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Geisterspiel
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Stecki
Rekurse gutgeheissen
Das Rekursgericht der Swiss Football League (SFL) hat in seiner Sitzung von heute Montag die Rekurse der drei involvierten SFL-Klubs FC Zürich, FC Basel 1893 und FC Luzern gutgeheissen und die von der Disziplinarkommission verhängten Stadionsperren aufgehoben. Gegen die betroffenen Klubs wurden jedoch Bussen von 30'000 Franken (FC Basel 1893), bzw. 25'000 Franken (FC Zürich und FC Luzern) verhängt.
Das Rekursgericht der SFL ist zum Schluss gekommen, dass gestützt auf die Statuten des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) gegenüber Klubs, denen keine Verletzung reglementarischer Pflichten im Bereich des Sicherheitswesens zur Last gelegt werden kann, nicht mit einer Stadionsperre belegt werden können, weil die SFV-Statuten diese Sanktionsart nicht vorsehen. Eine Stadionsperre ist aufgrund des Disziplinarreglements der Swiss Football League möglich, sofern ein Klub reglementarische Pflichten verletzt hat, was in keinem der drei behandelten Fälle zutraf.
Nach Prüfung des vorgelegten Beweismaterials kam das Rekursgericht zum Schluss, dass den FC Zürich als Heimklub kein relevantes Verschulden bei der Organisation des Meisterschaftsspiels FC Zürich – FC Basel vom 17. Mai 2009 trifft. Das gleiche gilt für den FC Luzern als Heimklub im Barrage-Rückspiel vom 13. Juni 2009 gegen den FC Lugano, was bereits die Disziplinarkommission festgestellt hatte. Beide Klubs werden mit 25'000 Franken gebüsst.
Auch der FC Basel 1893 hat als Gastklub im oben genannten Spiel nach Ansicht des Rekursgerichts keine reglementarischen Pflichten verletzt. Das im Vergleich schwererwiegende Fehlverhalten der Fans des FC Basel 1893 führt zu einer Busse in der Höhe von 30'000 Franken. (SFL)
Das Rekursgericht der Swiss Football League (SFL) hat in seiner Sitzung von heute Montag die Rekurse der drei involvierten SFL-Klubs FC Zürich, FC Basel 1893 und FC Luzern gutgeheissen und die von der Disziplinarkommission verhängten Stadionsperren aufgehoben. Gegen die betroffenen Klubs wurden jedoch Bussen von 30'000 Franken (FC Basel 1893), bzw. 25'000 Franken (FC Zürich und FC Luzern) verhängt.
Das Rekursgericht der SFL ist zum Schluss gekommen, dass gestützt auf die Statuten des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) gegenüber Klubs, denen keine Verletzung reglementarischer Pflichten im Bereich des Sicherheitswesens zur Last gelegt werden kann, nicht mit einer Stadionsperre belegt werden können, weil die SFV-Statuten diese Sanktionsart nicht vorsehen. Eine Stadionsperre ist aufgrund des Disziplinarreglements der Swiss Football League möglich, sofern ein Klub reglementarische Pflichten verletzt hat, was in keinem der drei behandelten Fälle zutraf.
Nach Prüfung des vorgelegten Beweismaterials kam das Rekursgericht zum Schluss, dass den FC Zürich als Heimklub kein relevantes Verschulden bei der Organisation des Meisterschaftsspiels FC Zürich – FC Basel vom 17. Mai 2009 trifft. Das gleiche gilt für den FC Luzern als Heimklub im Barrage-Rückspiel vom 13. Juni 2009 gegen den FC Lugano, was bereits die Disziplinarkommission festgestellt hatte. Beide Klubs werden mit 25'000 Franken gebüsst.
Auch der FC Basel 1893 hat als Gastklub im oben genannten Spiel nach Ansicht des Rekursgerichts keine reglementarischen Pflichten verletzt. Das im Vergleich schwererwiegende Fehlverhalten der Fans des FC Basel 1893 führt zu einer Busse in der Höhe von 30'000 Franken. (SFL)
heisst eigentlich nichts anderes als das alle bereits früher ausgesprochenen geisterspiele unrechtmässig waren...Stecki hat geschrieben:gegenüber Klubs, denen keine Verletzung reglementarischer Pflichten im Bereich des Sicherheitswesens zur Last gelegt werden kann, nicht mit einer Stadionsperre belegt werden können, weil die SFV-Statuten diese Sanktionsart nicht vorsehen.
Reto Mattmann (Stadionverantwortlicher) in der NLZ am 06.08.2009 hat geschrieben:«Manchmal muss man halt auch eigene Wege gehen, vor allem wenn Reglementstheorie und Realität weit auseinanderliegen»
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Stecki
Richtig, und je nachdem ob man damals Rekurs eingelegt hatte könnte man doch nun eigentlich den SFV auf Schadenersatz verklagen.Barracuda hat geschrieben:heisst eigentlich nichts anderes als das alle bereits früher ausgesprochenen geisterspiele unrechtmässig waren...Stecki hat geschrieben:gegenüber Klubs, denen keine Verletzung reglementarischer Pflichten im Bereich des Sicherheitswesens zur Last gelegt werden kann, nicht mit einer Stadionsperre belegt werden können, weil die SFV-Statuten diese Sanktionsart nicht vorsehen.
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Stecki
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