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Straftheorie-Thread

Insider
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Re: Straftheorie-Thread

Beitrag von Insider »

Haxen-Paule hat geschrieben:
fesch hat geschrieben:
Insider hat geschrieben:http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/reg ... y/28282449

gerechte Bestrafung?
gemäss H-P und TWII müsste man ihn Lebenslang einsperren, da die Rückfallquote zu hoch ist (und er könnte ja ein Kind überfahren...)
ich suche grad einen beitrag von mir in dem ich mich dahingehend äussere verkehrssünder lebenslänglich hinter gitter bringen zu wollen.


finde keinen!
verkehrssünder? einer der mehrmals mit über 2 promille auto fährt und dies u.a. mit über 160 auf der autobahn ist für dich ein verkehrssünder? wie wäre es mit "potenzieller mörder"?
I'm going to make him an offer he can't refuse...

GEGEN DEN MODERNEN SCHIFFSBAU

offene beträge: CHF 50 von tjfcl, CHF 10 von LU-57, CHF 10 von chamäleon, CHF 10 von nelson, CHF 10 an seimon.

JASSOBIG RETTEN - NIEDER MIT DEN WETTEN!

Sammler hat geschrieben: Der FCL ist ein Verein, den man besser erst gar nicht beitreten sollte. Leistungen werden definitiv nicht honoriert. Jetzt auf Margiotta herumzuhacken ist absolut fehl am Platz. Kein Wunder, bekommt der FCL keine Mannschaft mehr zusammen, die mal einen Kübel stemmen wird. Nicht unter Swisspor, nicht unter Meyer. :clown:
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Re: Straftheorie-Thread

Beitrag von Haxen-Paule »

Insider hat geschrieben:verkehrssünder? einer der mehrmals mit über 2 promille auto fährt und dies u.a. mit über 160 auf der autobahn ist für dich ein verkehrssünder? wie wäre es mit "potenzieller mörder"?
also wäre eine verwahrung wohl angebrcht da bis jetzt völlig keine einsicht
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Geronimo
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Re: Straftheorie-Thread

Beitrag von Geronimo »

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Re: Straftheorie-Thread

Beitrag von Camel »

http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/ve ... y/13063678" onclick="window.open(this.href);return false;

Jetzt gehts los...
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TW II
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Re: Straftheorie-Thread

Beitrag von TW II »

grundsätzlich hab ich zu beginn der diskussion gesagt, dass diese person NIEMALS das recht haben darf, wieder "frei" herumzulaufen. mord, entführung und vergewaltigung - und so einer darf nach einigen jahren wieder "frei" herumlaufen. so einer gehört lebenslang versorgt. man kann ihn, sofern denn das gewünscht ist, auch dahingehend resozialieren, dass man ihm nach 10-20 jahren innerhalb der mauern mehr freiheit gewährt. aber niemals rauslassen, niemals. gibt halt taten, welche dermassen schlimm sind, dass man keine zweite chance verdient. das system ist hier viel zu lasch und bestraft vergehen total unverhältnissmässig. ich denke auch, dass niemand was dagegen hat, wenn man solch eine person dann einfach mal hinrichtet. oder wer trauert dieser person nach? wer glaubt jetzt noch daran, dass das ein guter mensch werden könnte....

ist halt meine meinung. ihr habt eure.
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Re: Straftheorie-Thread

Beitrag von Geronimo »

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Camel hat geschrieben:Jetzt gehts los...
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TurbojugendFCL
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Re: Straftheorie-Thread

Beitrag von TurbojugendFCL »

TW II hat geschrieben: gibt halt taten, welche dermassen schlimm sind, dass man keine zweite chance verdient.
TurbojugendFCL hat geschrieben:würde mich noch wundernehmen, wo tw die grenze setzt für seine kopfschuss- oder lebenslangjustiz

bei mord schon geschrieben. wie siehts bei vorsätzlicher tötung aus? wie bei eventualvorsätzlicher tötung? wie bei fahrlässiger tötung? und wie bei schwerer körperverletzung, wenn opfer z.b. nachher im rollstuhl ist?
:?:
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TW II
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Re: Straftheorie-Thread

Beitrag von TW II »

kannst gerne nochmals die erste seite dieses freds durchlesen, TJ. da ging ich explizit auf mord, vergewaltigung und missbrauch von kindern ein. hab ich irgendwo was von (eventual)-vorsätzlicher tötung, fahrlässiger tötung oder schwerer körperverletzung geschrieben? nicht dass ich wüsste. und ja, ich lese schon ab und zu mal was nochen auf strafprozess.ch. - und ich muss dabei oft den kopf schütteln. aber schins ist die mehrheit für diese laschheit... für mich unverständlich.

die oben erwähnten ersten drei delikte sind geplante, bewusste handlungen. und für das darfs kein zurück geben. umso schlimmer, wenns dann noch zum nen "wiederholungsfall" kommt. spätestens dann sollte man es sich zweimal überlegen, obs noch was bringt mit dieser person, oder ob man die kosten nicht besser einsparen sollte.

@geronimo: nette inputs von dir.
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Re: Straftheorie-Thread

Beitrag von Raubi »

Undercover hat geschrieben:Der Vollzug wird - Wohlverhalten des Inhaftierten vorausgesetzt - schrittweise gelockert.
Tagi hat geschrieben:Auch im Gefängnis zeigte der Täter ein auffälliges Verhalten. So habe er in der Haft eine Frau belästigt, berichtet «20 minutes». Über eine Anzeige sei er zuvor in Kontakt mit ihr getreten. Das Paar habe sogar geheiratet. Einmal habe er sie jedoch im Besuchszimmer gewürgt. In der Folge seien ihm die Aufenthalte in diesem Raum verboten worden. Daraufhin sei es zur Trennung gekommen. Dubois habe jedoch Rache geschworen – und versucht, einen Mitinsassen im Gefängnis dafür zu instrumentalisieren. Maries Mörder habe zahlreiche pornografische Bilder der Frau auf seinem Handy gehabt und daraus eine Website machen wollen, um die Frau blosszustellen.
Tagi hat geschrieben: Eine Therapie habe der Mann abgelehnt
Dieses Wohlverhalten wohl noch ziemlich dehnbarer Begriff...
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Re: Straftheorie-Thread

Beitrag von TurbojugendFCL »

TW II hat geschrieben:kannst gerne nochmals die erste seite dieses freds durchlesen, TJ. da ging ich explizit auf mord, vergewaltigung und missbrauch von kindern ein. hab ich irgendwo was von (eventual)-vorsätzlicher tötung, fahrlässiger tötung oder schwerer körperverletzung geschrieben? nicht dass ich wüsste. und ja, ich lese schon ab und zu mal was nochen auf strafprozess.ch. - und ich muss dabei oft den kopf schütteln. aber schins ist die mehrheit für diese laschheit... für mich unverständlich.

die oben erwähnten ersten drei delikte sind geplante, bewusste handlungen. und für das darfs kein zurück geben. umso schlimmer, wenns dann noch zum nen "wiederholungsfall" kommt. spätestens dann sollte man es sich zweimal überlegen, obs noch was bringt mit dieser person, oder ob man die kosten nicht besser einsparen sollte.

@geronimo: nette inputs von dir.
die vorsätzlche tötung ist eben auch geplant und bewusst, lieber tw. das meinte ich ja, dass das alles etwas komplexer ist als du denkst weisch

und nicht zu vergessen der totschlag...

vl zb hier noch interessant für dich: http://www.krim.unibe.ch/content/studiu ... 5D_ger.pdf


aber eben, gerne mal wieder diskussion bei bier :wink:
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Re: Straftheorie-Thread

Beitrag von Windfahne »

TurbojugendFCL hat geschrieben:dass das alles etwas komplexer ist als du denkst weisch
das soll glaubs noch öfters zutreffen...
"Even if you fall flat on your face - at least you are moving forward."
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Re: Straftheorie-Thread

Beitrag von TW II »

TurbojugendFCL hat geschrieben:
TW II hat geschrieben:kannst gerne nochmals die erste seite dieses freds durchlesen, TJ. da ging ich explizit auf mord, vergewaltigung und missbrauch von kindern ein. hab ich irgendwo was von (eventual)-vorsätzlicher tötung, fahrlässiger tötung oder schwerer körperverletzung geschrieben? nicht dass ich wüsste. und ja, ich lese schon ab und zu mal was nochen auf strafprozess.ch. - und ich muss dabei oft den kopf schütteln. aber schins ist die mehrheit für diese laschheit... für mich unverständlich.

die oben erwähnten ersten drei delikte sind geplante, bewusste handlungen. und für das darfs kein zurück geben. umso schlimmer, wenns dann noch zum nen "wiederholungsfall" kommt. spätestens dann sollte man es sich zweimal überlegen, obs noch was bringt mit dieser person, oder ob man die kosten nicht besser einsparen sollte.

@geronimo: nette inputs von dir.
die vorsätzlche tötung ist eben auch geplant und bewusst, lieber tw. das meinte ich ja, dass das alles etwas komplexer ist als du denkst weisch

und nicht zu vergessen der totschlag...

vl zb hier noch interessant für dich: http://www.krim.unibe.ch/content/studiu ... 5D_ger.pdf


aber eben, gerne mal wieder diskussion bei bier :wink:
wo hab ich bestritten, dass das, wo du sagst, ned so sei? ...
zum letzten: sowieso.
zu kutte: haha :), wieder chli am streuen..?
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Re: Straftheorie-Thread

Beitrag von sprayvenhoe »

jetzt mal ne ganz einfache frage... man verurteilt leute zum tode, welche sich anmassen überer anderer leute leben und sterben zu entscheiden, wendet bei der bestrafung aber genau diesen ansatz dann auch an... müsste man dann nicht auch alle "henker" hinrichten?
wäre vielleicht noch n guter ansatz um die weltbevölkerung zu regulieren...
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Re: Straftheorie-Thread

Beitrag von Frizzel »

sprayvenhoe hat geschrieben:jetzt mal ne ganz einfache frage... man verurteilt leute zum tode, welche sich anmassen überer anderer leute leben und sterben zu entscheiden, wendet bei der bestrafung aber genau diesen ansatz dann auch an... müsste man dann nicht auch alle "henker" hinrichten?
wäre vielleicht noch n guter ansatz um die weltbevölkerung zu regulieren...
wenn jemand eine andere person entführt und einsperrt, ist es dann legitim, diese person anschliessend als bestrafung einzusperren? oder müsste man den richter oder den strafvollzugsbeamten nicht auch einsperren?

PS: das hat nichts mit meinem benutzernamen zu tun...
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Re: Straftheorie-Thread

Beitrag von TW II »

seh ich erstaunilcherweise nicht so. einerseits ist da der mörder, welcher in kenntnis der konsequenz (tot) eine geplante untat macht, andererseits ist da der richter, welcher ihm zugrundeliegendes recht anwenden darf. danach ist der kreislauf geschlossen.
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Re: Straftheorie-Thread

Beitrag von sprayvenhoe »

TW II hat geschrieben:seh ich erstaunilcherweise nicht so. einerseits ist da der mörder, welcher in kenntnis der konsequenz (tot) eine geplante untat macht, andererseits ist da der richter, welcher ihm zugrundeliegendes recht anwenden darf. danach ist der kreislauf geschlossen.
nur wird der "extern herbeigeführte tot" ja grundsätzlich als untat betrachtet... insofern hat es nichts mehr mit erziehung oder bestrafung zu tun sondern einfach mit der auslöschung des täters... was meines erachtens nicht der sinn des rechtssystems sein darf
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Re: Straftheorie-Thread

Beitrag von TW II »

sprayvenhoe hat geschrieben:
TW II hat geschrieben:seh ich erstaunilcherweise nicht so. einerseits ist da der mörder, welcher in kenntnis der konsequenz (tot) eine geplante untat macht, andererseits ist da der richter, welcher ihm zugrundeliegendes recht anwenden darf. danach ist der kreislauf geschlossen.
nur wird der "extern herbeigeführte tot" ja grundsätzlich als untat betrachtet... insofern hat es nichts mehr mit erziehung oder bestrafung zu tun sondern einfach mit der auslöschung des täters... was meines erachtens nicht der sinn des rechtssystems sein darf
sorry, chli überspitzt jetzt, aber was ist an einem kopfschuss "extrem herbeigeführt"? anders sehe es bei steinigung oder so aus.
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Re: Straftheorie-Thread

Beitrag von Frizzel »

TW II hat geschrieben:
sprayvenhoe hat geschrieben:
TW II hat geschrieben:seh ich erstaunilcherweise nicht so. einerseits ist da der mörder, welcher in kenntnis der konsequenz (tot) eine geplante untat macht, andererseits ist da der richter, welcher ihm zugrundeliegendes recht anwenden darf. danach ist der kreislauf geschlossen.
nur wird der "extern herbeigeführte tot" ja grundsätzlich als untat betrachtet... insofern hat es nichts mehr mit erziehung oder bestrafung zu tun sondern einfach mit der auslöschung des täters... was meines erachtens nicht der sinn des rechtssystems sein darf
sorry, chli überspitzt jetzt, aber was ist an einem kopfschuss "extrem herbeigeführt"? anders sehe es bei steinigung oder so aus.
wer lesen kann ist im vorteil...
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Re: Straftheorie-Thread

Beitrag von TW II »

OK, verlesen.
:oops:
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Re: Straftheorie-Thread

Beitrag von Windfahne »

extreme faktoren und so :mrgreen:
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