baz.ch hat geschrieben:Datenschutz vertagt
HOOLIGANGESETZ TRITT ANFANG 2007 IN KRAFT
NIKLAUS RAMSEYER, Bern
Das Hooligangesetz regle die Datenflüsse über gewaltbereite Fussballfans viel zu schwammig, warnen Kritiker.
Der Ausflug von Schweizer Fussballbegeisterten auf das Spielfeld der Politik ist gründlich misslungen: Ihr Referendum gegen das Hooligangesetz kam im Frühjahr nicht zustande. Damit kommt das Gesetz nicht vors Volk. Gestern hat der Bundesrat nun die neuen Gesetzesbestimmungen mitsamt der zugehörigen Verordnung per 1.1.2007 in Kraft gesetzt.
Die neuen Paragrafen sehen eine ganze Reihe neuer Massnahmen vor, welche gegen Fussballfans vorsorglich ergriffen werden können. Der Bundesrat verweist in seiner gestrigen Verlautbarung konkret auf die Fussballeuropameisterschaft 2008 in Österreich und der Schweiz: Die Neuerungen dienten «als wichtige Ergänzung des Sicherheitsdispositivs für die Durchführung der Euro 2008».
DATENBANK.
So können etwa «im elektronischen Informationssystem (Hoogan) Daten erfasst werden über Personen, die sich anlässlich von Sportveranstaltungen gewalttätig verhalten haben». Diese Daten können an Organisatoren von Sportveranstaltungen im In- und Ausland und auch an die Zollbehörden weitergegeben werden. Den Zugriff auf die Daten regelt das Departement Blocher. Im Einzelfall entscheidet gar «die Chefin oder der Chef des DAP». Der DAP ist der «Dienst für Analyse und Prävention» im Justiz- und Polizeidepartement, der sich seinerzeit als Fichenpolizei einen eher unrühmlichen Namen gemacht hat.
Wer im Hoogan erfasst ist, gegen den oder die können sogenannte «Rayon-Verbote» erlassen werden, welche den Aufenthalt im Umkreis bestimmter Stadien für individuell bezeichnete Personen verbieten. Gegen einzelne Personen oder ganze Gruppen erlauben die neuen Bestimmungen zudem «Ausreisebeschränkungen», wenn «Hinweise vorliegen, dass die Person oder die betreffende Gruppierung beabsichtigt, zum Sportanlass ins Ausland zu reisen».
In extremen Fällen wollen die Sicherheitsbehörden einzelne gewalttätige Sportbegeisterte gar in «Polizeigewahrsam» nehmen können, um sie so vom Besuch von Stadien und von Gewalttaten in denselben abzuhalten. Die einschneidende Massnahme können die Betroffenen dann allerdings «bei einer richterlichen Instanz überprüfen lassen». Sie sind bei ihrer Festnahme auf ihr Recht «hinzuweisen».
KRITIK HÄLT AN.
Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hatte schon beim Gesetz gerügt, dieses sei zu schwammig. Insbesondere seien die Datenflüsse, registrierte Personen betreffend, «unklar». Der Zugriff auf die Hoogan-Datenbank sei zu wenig präzise geregelt. Thür wurde damals auf die ausstehende Verordnung verwiesen. In der steht nun der Satz: «Der DAP regelt die Verwendung und Bearbeitung der Daten durch die Organisatoren von Sportveranstaltungen und deren Sicherheitsverantwortlichen im Bearbeitungsreglement.» Die Datenschützer finden eine zentrale Datenbank über Hooligans nötig und wichtig; Bearbeitung und Zugriff auf diese Daten müssten aber klar geregelt werden. Das sei bislang nicht gesichert.
Andere Juristen kritisieren, dass kein eigenständiges Hooligangesetz gemacht, sondern nur das Gesetz über die innere Sicherheit ergänzt worden sei. Dies berge die Gefahr, dass die Hooligans mit Terror-Verdächtigen in einen Topf geworfen würden.
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Referendum BWIS ("Hooligan-Datenbank")
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UNDERCOVER hat geschrieben: Gegen einzelne Personen oder ganze Gruppen erlauben die neuen Bestimmungen zudem «Ausreisebeschränkungen», wenn «Hinweise vorliegen, dass die Person oder die betreffende Gruppierung beabsichtigt, zum Sportanlass ins Ausland zu reisen».
dieses posting kann stilblüten und/oder ironie enthalten.
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es gibt kaum ein stadion, indem das betreten des spielfeldes schon heute verboten ist. die hausordnungen, welche diesen punkt enthalten, sind jeweils an der kasse ausgehängt.Bern. SDA. Der Bundesrat will prüfen, wie das Stürmen des Spielfelds zu einem Straftatbestand gemacht werden kann. Er ist bereit, ein Postulat von Nationalrat Norbert Hochreutener (CVP/BE) zu erfüllen, das Lehren aus dem Fussballmatch Basel-Zürich zieht.
Die Krawalle vom 13. Mai in Basel hätten gezeigt, dass es relativ schwer sei, Randalierer angemessen ins Recht zu fassen. Der Tatbestand sei so auszugestalten, dass das Stürmen des Spielfeldes an sich strafbar werde und nicht irgendwelche andere Handlungen oder Vorsätze erforderlich seien, fordert Hochreutener.
es begeht damit schon heute jedermann, der das spielfeld betritt, einen hausfriedensbruch. stellt der heimclub einen strafantrag, kann der fehlbare zuschauer hart bestraft werden: möglich sind bis zu drei jahren gefängnis verbunden mit einer busse bis zu 40'000 CHF.
weshalb es also einen neuen gesetzesartikel brauchen soll, wie cvp-nationalrat norbert hochreutener verlagt, ist definitiv nicht nachvollziehbar. umso mehr erstaunt diese forderung, weil genau dieser hochreutener selbst jurist ist und deswegen eigentlich ganz gut bescheid über die momentane rechtslage wissen müsste.
entsprechend drängt sich der verdacht auf, dass dieser nationalrat einzig auf publicity aus ist und dafür kosten zu lasten der staatskasse von mehreren hunderttausend franken in kauf nimmt, die deutlich sinnvoller genutzt werden könnten.
in diesem sinne: merci, herr hochreutener!
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lucerne
UNDERCOVER hat geschrieben:es gibt kaum ein stadion, indem das betreten des spielfeldes schon heute verboten ist. die hausordnungen, welche diesen punkt enthalten, sind jeweils an der kasse ausgehängt.Bern. SDA. Der Bundesrat will prüfen, wie das Stürmen des Spielfelds zu einem Straftatbestand gemacht werden kann. Er ist bereit, ein Postulat von Nationalrat Norbert Hochreutener (CVP/BE) zu erfüllen, das Lehren aus dem Fussballmatch Basel-Zürich zieht.
Die Krawalle vom 13. Mai in Basel hätten gezeigt, dass es relativ schwer sei, Randalierer angemessen ins Recht zu fassen. Der Tatbestand sei so auszugestalten, dass das Stürmen des Spielfeldes an sich strafbar werde und nicht irgendwelche andere Handlungen oder Vorsätze erforderlich seien, fordert Hochreutener.
es begeht damit schon heute jedermann, der das spielfeld betritt, einen hausfriedensbruch. stellt der heimclub einen strafantrag, kann der fehlbare zuschauer hart bestraft werden: möglich sind bis zu drei jahren gefängnis verbunden mit einer busse bis zu 40'000 CHF.
weshalb es also einen neuen gesetzesartikel brauchen soll, wie cvp-nationalrat norbert hochreutener verlagt, ist definitiv nicht nachvollziehbar. umso mehr erstaunt diese forderung, weil genau dieser hochreutener selbst jurist ist und deswegen eigentlich ganz gut bescheid über die momentane rechtslage wissen müsste.
entsprechend drängt sich der verdacht auf, dass dieser nationalrat einzig auf publicity aus ist und dafür kosten zu lasten der staatskasse von mehreren hunderttausend franken in kauf nimmt, die deutlich sinnvoller genutzt werden könnten.
in diesem sinne: merci, herr hochreutener!
wofür steht das "svv" hinter seinem "@"? wohl nicht etwa für
StadionVerbotVerantwortlicher?
StadionVerbotVerantwortlicher?
nette stadionkneipen in der haupttribüne, die kleinere, über eine metalltreppe zu erreichen welche sicher schon manchem schwierigkeiten bereitet hat, nimmt uns warm auf. allerdings dürfte keiner schwierigkeiten mit dieser wirklich gut beleuchteten - und auch mit hilfsbereiten vorlokalitätkräften besetzten - treppe haben der das abenteuer pissoir im rausch - oder anrausch - souverän umschifft hat. eine blechbarakene, überdachte pissrinne, deren eingang sich zurückzieht wie der scham einer frau zwischen zwei langen, weit geöffneten beinen. geile konstruktion, ohne jedes licht - das fördert die phantasie, bringt aber natürlich auch gefahren mit sich.
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