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Referendum BWIS ("Hooligan-Datenbank")

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LU-57
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Beitrag von LU-57 »

Mal wieder etwas aus der Presse...

Basler Zeitung vom 30. Mai 2006

«Ich habe juristische und praktische Bedenken»

DAS HOOLIGAN-GESETZ SEI «UNSORGFÄLTIG FORMULIERT» UND FÜR DIE POLIZEI WENIG PRAKTIKABEL, SAGT MARKUS MOHLER


INTERVIEW:MARTIN FURRER

Sicherheitsexperte Markus Mohler dämpft Hoffnungen in das Gesetz gegen Gewalt an Sportanlässen.

Herr Mohler, ist das Hooligan-Gesetz im Polizeialltag durchsetzbar?

Markus Mohler:Ich habe juristische und praktische Bedenken. Beim Rayonverbot etwa ist das schwierig. Die Polizei müsste ja in einem unter Umständen grossen Raum versuchen, diejenigen Personen herauszufiltern, gegen die ein solches Verbot ausgesprochen worden ist. Das ist äusserst personalintensiv und könnte auch zu erheblichen Verkehrsbehinderungen führen.

Verstösst das Gesetz gegen die Verfassung, wie das die Referendumsführer behaupten?

Zumindest für das geplante Ausreiseverbot sehe ich in unserer Verfassung keine Grundlage. Immerhin geht es um eine wesentliche Beschränkung eines Grundrechts. Es stellt sich ferner die Frage, ob der Bund überhaupt kompetent ist, einzelne Bestimmungen wie Rayonverbot, Meldeauflage oder Polizeigewahrsam zu erlassen: Denn die Polizeihoheit liegt nach wie vor bei den Kantonen. Auch der Bundesrat meldete Bedenken an. Das Parlament hat das Gesetz deshalb bis 2009 befristet.

Genau deshalb wird erwogen, die Gesetzesbestimmungen nach 2009 im Rahmen eines kantonalen Konkordates weiterzuführen. Ist das sinnvoll?

Nicht wirklich. Sinnvoller wäre es, ein neues, gesamtschweizerisches Polizei-Rahmengesetz zu schaffen, das die Polizeihoheit der Kantone nicht tangiert, aber alle Fälle regelt, in denen Grundrechte betroffen sind.

Ist das Hooligan-Gesetz also Flickwerk?

Es schafft neue Spielregeln in einem Gebiet der inneren Sicherheit, das gesetzgeberisch ohnehin schon stark zersplittert ist. Das ist nicht optimal.

Der Kanton Basel-Stadt fordert den Bund auf, nicht nur repressiv tätig zu werden, sondern auch präventiv -indem er beispielsweise Fanprojekte fördert. Ist das mehr als bloss ein Einfordern von Bundessubventionen?

Nichts gegen Prävention, aber hier müssten die Kantone alleine tätig werden. Zudem stellt sich die Frage, ob Leute wie diejenigen, die zur «Schande von Basel» beigetragen haben, für Prävention überhaupt zugänglich sind.

Die Stadt Zürich betreibt die Zentralstelle gegen Hooliganismus. Der Bund will zusätzlich eine Hooligan-Datenbank schaffen. Basel-Stadt kritisiert, die Zuständigkeiten seien nicht klar geregelt.

Diese Auffassung teile ich. Die Daten der Zürcher Stelle müssten in die neue Datenbank überführt werden. Zwei Datenbanken gleichzeitig zu betreiben, macht keinen Sinn.

Das Bundesamt für Polizei will aber beide Institutionen beibehalten.

Ich habe Bedenken. Man kann von der Polizei nicht erwarten, dass sie an zwei Stellen Abfragen macht. Es braucht ausserdem präzisere Vorgaben, um klar zu stellen, welche Daten unter welchen Umständen in die neue Datenbank aufgenommen werden dürfen. Das ist im Verordnungs-Entwurf zu wenig präzis geregelt. Überhaupt sind Gesetz und Verordnung sehr unsorgfältig formuliert: Mal ist von «gewalttätigen» Personen die Rede, dann von «nachweislich gewalttätigen» Personen. Und ausgerechnet die härteste Sanktion des Polizeigewahrsams basiert bloss auf «Hinweisen» darauf, dass sich jemand gewalttätig verhalten möchte. Auch findet sich ein Zirkelschluss für die Aufnahme in diese Datenbank, was nicht angeht. Die Polizei müsste also künftig aufgrund von rechtlich unsauberen Grundlagen Entscheide treffen. Das ist schon für die Polizei in der Praxis nicht fair.

Sie argumentieren ähnlich wie die linke Gegnerschaft. Haben Sie das Referendum mit unterzeichnet?

Nein, ich argumentiere nicht politisch. Aber ich muss sagen: Das Parlament hat sehr schnell, aber leider auch sehr unsorgfältig legiferiert.

Markus Mohler, Ex-Kommandant der Basler Kantonspolizei, ist Dozent für öffentliches Recht, speziell Sicherheits- und Polizeirecht, an der Uni Basel. Er berät die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit im EDA in Fragen der europäischen Justiz- und Polizeireform in Transitionsländern.
STADION ALLMEND 1934 - 2009
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«Stellen sie sich vor, ein Pyro mit 2000 Grad trifft ein Kind und das Kind stirbt. Was sagen Sie dann?»
«Gewaltanwendungen gab es zwar keine, es hätte aber auch anders kommen können!»
Romano Simioni, Allmend-Buch, 2009 hat geschrieben:Das KKL ist kein Ort, der für uns Luzerner und Innerschweizer
gemacht wurde, sondern ein Ort, der in erster Linie dazu da ist,
dem Prestige der Stadt gut zu tun. Ich befürchte, dass das neue
Stadion eher ein KKL des modernen Fusballs wird und nicht eine
lebendige Volksbühne, wie es die so sympathisch unperfekte
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Beitrag von LU-57 »

Hooligan- Gesetz: Meinungen sind gemacht – Unterschriftensammler leiden

Während Spielen sind sie sich spinnefeind. Doch der Kampf gegen das Hooligan- Gesetz vereint die Fans. Das Sammeln von Unterschriften ist hart.

Von Walter Sturzenegger, Zürich
Tages-Anzeiger vom 6.6.2006

« Verrecked alli! » Mitunter schlägt den jungen Leuten blanker Hass entgegen, wenn sie Passanten um die Unterschrift bitten. Sie stehen an der Bahnhofstrasse, am Bahnhof Oerlikon, bei der Schmiede Wiedikon und am Limmatplatz und kämpfen gegen das BWIS, das « Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit » . Sie wählen den offiziellen Begriff bewusst und lösen damit Stirnrunzeln aus. Denn bekannt ist die Gesetzesänderung nur unter dem Begriff « Hooligan- Gesetz » .

Besser Fichen sagen als Hooligans

Harzig laufe es, sagt Silvan. Der 21- jährige GC- Fan hat sich am Samstag an der Bahnhofstrasse postiert, im Rücken das Pestalozzi- Denkmal, neben sich Türken, die auf die Unterdrückung nicht persischer Völker im Iran aufmerksam machen, und die « Bürgerrechtskommission gegen Menschenrechtsverletzungen durch die Psychiatrie » . Silvan ist in der Fangruppe Blue- Side aktiv und im nationalen Referendumskomitee. Nur wenige Unterschriften werde er bis zum Abend gesammelt haben, vermutet er, obwohl Tausende an ihm vorbeiflanieren, den Kinderwagen schiebend, an den Händen Einkaufstaschen, um den Hals Fotoapparate.

« Es geht plötzlich besser » , freut sich hingegen Steph am Limmatplatz. Der 20- Jährige vom Fanklub Blue Eagles der Kloten Flyers hat die Taktik geändert. « Das Wort Hooligan nehme ich nicht mehr in den Mund. Da fiel den Leuten der Laden runter. » Jetzt spricht er vom « neuen Staatsschutzgesetz » und vom « Fichenstaat » . Und nimmt nur noch Leute ins Visier, die Erfolg versprechen: jüngere, locker Gekleidete, die mindestens 18- jährig, Schweizer und damit stimmberechtigt zu sein versprechen.

Viele der Unterschriftensammlerinnen und - sammler engagieren sich zum ersten Mal für eine Volksabstimmung. Sie tragen unauffällige T- Shirts, keine Fanmontur; nur nicht provozieren. Erst beim Nachfragen erfährt man, dass GC- und FCZ-, Kloten- und ZSC- Fans das Gesetz kämpfen. « Kein Problem » , sagt die 27- jährige K. aus der FCZ- Südkurve, die anonym bleiben will. « Wir hassen uns nur 90 Minuten lang intensiv. » Nach dem Spiel sei alles vorbei. « Ich habe eine Freundin, die ist FC- Basel- Fan! » An der Bahnhofstrasse sind gar Fans aus Basel als Sammler eingeteilt – sie erscheinen dann allerdings aus unbekannten Gründen doch nicht.

Arbeitslose, Drögeler und Krawallbrüder gehörten eingesperrt, wettert ein Passant. « Weg mit dem Abschaum » , ereifert sich die Frau an seinem Arm. In den Stadien tönts oft nicht anders. Derbe Worte sei er sich gewohnt, sagt der 21- jährige GC- Fan Raphael.

Trotzdem: Als Kriminelle und Terroristen bezeichnet zu werden, « tut schon weh » . Abschrecken lässt er sich nicht. « Die Leute sind schlecht informiert » , stellt Raphaels Kollege fest. Umso wichtiger sei es, mit ihnen zu diskutieren. « Wenn jemand zuhört, ist das schon ein Erfolg. » Silvan betont, auch er wolle keine Gewalttäter im Stadion. Doch das neue Gesetz öffne « der Willkür Tür und Tor » . Was dies heisse, habe er erfahren. « Ich erhielt Stadionverbot, obwohl ich unschuldig war. » Er wolle mit seinen Kindern gefahrlos ins Stadion, wirft ein Passant ein. Für einmal kann FCZ- Anhängerin Manuela ausholen. Die heutigen Gesetze genügten, argumentiert sie. Die Polizei könne eingreifen, wenn jemand nachweislich gewalttätig werde. Bei der Prävention hingegen hapere es. Niemand wolle Geld lockermachen für Fanprojekte. Die Fans in der Südkurve etwa seien in der Lage, selbst zum Rechten zu schauen. Das brauche aber Zeit. Wegen seines Erfolgs ziehe der FCZ in Massen neue Anhänger an, die erst integriert werden müssten. Das sei zu schaffen, ohne dass 12- Jährige in einer Datenbank registriert und 15- Jährige mit Präventivhaft bedroht werden müssten.

Am Nachmittag tauchen in der Bahnhofstrasse rot- weisse Fahnen, Schals und Trikots auf – Fans unterwegs zum Schweiz- China- Spiel im Hardturm. Die Chance, ein paar weitere Unterschriften zu sammeln. Silvan winkt ab. Die rotweissen Jugendlichen empören sich, sie seien keine Krawallanten, ergreifen ihre Bierflaschen und ziehen von dannen. Das « gesponserte Fahnenmeer » , erklärt Silvan, sei etwas für Leute vom Land, nicht aber für treue Anhänger von Klubs.

50 000 Unterschriften nötig

Nach sechs Stunden Überzeugungsarbeit haben die rund 30 Fans ein paar Hundert Unterschriften gesammelt. Einige zweifeln daran, dass die nötigen 50 000 bis 13. Juli zu schaffen sind. Ans Aufgeben denken sie trotzdem nicht. Zur WM- Eröffnung am Freitag und am Christopher Street Day am Samstag werden sie erneut unterwegs sein.
« Wir hassen uns nur neunzig Minuten lang intensiv. » K., FCZ- SÜDKURVE


Hier schon mal vorab ein Text, der vom Referendumskomitee Zürich verfasst wurde und der nächsten Donnerstag im «P.S.», der wöchentlichen Zeitung der Sozialdemokratischen Partei der Stadt Zürich erscheinen wird.

«Hooligan-Gesetz»

Wie das Spiel verloren geht

Am 13. Juli läuft die Referendumsfrist gegen das BWIS («Hooligan-Gesetz») ab. Zürcher Fussballfans nehmen Stellung, weshalb sie dieses Gesetz bekämpfen und was für weitreichende Folgen es haben wird.

Mitte April formierte sich ein nationales Komitee aus zahlreichen Fussball- und Eishockeyfans aus der ganzen Schweiz, um gegen das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) das Referendum zu ergreifen. Mittlerweile erhielten sie Unterstützung von verschiedenen Parteien, Politikern und Juristinnen.

Was finden Politiker wie Fussballfans an diesem Gesetz, das in der Öffentlichkeit als «Hooligan-Gesetz» bekannt wurde, Besorgnis erregend?

- Das BWIS setzt die Unschuldsvermutung ausser Kraft: Für die Aufnahme in eine nationale Datenbank («HOOGAN») reicht bereits die «glaubwürdige» Aussage von privaten Sicherheitskräften im und vor dem Stadion. Es kommt zu keiner Anhörung und keinem strafrechtlichen Verfahren – dieses Vorgehen widerspricht unseren Grundrechten.
- Eine unabhängige Kontrolle der Datenbank ist nicht gewährleistet, eine neue Fichen-Sammlung droht. Bereits Kinder ab 12 Jahren können darin erfasst werden.
- Gegen in «HOOGAN» erfasste Personen können Zwangsmassnahmen wie Rayonverbot, Meldeauflage, Ausreisesperre oder Präventivhaft verhängt werden. Wiederum ohne gerichtlichen Nachweis, sondern auf blossen Verdacht hin.
- Das Gesetz ist verfassungswidrig: Der Bund hat für polizeiliche Zwangsmassnahmen keine Zuständigkeit.

Wir Fussballfans machen seit längerem Erfahrungen mit repressiven Massnahmen. Bereits heute werden Stadionverbote auf blosse Verdachtsmomente hin verhängt. Und bereits heute treffen diese Massnahmen zum Teil die falschen Personen: Im vergangenen Herbst hängte ein FCZ-Fan im Stadion von Aarau nach dem Spiel eine Fahne ab, die neben seiner eigenen am Zaun platziert war. Erst beim Zusammenlegen bemerkte er, dass darauf die dänische Nationalflagge zu einem Hakenkreuz entfremdet worden war (wohl als Kritik an den massiven Polizeiübergriffen gegen FCZ-Fans während des UEFA-Cup-Spiels in Kopenhagen). Beim Ausgang wurde der Fan verhaftet und erhielt umgehend ein Stadionverbot wegen rassistischer Propaganda, obwohl es nicht seine eigene Fahne war und Rassismus in krassem Gegensatz zu den Überzeugungen dieses (uns bekannten) Fans steht.

Dieser Vorfall ist exemplarisch für viele weitere bereits verhängte Stadionverbote in der Schweiz. In Zukunft landen Personen mit Stadionverbot sofort in der nationalen Datenbank. Beispiele aus Deutschland, das eine solche Datenbank schon länger kennt, zeigen, dass aber auch zahlreiche Fans erfasst werden, die nicht einmal ein Stadionverbot haben und nachweislich nicht negativ aufgefallen sind. Ein Verdacht oder die blosse Zugehörigkeit zu einer «Fangruppe» reicht offenbar als Begründung. Wir befürchten, dass mit dem BWIS auch bei uns willkürlich und zahlreich Fans fichiert werden.

Wie dann mit diesen Daten umgegangen wird, zeigt das Beispiel des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV), der letzte Woche eine Liste mit 400 Personen, die in der Schweiz mit Stadionverbot belegt sind, an Deutschland weitergegeben hat. Sie müssen nun mit Problemen bei einem allfälligen Grenzübertritt während der WM rechnen. Der Schweizerische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür kritisierte, dass diese Weitergabe gesetzeswidrig sei. Worauf der SFV erklärte, man «habe nicht gewusst, dass die Datenübermittlung meldepflichtig sei».

Es ist gibt in der Schweiz Leute, die in und um Stadien gewalttätig werden. Dass gegen solche Personen vorgegangen wird, ist im Sinne aller Fans. Doch dafür reichen die bestehenden Gesetze und strafrechtlichen Massnahmen aus. Die BWIS-Befürworter verstehen es nun aber geschickt, aus der Bezeichnung «Hooligan» einen Propaganda-Begriff zu machen, der längst nicht mehr nur diese gewalttätigen Personen meint, sondern eine breitere Fan-Basis mit einschliesst.

Der Fussballverband stellt in seinen neuen Richtlinien das Abbrennen von Feuerwerk (so genannte Pyro) auf die gleiche Stufe wie Gewalt gegen Personen – mit den entsprechend gleichen Konsequenzen. Für zahlreiche Fans gehört Feuerwerk – das bis vor zehn Jahren toleriert wurde – aber zum Bestandteil ihrer Fankultur und dient einzig der Unterstützung des eigenen Teams. Bereits heute wird in den Fankurve darauf geachtet, dass Feuerwerk in einem kontrollierten Rahmen gezündet wird und nicht auf dem Platz oder in den gegnerischen Fans landet (Stichwort: Selbstregulierung). Natürlich gelingt das nicht immer. Aber mit dem neuen Gesetz ist zu befürchten, dass zahlreiche dieser Fans kriminalisiert, in eine gewalttätige Ecke gedrängt – und dadurch eventuell auch radikalisiert werden. Eine solche Radikalisierung kann integrative und präventive Fanarbeit (Fanprojekte) verhindern. Finanzielle Mittel dafür wollen jedoch (ausser in Basel) weder Vereine, Verband noch die Behörden aufbringen.

Hörte man den BWIS-Befürwortern in den letzten Wochen zu, dann sind ihnen diese «Zeusler» genauso ein Dorn im Auge wie Fans, die mal laut fluchen, die lieber stehen als sitzen oder einfach nicht ihrem Bild eines «sauberen» Matchbesuches entsprechen, der brav konsumiert und sein gesponsertes Fähnchen schwingt. Viele Fans wollen aber laut und leidenschaftlich sein. Es ist das Fundament ihrer Fankultur, die sie Woche für Woche friedlich leben und für die sie einen substantiellen Teil ihrer Zeit und ihres Geldes aufwenden. Nur mit einem Ziel: ihre Mannschaft zu unterstützen. Diese Leidenschaft (zum Beispiel in Form von grossen Choreographien) wird von Vereinen, Verband und Wirtschaft für kommerzielle Werbezwecke ausgenutzt. Doch genau sie wird durch rein repressive Massnahmen wie das BWIS und ein Klima der Ausgrenzung zerstört.

Aus diesen Gründen bekämpfen wir Fans dieses Gesetz. Wir tun dies jedoch nicht nur als Sportfans, die direkt davon betroffen sind, sondern auch als Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Was bald in und ums Stadion gelten soll, kann auch im Bereich von politischen Aktionen oder gegen Randständige und andere «unliebsame» Gruppen aller Art Anwendung finden. Mit dem BWIS geben wir den Behörden und Polizeiorganen ein griffiges Werkzeug für eine weitere Einschränkung der Grundrechte unter dem Deckmantel der «inneren Sicherheit» in die Hand. Dieses Gesetz betrifft nicht nur Sportfans, sondern uns alle! Unterschreiben deshalb auch Sie das Referendum.

Weitere Informationen, Unterschriftenbögen zum downloaden: www.referendum-bwis.ch
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«Stellen sie sich vor, ein Pyro mit 2000 Grad trifft ein Kind und das Kind stirbt. Was sagen Sie dann?»
«Gewaltanwendungen gab es zwar keine, es hätte aber auch anders kommen können!»
Romano Simioni, Allmend-Buch, 2009 hat geschrieben:Das KKL ist kein Ort, der für uns Luzerner und Innerschweizer
gemacht wurde, sondern ein Ort, der in erster Linie dazu da ist,
dem Prestige der Stadt gut zu tun. Ich befürchte, dass das neue
Stadion eher ein KKL des modernen Fusballs wird und nicht eine
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raven
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Beitrag von raven »

Finde es gibt immer mehr gute Berichterstatung seitens der Medien.
stänkerer gegen oben
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Chris Climax
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Beitrag von Chris Climax »

raven hat geschrieben:Finde es gibt immer mehr gute Berichterstatung seitens der Medien.
Kommt aber wahrscheinlich zu spät.
Befürchte das die nötigen 50k Unterschriften nicht zusammenkommen.. :cry:
Habt euch lieb !!
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Chris Climax
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Beitrag von Chris Climax »

Gemeinsam gegen die innere Sicherheit
Das Hooligangesetz steht an. Weder zählen wir die Hooligans zum progressiven Teil der
Bevölkerung mit dem wir uns solidarisieren möchten, noch fühlen wir uns durch das Wort
angesprochen. Doch das Gefühl täuscht, der politische Widerstand, die GewerkschafterInnen und
die ArbeiterInnenbewegung sind mitgemeint.

Der Name «Hooligangesetz» ist gut gewählt. Die automatische Abwehrreaktion gegen Hooligans ist
unvermeidbar und eben das erfüllt den Zweck den potentiellen Widerstand, insbesondere den linken
Widerstand, handzahm zu machen. Tatsächlich sitzen wir aber ausnahmsweise im selben Boot,
zumindest aus Sicht der Staatsschützer. Wir sind zwar zwei völlig verschiedene Zielgruppen, doch
Zielgruppen sind wir beide. Das Hooligangesetz ist nämlich in Tat und Wahrheit kein eigenes
Gesetz sondern eine Erweiterung des Textes «Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit», ein
Machwerk, das sehr explizit auf die revolutionäre Linke abzielt, aber jede Form von Bewegung
treffen kann, seien es die Gewerkschaften oder auch die HausbesetzerInnen. Zweck des Gesetzes
war und bleibt die Wahrung der herrschenden Ordnung:
«Dieses Gesetz dient der Sicherung der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen der
Schweiz sowie dem Schutz der Freiheitsrechte ihrer Bevölkerung.»
Die Aufgabe des Gesetzes bleibt auch gleich und ist nur leicht ergänzt worden:
«Der Bund trifft vorbeugende Massnahmen nach diesem Gesetz, um frühzeitig Gefährdungen durch
Terrorismus, verbotenen Nachrichtendienst, gewalttätigen Extremismus und Gewalt anlässlich von
Sportveranstaltungen zu erkennen und zu bekämpfen.»
Neu am Gesetzestext sind die Massnahmen, von denen die meisten explizit auf Sportveranstaltungen
gemünzt sind (Artikel 24a-24e), aber sehr einfach auf andere Bereiche angewendet werden könnten.
Diese Ergänzungen umfassen die Einführung einer Datenbank, ein Rayonverbot,
Ausreisebeschränkungen, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam. Artikel 13 hingegen ist nicht
explizit auf Sportveranstaltungen begrenzt, er wäre von Anfang an auf alle anwendbar.
«Sicherstellung, Beschlagnahme und Einziehung von Propagandamaterial mit zu Gewalt aufrufendem
Inhalt» ist sein Inhalt. Den nicht sehr schreibwütigen Fussballfans wird dieser Artikel wohl
wenig Kopfzerbrechen bereiten, für unsereins hingegen könnte er folgenreich und beachtlich
schwerwiegender sein.

Das trojanische Pferd

Auch die anderen Artikel wären sehr einfach auf Demonstrationen oder ähnliches anwendbar, und
schon wären alle, die unter dem Verdacht stehen, gewaltbereit zu sein, verfolgbar.
Absehbarerweise ist das für die Zukunft auch geplant, doch würde es natürlich die raffinierte
Vorgehensweise unterlaufen, wenn sich die Parteien bereits jetzt in diesem Sinne äussern würden.
Die Gefahr, dass sich Parteien eher auf die verbrieften Grundrechte besinnen, wenn diese
DemonstrantInnen oder Arbeitslosen verweigert werden sollen, ist tatsächlich sehr viel grösser
als bei Hooligans. Die rechte Scharfmacherin Doris Leuthard hat es gemäss WOZ vom 18. Mai
dennoch bereits getan.
«Bald-Bundesrätin Doris Leuthard forderte bereits, dass das Hooligangesetz auch auf andere
Bereiche, zum Beispiel Demonstrationen, ausgedehnt wird.»
Es überrascht nicht, kann doch für Leuthard kaum etwas reaktionär genug sein. Alles was ihrer
Partei über das Formtief hilft, wird verwendet, seien das widersinnige «Muslimpapiere» oder
verfrühte Äusserungen zum Hooligangesetz. Sobald das Gesetz einmal installiert ist, wird sie
aber keineswegs alleine bleiben mit ihrer Meinung, das Gesetz wird auf Demonstrationen
ausgedehnt werden, darüber besteht bei den demokratischen JuristInnen zumindest kein Zweifel und
wir stimmen ihnen zu.
Eher Thema der öffentlichen Diskussion ist das Verfallsdatum des Gesetzes, in dieser Frage hat
sich Blocher sehr offen geäussert, genauso wie Danièle Bersier, die Sprecherin des Bundesamtes
für Polizei. Sie haben klargestellt, dass es nicht ihre Absicht sei, das Gesetz 2009 auslaufen
zu lassen, und im übrigen auch nie gewesen sei. Gemäss der Botschaft des Bundesrates sind das
Rayonverbot, die Meldepflicht und der Polizeigewahrsam befristet und sollten Ende 2009 ausser
Kraft treten – der Rest ist für die Ewigkeit bestimmt. Auch wenn niemand darauf hingewiesen
hätte, wissen wir aus Erfahrung, dass Zwangsmassnahmen, wenn sie einmal installiert sind, ungern
wieder abgeschafft werden. Das «Provisorium» scheint ein einfaches Ablenkungsmanöver für die
WählerInnen zu sein. Es ist beruhigender zu glauben, die eigene Partei stimme nur für die
begrenzte Zeit der Europameisterschaft einem Gesetz gegen die Hooligans zu, als davon
auszugehen, sie befürworte auf Dauer Fichierung, Präventivhaft und die Ausserkraftsetzung der
Unschuldsvermutung, und dies für die ganze Bevölkerung. Es ist schon bemerkenswert, dass alle
gequält darauf hinweisen, dass das Gesetz verfassungswidrig sei, um dann zuzustimmen! Man sieht
klar und deutlich, was ihnen wichtiger ist. Menschenrechte und die Verfassung sind toll, solange
sie der Ausbeutung nicht in die Quere kommen.
Das Gesetz gibt aber wirklich Anlass zur Sorge. Haben wir bald Zustände wie in den USA? Es tönt
schwer danach, der Datenschutz wird mit Füssen getreten, Freiheitsentzug auf Verdacht ist
möglich und Private dehnen ihre Befugnisse aus, so dass das Gewaltmonopol mehr als nur ein wenig
abbröckelt. Sicherheitsdienste können nicht nur ihre Informationen in die neue Datenbank
eingeben, sie können auch auf die Datenbank zugreifen und übernehmen polizeiliche Aufgaben.
Während einerseits private Sicherheitsdienste aufgewertet werden, werden andererseits die
privatisierten Gewinne geschützt. Indem das Gesetz die Last der Verantwortung für die Sicherheit
im Stadion von den Schultern der Stadion-Betreiber nimmt, werden diese finanziell entlastet.
D.h. Kosten und Risiko werden durch die öffentliche Hand getragen, der Gewinn hingegen fliesst
an Private.

Heute der Fan, morgen die Demonstrantin:

Alles in allem ist der Gesetzestext ein Machwerk, das darauf abzielt, der Repression jede
Handhabe zu geben, die sie sich wünscht. Es lässt sich an einem frei erfundenen Beispiel von
Fan, einem FCZ-Fan, konkret durchspielen. Fan streitet mit einem Angestellten der Securitas, der
schlägt zu und Fan zurück. Darauf veranlasst der Securitas, dass Fan in die Datenbank
eingetragen wird, als gewalttätig. Er wird nie mehr das Stadion betreten dürfen, auch das Gebiet
um das Stadion ist (zu Match-Zeiten) Sperrgebiet und streng verboten. Er rekurriert gegen den
Beschluss, irgendwann wird es dann eine Anhörung geben, allerdings wird er das Stadion dennoch
nie mehr betreten dürfen, das ist ja privat und kann rein lassen, wen es will. Der Eintrag führt
auch dazu, dass Fan vor einem Spiel des FCZ gegen GC einen Brief zugestellt bekommt, der ihm
ankündigt, dass er am Tag des Spiels auf der Polizei erscheinen muss, er wandert für einige
Stunden ins Gefängnis. Bei einem anderen Spiel muss er sich nur schnell um 12 Uhr auf dem Posten
melden gehen, bei wieder einem anderen alle 2 Stunden. Beim Spiel Schweiz gegen Italien darf er
nicht nach Italien, ausser er kann beweisen, dass seine Oma dort im Sterben liegt. Weil ihn das
alles sehr stört, bemüht er sich aus der Datenbank gestrichen zu werden, doch das geht nicht
ohne weiteres. Er muss zunächst beweisen, dass er da nicht reingehört und leider ist ihm
unbekannt, wie man beweist, dass man kein Gewalttäter ist. Auch für die Anwälte ist es noch
neues Terrain, auf dem sie ihn nicht sicher beraten können, aber teuer und langfädig wird es
ohnehin.
Jetzt könnten wir in Gedanken Fan durch Demonstrant/in ersetzen. Der Rahmen würde sich ändern,
doch vorstellbar wär’s alleweil!
Natürlich ist es dennoch möglich, dass alles halb so wild ist. Aber ist es wahrscheinlich? Man
braucht nicht besonders paranoid zu sein, um daran berechtigten Zweifel zu hegen.
Habt euch lieb !!
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UNDERCOVER
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Beitrag von UNDERCOVER »

DAS ist die zukunft des fussballs. falls die änderung der bwis ("hooligangesetz"), ebenfalls eine glatte kopie der in deutschland geltenden gesetze, angenommen wird, geht es auch in der schweiz auf diesem weg weiter: unverdächtige und unschuldige fans werden konsequent schikaniert.

NACKT AUSZIEHEN, nur um ein fussballspiel sehen zu dürfen, wo leben wir eigentlich?

ein weiterer artikel dazu:
T-Online News hat geschrieben:
Nackte Tatsachen zur WM ?

"Das Urteil kann nicht Bestand haben"

Von Jan Eger

Harmlos und weiblich - Grund für harte polizeiliche Massnahmen

Klingt lustig, ist es aber gar nicht: "Die Welt nackt zu Gast bei Freunden." Die abgewandelte Version des WM-Mottos empört kurz vor Beginn des Mega-Spektakels landauf, landab die Fangemeinde - und nicht nur die. Müssen Fussballliebhaber aus aller Welt - auch wenn sie völlig harmlos sind - damit rechnen, vor der deutschen Polizei die Hosen runterzulassen? Oder Slip und BH?

16-Jährige musste sich ausziehen

Passiert ist das schon. Und zwar einem 16 Jahre alten Mädchen aus Dresden, das die Polizei selbst für völlig "unverdächtig" hielt. Die junge Frau, Anhängerin des abgestiegenen Zweitligaklubs Dynamo Dresden, wollte im vergangenen März ein Gastspiel ihres Lieblingsvereins in Saarbrücken besuchen. Allerdings: Vor dem Eingang des Stadions wurde sie von der Polizei aufgehalten und musste sich völlig nackt ausziehen.

Der Slip hing in den Knien

Jedes Kleidungsstück sollte die 16-Jährige unter den Augen einer Polizeibeamtin einzeln ablegen, es wurde untersucht, dann kam das nächste an die Reihe. Schliesslich musste sie ihren BH nach oben klappen und den Slip bis zu den Knien herunterlassen und sich einmal um sich selbst drehen, damit die Beamtin sie in Augenschein nehmen konnte.

Ohne Angaben von Gründen

Das Ganze spielte sich in einer Kabine ohne Vorhang in einem eigens aufgestellten Zelt ab. Die Sicht versperrte zwar eine Polizistin, das Mädchen fühlte sich dennoch ausgesetzt: "Man konnte von draussen hineinsehen, da die Kabinen offen waren." Und niemand sagte ihr, warum sie das über sich ergehen lassen musste.

"Unverdächtige Dynamo-Fans"

Die Polizei suchte nach Feuerwerkskörpern, Rauchpulver und anderen Dingen, mit denen man Krawall machen kann. Ihr Pech: Die 16-Jährige gehörte zu der Personengruppe, die so etwas normalerweise nicht mit ins Stadion nimmt. Zu den "so genannten unverdächtigen Dynamo-Fans", wie die Polizei das nennt: "unscheinbare, jüngere oder ältere und insbesondere weibliche Personen".


Polizei befürchtete Schmuggel

Dynamo-Fans haben im Allgemeinen nicht den besten Ruf in der Fussballszene; Krawalle gab es bei einigen Spielen zuvor. In Saarbrücken befürchtete die Polizei, dass die bekannten Problemfans sich die verbotenen Sachen von den "Unverdächtigen" ins Stadion schmuggeln lassen könnten. Deswegen mussten sich das Mädchen und 20, 30 andere Frauen einer Leibesvisitation unterziehen. Gefunden haben die Beamten nichts.

Abfuhr vor Gericht

Das Mädchen war tief beschämt. Aber die 16-Jährige wehrte sich, weil sie sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt und die Durchsuchung als unverhältnismässige Nötigung empfindet. Finanziell unterstützt von dem Dynamo-Fan Sven Schellenberg, der sie damals mit ins Stadion nehmen wollte, ging sie vor Gericht. Doch dort erlebte sie die nächste Enttäuschung: Das Verwaltungsgericht in Saarlouis lehnte ihre Klage ab (Aktenzeichen: 6 K 74/05).

Erlaubter Eingriff

Ja, sagt das Gericht, die Polizeiaktion war ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, ein "schwerwiegender" sogar - nein, sagt das Gericht, die Massnahme war dennoch nicht rechtswidrig und unverhältnismässig. Die Richter aus dem Saarland folgten in ihrer Begründung so gut wie vollständig der Rechtsauffassung der Saarbrücker Polizei.

Objektiv beweisbar

Die Polizei muss sich laut Gesetz auf objektiv beweisbare Tatsachen stützen, wenn sie Leute durchsuchen will. Richter und Polizisten hielten ausser der Schmuggeltheorie noch einen Bericht für einen ausreichenden Grund, um eine Leibesvisitation in ihrer schärfsten Form bei eigentlich unverdächtigen Fans durchzuführen. Den Bericht nämlich, dass sich ein Dynamo-Fan bei einem früheren Spiel pyrotechnische Gegenstände mit einem Hautpflaster in den Intimbereich geklebt haben soll. "Es ist nach meiner Kenntnis allerdings kein einziger Fall von der Polizei dokumentiert worden, in dem das tatsächlich passierte", meint dazu Klage-Unterstützer Schellenberg.

Signal für die WM?

Nicht nur in Foren von Fussballfans ist die Aufregung über das Urteil gross. Auch Juristen diskutieren im Internet heftig darüber. Der Titel einer Diskussion auf der Seite "Law Blog" von Udo Vetter "Die Welt nackt zu Gast bei Freunden" überspitzt eine Befürchtung, die viele hegen. Zwar behandelt das Urteil einen Einzelfall, betont der Anwalt der jungen Dresdnerin, Jörg Freund. Aber die Polizei könnte es dennoch zum Anlass nehmen, die Grenze zwischen Sicherheitsinteressen und Grundrechten auch bei der Fussball-WM etwas anders zu ziehen. Immerhin wurde das Urteil, obgleich schon im April gefällt, erst jetzt veröffentlicht. Ein "politisches Signal", glauben manche.

Entscheidung vor Ort

Wie die Polizei bei der WM konkret vorgeht, kann keiner sagen. Auch nicht die ZIS, die "Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze". Dort werden zwar Informationen über gewalttätige Fans oder Hinweise auf mögliche Ausschreitungen bei Fussballspielen gesammelt und weitergegeben, bestätigt ZIS-Sprecher Frank Scheulen. Die tatsächlichen Massnahmen aber hängen von der Lage vor Ort ab und werden - wie immer - von der Polizei vor Ort entschieden.

"Grundrechtseingriffe normiert"

Für Juristen hat das Urteil Bedeutung über die WM hinaus. Denn was ist, wenn es Schule macht? Können harmlose und rechtschaffene Menschen künftig auch bei Popkonzerten ohne weiteres so intensiv kontrolliert werden? Oder am Flughafen? Rechtsanwalt Rainer Robbel aus Euskirchen, der sich auch im Internet zu Wort gemeldet hat, befürchtet, dass mit solchen Urteilen "Grundrechtseingriffe normiert werden, die das Grundgesetz eigentlich verhindern wollte".

Hoffen auf die höhere Instanz

Robbel schätzt aber, dass das Urteil von der nächsthöheren Instanz "kassiert" wird. Das hofft auch die 16-jährige Klägerin. Unterstützt von Sven Schellenberg und Anwalt Jörg Freund will sie eine Berufung erzwingen. Die hatte das Gericht in Saarlouis zwar nicht zugelassen, dagegen hat sie aber Beschwerde eingelegt. Denn, findet ihr Anwalt: "Das Urteil kann nicht Bestand haben."
Insider
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Beitrag von Insider »

@uc: echt krass, aber weisst du in der schweiz wird es eh niiiiie so weit kommen, weisst du wir haben ja noch die verhaeltnismaessigkeit und den gesunden menschenverstand und so...

achtung: obiger beitrag koennte eine gewisse prise ironie enthalten!
I'm going to make him an offer he can't refuse...

GEGEN DEN MODERNEN SCHIFFSBAU

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Beitrag von Insider »

Hooligan-Datenbank angeblich verfassungswidrig

Die Datenschutzbeauftragten der Schweiz sind der Ansicht, dass es für das geplante Hooligan-Gesetz keine ausreichende verfassungsmässige Grundlage gebe. Besondere Sicherheitsmassnahmen bei Grossanlässen seien angebracht, sie dürften aber keine Grundrechte verletzen.

Fussball und Gewalt

Die geplante Hooligan-Datenbank ist nach Ansicht der Schweizerischen Datenschutzbeauftragten verfassungswidrig. Sie forderten an ihrem Frühjahrsplenum in Delsberg, die Grundrechte auch an der Euro 08 zu gewährleisten. Die Errichtung und der Betrieb einer solchen Datenbank sei gemäss Bundesverfassung eingeschränkt, sagte Markus Schefer, Professor an der Universität Basel, laut Communiqué vor den Datenschutzbeauftragten. Erlaubt sei dies nur, wenn es um Ereignisse ginge, die die Sicherheit des Bundes insgesamt gefährdeten oder untrennbar aussenpolitische Interessen berührten.

Die mit dem Bundesgesetz über die Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) eingeführte Hooligan-Datenbank sprenge aber diesen Rahmen. Auch sei sie nur schwer mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar, da private Informationen aufgenommen würden, ohne dass für deren Richtigkeit die nötige Gewähr herrsche. Die Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten sei gesetzlich nur unzureichend geregelt. Problematisch sei auch die Weitergabe der Daten an Private. Die Zwecksetzung im BWIS sei zudem so weit gefasst, dass sich keine wirksame Schranke für die Verwendung der Daten ergebe.
Eine weiteres Fragezeichen setzen die Datenschützer hinter die Regelung der Aufbewahrungsdauer. Zentrale Fragen des Rechtsschutzes seien ebenfalls ungelöst. Auch für die im Gesetz vorgesehenen Rayonverbote, die Meldeauflagen und die Polizeigewahrsam bestünden keine verfassungsrechtlichen Grundlagen, sagte Schefer weiter.

Fussball setzt Recht ausser Kraft

Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Kiel, zog einen Vergleich mit der Fussball-WM in Deutschland. Er kam dabei zum Schluss, dass der Fussball das geltende Recht ausser Kraft setze. Bei einem solchen Grossereignis müssten zweifellos besondere Sicherheitsmassnahmen getroffen werden. Dabei dürften aber nicht die bewährten rechtsstaatlichen Garantien über Bord geworfen werden. Die Fussball-WM habe ein sicherheitspolitisches Feuerwerk ausgelöst.
Die Vereinigung der Schweizerischen Datenschutzbeauftragten sei sich im Hinblick auf die Euro 08 bewusst, dass zusätzliche Sicherheitsmassnahmen notwendig seien, heisst es weiter. Soweit diese in die Grundrechte eingriffen, müsse man sich aber an die rechtsstaatlichen Grundsätze halten. Die Datenschutzbeauftragten hofften deshalb, dass bei der Umsetzung bereits beschlossener Massnahmen verhältnismässig vorgegangen werde. Sie stellten sich den Behörden zur Verfügung, um die rechtmässige Ausgestaltung solcher Massnahmen zu unterstützen. (sbm/sda)
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lucerne

Beitrag von lucerne »

aus der heutigen nzz:
12. Juni 2006, Neue Zürcher Zeitung


Kasten: «Ein Präjudiz für Verfassungsverletzungen»




Unklar, problematisch, unverhältnismässig
Das Hooligan-Gesetz aus der Sicht eines Datenschützers

Um gewalttätigen Ausschreitungen bei Sportveranstaltungen zu begegnen, soll das Gesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit ergänzt werden. Der Präsident der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, Bruno Baeriswyl, nimmt hier kritisch zum «Hooligan- Gesetz» Stellung, gegen welches Fangruppen das Referendum ergriffen haben.




Ist skeptisch: Bruno Baeriswyl (Bild key)

Frage: -Herr Baeriswyl, zum Nachweis gewalttätigen Verhaltens und damit zum Eintrag in die geplante Hooligan-Datenbank (Hoogan) sollen «glaubwürdige Aussagen» der Sportvereine genügen. Ist dies aus rechtsstaatlicher Sicht in Ordnung?

Mir scheint diese Bestimmung sehr problematisch zu sein. Denn nur ausnahmsweise dürfen Private eine staatliche Datenbank - und Hoogan ist eine solche - mit Daten füttern. Im Bereich des Staatsschutzes, in dem wir uns mit dem Hooligan- Gesetz nun bewegen, ist eine solche Ausnahme sehr bedenklich.

Zudem ist der Begriff «glaubwürdige Aussagen» äusserst unbestimmt. Klare Kriterien, an die sich die Sportvereine bei der Weitergabe von Daten halten müssen, fehlen. Zudem kann jeder private Sportverein ein Stadionverbot aussprechen, das ebenso zu einem Eintrag führt. Dies ist umso fragwürdiger, als die Folge eines Hoogan-Eintrags schwerwiegende Eingriffe in die persönliche Freiheit des Betroffenen mit sich bringen kann, wie Beschränkungen des Zutritts zu bestimmten Orten oder auch Ausreiseverbote.

Offene Formulierungen
Frage: Bereits 12-Jährige können in der Hooligan-Datenbank registriert werden. Und die Daten können bis zu 10 Jahren gespeichert werden. Somit verbleiben die Daten eines Betroffenen allenfalls bis zu seinem 22. Altersjahr in der Datenbank. Ist das verhältnismässig?

Nein, das ist es nicht. Man müsste, wie im Strafrecht üblich, eine Unterscheidung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen treffen.

Frage: Können Daten von Hoogan ohne weiteres an Sportvereine weitergegeben werden?

Die Regulierung der Weitergabe von Daten ist im Gesetzesentwurf ziemlich offen formuliert. Es heisst lediglich, dass die Daten an die Sicherheitsverantwortlichen der Vereine gehen sollen. Nicht klar ist aber, was diese mit den Daten machen dürfen. Obwohl es sich hier um besonders schützenswerte Daten handelt, soll dies lediglich später auf der Stufe eines Bearbeitungsreglements festgehalten werden.

Frage: Vor kurzem ist bekannt geworden, dass der Schweizerische Fussballverband Daten von Hooligans nach Deutschland geliefert hat, ohne dies dem eidgenössischen Datenschutzbeauftragten anzuzeigen, wie dies das Gesetz vorschreibt.

Dass der Datenschutzbeauftragte nicht informiert worden ist, scheint mir weniger ein Problem zu sein, da dies primär ein formales Erfordernis ist. Viel gravierender ist es, dass die betroffenen Personen keine Kenntnis davon haben und für die Datenempfänger in Deutschland keine Auflagen bestehen, was sie mit den Daten tun dürfen. Damit ist die Weiterverwendung der Daten kaum eingeschränkt.

Personalisierung der EM-Tickets?
Frage: Genügten die bestehenden Gesetze, um dem Hooliganismus zu begegnen?

Heute geht man von einem harten Kern von rund 400 Hooligans in der Schweiz aus. Es sollte doch möglich sein, diese zu identifizieren und sie dann strafrechtlich zu verfolgen und zu belangen. Will man weitere Massnahmen einführen, müsste man vorerst deren Effizienz prüfen. Wie können etwa das Rayonverbot rund um ein Stadion oder Ausreisebeschränkungen kontrolliert werden? Diese Frage ist bisher nicht genügend geklärt.

Frage: Für die WM in Deutschland wurden die Tickets personalisiert: Die Kaufinteressenten mussten sich vorgängig übers Internet identifizieren. Die Personendaten wurden dann in einer Datenbank und auf einem Chip des Tickets gespeichert. Werden Sie ein solches Verfahren gutheissen, falls es auch bei der Europameisterschaft 2008 in der Schweiz zur Anwendung kommen sollte?

Prüfen müsste man, welche Daten gespeichert werden sollen. Deutschland ist dabei sehr weit gegangen. Neben Namen und Wohnort wurden auch Pass- und Kreditkartennummer sowie die Fan-Zugehörigkeit und vieles mehr registriert. Hier sollte man restriktiver sein. Zudem muss man den Verwendungszweck definieren. In Deutschland werden die Daten auch für das Marketing genutzt. Das scheint mir fragwürdig. Vorstellen könnte man sich, dass solche Daten nur bei tatsächlichen Vorfällen für die Identifizierung von allfälligen Tätern verwendet werden dürften.

«Ich bin pessimistisch»
Frage: In Deutschland haben Fussballfans Ausreiseverbote erhalten, weil sie sich zufälligerweise in der Umgebung von Gewalttätigkeiten aufgehalten haben und somit in die Hooligan-Datenbank geraten sind. Für deutsche Datenschützer ist somit wahr geworden, was sie immer befürchtet hätten: Allein auf Verdacht und ohne Nachweis werde massiv in die persönliche Freiheit von Personen eingegriffen. Sind Sie, was die Entwicklung in der Schweiz im Hinblick auf die EM 2008 betrifft, ebenfalls so pessimistisch?

Bei uns besteht ein ähnliches Risiko, da wir sehr weitgehend formulierte Gesetze haben. Die Schranken für Eingriffe in die persönliche Freiheit sind nicht klar festgelegt. Somit kommt es darauf an, dass die Gesetze in der Praxis, also von der Polizei und anderen Sicherheitskräften, verhältnismässig umgesetzt werden. Unscharfe Bestimmungen sollten immer restriktiv ausgelegt werden. Allerdings zeigt mir die Erfahrung, und dies stimmt mich pessimistisch, dass schwache Grenzen im Bereich des Datenschutzes auch ausgenutzt werden. In der Regel greift die Praxis nicht korrigierend ein. Man muss dies aber fordern.

Interview: hof






«Ein Präjudiz für Verfassungsverletzungen»
hof. Kaum ein gutes Haar am Hooligan-Gesetz und der entsprechenden Verordnung lässt der Basler Staatsrechtsprofessor Markus Schefer. Am Frühjahrsplenum der Schweizerischen Datenschutzbeauftragten bezeichnete Schefer am Freitag in Delsberg die Änderungen des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit als ein «Präjudiz für Verfassungsverletzungen verschiedenster Art». Zwar habe das Parlament erkannt, dass der Bund gemäss Verfassung keine Kompetenz habe, diesen Bereich der inneren Sicherheit zu regeln. Indem die Politiker das Gesetz aber bis nach dem Ende der Europameisterschaften 2008 befristeten, glaubten sie, diesen Mangel behoben zu haben. Eine solche Befristung sei aber nicht ungefährlich, sagte Schefer: Dies könnte als Beispiel für andere Verfassungsverstösse Schule machen. Das Parlament weiche der Diskussion aus, die für eine Verfassungsänderung nötig wäre, obwohl es erkannt habe, dass die Rechtsgrundlage den neuen Bedürfnissen der Kompetenzverteilung im Bereich der inneren Sicherheit nicht mehr genüge.

Auch inhaltlich kritisierte Schefer das Hooligan- Gesetz. Dass Sportvereine, also Private, Daten an die Hooligan-Datenbank liefern könnten, sei «für einen Staatsrechtler alarmierend». Zudem seien Gesetz und Verordnung in vielen Bereichen sehr unbestimmt formuliert. Was genau mit den Daten getan werden dürfe, sei unklar. Es zeige sich bei dieser Gesetzgebung ein «Mangel an Sorgfalt und Präzision». Schefer erachtet es als durchaus nötig, Regeln gegen Ausschreitungen bei Sportveranstaltungen zu schaffen. Doch sollte man diese nicht in einer «Hauruck- Übung» durchsetzen.


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Beitrag von UNDERCOVER »

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Kameltreiber
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Beitrag von Kameltreiber »

Mein Cousin (für mich wie ein Bruder) arbeitet seit langem bei der Delta-Security (war selber selten im Hardturm, aber egal) und hat mir heute so einiges berichtet. Gestern war er bei einem Delta-Meeting, bei dem auf einer Zivilschutzanlage demonstriert wurde wie gefährlich Pyros, und später unzählige Bilder von Verbrennungsopfern gezeigt wurden. Danach sind die neuen Anweisungen für die nächste Saison wurden durchgesprochen worden.

Die Delta-Group übernimmt im Hardturm-Stadion ab nächste Saison die vollständige Kontrolle. Die Delta-Group besteht aus den Delta-Security (Securitas), Basic-Securtiy (Securitas) und Base-X (Stewards). Die Base-X AG ist eine neugegründete Tochtergesellschaft der Delta und wird die heutigen Stewards im Hardturm ab der nächsten Saison ablösen und angeblich härter und genauer arbeiten. Die Delta bekommen zusätzlich Unterstützung von ihrer anderen Tochtergesellschaft Basic. Zudem übernimmt die Delta-Group noch mehr Grossveranstalltungen in der Schweiz, allenvoran die Sportereignisse, weil die Delta das einzige Security-Unternehmen in der Schweiz ist, welches speziell auf Grossanlässe und Anlässe mit höchstem Gewaltpotential spezialisiert ist.

OK, bis dahin nichts schlimmes. Aber jetzt:

Auf Hinblick auf die Euro 08 und wegen dem Ereignissen in Basel wurde die Delta-Group von vielen Fussball- und Eishockey-Vereinen, dem SFV und UEFA mit einem besonderen Auftrag beauftragt.

Es wird 0 Toleranz für "Rowdies" herrschen. Die Sicherheit an den Eingängen wird massivst verschärft, ja sogar extremst verschärft werden.

Das Filzen von einzelnen Personen wird viel viel genauer durchzogen werden und länger dauern.
Weil viele Frauen und Kinder (aber auch ältere Personen) immer wieder unerlaubte Sachen (meisst für andere) ins Stadion schmuggelten, werden alle Leute gleichgestellt. Das heisst, ein kleines Mädchen oder ein alter Mann kann genau so durchsucht werden, wie ein erwachsener Neonazi.
Wer Sachen über den Zaun wirft (egal was), wird automatisch von draussen von der Polizei verhaftet.

"Schmuggler" werden viel härter bestraft. Bei Pyros oder Rauchbömbchen kann ein Stadionverbot von 3-4 Jahren ausgesprochen werden.

Die Delta dürfen jemanden an einen Zaun mit Handschellen festbinden, bis dieser von der Polizei abelöst und weggebracht wird.
Die Delta wird die Erlaubniss / Vollmacht bekommen, verdächtige Personen an den Eingängen nackt ausziehen zu dürfen. Weil viele angeblich Sachen in den Genitalien-Bereichen reinschmuggeln.
Die Delta wird in den Stadien Polizei-Status erhalten. => Vorallem was die Gewaltanwengung betrifft. (-Ich frage mich, wie ist es möglich, dass ein Privat-Unternehmen wie die Delta einen Polizei-Status / Beamten-Status (im Stadion) erhallten kann????!!!!!)


Die Gewaltanwengung und die Haftung der Delta wird gelockert. (Heisst das jetzt, sie haben das Recht jemanden tod zu prügeln oder wie???)

Rechtsextreme und Linksextreme werden noch mehr eingeschränkt werden. Für die Linken und Metall-Freaks: Symbole wie Hammer/Sichel, Roter Stern, Totenköpfe,...etc...etc.... egal ob auf Plakaten oder auf der Kleidung werden bei den Eingängen genauer beobachtet und womöglich der Zutrit verweigert (kein Stadionverbot, aber dennoch).

Symbole die die gegnerische Mannschaft beleidigen werden nicht mehr geduldet und härter kontrolliert. => Mittelfinger-Zeichnung auf Doppelhaltern, Scheiss Basel Sprüche,...etc....etc....
Wer das Spielfeld betritt (egal ob bei Sieg oder Niederlage, Meisterschaft oder sonst was) kann mit einer Verhaftung rechnen. => Gefährdung der Spieler, Hausfriedensbruch.

Politische Äusserungen und Äusserungen gegen die Verbände wie die Plakate "Gegen Stadionverbote", "Stop Football Business", und andere "Beschwerden" werden auch härter kontrolliert und durchgegriffen.


Das und noch vieles vieles mehr. Ich konnte mir jetzt nicht alles merken, was er alles so erzählte, und ich denke, er sagte mir bei weitem nicht alles, was an diesem 10-Stündigen Meeting am Sontag in seiner Bude vorging und was durchgesprochen wurde. Aber eins hab ich kappiert: Es kommt da was auf uns zu! Und das nicht nur im Hardturm-Stadion, sondern auch in anderen Stadien und Arenen. In 5 Jahren wird die Schweiz (und vielleicht noch Europa) nur brave "Bünzlifans" in den Stadien haben. Ich frag mich, wie dann die Stimmung sein wird.



Für mich: Es gibt da sicherlich gute Sachen, aber auch Sachen, die ich üüüüberhaupt nicht verstehen kann. Vorallem das schriftliche Beleidigungs-Verbot an die Gegnerische Mannschaft. Wenn das so weiter geht, dann werde ich womöglich in 5-10 Jahren bei einem "Scheiss-Basel"-Ruf verhaftet oder so was.


PS: Kommt mir noch gerade so in den Sinn:
Der SFV diskutiert angeblich über die Möglichkeit, beim ersten Pyro-Anzünden ein Spiel abzubrechen und die Mannschaft der Fans automatisch mit 3:0 zu bestrafen. Diese Idee kommt aus Italien, dort diskutiert man schon seit längerem über diese Massnahme, doch die scheint dort nicht durchzukommen.
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boeme am 23.10.09 hat geschrieben:Kameltreiber schreibt klar und gut!
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Beitrag von Yoda »

Wenn das was du da oben schreibst so durchgezogen wird im Hardturm von den Deltas, dann können sich die Pyro Freaks des FCZ ab jetzt auf was gefasst machen. Nimmt mich wunder wie lange es geht, bis es zu den ersten auseinandersetzungen zwischen den Deltas und den heimischen Fangruppen kommt?
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Beitrag von timosp »

Yoda hat geschrieben:Wenn das was du da oben schreibst so durchgezogen wird im Hardturm von den Deltas, dann können sich die Pyro Freaks des FCZ ab jetzt auf was gefasst machen. Nimmt mich wunder wie lange es geht, bis es zu den ersten auseinandersetzungen zwischen den Deltas und den heimischen Fangruppen kommt?
Naja der Verfasser des obigen Textes hat im besagtem Forum schon viel müll verzapft. Man wirds ja dann sehen wie verschärft das wird...
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Beitrag von raven »

Wenn all das Zeugs wirklich durchgesetzt wird, spielt es wirklich keine Rolle mehr ob Das "Hoolgesetzt" nun kommt oder nicht.
Ob mein neuer DH (Avatar) nun zu provokativ ist?
Schöne neue Welt :roll:
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Beitrag von blau weiss »

miguz hat geschrieben:

PS: Kommt mir noch gerade so in den Sinn:
Der SFV diskutiert angeblich über die Möglichkeit, beim ersten Pyro-Anzünden ein Spiel abzubrechen und die Mannschaft der Fans automatisch mit 3:0 zu bestrafen. Diese Idee kommt aus Italien, dort diskutiert man schon seit längerem über diese Massnahme, doch die scheint dort nicht durchzukommen.
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Wenn das so wäre, dann könnte sich ein gegnerischer Fan für ein z.B Luzerner Fan ausgeben und in diesem Sektor eine Pyro anzünden und so eine 3:0 Niederlage fordern. Hoffen wir, dass das nicht kommt...
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Beitrag von raven »

Ja, denke das könnte jemand so machen, so sollte es eigentlich gehen, ja ja doch doch....
Hoffe auch nicht, dass das so vorkommt :albino:
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Beitrag von Admin »

Achtung: Endspurt

Unterschriftenlisten sofort,
spätestens bis 30. Juni 2006 abschicken!
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Beitrag von Admin »

Den Fans fehlen Unterschriften

Das Referendum gegen das Hooligangesetz wird aller Voraussicht nach scheitern. Gut zwei Wochen vor Ablauf der Frist sind noch nicht einmal zwei Drittel der Unterschriften da.

Von Verena Vonarburg, Bern

Bisher haben die Fanklubs die Zahl ihrer Unterschriften im schwierigen Kampf gegen das Hooligangesetz zur Geheimsache erklärt. Nun - kurz vor Ablauf der Referendumsfrist vom 13. Juli - räumt Ruben Schönenberger, Sprecher des Referendumskomitees, auf Anfrage ein: «Wir stehen leider erst etwa bei 35 000 Unterschriften.»

50 000 wären nötig. Und weil nie alle Unterschriften gültig sind, müssten die Sammler 55 000 bis 60 000 einreichen, also noch mindestens 20 000 Unterschriften hinzubekommen. Doch davon können die Fanklubs von Fussball- und Eishockeyvereinen nur träumen. «Es muss noch ein Wunder geschehen», sagt Schönenberger, und er sagt es pessimistisch. Man hoffe immerhin, dass «noch einige Leute die Bogen einschicken, die sie daheim herumliegen haben».

Der Bärendienst der Hooligans

Das Referendumskomitee kämpft ohne professionelle Struktur und ohne Erfahrung mit Referenden. Umso schwerer wog der Entscheid der SP Anfang Mai, das Referendum gegen das im Volk populäre Gesetz nicht zu unterstützen. Die Grünen wiederum haben den Kampf dagegen zwar im Prinzip begrüsst, aber ebenso wenig aktiv geholfen.

Am meisten geschadet haben den Fanklubs allerdings die Hooligans selbst: Nach den Krawallen am Ende des dramatischen Meisterschaftsfinals FC Basel gegen FC Zürich vom 13. Mai gaben zahlreiche Sammler auf. Schönenberger bestätigt, viele hätten danach schlicht «keine Lust mehr zum Sammeln» verspürt. Oder wie der grüne Nationalrat Daniel Vischer, ein vehementer Kritiker des Gesetzes, sagt: «Die Ausschreitungen haben dem Komitee das Genick gebrochen.» Freuen wird das Sportminister Samuel Schmid. Er hatte die Krawalle für seine Zwecke benutzt: Als Werbung für das Gesetz; nun müsse es erst recht her.

Vischer dagegen bedauert, dass nach einem Scheitern des Referendums «ein wichtiger Diskurs über Grundrechte nicht stattfinden kann.» Das Gesetz steht auch in der Kritik der Datenschützer. Der Zürcher Datenschutzbeauftragte Bruno Baeriswyl bemängelt, es werde sehr schwierig für Betroffene, sich gegen Einträge in der Datenbank zu wehren. Man könne sich zum Beispiel nicht gegen ein Stadionverbot wehren. Denn niemand habe ein grundsätzliches Recht, ein Stadion betreten zu dürfen. Darüber, wer hineindarf, kann der private Stadionbetreiber entscheiden. «Also bleibe ich unter Umständen verzeichnet, weil irgendjemandem meine Nase nicht gefallen hat», sagt Baeriswyl. Der Eintrag in die Datenbank sei deshalb rechtsstaatlich problematisch, er hoffe, dass das später von Gerichten ein Stück weit korrigiert werde.

Meinungsfreiheit in Gefahr?

Auch nach Ansicht des Basler Staatsrechtsprofessors Markus Schefer schafft die Datenbank eine Reihe rechtlicher Probleme: Dass man sich bei den Einträgen zum Beispiel weit gehend auf Angaben privater Organisatoren abstütze, die nicht überprüfbar seien. Und dass die Polizei die Daten wiederum an Private - an die Stadionbetreiber - weitergebe, «ohne wirksame Kontrolle, dass diese damit nichts Unrechtes anstellen». Ausserdem reiche schon die Gefahr, dass jemand Sachbeschädigungen begehen könnte, um ihn präventiv, vor Beginn eines Spiels, in Haft zu nehmen.

Auch die Möglichkeit der Polizei, Gewaltpropagandamaterial einzuziehen, ist nach Meinung Schefers zu unklar formuliert. Diese Bestimmung trage die Gefahr der Vorzensur in sich, denn die Polizei «könnte unter Umständen sämtliche Publikationen eines Fanklubs anschauen und einziehen».

Den Staatsrechtsprofessor stört vor allem auch Grundsätzliches: In weiten Teilen sei der Bund gar nicht berechtigt, ein solches Gesetz zu erlassen; das wäre an sich Sache der Kantone. Einige Bestimmungen gelten deswegen befristet bis Ende 2009. Doch der Bund will sie darüber hinaus behalten - und die Kantone unterstützen ihn dabei.
Quelle: Tagi
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Phil Danker
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Beitrag von Phil Danker »

Das Referendum gegen das neue Hooligangesetz ist endgültig gescheitert. Bis zum heutigen letzten Tag der Sammelfrist der benötigten 50'000 Unterschriften fehlen dem Referendumskomitee knapp 10'000 Stimmen, um ein Referendum auf die Beine zu stellen.

Fans diverser Fussball- und Eishockeyvereine hatten mit dem Referendum die vom Parlament genehmigten Änderungen des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) bekämpfen wollen. Das Referendum war auch von Linken und den Schweizer Demokraten Basel-Stadt unterstützt worden.
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Beitrag von Admin »

Das Referendum gegen das neue Hooligangesetz ist endgültig gescheitert. Bis zum heutigen letzten Tag der Sammelfrist der benötigten 50'000 Unterschriften fehlen dem Referendumskomitee knapp 10'000 Stimmen, um ein Referendum auf die Beine zu stellen.
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