kenne beim besten willen keine seriöse autoversicherung welche unfälle unter "Alkohol- sprich Drogeneinfluss" zu 100% übernimmt!Surflehrer-Björn-Senjor hat geschrieben:Man sollte mal trennen zwischen dem Schaden am Auto und seinem Gesundheitlichen Schaden.......Sofern Grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen wurde ist der Autoschaden kein Problem. Fraglich ist wie die Unfallversicherung reagiert wenn er Langzeitschäden davon trägt...sehe eher da das Problem. höi.
siehe hier Punkt 101.4, seite 7 (haftpflicht) und punkt 202.1, seite 11 (kasko)!! bedinungen der "zürich" versicherung, jede weitere grössere autoversicherung der schweiz hat die gleichen oder ähnliche ausschlüsse für schäden unter drogeneinfluss! kann ja nicht sein das man solche ereignisse noch versichern kann...tz... der sogenannte grobfahrlässigkeitsschutz kommt z.b. dann zum tragen, wenn auf einen rückgriff des versicherten verzichtet wird, der bei rot über die kreuzung gefahren ist etc.
bei der unfallversicherung (körperschaden) ist es etwas anderes! dort kann ich keine genauen auskünfte geben...
wollte dies nur noch kurz anmerken....habe fertig


