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Sesa darf Spielen
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AARAU – David Sesa darf für den FC Aarau auf Torejagd gehen – dank einem juristischen Blitzentscheid.
Frohe Kunde für den von der Arbeitslosigkeit bedrohten David Sesa: Das Handelsgericht des Kantons Aargau heisst mit einer superprovisorischen Verfügung sein Gesuch um Erlass einer vorsorglichen Massnahme gut. Im Klartext: Sesa darf für den FC Aarau auflaufen – bereits am Samstag im Cupspiel gegen Lugano.
Aber: Die Swiss Football League hat nun ihrerseits wieder die Möglichkeit, innert zehn Tagen Einspruch zu erheben. Und dann könnte Sesa ganz schnell wieder von der Arbeitslosigkeit stehen.
Das SFL-Rekursgericht hatte am Freitag Sesas Nicht-Qualifikation bestätigt. Begründet wurde der Entscheid damit, dass Wechsel aus dem Ausland (unabhängig davon, ob es sich um einen Spieler schweizerischer Nationalität oder einen Bürger eines EU- oder Efta-Landes handelt) nur während der offiziellen Transfer-Periode möglich sei.
quelle: blick online
AARAU – David Sesa darf für den FC Aarau auf Torejagd gehen – dank einem juristischen Blitzentscheid.
Frohe Kunde für den von der Arbeitslosigkeit bedrohten David Sesa: Das Handelsgericht des Kantons Aargau heisst mit einer superprovisorischen Verfügung sein Gesuch um Erlass einer vorsorglichen Massnahme gut. Im Klartext: Sesa darf für den FC Aarau auflaufen – bereits am Samstag im Cupspiel gegen Lugano.
Aber: Die Swiss Football League hat nun ihrerseits wieder die Möglichkeit, innert zehn Tagen Einspruch zu erheben. Und dann könnte Sesa ganz schnell wieder von der Arbeitslosigkeit stehen.
Das SFL-Rekursgericht hatte am Freitag Sesas Nicht-Qualifikation bestätigt. Begründet wurde der Entscheid damit, dass Wechsel aus dem Ausland (unabhängig davon, ob es sich um einen Spieler schweizerischer Nationalität oder einen Bürger eines EU- oder Efta-Landes handelt) nur während der offiziellen Transfer-Periode möglich sei.
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Bill Shankly
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Nein, Aarau interessiert wirklich nicht, sondern der Umstand, dass man sich anscheinend mit einem schlauen Anwalt ueber alle Regeln hinwegsetzen kann, welche die SFL mal ausgestellt hatte. Constantin hat es vorgemacht, Sesa doppelt nun nach. Langsam aber sicher muessen sich die Herren und Damen (falls es das dort gibt) bei der SFL echt Gedanken machen, wieso sie ueberhaupt Regeln aufstellen. Diese zeigen sich ja letztendlich vor keinem Gericht als wasserdicht. Na, ein wenig laecherlich empfinde ich das schon. Doch was soll's, uns soll es ja nun nicht stoeren. Falls es uns mal wieder treffen sollte, muessen wir einfach sicherstellen, auch einen gewifften Anwalt zur Seite stehen zu haben.
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Phil Danker
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Phil Danker
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Ich finde das Reglement schon ein Witz! Arbeitslos ist arbeitslos. Und da kommt es nicht darauf an, ob man jetzt nun in einem anderen Land arbeitslos wurde!fcltippspiel.ch.vu hat geschrieben:Wieso? Stand doch so im SFV-Reglement. Lächerlich ist in diesem Fall nur, dass die Reglemente vor Gericht nicht standhalten.Phil Danker hat geschrieben:Alles andere wäre doch auch ein Witz gewesen.David Sesa darf für den FC Aarau auf Torejagd gehen
Wer einen Rechtschreibefehler findet, darf ihn behalten....
Das Theater geht in die naechste Runde. Ich bin wirklich froh, dass sich Aarau dem Sesa angenommen hat.
Aus der NZZ online:
Aus der NZZ online:
Disziplinarverfahren gegen Sesa und den FC Aarau
(si) Die Kontroll- und Strafkommission des Schweizerischen Fussball-Verbandes (KSK) hat gegen David Sesa sowie den FC Aarau ein Disziplinarverfahren eröffnet. Sesa und dem Super-League-Verein wird vorgeworfen, gegen die Statuten des SFV verstossen zu haben.
Die KSK beruft sich auf einen Artikel in den Statuten, der es Vereinen des SFV und deren Spielern verbietet, an ordentliche Gerichte zu gelangen. Sesa und der FC Aarau hatten Mitte Oktober beim Handelsgericht des Kantons Aargau ein Gesuch um vorsorgliche Massnahme gestellt, welches gutgeheisen wurde. Grund für diesen Schritt war, dass der SFV Sesa die Spielberechtigung verweigerte, weil der Zürcher von den Aargauern ausserhalb der Transferzeit verpflichtet worden war.
Sesa und der FC Aarau werden bis zum 30. November zu den Vorwürfen der KSK schriftlich Stellung nehmen. Über allfällige Sanktionen soll an der KSK-Plenarsitzung vom 11. Dezember befunden werden.
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Phil Danker
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Und der SFV macht sich einmal mehr lächerlich!manuel hat geschrieben:Das Theater geht in die naechste Runde. Ich bin wirklich froh, dass sich Aarau dem Sesa angenommen hat.
Aus der NZZ online:
Disziplinarverfahren gegen Sesa und den FC Aarau
(si) Die Kontroll- und Strafkommission des Schweizerischen Fussball-Verbandes (KSK) hat gegen David Sesa sowie den FC Aarau ein Disziplinarverfahren eröffnet. Sesa und dem Super-League-Verein wird vorgeworfen, gegen die Statuten des SFV verstossen zu haben.
Die KSK beruft sich auf einen Artikel in den Statuten, der es Vereinen des SFV und deren Spielern verbietet, an ordentliche Gerichte zu gelangen. Sesa und der FC Aarau hatten Mitte Oktober beim Handelsgericht des Kantons Aargau ein Gesuch um vorsorgliche Massnahme gestellt, welches gutgeheisen wurde. Grund für diesen Schritt war, dass der SFV Sesa die Spielberechtigung verweigerte, weil der Zürcher von den Aargauern ausserhalb der Transferzeit verpflichtet worden war.
Sesa und der FC Aarau werden bis zum 30. November zu den Vorwürfen der KSK schriftlich Stellung nehmen. Über allfällige Sanktionen soll an der KSK-Plenarsitzung vom 11. Dezember befunden werden.
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