FUSSBALL - Dem FC Wil ist die Lizenz von der Nationalliga vorerst verweigert worden. Alle anderen NLA-Klubs erhielten die Spielberechtigung in erster Instanz, einige allerdings nur mit Auflagen.
Die St. Galler, die nach dem Skandal um Ex-Präsident Andreas Hafen in grossen finanziellen Schwierigkeiten stecken, haben der Nationalliga ihren letzten Geschäftsbericht noch nicht abgeliefert. Im vergangenen Jahr hatten die St. Galler die Lizenz trotz fehlender Unterlagen auf Anhieb erhalten. Sie galten damals als Musterverein.
Die Auflagen, die einige NLA-Klubs erhalten haben, betreffen mehrheitlich die für den jeweiligen Verein festgelegten Überschuldungslimiten. Von den 12 Nationalliga-B-KLubs wurden fünf erstinstanzlich abgewiesen, nämlich Lausanne, Sion, Winterthur, Baden und der in Konkurs gegangene FC Lugano. Während Sion unvollständige Unterlagen einreichte, stecken Lausanne und Winterthur im Nachlassverfahren.
Die betroffenen Vereine können das erstinstanzliche Verdikt bei der Rekursinstanz für Lizenzen anfechten. Die endgültigen Entscheide fallen voraussichtlich Ende Juni. Die Lizenzkommission stellt nun ihre Arbeit ein. Die Nationalliga führt ein neues System ein, das nebst den finanziellen Verhältnissen der Vereine zum Beispiel auch die Infrastruktur und die Ausbildung berücksichtigt. (Si / 30. April 2003 13:27)
Der FCL erhielt die Lizenz A. Allerdings mit der Auflage das die Schuld 200'00 CHF nicht übersteigen darf. Und.....die Kommision darf bei Transfers die "gefährlich" sein könnten einsporuch erheben....
Gruss
Shaggy


