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Ausschaffungsinitiative

Was stimmt ihr?

Umfrage endete am 28. Nov 2010, 15:20

Ja zur Vorlage
51
56%
Nein zur Vorlage
17
19%
Ja zum Gegenvorschlag
13
14%
Nein zum Gegenvorschlag
3
3%
Ich stimme nicht!
7
8%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 91

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hackejunge
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Beitrag von hackejunge »

dragao hat geschrieben:Unter aller Sau ist die Kampagne der SVP:

http://www.20min.ch/diashow/5362/flyerg ... 6e81be.jpg

Mit dieser Kampagne verarscht, nein belügt, die SVP den Bürger nach Strich und Faden. Ein vorbestrafter Ausländer hat niemals die Möglichkeit eingebürgert zu werden.
zum Glück haben sie noch ein Musterstimmzettel + Anleitung abgebildet, damit auch der SVP Wähler weiss wie man einen Stimmzettel richtig ausfüllt..
the_wolf
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Beitrag von the_wolf »

wann POLITTALK in der ZONE?

pro seite: legia / kampfwurm
contra seite : hässig AL / klamdo

Moderation: maré brothers
steve
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Beitrag von steve »

Frizzel hat geschrieben:
steve hat geschrieben:bin nicht wirklich fan von "die schweiz den schweizern" und solchen sprüchen. deshalb kann meiner ansicht nach das haus nicht dir/euch gehören, sondern ihr habt einfach beide das recht für immer da zu wohnen, weil ihr in eurem pass den grundriss eben dieses hauses habt und sascha nicht, obwohl er möglicherweise schon genau so lange da wohnt wie ihr.
DAS sehe ich halt anders und deshalb werden wir wohl nie auf einen gleichen Nenner kommen.
Wenn jemand genug lange hier wohnt, Gesetze respektiert und sich gut integriert, hat dieser jemand die Möglichkeit, den Schweizer Pass zu beantragen und den anderen Pass abzugeben (er kann ihn sogar behalten in der Schweiz und dann für die serbische Fussball Nationalmannschaft spielen :roll: ).
Sobald er die Schweizer Staatsbürgerschaft hat, darf er hier abstimmen und ist vor dem Gesetz gleich wie jeder andere Schweizer auch UND kann nicht mehr ausgeschafft werden!
beantragen ok, aber wie du sicher weist, wird einem die einbürgerung in den meisten gemeinden nicht gerade leicht gemacht. diese option besteht also nur teils. zudem haben die einbürgerungen mit dieser initiative nicht wirklich etwas zu tun, aber das scheint auch die SVP noch nicht mitgekriegt zu haben.. seis drum:
Frizzel hat geschrieben:deshalb werden wir wohl nie auf einen gleichen Nenner kommen.
DAS wusste ich schon vorher. wollte eigentlich nur aufzeigen, dass dein vergleich mit dem haus nicht wirklich wasserdicht war. that's it.
Zuletzt geändert von steve am 22. Okt 2010, 17:29, insgesamt 1-mal geändert.
"Wer sich vor nichts Grossem fürchtet, der hat vor jeder Kleinigkeit Schiss. Gerade der postmoderne Relativismus führt dazu, dass wir nichts mehr relativieren können. So werden wir bei jeder minimalen Gelegenheit zu reaktionären Mimosen, die sofort nach Repressionsmassnahmen rufen und sich auch beträchtliche Zumutungen - wie zum Beispiel Leibesvisitationen, Nacktscannen, Rauchverbote, Bologna-Reformen oder massive Umverteilungen gesellschaftlichen Reichtums - gerne gefallen lassen."
- Robert Pfaller -

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Legia
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Beitrag von Legia »

hackejunge hat geschrieben:
dragao hat geschrieben:Unter aller Sau ist die Kampagne der SVP:

http://www.20min.ch/diashow/5362/flyerg ... 6e81be.jpg

Mit dieser Kampagne verarscht, nein belügt, die SVP den Bürger nach Strich und Faden. Ein vorbestrafter Ausländer hat niemals die Möglichkeit eingebürgert zu werden.
zum Glück haben sie noch ein Musterstimmzettel + Anleitung abgebildet, damit auch der SVP Wähler weiss wie man einen Stimmzettel richtig ausfüllt..
Wieso SVP Wähler? Gemäss letzter Umfrage stimmen sogar 30 % der SP (!!) Wähler für die Initiative.
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dragao
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Beitrag von dragao »

Legia hat geschrieben:
dragao hat geschrieben:Mit dieser Kampagne verarscht, nein belügt, die SVP den Bürger nach Strich und Faden. Ein vorbestrafter Ausländer hat niemals die Möglichkeit eingebürgert zu werden.
Und du belügst die Forumteilnehmer. Oder kannst du diese Aussage belegen? Wohl nicht oder?
Kann ich belegen:
Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts

Art. 14
Vorerteilung des Bewilligung ist zu prüfen, ob der Bewerber zur Einbürgerung geeignet ist, insbesondere ob er:
a. in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist
b. mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist
c. die schweizerische Rechtsordnung beachtet
d. innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet.
Dieser Artikel verhindert die Einbürgerung von Personen mit einem Eintrag im Strafregister.

Ich zitiere aus den Merkblätter des Kantons Luzern bezüglich dieses Artikels:
Betreibungsrechtlicher Leumund und Steuerschulden

Grundsatz: Hängige Betreibungen, Verlustscheine oder ein Konkurs sind grundsätzlich ein Hindernis für die Einbürgerung

Beachten der Rechtsordung

Grundsatz: Personen, die Einträge im Strafregisterauszug haben oder gegen die eine Strafuntersuchung hängig ist, können in der Regel nicht eingebürgert werden.
Noch Fragen?
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TW II
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Beitrag von TW II »

Wird sowieso ein JA geben.... so what.
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hra
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Beitrag von hra »

dragao hat geschrieben:
Legia hat geschrieben:
dragao hat geschrieben:Mit dieser Kampagne verarscht, nein belügt, die SVP den Bürger nach Strich und Faden. Ein vorbestrafter Ausländer hat niemals die Möglichkeit eingebürgert zu werden.
Und du belügst die Forumteilnehmer. Oder kannst du diese Aussage belegen? Wohl nicht oder?
Kann ich belegen:
Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts

Art. 14
Vorerteilung des Bewilligung ist zu prüfen, ob der Bewerber zur Einbürgerung geeignet ist, insbesondere ob er:
a. in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist
b. mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist
c. die schweizerische Rechtsordnung beachtet
d. innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet.
Dieser Artikel verhindert die Einbürgerung von Personen mit einem Eintrag im Strafregister.

Ich zitiere aus den Merkblätter des Kantons Luzern bezüglich dieses Artikels:
Betreibungsrechtlicher Leumund und Steuerschulden

Grundsatz: Hängige Betreibungen, Verlustscheine oder ein Konkurs sind grundsätzlich ein Hindernis für die Einbürgerung

Beachten der Rechtsordung

Grundsatz: Personen, die Einträge im Strafregisterauszug haben oder gegen die eine Strafuntersuchung hängig ist, können in der Regel nicht eingebürgert werden.
Noch Fragen?
schön dass du daran glaubst!
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Assauer sagt was andere denken

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dragao
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Beitrag von dragao »

hra hat geschrieben:
dragao hat geschrieben:
Legia hat geschrieben: Und du belügst die Forumteilnehmer. Oder kannst du diese Aussage belegen? Wohl nicht oder?
Kann ich belegen:
Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts

Art. 14
Vorerteilung des Bewilligung ist zu prüfen, ob der Bewerber zur Einbürgerung geeignet ist, insbesondere ob er:
a. in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist
b. mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist
c. die schweizerische Rechtsordnung beachtet
d. innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet.
Dieser Artikel verhindert die Einbürgerung von Personen mit einem Eintrag im Strafregister.

Ich zitiere aus den Merkblätter des Kantons Luzern bezüglich dieses Artikels:
Betreibungsrechtlicher Leumund und Steuerschulden

Grundsatz: Hängige Betreibungen, Verlustscheine oder ein Konkurs sind grundsätzlich ein Hindernis für die Einbürgerung

Beachten der Rechtsordung

Grundsatz: Personen, die Einträge im Strafregisterauszug haben oder gegen die eine Strafuntersuchung hängig ist, können in der Regel nicht eingebürgert werden.
Noch Fragen?
schön dass du daran glaubst!
Diese Richtlinien werden so gehandhabt. Bürgerrechtskommission hat Einsicht in alle Akten. Dann geht der Entscheid zu Kanton und Bund (EJPD) welche jeweils ebenfalls das OK für eine Einbürgerung geben müssen und bei einem Eintrag im Strafregister oder in einer Fiche (hohoho) geben die ihr OK nicht.
lucerne
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Beitrag von lucerne »

mein gott, 6 seiten, habt ihr echt keine anderen probleme? :shock:
alle schon ausgeraubt, vergewaltigt oder sogar beinahe umgebracht worden von einem ausländer - notabene in der schweiz?
jossen hat geschrieben:Lucerne hatte immer recht! Asche über mein Haupt
Master
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Beitrag von Master »

lucerne hat geschrieben:alle schon ausgeraubt, vergewaltigt oder sogar beinahe umgebracht worden von einem ausländer - notabene in der schweiz?
guter input.. wenn die bullen nicht bereit sind verbrechen aufzuklären, bringt es auch nichts wenn die gesetze zur bestrafung noch so scharf sind..
L U C E R N E - Till I Die!

Kämpfe Lozärn, Kämpfe Lozärn!
mer wend Euch gwönne gseh!

Master (am Do 20. Okt 2005 22:24 ) hat geschrieben:ich sage immer das gleiche.. dass er dem verein helfen wird, davon bin ich überzeugt!
dass er der fanszene schaden wird, davon bin ich genau so überzeugt! aber ich hoffe wir werden das überstehen!
Master hat geschrieben: 4. Mär 2021, 10:55 Danke sonnenkönnig*
*meine Prophezeiung in der Signatur ist kolossal falsch.. Die Fanszene hat sich geeint und geformt durch ihn, um den Verein steht es schlechter als erwartet..
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UNDERCOVER
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Beitrag von UNDERCOVER »

Frizzel hat geschrieben:was spricht dagegen?
sowohl ausschaffungsinitiative wie auch gegenvorschlag sind beides mogelpackungen. denn so lange das vollzugsproblem nicht gelöst ist, verkaufen beide ansätze lösungen, die in der praxis schlicht nicht umsetzbar sind. die ausschaffungen scheitern heute in ihrer mehrzahl nicht an kuscheligen richtern und netten behörden, sondern schlicht und einfach an der fehlenden rücknahmebereitschaft der herkunftsländer. hier gilts anzusetzen, liebe svp!
Heiri hat geschrieben:Das selbe Vergehen wird je nach Herkunft des Täters verschieden bestraft, bin kein Jurist, aber wie ist das mit dem Grundsatz "Vor dem Gesetze sind alle gleich" vereinbar?
weil eine wegweisung aktuell keine strafe, sondern ein verwaltungsakt ist (vergleichbar mit einem entzug des führerscheins), kann von einer unterschiedlichen bestrafung nicht die rede sein. nicht dass ich diese begründung gut finde, aber es ist so.
dragao hat geschrieben:
Beachten der Rechtsordung

Grundsatz: Personen, die Einträge im Strafregisterauszug haben oder gegen die eine Strafuntersuchung hängig ist, können in der Regel nicht eingebürgert werden.
Noch Fragen?
ja, eine. obwohl im zitierten text ausdrücklich von einem "grundsatz" die rede ist, an den sich die einbürgernde instanz "in der regel" zu halten habe, versprichst du ganz absolut, dass ein strafregistereintrag die einbürgerung "verhindert". dir ist klar, dass dein schluss in dieser pauschalen form falsch ist?
Jack
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Beitrag von Jack »

Gegen die Rentenreform!
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dragao
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Beitrag von dragao »

UNDERCOVER hat geschrieben:
Frizzel hat geschrieben:was spricht dagegen?
sowohl ausschaffungsinitiative wie auch gegenvorschlag sind beides mogelpackungen. denn so lange das vollzugsproblem nicht gelöst ist, verkaufen beide ansätze lösungen, die in der praxis schlicht nicht umsetzbar sind. die ausschaffungen scheitern heute in ihrer mehrzahl nicht an kuscheligen richtern und netten behörden, sondern schlicht und einfach an der fehlenden rücknahmebereitschaft der herkunftsländer. hier gilts anzusetzen, liebe svp!
Heiri hat geschrieben:Das selbe Vergehen wird je nach Herkunft des Täters verschieden bestraft, bin kein Jurist, aber wie ist das mit dem Grundsatz "Vor dem Gesetze sind alle gleich" vereinbar?
weil eine wegweisung aktuell keine strafe, sondern ein verwaltungsakt ist (vergleichbar mit einem entzug des führerscheins), kann von einer unterschiedlichen bestrafung nicht die rede sein. nicht dass ich diese begründung gut finde, aber es ist so.
dragao hat geschrieben:
Beachten der Rechtsordung

Grundsatz: Personen, die Einträge im Strafregisterauszug haben oder gegen die eine Strafuntersuchung hängig ist, können in der Regel nicht eingebürgert werden.
Noch Fragen?
ja, eine. obwohl im zitierten text ausdrücklich von einem "grundsatz" die rede ist, an den sich die einbürgernde instanz "in der regel" zu halten habe, versprichst du ganz absolut, dass ein strafregistereintrag die einbürgerung "verhindert". dir ist klar, dass dein schluss in dieser pauschalen form falsch ist?
das ist mir klar. Es gibt ja sehr geringfügige Vergehen die zu einem Strafregistereintrag führen z.b. kleine Verkehrsdelikte wie geringe Geschwindigkeitsübertretungen, in solchen Fällen wäre es verfehlt eine Einbürgerung nur aus diesem Grund abzulehnen.
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Gunner
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Beitrag von Gunner »

Ich werde stimmen

- Nein zur Iniative
- Nein zum Gegenvorschlag

Beide gehen zu weit und sind mit den demokratischen Werten wie die der Schweiz nicht zuvereinbaren. Ein Gesetz soll für alle gleich sein. Darum kann man zu keiner dieser 2 Vorlagen Ja sagen. Damit möchte ich aber nicht sagen das alles gut ist. Es gillt unsere Gesetze zu verbessern und anzupassen wie ....

- Soialbetrug härter zu bestrafen
- Längere Haftzeiten für div. Vergehen wie Rasen mit Todesfolge
- Berücksichtigung der Zeit welche in der Schweiz verbracht wurde
- Ausschaffung für Schwerst-Kriminelle (was heute ja zum Teil schon praktiziert wird)
Frizzel
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Beitrag von Frizzel »

Gunner hat geschrieben:Ein Gesetz soll für alle gleich sein.
Gunner hat geschrieben: - Berücksichtigung der Zeit welche in der Schweiz verbracht wurde
- Ausschaffung für Schwerst-Kriminelle (was heute ja zum Teil schon praktiziert wird)
:scratch:
D ZIIT ESCH RIIF!
Pavel Karpf - Nie vergessen!
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Gunner
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Beitrag von Gunner »

Lässt sich alles per Gesetz definieren Frizzel, inkl. den Schwerst-Kriminellen.
Frizzel
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Beitrag von Frizzel »

Gunner hat geschrieben:Lässt sich alles per Gesetz definieren Frizzel, inkl. den Schwerst-Kriminellen.
Alles was in der Initiative steht ebenfalls...
D ZIIT ESCH RIIF!
Pavel Karpf - Nie vergessen!
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kaliber
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Beitrag von kaliber »

ade merci!
rechtschreibefehler gehören zur allgemeinen belustigung und dürfen vom finder behaltet werden
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Bild

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Gunner
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Beitrag von Gunner »

Frizzel hat geschrieben:
Gunner hat geschrieben:Lässt sich alles per Gesetz definieren Frizzel, inkl. den Schwerst-Kriminellen.
Alles was in der Initiative steht ebenfalls...
Sagt keiner was anderes, nur gehen diese halt zu weit.
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hra
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Beitrag von hra »

zu wenig weit.
Hammarby IF de gör av Sverige !


Assauer sagt was andere denken

TB: "hra depp! ©®™"
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