http://www.football.ch/nl/de/inh17654.asp :
Die Lizenzkommission der Swiss Football League (SFL) als unabhängige Rechts-anwendungsbehörde tagte jeweils in Dreierbesetzung und fällte am 20. und am 25. April 2005 ihre Entscheide über die Lizenzerteilung für die Saison 2005/06.
In Anwendung des massgeblichen Reglementes der SFL für die Lizenzerteilung musste insgesamt acht Klubs der SFL die beantragte Lizenz hauptsächlich aus finanziellen Gründen in erster Instanz verweigert werden. Vierzehn weitere Klubs erhielten die beantragte Lizenz, müssen jedoch bis 22. Mai durch die Nachreichung von Unterlagen oder Bestätigungen an den Licensing Manager verhängte Auflagen erfüllen. In diesen Fällen wäre eine Lizenzverweigerung unverhältnismässig gewesen. Nur gerade fünf Klubs erhalten die beantragte Lizenz für die kommende Spielzeit ohne Auflage.
Neben den 27 Gesuchen von Klubs der SFL hatte die Lizenzkommission auch noch 16 Dossiers von Klubs aus der 1. Liga zu prüfen, welche sich damit die Option eines Aufstieges in die Challenge League offen halten wollten. Acht Lizenzerteilungen stehen hier ebenso viele Verweigerungen gegenüber. In Absprache mit dem zuständigen Komiteemitglied der 1. Liga informiert die SFL in diesen Fällen nicht über die Ergebnisse im einzelnen.
Gegen die Lizenzverweigerung und die verfügten Auflagen kann innert fünf Tagen Rekurs erhoben werden. Es besteht dabei die Möglichkeit, das Lizenzgesuch im Rekursverfahren nachzubessern und zusätzliche finanzielle Garantien zu leisten.
Betreffend die Lizenzbewerber aus der SFL lauten die Ergebnisse wie folgt:
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Verweigerung einer Lizenz
Neuchâtel-Xamax FC
FC St. Gallen
FC La-Chaux-de-Fonds
FC Sion
SC YF Juventus
FC Wil
FC Luzern
FC Baulmes
Die Präsidenten der Klubs, die erstinstanzlich keine Lizenz erhalten haben, wurden heute früh vom Präsidenten der Lizenzkommission SFL persönlich informiert.






