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FC St. Gallen - Saison 06/07
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Aeschbi
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Big Punisher
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St. Galler Taglatt von heute:
FC St. Gallen verliert einen Punkt
Die Disziplinarkommission der Swiss Football League gibt den Entscheid im Fall Muntwiler Anfang Woche bekannt
Fussball. Der FC St. Gallen dürfte das Spiel gegen Zürich (0:0) nachträglich mit 0:3 Forfait verlieren. Die Disziplinarkommission hat anscheinend den Entscheid bereits gefällt, will ihn aber erst zu Beginn kommender Woche kommunizieren.
Markus Scherrer
Am Sonntag, 1. April, hatte der FC St. Gallen im Auswärtsspiel gegen den FC Zürich (0:0) mit Philipp Muntwiler einen Akteur eingesetzt, der tags zuvor im St. Galler U21-Team die gelb-rote Karte gesehen hatte. Trainer Rolf Fringer hatte ihn in der 64. Minute für Jürgen Gjasula eingewechselt. Doch war Muntwiler überhaupt spielberechtigt? Die Zürcher Verantwortlichen hatten ernsthafte Zweifel und gelangten deshalb an die Disziplinarkommission der Swiss Football League (SFL).
Erste oder zweite Sperrperiode?
Wer der Frage nachging, ob Muntwiler nun spielberechtigt war oder nicht, und die Reglemente eingehend studierte, stand am Ende ohne schlüssige Antworten da. Während Ziffer 10.2. der im Verbandsreglement enthaltenen Richtlinien für Disziplinarmassnahmen sowie Artikel 17bis des Reglementes über das Disziplinarwesen der SFL keine Zweifel offen lassen, dass Muntwiler eingesetzt werden durfte, stellt Artikel 33, Ziffer 4 des Wettspielreglementes des Verbandes vieles wieder in Frage. Denn dort steht, dass ein ausgeschlossener Spieler «für kein Verbandsspiel in der gleichen Sperrperiode mehr spielberechtigt ist. Die Kalenderwoche wird in zwei Sperrperioden eingeteilt, und zwar: Freitag bis Montag und Dienstag bis Donnerstag». Darauf berief sich denn auch der FC Zürich.
Der Artikel lässt einigen Raum für Interpretationen. Fällt die Wirkung des Ausschlusses per gelb-roter Karte in die erste Sperrperiode (Freitag bis Montag)? Oder kommen die Konsequenzen des Ausschlusses erst in der zweiten Sperrperiode zum Tragen? Seit bald drei Wochen befasst sich die Disziplinarkommission der SFL nun schon mit dem Fall Muntwiler. Bis gestern lag aber immer noch kein Entscheid vor. Weil sich nun offensichtlich die Medienanfragen in den vergangenen Tagen häuften, sah sich die Swiss Football League dazu veranlasst, gestern Nachmittag ein Pressecommuniqué zu verfassen. In diesem war zu lesen, dass «der Entscheid der Disziplinarkommission der SFL über die Spielberechtigung des St. Galler Spielers Philipp Muntwiler in der Partie FC Zürich – FC St. Gallen vom 1. April 2007 zu Beginn der kommenden Woche bekanntgegeben wird».
Entscheid ist gefallen
Anscheinend ist der Entscheid im Fall Muntwiler aber bereits gefallen. Die Disziplinarkommission soll zum Schluss gekommen sein, dass Muntwiler nicht spielberechtigt war und der FC St. Gallen deshalb die Partie nachträglich mit 0:3 Forfait und folglich einen Punkt verliert. Dass sich die Ostschweizer Verantwortlichen an jenem Wochenende bei einem Mitglied des Erstliga-Komitees rückversichert hatten und zu hören bekamen, der Mittelfeldspieler könne gegen den FC Zürich eingesetzt werden, war scheinbar nicht von Belang.
Nun bleiben vor allem drei Fragen: Wie begründet die Disziplinarkommission ihr Urteil? Weshalb hält sie ihren Entscheid noch zurück? Tut sie es in der Hoffnung, dass der FC Zürich morgen gegen den FC Basel gewinnt und seinen Vorsprung auf neun Punkte ausbaut – womit dem Entscheid keine besonders grosse Bedeutung mehr zukäme, weil die Meisterschaft dann wohl entschieden wäre?
Freue mich auf Sonntag....
FC St. Gallen verliert einen Punkt
Die Disziplinarkommission der Swiss Football League gibt den Entscheid im Fall Muntwiler Anfang Woche bekannt
Fussball. Der FC St. Gallen dürfte das Spiel gegen Zürich (0:0) nachträglich mit 0:3 Forfait verlieren. Die Disziplinarkommission hat anscheinend den Entscheid bereits gefällt, will ihn aber erst zu Beginn kommender Woche kommunizieren.
Markus Scherrer
Am Sonntag, 1. April, hatte der FC St. Gallen im Auswärtsspiel gegen den FC Zürich (0:0) mit Philipp Muntwiler einen Akteur eingesetzt, der tags zuvor im St. Galler U21-Team die gelb-rote Karte gesehen hatte. Trainer Rolf Fringer hatte ihn in der 64. Minute für Jürgen Gjasula eingewechselt. Doch war Muntwiler überhaupt spielberechtigt? Die Zürcher Verantwortlichen hatten ernsthafte Zweifel und gelangten deshalb an die Disziplinarkommission der Swiss Football League (SFL).
Erste oder zweite Sperrperiode?
Wer der Frage nachging, ob Muntwiler nun spielberechtigt war oder nicht, und die Reglemente eingehend studierte, stand am Ende ohne schlüssige Antworten da. Während Ziffer 10.2. der im Verbandsreglement enthaltenen Richtlinien für Disziplinarmassnahmen sowie Artikel 17bis des Reglementes über das Disziplinarwesen der SFL keine Zweifel offen lassen, dass Muntwiler eingesetzt werden durfte, stellt Artikel 33, Ziffer 4 des Wettspielreglementes des Verbandes vieles wieder in Frage. Denn dort steht, dass ein ausgeschlossener Spieler «für kein Verbandsspiel in der gleichen Sperrperiode mehr spielberechtigt ist. Die Kalenderwoche wird in zwei Sperrperioden eingeteilt, und zwar: Freitag bis Montag und Dienstag bis Donnerstag». Darauf berief sich denn auch der FC Zürich.
Der Artikel lässt einigen Raum für Interpretationen. Fällt die Wirkung des Ausschlusses per gelb-roter Karte in die erste Sperrperiode (Freitag bis Montag)? Oder kommen die Konsequenzen des Ausschlusses erst in der zweiten Sperrperiode zum Tragen? Seit bald drei Wochen befasst sich die Disziplinarkommission der SFL nun schon mit dem Fall Muntwiler. Bis gestern lag aber immer noch kein Entscheid vor. Weil sich nun offensichtlich die Medienanfragen in den vergangenen Tagen häuften, sah sich die Swiss Football League dazu veranlasst, gestern Nachmittag ein Pressecommuniqué zu verfassen. In diesem war zu lesen, dass «der Entscheid der Disziplinarkommission der SFL über die Spielberechtigung des St. Galler Spielers Philipp Muntwiler in der Partie FC Zürich – FC St. Gallen vom 1. April 2007 zu Beginn der kommenden Woche bekanntgegeben wird».
Entscheid ist gefallen
Anscheinend ist der Entscheid im Fall Muntwiler aber bereits gefallen. Die Disziplinarkommission soll zum Schluss gekommen sein, dass Muntwiler nicht spielberechtigt war und der FC St. Gallen deshalb die Partie nachträglich mit 0:3 Forfait und folglich einen Punkt verliert. Dass sich die Ostschweizer Verantwortlichen an jenem Wochenende bei einem Mitglied des Erstliga-Komitees rückversichert hatten und zu hören bekamen, der Mittelfeldspieler könne gegen den FC Zürich eingesetzt werden, war scheinbar nicht von Belang.
Nun bleiben vor allem drei Fragen: Wie begründet die Disziplinarkommission ihr Urteil? Weshalb hält sie ihren Entscheid noch zurück? Tut sie es in der Hoffnung, dass der FC Zürich morgen gegen den FC Basel gewinnt und seinen Vorsprung auf neun Punkte ausbaut – womit dem Entscheid keine besonders grosse Bedeutung mehr zukäme, weil die Meisterschaft dann wohl entschieden wäre?
Freue mich auf Sonntag....
war irgendwie klar nach gestern....
Das Spiel FC Zürich – FC St. Gallen vom 1. April 2007 wird mit 3:0 forfait gewertet
Die Disziplinarkommission der Swiss Football League (SFL) hat entschieden, das Meisterschaftsspiel der Axpo Super League vom 1. April 2007 FC Zürich – FC St. Gallen (Endresultat 0:0) in ein 3:0 forfait umzuwandeln. Der FC St. Gallen hatte gemäss der Disziplinarkommission in der erwähnten Partie einen gesperrten Spieler eingesetzt. Der Spieler Philipp Muntwiler war am Samstag, 31. März 2007, in der 1. Liga-Partie des U-21- Nachwuchses des FC St. Gallen nach der zweiten gelben Karte im gleichen Spiel des Feldes verwiesen worden. Tags darauf wurde er in der Meisterschaftspartie der Axpo Super League zwischen dem FC Zürich und St. Gallen in der 64. Minute eingewechselt. Am 3. April reichte der FC Zürich eine Einsprache mit dem Antrag ein, dass die Spielberechtigung des Spielers Philipp Muntwiler zu überprüfen und allenfalls das Spiel 3:0 forfait zu werten sei. Die zuständige Disziplinarkommission der SFL kommt aufgrund der relevanten Reglementsbestimmungen zum Schluss, dass Philipp Muntwiler für das erwähnte Spiel der Axpo Super League aufgrund seines Feldverweises vom Vortag gesperrt gewesen wäre. Bei einem Feldverweis (direkte rote Karte oder gelbrot) müssen gemäss Disziplinarkommission für den weiteren Einsatz des Spielers zwei Perioden beachtet werden: die Sperrperiode (fix definierte Wochentage) und der anschliessende Zeitpunkt der Verbüssung der Suspension d.h. der Spielsperre.
Die Disziplinarkommission stellt fest, dass für den Spieler Muntwiler nach seinem Feldverweis vom 31. März 2007 die laufende Sperrperiode vom Freitag, 30. März 2007, bis Montag, 2. April 2007, zur Anwendung gelangt ist. Mit der Einwechslung des Spielers Muntwiler durch den FC St. Gallen am 1. April 2007 in der Axpo Super League gegen den FC Zürich hat dementsprechend ein gesperrter Spieler am Match teilgenommen. Gemäss analoger konstanter Praxis der Disziplinarkommission führt dies zu einer Forfait-Niederlage des FC St. Gallen. Die Swiss Football League (SFL) ist eine von drei eigenständigen Abteilungen (SFL, 1. Liga, Amateurliga) innerhalb des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV). Sie ist verantwortlich für die Organisation und die Durchführung der Profifussball-Meisterschaften der Axpo Super League und der Challenge League. Im übrigen durfte der FC St. Gallen nicht auf eine vorgängig durch Verantwortliche der 1. Liga erteilte Auskunft vertrauen, der Spieler Muntwiler dürfe trotz allem am Spiel der 1. Mannschaft teilnehmen. Als Mitglied der Swiss Football League weiss der FC St. Gallen, dass die Meisterschaft der Super League durch die Swiss Football League organisiert wird und nicht durch die 1. Liga weswegen die SFL für derartige Auskünfte zu konsultieren ist.
Quelle: Medienmitteilung Swiss Football League, 23.4.2007, 16:11 Uhr
Das Spiel FC Zürich – FC St. Gallen vom 1. April 2007 wird mit 3:0 forfait gewertet
Die Disziplinarkommission der Swiss Football League (SFL) hat entschieden, das Meisterschaftsspiel der Axpo Super League vom 1. April 2007 FC Zürich – FC St. Gallen (Endresultat 0:0) in ein 3:0 forfait umzuwandeln. Der FC St. Gallen hatte gemäss der Disziplinarkommission in der erwähnten Partie einen gesperrten Spieler eingesetzt. Der Spieler Philipp Muntwiler war am Samstag, 31. März 2007, in der 1. Liga-Partie des U-21- Nachwuchses des FC St. Gallen nach der zweiten gelben Karte im gleichen Spiel des Feldes verwiesen worden. Tags darauf wurde er in der Meisterschaftspartie der Axpo Super League zwischen dem FC Zürich und St. Gallen in der 64. Minute eingewechselt. Am 3. April reichte der FC Zürich eine Einsprache mit dem Antrag ein, dass die Spielberechtigung des Spielers Philipp Muntwiler zu überprüfen und allenfalls das Spiel 3:0 forfait zu werten sei. Die zuständige Disziplinarkommission der SFL kommt aufgrund der relevanten Reglementsbestimmungen zum Schluss, dass Philipp Muntwiler für das erwähnte Spiel der Axpo Super League aufgrund seines Feldverweises vom Vortag gesperrt gewesen wäre. Bei einem Feldverweis (direkte rote Karte oder gelbrot) müssen gemäss Disziplinarkommission für den weiteren Einsatz des Spielers zwei Perioden beachtet werden: die Sperrperiode (fix definierte Wochentage) und der anschliessende Zeitpunkt der Verbüssung der Suspension d.h. der Spielsperre.
Die Disziplinarkommission stellt fest, dass für den Spieler Muntwiler nach seinem Feldverweis vom 31. März 2007 die laufende Sperrperiode vom Freitag, 30. März 2007, bis Montag, 2. April 2007, zur Anwendung gelangt ist. Mit der Einwechslung des Spielers Muntwiler durch den FC St. Gallen am 1. April 2007 in der Axpo Super League gegen den FC Zürich hat dementsprechend ein gesperrter Spieler am Match teilgenommen. Gemäss analoger konstanter Praxis der Disziplinarkommission führt dies zu einer Forfait-Niederlage des FC St. Gallen. Die Swiss Football League (SFL) ist eine von drei eigenständigen Abteilungen (SFL, 1. Liga, Amateurliga) innerhalb des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV). Sie ist verantwortlich für die Organisation und die Durchführung der Profifussball-Meisterschaften der Axpo Super League und der Challenge League. Im übrigen durfte der FC St. Gallen nicht auf eine vorgängig durch Verantwortliche der 1. Liga erteilte Auskunft vertrauen, der Spieler Muntwiler dürfe trotz allem am Spiel der 1. Mannschaft teilnehmen. Als Mitglied der Swiss Football League weiss der FC St. Gallen, dass die Meisterschaft der Super League durch die Swiss Football League organisiert wird und nicht durch die 1. Liga weswegen die SFL für derartige Auskünfte zu konsultieren ist.
Quelle: Medienmitteilung Swiss Football League, 23.4.2007, 16:11 Uhr
kutte hat geschrieben:höi basel (hoffentlich seid ihr die gewesen, die diesen artikel 33 sogar selbst erfunden haben)
nette stadionkneipen in der haupttribüne, die kleinere, über eine metalltreppe zu erreichen welche sicher schon manchem schwierigkeiten bereitet hat, nimmt uns warm auf. allerdings dürfte keiner schwierigkeiten mit dieser wirklich gut beleuchteten - und auch mit hilfsbereiten vorlokalitätkräften besetzten - treppe haben der das abenteuer pissoir im rausch - oder anrausch - souverän umschifft hat. eine blechbarakene, überdachte pissrinne, deren eingang sich zurückzieht wie der scham einer frau zwischen zwei langen, weit geöffneten beinen. geile konstruktion, ohne jedes licht - das fördert die phantasie, bringt aber natürlich auch gefahren mit sich.
Konnte man schon am Sonntag morgen in der NZZaS lesen, aber der FCB wird auch ohne Fremdeinwirkung "von oben" Meister.chief hat geschrieben:war irgendwie klar nach gestern....
AFCA / CAN'T BE STOPPED
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Heldhaftig - Vastberaden - Barmhartig
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Landskampioen 1918, 1919, 1931, 1932, 1934, 1937, 1939, 1947, 1957, 1960, 1966, 1967, 1968, 1970, 1972, 1973, 1977, 1979, 1980, 1982, 1983, 1985, 1990, 1994, 1995, 1996, 1998, 2002, 2004, 2011, 2012, 2013, 2014, 2019, 2021, 2022
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Dräggspagg
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Dräggspagg
Fortsetzung im Fall Muntwiler
Der FC St. Gallen hat gegen den Entscheid der Swiss Football League im Fall Muntwiler Rekurs angekündigt. Die Ostschweizer wollen sich an den Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne wenden.
Diesen Entschluss fasste der Verwaltungsrat der FC-St.-Gallen-AG heute. Nachdem er die Begründung des Entscheids der Disziplinarkommission und die Konsequenzen eines Rekurses von externen Juristen in einem Rechtsgutachten prüfen liess, ist der VR zuversichtlich, dass der Internationale Sportgerichtshof (CAS) ein anderes Urteil fällen wird.
Die Disziplinarkommission hatte das 0:0 vom 1. April zwischen St. Gallen und dem FC Zürich nachträglich in einen 3:0-Forfaitsieg zu Gunsten der Zürcher umgewandelt, weil die St. Galler den nicht spielberechtigten Philipp Muntwiler eingesetzt hatten. Aufgrund dieses Entscheids beträgt der Vorsprung von Leader FCZ auf das Zweitplatzierte Basel drei Zähler anstatt einen Punkt. (rom/si)



