Im Fürstentum Liechtenstein gilt ab Juli 2008 ein totales Rauchverbot in öffentlichen Räumen. Gastronomiebetrieben wird nicht erlaubt, separate Raucherräume einzurichten.
Der Landtag, das 25-köpfige Parlament, verabschiedete das neue Tabakpräventionsgesetz zum Schutz von Nichtrauchern heute mit 15 Stimmen. In Kraft gesetzt werden kann es Anfang Juli, sofern kein Referendum ergriffen wird.
Ursprünglich war die Inkraftsetzung bereits für den 1. April geplant. Das Parlament schob den Termin aber hinaus, unter anderem, um Pächtern von Restaurants, die nicht mit der Neuerung einverstanden sind, die Möglichkeit zur Auflösung des Pachtvertrages zu geben.
Das Rauchverbot umfasst alle öffentlich zugänglichen Räume, darunter fallen auch die öffentlichen Verkehrsmittel, Schulareale, Betreuungstätten für Kinder und Jugendliche.