur Iniative
- Nein zum Gegenvorschlag
Beide gehen zu weit und sind mit den demokratischen Werten wie die der Schweiz nicht zuvereinbaren. Ein Gesetz soll für alle gleich sein. Darum kann man zu keiner dieser 2 Vorlagen Ja sagen. Damit möchte ich aber nicht sagen das alles gut ist. Es gillt unsere Gesetze zu verbessern und anzupassen wie ....
- Soialbetrug härter zu bestrafen
- Längere Haftzeiten für div. Vergehen wie Rasen mit Todesfolge
- Berücksichtigung der Zeit welche in der Schweiz verbracht wurde
- Ausschaffung für Schwerst-Kriminelle (was heute ja zum Teil schon praktiziert wird)
- Nein zur Iniative
- Nein zum Gegenvorschlag
Beide gehen zu weit und sind mit den demokratischen Werten wie die der Schweiz nicht zuvereinbaren. Ein Gesetz soll für alle gleich sein. Darum kann man zu keiner dieser 2 Vorlagen Ja sagen. Damit möchte ich aber nicht sagen das alles gut ist. Es gillt unsere Gesetze zu verbessern und anzupassen wie ....
- Soialbetrug härter zu bestrafen
- Längere Haftzeiten für div. Vergehen wie Rasen mit Todesfolge
- Berücksichtigung der Zeit welche in der Schweiz verbracht wurde
- Ausschaffung für Schwerst-Kriminelle (was heute ja zum Teil schon praktiziert wird)

