Sammler hat geschrieben:Questo, CC hat mit seinem pubertären Getue keineswegs den Spielbetrieb gestört. Insofern ist allein von daher ein Urtei im Sinne von hooliganischem Verhalten nicht relevant. Gehe ich nach einem Match auf einen Reporter los und prügle ihn spitalreif, kann das nicht gleichgesesetzt werden, wie wenn ich während eines Spieles dem Schiedsrichter einen Knallkörper zehn Meter am Ohr vorbeiwerfe. DAFÜR kann ich schon aus allen Weltstadien der Schweiz verbannt werden. Im ersteren Fall jedoch droht mir allenfalls eine klitzekleine Jööööö-Bewährungsstrafe.
Entschuldigung, vielleicht sehe ich das falsch. Wenn sich abseits vom Stadion Leute prügeln, kriegen die kein Stadionverbot, kriegen die nicht einen Eintrag? Oder noch konkreter, wenn sich ein Zuschauer einem anderen gegenüber physisch vergeht ohne dabei den "Spielbetrieb" zu stören IM Stadion. Was sind dann die Sanktionen und inwiefern unterscheidet sich dies in Fall Constantin. Das will mir einfach nicht in die Birne. Ist es bei ihm anders zu sanktionieren weil er notabene noch eine offizielle Funktion hat? Wenn dem so ist, ich wage es zu bezweifeln, dann gute Nacht! Langsam habe ich das Gefühl, dass es durchaus auch möglich ist, dass die UEFA oder die FIFA reagiert wenn unser Verband unfähig ist. Aber bitte, klär mich auf! Kann tatsächlich sein, dass ich völlig auf dem falschen Dampfer bin. Dann muss mir aber keiner mehr kommen mit 2-3 Jahren SV wegen Pyros. Wenns nicht schon vorher allen lächerlich vorkam, dann zumindest spätestens dann.