dieser punkt ist äusserst gesucht. genau so wurde bei der schliessung von hanfshops auch argumentiert, eingetreten ist diese befürchtung praktisch nicht.Alpenloewe hat geschrieben:Das Pokerspiel wird sich in die Hinterräume verlagern und unter zweideutigen Rahmenbedingungen durchgeführt werden. In dieses Hinterräumen wird bereits heute häufig beobachtet, dass auch der Betäubungsmittelhandel floriert.
völlig unvorstellbar, dass die schweizer casinos aufgrund des urteils ihre kapazitäten erhöhen, ne?Alpenloewe hat geschrieben:Die Pokerspieler können nur bedingt für ihr Turnierspiel in ein konzessioniertes Casino ausweichen, da bereits heute die Auslastung an Turnieren sehr gut ist. Die zum Teil schlecht frequentierten Spielbanken im nahen Ausland werden mit Sicherheit von dieser Entscheidung profitieren.
der arme, willenlose pokerspieler muss nun künftig also cashgame statt turnierpoker spielen. dabei wird er ausgenommen wie eine weihnachtsgans, wie bedauernswert. im ernst: jeder zocker entscheidet selbst, was er tun und lassen will. steigt er nun auf cashgame-tische um, tut er dies freiwillig.Alpenloewe hat geschrieben:Der Profit wird jedoch nicht im Turnier-Poker sondern im Cash-Game gemacht werden. Der grosse Unterschied zwischen Turnierpoker und Cash-Game besteht darin, dass bei einem Turnier nur einmal ein Einsatz entrichtet wird (buyin), während es beim Cash Game jederzeit möglich ist, sich wiedereinzukaufen. So werden beim, in der Schweiz illegalen, Cash Game ausserhalb der Casinos häufig mehrere Tausend Franken pro Abend verspielt oder aber auch gewonnen. Diesem Reiz werden nun die Spieler als Besucher der Schweizer Casinos, aber auch bei Besuchen im nahen Ausland ausgesetzt sein. Die grössten Profiteure sind jedoch mit Bestimmtheit die ausländischen Onlineanbieter, welche dasselbe Spiel auf dem Internet anbieten und Ihren Sitz in einem Offshore Steuerparadis haben.
das bundesgericht entscheidet zudem nicht mit der was-wäre-wenn-methode. es vollzieht geltendes recht, punkt. und das schreibt nunmal vor, dass glücksspiel primär in casinos stattzufinden hat, weil sich nur so auch negative symptome wie spielsucht und geldwäscherei einigermassen kontrollieren lassen (sagt das gesetz und meinen die eidgenössischen räte, nicht ich).
ironie des schicksals: diese leute haben sich klassisch verpokert.Alpenloewe hat geschrieben:Betroffen von diesem Entscheid sind direkt die noch nicht rechtskräftigen Verfügungen. Indirekt werden jedoch auch die bereits rechtskräftigen Qualifikationsverfügungen betroffen sein, da diese gemäss Urteil zu widerrufen sind. Analog der Praxisänderung bei den Spielautomaten (man unterscheidet heute die Geschicklichkeitssautomaten nach Altrechtlichen (Super Cherry etc.) und Neurechtlichen (Sputnik, Playoff etc.) gehen die Veranstalter davon aus, dass es eine vernünftige Übergangsfrist gibt, damit die Veranstalter die Möglichkeit haben, den Betrieb ordentlich einzustellen und nicht in den Konkurs getrieben werden.
Viele der Mitarbeiter in Pokerbetrieben sind Studenten, welche sich so ihr Studium finanzieren. Über 100 Personen verlieren Ihre Vollzeitstelle
wer in kenntnis einer unsicheren rechtslage darauf spekuliert, dass pokern legal sei, darf sich nicht beklagen, wenn die rechtslage später nicht in ihrem sinne präzisiert wird. das hat die spielbankenkommission bei ihrer lizenzvergabe immer so mitgeteilt. entsprechend hält sich das mitleid in engen grenzen.
stimmt überhaupt nicht: das bundesgericht hat ausdrücklich festgehalten, dass es legal ist, im privaten rahmen (familie, freunde) um geld zu pokern.Alpenloewe hat geschrieben:und mehrere 10'000 Spielern werden für die Ausübung ihres Hobbys ins Ausland aufgefordert oder auf die Onlineplattformen verwiesen.
unverständlich ist es vielleicht für diejenigen, die das spielbankengesetz nicht kennen.Alpenloewe hat geschrieben:Gerade weil diese Auswirkungen so massiv und unverständlich für ein freies Land sind, wird in Betracht gezogen, eine Volksinitiative zu lancieren.
richtig unterhaltend werden deine zeilen vor dem hintergrund, dass sich ausgerechnet ein der sp nahestehender freiheit auf die fahnen schreibt und staatsinterventionismus brandmarkt. natürlich nur selektiv nach eigenen interessen, denn steuerparadiese werden weiterhin fleissig angeprangert.
polemisch-peinlich. das bundesgericht sagt einzig, auch deutsche und österreichische gerichte hätten nicht feststellen können, dass poker primär auf geschicklichkeit basiere. die spielregeln sind hier wie dort dieselben, was ist daran also problematisch?Alpenloewe hat geschrieben:Aufgrund dessen, dass das Bundesgericht als Grundlage für das Urteil einen Blick nach Deutschland und Osterreich geworfen hat, stellt sich ebenfalls die Frage, ob wir demnächst bundesgerichtlich verordnet den Euro einführen werde….
zum schluss noch zur klarstellung: ich bin nicht der meinung, dass sich geldwäscherei durch das spielbankengesetz eindämmen lässt. spielsucht noch eher, aber auch dieses problem lässt sich damit nicht zufriedenstellend lösen. letztendlich sind nicht fragen wie glücks- oder geschicklichkeitsspiel entscheidend, zumal sich die eh nie schlüssig beantworten lässt. denn beim pokercrack überwiegt beim genau gleichen spiel nach gleichen regeln wohl geschicklichkeit, während bei einem durchschnittszocker wie mir das glück ausschlaggebend ist.
im kern geht es einzig um eine klare antwort, ob man die zockerei mit all ihren negativseiten (spielbetrug, spielsucht, geldwäscherei, etc.) will oder nicht. es läuft auf den klassiker hinaus: freiheit und eigenverantwortung vs. fürsorgestaat und reglementierung. allen recht machen kann mans aber selbst mit einer klaren antwort auf die grundfrage nicht.

