http://www.casualcouture.ch/de_08/index.htmSurflehrer-Björn-Senjor hat geschrieben:50% auf alle Ralph Lauren Artikel im Grandhotel National (Glaubs 8. Mai)
war aber eher enttäuschend, ziemlich beschränktes angebot...
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Sex zum Dumpingpreis - Berner Polizei schlägt Alarm
Von Jürg Spori. Aktualisiert um 08:06 Uhr 1 KommentarDrucken Mailen Artikel als E-Mail versendenEmpfänger (E-Mail)*
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Der Konkurrenzkampf im Sexgewerbe nimmt zu. Immer mehr ungarische Prostituierte schaffen zu Tiefstpreisen in Bern an. Verschärft wird die Situation durch Bordell-Schliessungen, welche die Stadt Bern verfügt hat.
Bordell am Lagerweg: Hinter roten Storen in der Wohnzone bieten zwischen 50 und 70 Prostituierte verbotenerweise ihre Dienste an. (Bild: Andreas Blatter)
Kanton will Sexgesetz
Im Kanton Bern soll das Rotlichtmilieu durch ein neues Sexgesetz geregelt werden. Der Regierungsrat wurde vom Grossen Rat beauftragt, ein Gesetz zu erarbeiten. Auch im Berner Stadtrat wurden Vorstösse eingereicht, welche die Arbeit der Sexworkerinnen regeln.
In letzter Zeit bieten viele Ungarinnen in Bern Sex zu Dumpingpreisen an. Die meisten sind von Zürich in die Bundesstadt gekommen, weil im Rotlichtmilieu an der Limmat der Konkurrenzkampf sehr gross ist.
Der Zürcher Stadtpolizei-Mediensprecher Michael Wirz bestätigt: «Von Zürich weichen Prostituierte aus Ungarn nach Bern und anderen Schweizer Städten aus.»
Preise sinken
Weil diese Ungarinnen jetzt in Bern anschaffen, herrscht unter den Prostituierten ein Konkurrenzkampf. Dies bestätigt Alexander Ott, Chef der städtischen Fremdenpolizei (Frepo). «Die Preise sinken, die Konkurrenz nimmt zu, und der Druck auf die Prostituierten steigt», sagt er. So ist heute normaler Geschlechtsverkehr für 40 Franken zu haben, früher musste Mann dafür rund 150 Franken berappen. Oralsex ist gar für 10 Euro zu haben.
Der verschärfte Konkurrenzkampf gründet im Freizügigkeitsabkommen von 2006, wie Ott erklärt: «Selbstständige Dienstleistungserbringerinnen können für 90 Tage pro Jahr im Rahmen des Meldeverfahrens arbeiten.» Das bedeutet: Es braucht keine Arbeitsbewilligung, eine Online-Anmeldung beim Beco, dem kantonalen Amt für Wirtschaft, reicht.
Doch gerade das Arbeiten im Erotikgewerbe ist keine selbstständige Erwerbstätigkeit im Rahmen des Meldeverfahrens. Es setze deshalb eine fremdenpolizeiliche Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung voraus, erklärt Ott. Gemäss Gerichtspraxis gelten Betreiber, Inhaber und Geschäftsführende von Erotik-Etablissements als Arbeitgeber.
Umgehung stoppen
Diese Umgehung der fremdenpolizeilichen Vorschriften will jetzt Fremdenpolizei-Chef Ott stoppen: «Seit mehreren Wochen überprüfen wir in Zusammenarbeit mit dem Beco die eingehenden Meldungen», sagt Ott. Dabei wurde festgestellt, dass wiederholt und fortgesetzt gegen die Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommes (FZA) zwischen der Schweiz und der EU verstossen wurde. Dies, indem die Sexarbeiterinnen ebengerade nicht selbstständig arbeiten, sondern in einem Anstellungsverhältnis stehen. «Anzeigen wurden eingereicht, sagt Ott. «Die Meldungen werden nach fremdenpolizeilichen Kriterien im Zusammenhang mit der Missbrauchsbekämpfung geprüft», sagt er.
Persönlich vorsprechen
Die persönliche Vorsprache der Sexarbeiterinnen bei der Fremdenpolizei der Stadt Bern diene einerseits zur Abklärung der Beweggründe bezüglich der Arbeitsaufnahme und andererseits zum Schutz der Frauen gegen Ausbeutung, so Ott. «Wir beobachten die Situation laufend und werden auf neue Entwicklungen reagieren», meint Ott.
Für Sexarbeiterinnen in Bern wird die Situation nicht nur wegen des Konkurrenzkampfes schwieriger, sondern weil auch die Salons und Bordelle im Wohngebiet am Lagerweg 12 und an der Lorrainestrasse 60 in Bern geschlossen werden sollen. Grund: Nach der städtischen Bauordnung sind in der Wohnzone keine Bordelle geduldet, sie müssen einer Dienstleistungszone zugeordnet werden. Aus diesem Grund hätte eigentlich die Schliessung der Salons am Lagerweg 12 bereits im letzten April erfolgen müssen. Doch jetzt, fast drei Monate später, läuft dort das Sex-Geschäft weiter. Hier schaffen zwischen 50 und 70 Prostituierte an, die umgesiedelt werden müssten.
Beschwerde läuft
Nach den Angaben des städtischen Bauinspektors Charles Roggo haben die Eigentümer des Lagerwegs 12 nicht auf die Aufforderung reagiert, weshalb nach dem Ablauf der Frist die Wiederherstellung verfügt wurde. Diese verlangt, dass die bestehende gewerbliche Nutzung aufgehoben wird. «Dagegen erhoben die Eigentümer Beschwerde bei der kantonalen Baudirektion», sagt Roggo. Zugleich reichten sie ein Baugesuch beim Bauinspektorat zur Legalisierung der Rotlichtnutzung ein. «Dieses kann aber noch nicht behandelt werden, da es unvollständig ist und ergänzt werden muss», sagt Roggo. Und: «Das Beschwerdeverfahren wurde bisher noch nicht aufgehoben.»
Fakt ist: «Bei Personenkontrollen in dieser Liegenschaft am Lagerweg 12 werden immer wieder Widerhandlungen gegen das Freizügigkeitsabkommen und gegen das Ausländergesetz festgestellt», sagt Fremdenpolizei-Chef Ott.
(Berner Zeitung)
Erstellt: 10.07.2009, 07:14 Uhr
Habt euch lieb !!