Stecki hat geschrieben:Wenn die Sachlage betreffend forfait so klar sein soll, warum gab es dann 2001 ein Wiederholungs-Geisterspiel als Eric Pédat in Sion von einer Petarde getroffen wurde?
weil servette anno dazumal erst in der Halbzeitpause (als Pedat ausgewechselt wurde) und nicht direkt nach dem Vorfall Protest einlegte
Protest muss doch einfach während dem Spiel eingereicht werden.
PS: Laut Aargauerzeitung kann ein Becherwurf durchaus eine Hirnerschütterung hervorrufen. Quelle sei ein Selbstversuch
Zuletzt geändert von Stecki am 28. Jul 2009, 12:40, insgesamt 1-mal geändert.
STORM hat geschrieben:Gedankenspiel: Luzern verliert am grünen Tisch forfait gegen GC! Bei einem der nächsten Heimspiele im Gersag steht es nach 89 Minuten 0:1 für den Gegner. Ein linsentragender FCL-Spieler läuft an zum Corner vor dem Gästesektor. Unmittelbar in diesem Moment gibt's eine ordentliche Bierdusche aus dem besagten Gästesektor, wie es sie leider bei praktisch jedem Spiel mal gibt (Anmerkung: Der Bierbecher selber bleibt im Gästesektor.). Der FCL-Spieler reibt sich mit beiden Händen verzweifelt die Augen, weil seine Linsen bedingt durch das Bier "verklebt" sind (besser wäre wohl die Formulierung "angeblich seien"), was selbstredend seine Sehschärfe massiv einschränkt. Langer Rede kurzer Sinn: Der bedauernswerte Spieler ist aktionsunfähig! Der Spieler teilt dies natürlich umgehend dem Schiedsrichter mit und ist damit mit seinen Ausführungen allemal glaubwürdiger als Weichbecher Ruiz mit seinem Bierbecher. Was wird passieren? Wird das Spiel so kurz vor Schluss für 10 Minuten unterbrochen, damit der betreffende FCL-Spieler seine Linsen mit Linsenmittel reinigen und die Augen ausspülen kann? Wer garantiert, dass danach die Augen nicht immer noch z.B. gerötet oder gar geschwollen sind, d.h. der Zustand nicht wieder hergestellt ist? Nix dergleichen wird selbstverständlich geschehen: Der arme FCL-Spieler wird neben dem Feld wie ein Verrückter seine Augen reiben, während der FCL-Kapitän dem Schiedsrichter umgehend mitteilen wird, dass man das Spiel nur unter Protest zu Ende spielen werde. Weil der FCL-Spieler wegen der Bierdusche aus dem Gästesektor aktionsunfähig gemacht wurde, d.h. die Bierdusche ist ursächlich dafür, dass der FCL-Spieler nicht mehr zu Ende spielen konnte, würde der FCL das Spiel analog GC nachträglich am grünen Tisch gewinnen! Schöne neue Fussballwelt... Das kann es doch nicht sein!!??!!
genau meine meinung!!
der heimklub ist doch immer für die sicherheit im ganzen stadion verantwortlich, oder täusche ich mich da? auch wenn was aus der gästekurve geflogen kommt?
Für die Sicherheit ja, für die Handlungen der Gästefans nein. Stichwort Kausalhaftung.
Kubi hat geschrieben:Wir Journalisten sollten mit der Berichterstattung über diese Idioten komplett aufhören. Wie es China an den Olympischen Spielen getan hat. [...] In Bologna lebte ich im gleichen Quartier wie viele Hardcore-Fans. Ich erinnere mich nur zu gut an ihre Gespräche: «Was unternehmen wir heute, um in die Zeitung zu kommen?» Das einzige Gegenmittel heisst: Totschweigen.
Stecki hat geschrieben:Wenn die Sachlage betreffend forfait so klar sein soll, warum gab es dann 2001 ein Wiederholungs-Geisterspiel als Eric Pédat in Sion von einer Petarde getroffen wurde?
weil servette anno dazumal erst in der Halbzeitpause (als Pedat ausgewechselt wurde) und nicht direkt nach dem Vorfall Protest einlegte
Protest muss doch einfach während dem Spiel eingereicht werden.
soweit ich weiss muss protest IMMER unmittelbar nach dem betreffenden fall eingereicht werden. andernfalls könnte man ja einfach mal abwarten wie das spiel verläuft und irgendwann mal doch noch protest einlegen, wenn man z.b. in der 92. minute plötzlich den entscheidenden gegentreffer kassiert...
I'm going to make him an offer he can't refuse...
GEGEN DEN MODERNEN SCHIFFSBAU
offene beträge: CHF 50 von tjfcl, CHF 10 von LU-57, CHF 10 von chamäleon, CHF 10 von nelson, CHF 10 an seimon.
JASSOBIG RETTEN - NIEDER MIT DEN WETTEN!
Sammler hat geschrieben: Der FCL ist ein Verein, den man besser erst gar nicht beitreten sollte. Leistungen werden definitiv nicht honoriert. Jetzt auf Margiotta herumzuhacken ist absolut fehl am Platz. Kein Wunder, bekommt der FCL keine Mannschaft mehr zusammen, die mal einen Kübel stemmen wird. Nicht unter Swisspor, nicht unter Meyer.
Gerade noch interessente Passage im Reglement der SFL gefunden:
"Auf Stadien der Swiss Football League dürfen Getränke nur in Pappbechern abgegeben
werden. Gefässe aus Glas, Plastik, Metall oder anderem gefährlichem Material
sind verboten."
Zuletzt geändert von Stecki am 28. Jul 2009, 12:53, insgesamt 1-mal geändert.
Im Fussball fliegen nun mal ab und zu Bierbecher oder Knallpetarden. Wenn ein Fussballer damit nicht umgehen kann dann soll er doch mit ein paar Tunten Ballett tanzen.
Langsam wird's ja wirklich peinlich. Wenn diese Bagatelle Folgen in Form von Punkteabzug hat, kann ich den Schweizer Fussball einfach nicht mehr ernst nehmen.
Tragisch ist das. GC versucht bloss noch einen missratenen Auftritt zu retten. Sforza versuchte so offensichtlich Opfer zu spielen, dass dies auch sehr einfach zu einem Bumerang werden kann... Drecksschwein!
Zuletzt geändert von Bani am 28. Jul 2009, 12:53, insgesamt 1-mal geändert.
Stecki hat geschrieben:Gerade noch interessente Passage im Reglemnt der SFL gefunden:
"Auf Stadien der Swiss Football League dürfen Getränke nur in Pappbechern abgegeben
werden. Gefässe aus Glas, Plastik, Metall oder anderem gefährlichem Material
sind verboten."
In Basel emel auch nur Plastikbecher...Plastik ist seeeeeehhr gefährlich...mein Gott
Stecki hat geschrieben:Gerade noch interessente Passage im Reglemnt der SFL gefunden:
"Auf Stadien der Swiss Football League dürfen Getränke nur in Pappbechern abgegeben
werden. Gefässe aus Glas, Plastik, Metall oder anderem gefährlichem Material
sind verboten."
In Basel emel auch nur Plastikbecher...Plastik ist seeeeeehhr gefährlich...mein Gott
Gibt doch überall nur Plastik. In Zürich gar Hartplastik (Depotbecher). Gibt wohl bald auch im Sommer nur noch Kafi Zwätschge, da dies im Pappbecher verkauft wird.
Partyanimal hat geschrieben:Für die Sicherheit ja, für die Handlungen der Gästefans nein. Stichwort Kausalhaftung.
Danke PA! Der Gastclub würde bestraft aufgrund der Kausalhaftung, die von den Vereinen selber im Jahre 2004 wieder eingeführt wurde, d.h. jeder Club ist für seine eigenen Fans selber verantwortlich.
rubber hat geschrieben:
weil servette anno dazumal erst in der Halbzeitpause (als Pedat ausgewechselt wurde) und nicht direkt nach dem Vorfall Protest einlegte
Protest muss doch einfach während dem Spiel eingereicht werden.
soweit ich weiss muss protest IMMER unmittelbar nach dem betreffenden fall eingereicht werden. andernfalls könnte man ja einfach mal abwarten wie das spiel verläuft und irgendwann mal doch noch protest einlegen, wenn man z.b. in der 92. minute plötzlich den entscheidenden gegentreffer kassiert...
ein Spielfeldprotest (also so einer wie GC gemacht hat) ist eigentlich nur dann gültig wenn er direkt nach dem Vorfall (das heisst bevor das Spiel wieder aufgenommen wird) durch den Captain beim Schiri angemeldet wird, dabei muss das Wort "Protest" vom Captain ausgeprochen werden. (Schirikurs sei dank... ) warum dies beim Pedat-Fall anders war weiss ich nicht.
Becherwurf und Protest sind zwei verschiedene Vorfälle die auch von zwei verschiedenen Gremien beurteilt werden.
Zum Becherwurf: dass diese Tat eine Idiotie war und zu verurteilen ist, ist wohl allen vernünftig denkenden Menschen klar.
Wer nun aber aufgrund dieses Vorfalles dem Stadion Gersag die Sicherheit abspricht oder dem FCL Untätigkeit in Bezug der Sicherheitsproblematik vorwirft verschliesst die Augen vor der Realität. Ein Becher ist im Gegensatz zu Knall- oder Leuchtpetarden im Stadion erhältlich und erlaubt. Dieser Vorfall hätte in jedem anderen Stadion der Schweiz passieren können. (ausgenommen die Stadien mit einer Leichtathletikrundbahn). Auch und erst recht in den neuen, modernen Arenen. Denn oft reichen da die Plätze bis wenige Meter an den Spielfeldrand. Soweit für mich nachzuvollziehen, gab es am Sonntag keine Sicherheitstechnische Probleme im Gersag, das Stadion wurde von den Verantwortlichen (Sicherheits-)Behörden abgenommen. Dem FCL hier also einen Vorwurf zu machen finde ich falsch. Dass jetzt halt mehr Netze aufgestellt werden ist nachzuvollziehen und geschieht wohl nach dem Motto: nötzt nüd, so schads nüd.
Dass die Oeffentlichkeit nach der Barrage und dem Cuphalbfinal auf solche Vorkommnisse sensibilisiert ist, erscheint nachvollziehbar. Einmal mehr ist es deshalb schade und würdig zu kritisieren dass die Presse die Pauschalisierung mitmacht. Ich hoffe, dass die urteilsfindende Behörde dies wenigstens differenzierter Betrachter. Nach Aussage bestimmter Verbandspersonen scheint dies auch möglich zu sein.
Zum Protest: vergleicht man den Fall „Ruiz“ mit anderen Vorfällen wie dem Golfballwurf auf Kahn, dem Flaschenwurf in Sion u.ä. so fällt es schwer an eine ernsthafte Verletzung des Spielers zu glauben (siehe auch die ersten Selbstversuche auf Youtube). Auszuschliessen ist diese jedoch nicht, keiner von uns kann wohl mit Bestimmtheit sagen mit welcher Wucht und wo genau Ruiz getroffen wurde. Und oft kommt bei Pech auch noch Unglück dazu, dass es für eine Verletzung manchmal sehr wenig braucht, davon zeugen die vielen jährlichen Bagatellunfälle im Haushalt oder in der Freizeit. Dass Ruiz keine Hirnerschütterung davon getragen hat, dürfte wahrscheinlich sein. Eine Sehstörung halte ich jedoch durchaus möglich sollte der Spieler in Augennähe getroffen worden sein.
Was ich nicht nachvollziehen kann ist warum GC die Begutachtung des Spielers durch einen Arzt des FCL verweigerte. Wäre der Spieler effektiv verletzt gewesen würden sich die ganzen Diskussionen jetzt wohl erübrigen und der Fall wäre klar. Andererseits... dass es Aerzte auch nicht immer so genau nehmen mit der Wahrheit weiss wohl jeder der im Militär mal eine Dispens für irgendwas brauchte...
In einem Strafverfahren haben doch beide Parteien das Recht eine medizinische Beurteilung vorzunehmen? Oder es wird von einem neutralen Gutachter eine Beurteilung vorgenommen. Ist dies hier ebenso?
Für mich könnte dies zur entscheidenden Frage werden, denn eine „nachweisliche Verletzung“ ist Voraussetzung zur Gutheissung des Protestes.
Fazit: ich könnt mir folgende Urteile vorstellen:
- eine hohe Geldbusse und ein weiteres „Geisterspiel“ für den Becherwurf
- ein Wiederholungsspiel vor leeren Rängen und eventuell neutralem Austragunsort, denn das die Punkte am grünen Tisch vergeben werden und nicht nach sportlicher Leistung darf eigentlich nicht sein, dann währe der Fussball endgültig der eigentliche Verlierer der ganzen Sache.
rubber hat geschrieben:
Fazit: ich könnt mir folgende Urteile vorstellen:
- eine hohe Geldbusse und ein weiteres „Geisterspiel“ für den Becherwurf
Geisterspiel halte ich für unwahrscheinlich, da YB für eine Vergleichbare Tat (Schiedsrichter mit Münze oder Feuerzeug? abschiessen) "nur" die Sperre eines Sektors erhalten hat. Im Sinne von gleiches Rechte bei gleicher Tat wäre das wohl die konsequente Handhabe. Mit dem Petardenwurf ist der Bierbecher wurf einfach nicht zu vergleichen. Ist etwa gleich wie wenn ein Bombenanschlag mit einem Farbbeutelanschlag verglichen wird.
Wiesel hat geschrieben:Wieso will der FCL auf Teufel komm raus noch den Lugano Täter? Auf das Urteil hat das ja kaum einen Einfluss und ob man die verlorenen Stadioneinnahmen von mehreren 100000 Franken von einem Lehrling eintreiben kann(keine Ahnung ob es ein Lehrling war.... )??. Hut ab von dem der sich gestellt hat. Wenn er alles abgestritten hätte hätte man ihn nie belangen können.......und ob derjenige mit den 10000FR Denunzianten Geld glücklich wäre, sei auch mal dahingestellt....
Vielleicht zur Abschreckung? Vielleicht auch als Signal, dass der FCL solche Taten nicht duldet? Mal angenommen, der Club schaut passiv dem ganzen Treiben zu, was macht dies wohl für einen Eindruck gegenüber der Liga, dem Verband und der Kommission, bei der der Geisterspielrekurs noch hängig ist?
Kopfgeld ausschütten ist sicherlich ein fragwürdiger Anreiz. Mindestens genauso fragwürdig ist es jedoch, Straftaten zu decken. Hätten die Zeugen (falls es welche gibt) oder der Täter "Eier", bräuchte es diesen Anreiz gar nicht. Der Werfer vom Sonntag hat es vorgemacht, wie man zu einer Dummheit steht.
rubber hat geschrieben:
Fazit: ich könnt mir folgende Urteile vorstellen:
- eine hohe Geldbusse und ein weiteres „Geisterspiel“ für den Becherwurf
Geisterspiel halte ich für unwahrscheinlich, da YB für eine Vergleichbare Tat (Schiedsrichter mit Münze oder Feuerzeug? abschiessen) "nur" die Sperre eines Sektors erhalten hat. Im Sinne von gleiches Rechte bei gleicher Tat wäre das wohl die konsequente Handhabe. Mit dem Petardenwurf ist der Bierbecher wurf einfach nicht zu vergleichen. Ist etwa gleich wie wenn ein Bombenanschlag mit einem Farbbeutelanschlag verglichen wird.
ist so, luzern jedoch leider wiederholungstäter, dies wird in der regel härter bestraft als ein "einzelfall"